Sagt mal, meint ihr das ernst? Man erzählt dem Amtsarzt doch nicht ohne Not Dönekens von vor drölfzig Jahren, die schlicht nicht mehr nachzuvollziehen sind. Man kann von einem Zehnjährigen nicht erwarten, dass er überreißt, was gerade medizinisch mit ihm gemacht wird - und dementsprechend kann man von einem Erwachsenen nicht verlangen, dass er sich entsprechend erinnert. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wüsste nicht mal mehr die Mutter, was das genau war damals.
Würdet ihr ernsthaft dem TE raten, dass er zum Amtsarzt geht und dem dann erzählt, „Ja, als Kind war ich mal irgendwo, da musste ich nach der Schule hin, näheres weiß ich nicht mehr“? Am Ende war er im Hort, weil die Mutter nach dem Tod des Vaters die Betreuung erstmal organisieren musste, und bekommt dann das Psychoetikett angepappt. Nicht dass das schlimm wäre, das meine ich gar nicht. Mich triggert nur immer diese Furcht, dass irgendwann mal etwas gewesen sein könnte, dessen Verschweigen dann in 30 Jahren rauskommt und zur Vertreibung aus dem Garten Eden führt.
Insofern darf man nicht einfach entsprechende Angaben weglassen, sofern sie in den Abfragezeitraum fallen
Selbst wenn das in den Abfragezeitraum fiele, müsste der/die TE hier wahrheitsgemäß sagen: „Ich kann mich nicht erinnern.“