Beiträge von fossi74
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Schade, das Lied wird gerade für Herrn Aiwanger benötigt. Würde aber auch auf diesen Professor passen:
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Ja. Der Tod aus dem Kochtopf erscheint mir immer noch als der erstrebenswerteste.
Duum kennt ein tolles Spargelrezept ohne Hollandaise.
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6.) Hört auf Euch an jeder Schule neu erfinden zu müssen. Als Elter möchte ich, dass mein Kind, wenn es von einer Realschule in Düsseldorf auf einmal an eine Realschule in Erkelenz muss, dass idealerweise mein Kind nahtlos anknüpfen kann und sich nicht schon wieder auf ein neues Regelwerk einstellen muss
Das kann man nicht dick genug unterstreichen und gibt es so auch mal wieder nur bei Lehrers.
Wenn ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Duisburg-Mitte einreiche, möchte ich nicht nur, sondern habe ein Recht darauf, dass diese genauso bearbeitet wird wie beim Finanzamt Stuttgart-West.
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Wir haben in einem Kurs 4 x die Note 6.0 gegeben, ich wüsste nicht, wie man es hätte besser machen können
... und auch wenn man seit der 5. Klasse weiß, dass in der Schweiz "andersrum" bewertet wird - man schluckt kurz.
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Das ist eben der Unterschied zwischen "Kasse" und "Versicherung".
Auch auf dem Gebiet der Sachversicherungen sind Versicherungsgesellschaften eher nicht für übertriebene Zahlungsbereitschaft bekannt. (Sarkasmus) Warum sollte das anders sein, nur weil es um Menschen geht?
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Ich habe den Eindruck, dir ist nach wie vor nicht klar, was mit dem Terminus "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst" gemeint ist.
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Wer macht so moderne Faxen? Ich erwarte, dass die Eltern und Kollegen mit mir per BTX Kontakt aufnehmen.
Seit ich das so festgelegt habe, habe ich keine Probleme mehr und meine Ruhe.Da würde ich mich nicht drauf verlassen: BTX-Emulator
Grüße aus dem Kleingarten!
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Das sollte bundesweit ziemlich ähnlich sein.
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Übel was da in NRW läuft. Ein Bekannter wohnt in Wetzlar und pendelt täglich nach Siegen. Die theoretische Abordnung nach Bad Berleburg wäre eigentlich nur mit Zweitwohnsitz machbar.
Wieso? Wetzlar-Siegen sind 66 km, Wetzlar-Bad Berleburg 80 km laut Google maps. Zeitlich ist es halt länger, aber immer noch machbar.
Fun fact: Für die Reisekostenerstattung zählt natürlich die kürzeste Strecke.
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So wie junge Lehramtler halt so sind, ich war ja vermutlich auch nicht viel anders
OT: "Und heute bin ich der Großvater, und was würde ich meinem Enkel geben, wenn nicht Werthers
EchteOriginal..." -
Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Ersatzschule ist übrigens die "gesicherte wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte" (so zu finden im PSchG für Baden-Württemberg, dürfte analog in den meisten Ländern gelten). Das bedeutet laut RP Stuttgart eine maximale Abweichung der Gehälter um 5% nach unten gegenüber dem Staatsdienst. In anderen RPs mag das weniger streng sein.(Vollausgebildete) Lehrkräfte mit 2000 netto oder so ähnlich abzuspeisen geht aber nicht.
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Ach so, zu ergänzen wäre in beiden Fällen natürlich noch CDL s Standardantwort #1: Die Gewerkschaft eures Vertrauens hilft euch gern und kompetent weiter.
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Selbstverständlich kannst du als Angestellter kündigen und woanders neu anfangen - auch als Beamter. Nachteile: Möglicherweise hohe Beiträge in der PKV aufgrund höheren Einstiegsalters (falls das für dich zutrifft). Ansonsten fällt mir nichts ein.
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"heißer Verteilungskampf" in Lehrersprache: "Wir fänden es schon ganz schön, wenn unser jahrzehntelanger Einsatz ein bisschen mehr honoriert würde..."
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Bist du eigentlich auch für eine Attestpflicht ab dem ersten Tag bei Lehrpersonen? Da gibt's doch bestimmt auch irgendwen, der irgendwann seinen Arbeitgeber mal behumst hat.
Oh, wir haben das. Hat die Klinikleitung vor etlichen Jahren eingeführt, um die Montagserkrankungen in den Griff zu bekommen. Hat eigentlich auch gut funktioniert - die Leute sind jetzt halt statt Montag die ganze Woche krank(geschrieben).
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*shrug* Du kannst gern weiterhin mit jeder Replik einen neuen Nebenschauplatz aufmachen. Ich muss gar nichts auf irgendwas ankommen lassen, weil ich de jure in der Privatwirtschaft tätig bin und keinen Passus bezüglich Nebentätigkeiten im AV habe. Insofern kann ich tatsächlich so viel nebenher verdienen, wie ich will, und werde dadurch keinen Cent Ruhegehalt verlieren; schlicht, weil ich gar keines zu erwarten habe. Die gesetzliche Rente ist im Gegensatz zur Pension übrigens erarbeitet und kennt daher keine Hinzuverdienstgrenzen.
Aber vielleicht kannst du mir ja noch schlüssig erläutern, was die von dir behauptete Ablieferungspflicht für jegliche beamtische Nebentätigkeit zu tun hätte mit
a) der tatsächlich existierenden Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten im ÖD
b) den grundlegend anders gearteten Bestimmungen für Angestellte (ja, es mag Verweisungen geben. Dennoch ist das Arbeitsverhältnis nach seiner Natur ein völlig anderes als das Dienstverhältnis)
und
c) der jetzt völlig ohne Zusammenhang aufs Tapet gebrachten Deckelung des Ruhegehalts im Falle zusätzlicher Renteneinkünfte.
Kann es sein, dass du einfach gern Recht hast?
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Was kommst du denn jetzt plötzlich mit Angestellten um die Ecke? Lenk nicht von der Tatsache ab, dass du das alte Märchen von der allgemeinen Abführungspflicht ebensowenig belegen kannst wie alle Märchenonkel vor dir.
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Das ist (Beamten-)Recht. In Ba-Wü - und anderen Bundesländern.
https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjobJa, für Nebentätigkeiten innerhalb des ÖD. Sonst nicht. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.
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Der Vergleich ist nicht zielführend. Die Kinderzuschläge stehen auch Schulleitern zu, insofern können sie aus der Betrachtung rausbleiben
Die meisten Schulleiter, die ich kenne, können die Kinderzuschläge nur noch für relativ kurze Zeit beziehen. Insofern finde ich schon, dass die Frage eine gewisse Relevanz hat.
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