*shrug* Du kannst gern weiterhin mit jeder Replik einen neuen Nebenschauplatz aufmachen. Ich muss gar nichts auf irgendwas ankommen lassen, weil ich de jure in der Privatwirtschaft tätig bin und keinen Passus bezüglich Nebentätigkeiten im AV habe. Insofern kann ich tatsächlich so viel nebenher verdienen, wie ich will, und werde dadurch keinen Cent Ruhegehalt verlieren; schlicht, weil ich gar keines zu erwarten habe. Die gesetzliche Rente ist im Gegensatz zur Pension übrigens erarbeitet und kennt daher keine Hinzuverdienstgrenzen.
Aber vielleicht kannst du mir ja noch schlüssig erläutern, was die von dir behauptete Ablieferungspflicht für jegliche beamtische Nebentätigkeit zu tun hätte mit
a) der tatsächlich existierenden Ablieferungspflicht für Nebentätigkeiten im ÖD
b) den grundlegend anders gearteten Bestimmungen für Angestellte (ja, es mag Verweisungen geben. Dennoch ist das Arbeitsverhältnis nach seiner Natur ein völlig anderes als das Dienstverhältnis)
und
c) der jetzt völlig ohne Zusammenhang aufs Tapet gebrachten Deckelung des Ruhegehalts im Falle zusätzlicher Renteneinkünfte.
Kann es sein, dass du einfach gern Recht hast?