Beiträge von fossi74

    Damit 3/5 aber fair ist, sollte man wirklich das was der eine Partner dadurch erst einmal netto mehr zurückbehält bzw. die zweite Person mehr abgibt durch eine klare Regelung des Familieneinkommens ausgleichen, damit das eben nicht nur als Einkommen eines der beiden Partner betrachtet wird

    Wie sagte meine Frau am Beginn unserer Ehe doch so schön? "Von jetzt an gilt die klare Regel: Was mein ist, ist mein, und was dein ist, ist unser!"

    Du verstehst mich nicht. Ich möchte keinem BLLV-Juristen die Kompetenz absprechen, und es ist sicher sinnvoll, sich zunächst an diese zu wenden, wenn man eh Mitglied ist. Es kann nicht schaden, sich hier zunächst eine fundierte Einschätzung zu holen. Wenn es aber um verbindliche Rechtssicherheit geht, dann reicht eine Auskunft von BLLV, PhV oder ADAC einfach nicht mehr aus. Dann braucht es einen von mir persönlich mandatierten Anwalt, dem ich zur Not auch in zwei Jahren noch vorhalten kann, dass er mich falsch beraten hat und jetzt für die finanziellen Konsequenzen daraus in Anspruch genommen wird.

    "Nur"!? "Standardfall"!?

    Ein Fehler - z. B. die Beantragung der Entlassung zum falschen Zeitpunkt - und die Folgen sind möglicherweise ebenso ungewollt wie unumkehrbar. Ich halte es nicht für übertrieben, vor einem solch existentiellen Schritt ca. 200 € in eine anwaltliche Erstberatung zu investieren. Nicht zu vergessen ist außerdem der Punkt der Haftung:

    Der Gewerkschaftjurist mag ein guter Jurist sein oder auch nicht. Verpflichtet ist er jedenfalls nur gegenüber seinem Arbeitgeber. Ein selbst mandatierter Anwalt ist seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, auch zur Haftung bei Fehlberatung.

    Personalrat wäre in den BLs, die ich kenne (Bayern gehört nicht dazu) geeigneter Beratungs- bzw. Vergewisserungspartner (Seminaren würde ich da nicht so recht unbedingt 'trauen', aber es gibt viele unterschiedliche....) NACHDEM Du dir selbst die Rechtslage erschlossen hast (was heutzutage ja nur ein paar Mausklicke sind

    I beg to differ, aber nur in einem Punkt: Die Personalräte, die ich kennenlernen durfte, waren immer superbemüht, aber in Rechtsfragen schnell überfordert. Ich rate in solchen Fällen immer zum Anwalt, der nicht nur verlässlichen, sondern auch verbindlichen Rechtsrat erteilt und für Fehlberatung haftet.

    Wenn du dir absolut sicher bist, dass Lehramt einfach nicht dein Berufsweg ist, dann

    schreibst du einen Einzeiler: "Ich beantrage die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Danach "mit freundlichen Grüßen" oder "hochachtungsvoll" - letzteres steht im Behördenjargon übrigens für "Ich wünsche Ihnen ein eitriges Geschwür am A* und immerwährendes Pech für Sie und die nächsten 7 Generationen Ihrer Nachkommen".

    Zu meiner Zeit war die Entlassung am Ende des zweiten Abschnitts (also nach 18 Monaten) noch völlig unschädlich für eine spätere Wiederaufnahme in ein anderes Seminar. Das mag sich aber geändert haben.

    Das sollte gut durchdacht werden..gerade wenn du viel medizinische Hilfe brauchst könnte die PK von Vorteil sein.

    Ja, das denkt man so. Und ist dann überrascht, wenn die Beiträge in die Höhe gehen. Wer "viel" (definiere "viel"...) medizinische Hilfe braucht, ist in der GKV auf Dauer wahrscheinlich besser dran.

    Anekdotisch: Wir streiten uns gerade mit der Debeka um die Meniskus-OP von Kind 1. Die Debeka sagt, dass ein Unfall vorliegen müsse (nein, es war kein Unfall, es handelt sich um Verschleiß) und weigert sich zu zahlen, bis wir das Gegenteil belegen. Da wünsche ich uns jetzt schon viel Spaß und Geduld.

    Anekdotisch 2: Ich höre im Auto gerade ein Uralt-Hörspiel, das im Klinikbereich spielt. Vorhin endete meine Fahrt damit, dass ein Röntgenarzt zu seinem jungen Kollegen meinte, der Patient solle nicht nochmal geröntgt werden, wegen der Strahlenbelastung. Nur Privatpatienten dürften einer viel höheren Belastung ausgesetzt werden, die seien da zäher. Hat sich wohl an der Realität orientiert, der Autor.

    Das sagt sich so leicht und ist in manchen Fällen bei weitem nicht leicht. Mal als kurzes Szenario: eine Lehrkraft reicht partout auch zum letzten Schultag der Q2 keine Noten zur Bewertung ein. Ohne diese kann aber streng genommen keine Zulassung zum Abitur festgestellt werden, dessen Prüfungen unmittelbar in der darauffolgenden Woche beginnen. Ein solcher Fall ist nicht mal so nebenbei auf anderem Weg zu lösen.

    Dann ist es Sache des Dienstvorgesetzten, der betreffenden Lehrkraft rechtzeitig auf die Füße gestiegen zu sein, damit jederzeit entweder aussagekräftige Noten vorliegen oder noch genug Zeit ist, solche durch einen Vertreter erheben zu lassen.

    Wenn man selbstständig ist mit knapp 200 Angestellten sieht die Welt ganz anders aus als viele es sich hier vorstellen

    Ich denke, es ist auch dem unbedarftesten, mit seinem Gehalt am zufriedensten Lehrer klar, dass es „da draußen“ durchaus Verdienstmöglichkeiten gibt, die weit jenseits der unseren liegen. Und doch findet auch der Inhaber des 200-köpfigen Unternehmens noch irgendwo seinen Meister, was das Einkommen und Vermögen angeht.

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