"Nur"!? "Standardfall"!?
Ein Fehler - z. B. die Beantragung der Entlassung zum falschen Zeitpunkt - und die Folgen sind möglicherweise ebenso ungewollt wie unumkehrbar. Ich halte es nicht für übertrieben, vor einem solch existentiellen Schritt ca. 200 € in eine anwaltliche Erstberatung zu investieren. Nicht zu vergessen ist außerdem der Punkt der Haftung:
Der Gewerkschaftjurist mag ein guter Jurist sein oder auch nicht. Verpflichtet ist er jedenfalls nur gegenüber seinem Arbeitgeber. Ein selbst mandatierter Anwalt ist seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, auch zur Haftung bei Fehlberatung.