Beiträge von fossi74
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Leute, ich sprach von "oft". Nicht von "immer" und nicht von "jeder". Dass es auch ganz viele Leute gibt, die auf der Erbschaftsschiene nicht sehr weit kommen, ist mir schon klar.
Wir waren aber beim Thema "warum wollen viele nicht mehr Vollzeit arbeiten", und dafür habe ich eine (1) Erklärung angeboten. Nicht mehr und nicht weniger.
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Naja, für die Generation E (wie Erben) ist es eben oft keine Illusion, sondern Realität. Ich spreche gar nicht vom Millionenvermögen, das einen für immer der Pflicht zur Erwerbsarbeit enthebt. Es reicht ja schon, eine Immobilie für den Eigenbedarf zu erben, plus vielleicht ein wenig Barvermögen, und schon kann z. B. ein Lehrerehepaar ganz locker von zwei halben Stellen leben.
OT: Die Erbschaftssteuer müsste bekanntlich dringend reformiert werden. Mein Vorschlag wäre ein großzügiger Freibetrag von sagen wir ruhig 500.000 € — der aber nicht für jeden Erbfall neu gilt, sondern insgesamt für die Lebenszeit des Erben. Das scheint mir eine halbwegs gerechte Lösung.
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Gleichzeitig bin ich erleichtert, dass ich nicht in der Schulzeit erkrankt bin, weil mir schon so viel Unterricht in diesem Schuljahr ausgefallen ist und ich gleich nach den Ferien Staatsexamen prüfe und wir kurz vor dem Abitur sind und ich mir eigentlich derzeit keinen weiteren Ausfall erlauben kann.
Ich glaube, so (wie ich es im Zitat markiert habe) können wirklich nur Lehrer denken.
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Demokratie heißt auch, dass Minderheiten gehört werden und in angemessenem Maß an Entscheidungsfindungen partizipieren können.
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Als Mitreferendar an Prüfungen der Kollegen teilnehmen... wieder so ein Ding, das einem bayerischen Referendar wie ein Märchen aus 1001 Nacht tönen muss.
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Und ich dachte, du wolltest dich wie die fleißigen Japaner mit 10 Tagen insgesamt begnügen.
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Warum so bescheiden? Selbst in der letzten Ausbeuterbude sind 20 Tage selbstverständlich!
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Zum Ausgangspunkt zurückkommend: V.a. die neue Sabbatical-Regelung zerschießt mir meine Vorruhestandsplanung
Dafür gibt es doch eine einfache Lösung.
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Ja, sicher. Das ArbZG steht selbstredend über solchen Verfügungen.
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Das lese ich jetzt anders
Jo, kannst du gern machen. Auch wenn ich mich frage, wie du zu deiner Einschätzung kommst:
ZitatAnders als bei den Lehrkräften im Beamtenverhältnis ist eine Genehmigung der Nebentätigkeit nicht vorgesehen
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Nun ja, dass manche eine andere Meinung haben, ist ja auch in Ordnung, auch wenn das beschriebene skuril anmutet, dennoch kann man sowas auch demokratisch regeln. Man stimmt etwas ab, wenn die Minderheit muss sich anpassen, so läuft das zumindest bei uns.
Interessantes Demokratieverständnis.
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Quelle:
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km…Stand050620.pdf
Punkt 5Ja, das habe ich gelesen. Da steht explizit "Anzeigepflicht", die Regelungen entsprechen insgesamt denen des TV-L. Der entscheidende Unterschied zu Beamten ist, dass der Arbeitgeber dem Angestellten nachweisen muss, dass seine Nebentätigkeit die Haupttätigkeit negativ beeinflusst. Beim Beamten reicht hier die Möglichkeit, dass das passieren könnte.
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Das gilt nicht in Ba-Wü. Hier sind in der Nebentätigkeitsverordnung explizit auch Angestellte erwähnt. - sie o.a. Quelle
Wo denn da? Ich habe in der ganzen Verordnung den Begriff "Angestellte" nicht gefunden. Im Übrigen müsste in einem Arbeitsvertrag explizit auf jede einzelne Verordnung oder sonstige Norm Bezug genommen werden, damit sie wirksam eingebunden ist.
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Wenn du verapplet wurdest, sind die Chancen größer, dass du deine Gedanken in 20 Jahren noch öffnen kannst (Ich möchte hier aber keinen Glaubenskrieg lostreten Win vs. Apple.
Wieso? Mit Word 1.0 erstellte Dokumente sind mit Office 2021 problemlos zu öffnen.
Ob das für Apples proprietäre Formate aus den 90ern auch gilt, weiß ich nicht.
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welcher Fächer (Plular!) ich mir denn vorstellen könnte fachfremd zu unterrichten
Deutsch und Latein schon mal eher nicht, oder?
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Ich hoffe ja immer noch auf Schlafanzüge.
Hatte ich heute. Hose lila, Oberteil lila kariert. Sehr apart, und dankenswerterweise die lange Version. Manchmal rächt es sich, wenn die Schüler im gleichen Gebäude wohnen und unterrichtet werden.
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Wir haben auch schon mal versucht, die zweite Pause "schülerfrei" zu halten, aber das hat leider nicht so richtig geklappt. Auch, weil viele Kollegen das nicht konsequent durchgezogen haben.
Gell, sie sind halt auch zu lieb, die Rangen!
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Ja, mag sein. Käme wohl auf den Versuch an.
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Da rächen sich jetzt 70 Jahre BRD-Fettlebe - jetzt haben halt viele genug Geld, um nicht voll arbeiten zu müssen (das haben die Generationen vor ihnen schon zur Genüge getan). Blöd halt, dass die Arbeit trotzdem getan werden muss...
Im Übrigen finde ich
- kein Recht mehr auf Teilzeit unter 75% außer aus genehmigten Gründen (Elternzeit, Pflege etc.)
- Einschränkung der Sabbaticals (maximal alle 5 Jahre und auch erst nach 5 Jahren Dienstzeit)
immer noch großzügig, wenn man es mal andersrum liest:
- Recht auf sachgrundlose Reduktion um bis zu 25%
- Möglichkeit eines Sabbaticals alle fünf Jahre schon nach fünf Jahren Dienstzeit
- es gibt jede Menge Arbeitnehmer, die sich darüber sehr freuen würden. Und immer schön dran denken: Der Staat verbeamtet nicht, weil er so lieb ist!
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