Ist vielleicht auch regional unterschiedlich. Bayern ist ja groß.
Beiträge von fossi74
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an das Wort "Ausfrage" musste ich mich auch erstmal gewöhnen, kenne es aber auch aus meiner Schulzeit, da hieß es nur anders, also ich wurde auch "ausgefragt"
Aus meiner Schulzeit und der Zeit als Lehrer in Bayern kenne ich den Begriff auch nicht. Bei mir gab es immer "Abfragen". Finde ich auch logischer, schließlich geht es darum, Wissen abzufragen - und nicht darum, Kinder auszufragen, wer den Füller vom Luis versteckt hat.
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Und all das überreißen sonne Muddis natürlich nicht.
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Unterrichtsverteilung und Lehrkräfteeinsatz sind Sache der Schulleitung und gehen Eltern einen feuchten Pfurz an.
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Die Rechtsschutzversicherung ist allerdings erheblich günstiger, falls es nur auf die nicht immer gute Rechtsberatung der Gewerkschaften ankommen sollte.
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Ich musste auch erst schlucken, weil ich spontan an die Leyla denken musste. Aber Mama Lauda ist tatsächlich etwas weniger schlimm. So ca. 99, wenn Leyla 100 entspricht.
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Dann nimm die kostenlose Erstberatung in Anspruch, die in der Rsv meist enthalten ist.
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Azubis hingegen, die mit Halbwissen sich über die Runden gerettet haben, dafür aber total neben der Spur sind, was die Lernmotivation angeht, braucht hingegen kein Ausbildungsbetrieb
Und genau darüber sagen Noten doch rein gar nichts aus.
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Sie hatte am Ende die Schnauze voll. Das Kind ist mittlerweile an einer Regelschule in Bayern.
Oh je. Das ist ja ein Sprung vom einen Ende der Anforderungsskala zum anderen.
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Ich weiß, dass es das gibt. Selbst schuld, wer da Angaben macht.
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Unbedingt auch die Krankengeschichte der Eltern checken!
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Du liebst das Schwarzmalen so ein bisschen, stimmts?
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Ergänzung: Die Bundesländer haben als unverzichtbares Element ihrer Teilsouveränität selbstverständlich unterschiedliche Höchstaltersgrenzen!
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Es sei denn, du kannst Erziehungs- oder Wehr-/Zivildienstzeiten vorweisen. Dann verschiebt sich das Höchstalter entsprechend.
In BW sind es pauschal zwei Jahre pro Kind, mit entsprechendem Nachweis auch mehr.
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Eine UE dauerte daraufhin nur noch 43 Minuten.
Bei einer Unterrichtsverpflichtung von 26 Deputatsstunden konnte er so pro Kollegen 52 Minuten einsparen, die als zusätzliche, 27.Unterrichtsstunde in die Wochenplanung einflossDenkfehler: Die Unterrichtsverpflichtung beträgt nicht n-mal 45 Minuten, sondern n UE. Eine Kürzung der UE-Dauer auf 43 Minuten löst also keineswegs die Verpflichtung aus, dann eine UE mehr zu unterrichten. Zumal die Vor-und Nachbereitung einer 43-minütigen UE keinesfalls merklich kürzer ist als bei 45 Minuten.
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Du hast wahrscheinlich Recht mit deiner Vermutung, aber was stört dich an der Probezeit?
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@mods: Kann bitte jemand diesen Beitrag löschen, bevor er an höherer Stelle gelesen wird? Danke.
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Und bevor dann gar keiner da ist, gibt es halt Mitversehung.
Warum denke ich da spontan an die letzte Ölung?
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