Azubis hingegen, die mit Halbwissen sich über die Runden gerettet haben, dafür aber total neben der Spur sind, was die Lernmotivation angeht, braucht hingegen kein Ausbildungsbetrieb
Und genau darüber sagen Noten doch rein gar nichts aus.
Azubis hingegen, die mit Halbwissen sich über die Runden gerettet haben, dafür aber total neben der Spur sind, was die Lernmotivation angeht, braucht hingegen kein Ausbildungsbetrieb
Und genau darüber sagen Noten doch rein gar nichts aus.
Sie hatte am Ende die Schnauze voll. Das Kind ist mittlerweile an einer Regelschule in Bayern.
Oh je. Das ist ja ein Sprung vom einen Ende der Anforderungsskala zum anderen.
Ich weiß, dass es das gibt. Selbst schuld, wer da Angaben macht.
Unbedingt auch die Krankengeschichte der Eltern checken!
Du liebst das Schwarzmalen so ein bisschen, stimmts?
Ergänzung: Die Bundesländer haben als unverzichtbares Element ihrer Teilsouveränität selbstverständlich unterschiedliche Höchstaltersgrenzen!
Es sei denn, du kannst Erziehungs- oder Wehr-/Zivildienstzeiten vorweisen. Dann verschiebt sich das Höchstalter entsprechend.
In BW sind es pauschal zwei Jahre pro Kind, mit entsprechendem Nachweis auch mehr.
Eine UE dauerte daraufhin nur noch 43 Minuten.
Bei einer Unterrichtsverpflichtung von 26 Deputatsstunden konnte er so pro Kollegen 52 Minuten einsparen, die als zusätzliche, 27.Unterrichtsstunde in die Wochenplanung einfloss
Denkfehler: Die Unterrichtsverpflichtung beträgt nicht n-mal 45 Minuten, sondern n UE. Eine Kürzung der UE-Dauer auf 43 Minuten löst also keineswegs die Verpflichtung aus, dann eine UE mehr zu unterrichten. Zumal die Vor-und Nachbereitung einer 43-minütigen UE keinesfalls merklich kürzer ist als bei 45 Minuten.
Du hast wahrscheinlich Recht mit deiner Vermutung, aber was stört dich an der Probezeit?
@mods: Kann bitte jemand diesen Beitrag löschen, bevor er an höherer Stelle gelesen wird? Danke.
Und bevor dann gar keiner da ist, gibt es halt Mitversehung.
Warum denke ich da spontan an die letzte Ölung?
Hier ist das Urteil noch nachzulesen: https://www.prinz.law/urteile/bgh/III_ZR__80-70
Ich sehe da keine großartigen Besonderheiten und würde als Schulleiter - für mich! - durchaus ein Blankoverbot der Mehrfachbeaufsichtigung ableiten.
Okay. Wo bitte ist "Ober-" und "Niederbayern. Nur damit ich für meine nächste Radtour gewappnet bin und gleich eine Cola bestelle.
Des is isy:
Oberbayern - reiche Golfer
Niederbayern - reiche Bauern.
Einfach immer a Hoibe bestellen, da kann nix schief laufen
Nein, dann bekommt er ein Helles. Fast genauso widerlich wie Weißbier.
Ja, nach London und Schottland. Mit dem Zug.
Ich gebe nochmal weiter.
Es geht auch nicht um ein gemischtes Kollegium, sondern um eines, in dem man nach 40 Jahren Dienst und etwas längerer Krankheitsphase mit über 60 Jahren kommt, in dem nur neue Personen unter 30, vielleicht zum Teil unter 25 sind, also nur Berufsanfänger:innen, die in Lebensphase und Generation anders aufgestellt sind,
Man muss aber schon sehr lange krank gewesen sein, damit bei der Rückkehr das komplette Kollegium durch 25-jährige, empathielose Barbies ersetzt ist. Und wenn das Verhältnis zu den Kolleginnen vorher so kuschlig war, dann hat man während der Krankheit wohl mitbekommen, wie eine nach der anderen gegangen ist.
andere Schule, an der man auf ältere Kollge:innen trifft, die man ggf. sogar kennt und die in der gleichen Lebensphase sind und mehr Verständnis aufbringen.
Ja, am besten gleich speziell ausgewählte Schulen, in denen die älteren Kollegen quasi gesammelt werden und sich gemeinsam sanft auf den Berufsausstieg vorbereiten können... oh mein Gott, welch grauenhafte Vorstellung!
Ja, definitiv, und dUud kann so gar nicht verstehen, was alle Welt am Meer so großartig findet (Horrorvorstellung: ein "Strandtag"!).
Dem Uum geht es genauso.
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