Beiträge von PeterKa

    Das dritte Geschlecht ist mit seriöser Wissenschaft nicht zu belegen.

    Ich empfehle dich damit genauer zu beschäftigen, dann wirst du feststellen, das es wissenschaftlich belegt nicht nur zwei Geschlechter gibt, sondern noch einiges mehr.

    Zitat


    https://de.wikipedia.org/wiki/Intersexualit%C3%A4t

    In der Fachliteratur wird die Häufigkeit eines uneindeutigen Genitales bei Geburt auf etwa 1:4500 bis 5500 geschätzt,[3] andere schätzen die Zahl der intergeschlechtlichen Personen in Deutschland auf etwa 0,2 % der Bevölkerung[4] oder 0,007 % der Neugeborenen.[5]

    Uneindeutigkeiten des Körpergeschlechts sind biologisch möglich, weil die Geschlechtsorgane beim weiblichen und männlichen Embryo aus denselben Anlagen (Geschlechtsorgan) entstehen.[28] Bei der körperlichen Entwicklung kann es zu folgenden Variationen kommen:

    https://www.spektrum.de/frage/geschlec…obox=1613981935

    https://www.youtube.com/watch?v=j5LQi5qiF7k


    Das sind keine wissenschaftlichen Quellen, aber sie sollen dir ja auch nur aufzeigen, dass da noch mehr ist als zwei Geschlechter.

    Kanzler gab es bis dato nur in einer Form.

    Das trifft so sicherlich nicht zu. Es gab bis dato nur männliche Bundeskanzler und eine weibliche Bundeskanzlerin. Aber der Begriff Kanzler ist ja weiter gefasst:

    https://www.duden.de/rechtschreibung/Kanzler"Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist
    leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule
    hoher geistlicher Würdenträger, der mit der Ausfertigung öffentlicher Urkunden eines Herrschers betraut war"

    Davon gab es besimmt einige, die nicht männlich waren.

    Bei uns wurde auch die Unsitte eingeführt, das Maximum für die Klausurzeit zu wählen, mit der Begründung, dass die SuS dann strukturierter vorgehen würden, wenn sie nicht so sehr unter Zeitdruck stehen. Im 2. HJ schreibt die Q1 225 Min ;-). Herzlichen Glückwunsch ;)

    Das bedeutet aber doch nicht, dass ihr mehr/aufwändigere Aufgaben stellen müsst. Ihr könnt doch zur Untertützung der Strukturierung auch eine Mindmap, ein "Struktogramm" usw. als Prüfungsleistung einfordern. Dann ist sichergestellt, dass die SuS sich in eurem Sinne auch mit der Struktur ihrer Reinschrift beschäftigen. Das übt dann auch für das Abitur.

    In NRW sollen in den Sprachen und Gesellschaftswissenschaften die Blätter in der Mitte geknickt werden und dann nur eine Hälfte des Blattes beschrieben werden. So eine beschriebene halbe Seite hat dann eher den Charakter einer Spalte als einer Seite.

    In den Naturwissenschaften reicht ein Drittel als Korrekturrand.

    Das ist natürlich keine festgelegte Sollbestimmung, sondern allenfalls eine Tradition. Ich benötige bei mir in den Naturwissenschaften maximal 2 cm Rand und auch kein Deckblatt. Ich verstehe aber auch nicht, warum in den Sprachen und Gesellschaftwissenschaften eine halbe Seite Korrekturrand nötig sein soll. Die Korrekturzeichen sind nicht so aufwändig, ein ausgearbeiteter Erwartungshorizont sollte ausführliche Kommentare in der Klausur auch unnötig machen. Die lesen die Schüler sich eh kaum durch.

    Warum sollte man generell über die Hautfarbe von Menschen sprechen?

    Kennt ihr meine? Ist euch das wichtig?

    Für Personenbeschreibungen kann das durchaus eine Rolle spielen, aber da wäre mir "farbig" deutlich zu ungenau, wenn ich jemanden beschreibe. Ich wäre dann eher nordeuropäisch, asiatisch, indisch, zentralafrikanisch oder dergleichen zufriedener als irgendwelche Farbschatierungen, die ich bei Haut nie als diese Farbe erkennen kann.

    Okay, dann sind solche Korrekturbelastungen durchaus noch im Normbereich bei den Vielkorrigierern? Dann kann ich also nichts machen.

    Danke für die Einschätzung!

    Das ist doch eine völlig normale Korrekturbelastung für nicht-Vielkorrigierer. Bei Vielkorriegierern kommen da durchaus noch 2 Sek I Klassen mit Korrekturen dazu.

    Sicherlich könnt ihr aber hingegehn und in der EF nur das Minimum an Klausuren schrebein, wenn die Fachschaft das will. Außerdem hast du in der Q2 im zweiten Halbjahr deutlich weniger Belastung, da dann nur noch diejenigen schreiben, die das Fach auch im Abitur haben. Weiterhin ist der Unterricht der Q2 irgendwann vorbei und dann kannst du entspannter an die Abiturklausuren usw. gehen.

    Wenn dir die Belastungen zuhoch erscheinen, frage die Schulleitung nach Entlastung in Form eines Korrekturtages. Die unterrichtsfreie Zeit solltest du dann auch zur Korrektur nutzen.

    Die Abgabe der dienstlichen Beurteilungen mussten bis zu den Sommerferien vorliegen.

    Erst dann konnten sie abgearbeitet werden.

    Dann wird (irgendwann mal) der Schulleitung mitgeteilt, mit wem die Stelle besetzt werden sollte. Sie können sich dazu äußern.

    Dann muss auch der Personalrat der Besetzung zustimmen.
    Dann müssen die Briefe an alle Beteiligten zugestellt werden, dass man (nicht) erfolgreich war.

    Dann kommen noch die Widersprüche und schon zieht sich das weiter hin.

    Gerade weil sich nicht alle eindeutig als maskulin oder feminin zuordnen können/wollen, ist doch die generische Form eine Möglichkeit alle Menschen einzuschließen. Ein generisches Schüler schließt alle ein, die an der Schule unterrichtet werden. Gerade durch das Gendern mit dem Ausdruck Schülerinnen und Schüler werden nur genau die zwei Geschlechter (m/w) angesprochen.

    Wir haben bereits eine generische Form, mit der man alle einschließen kann. Und für mich ist die Form mit Stern oder Doppelpunkt bisher nicht überzeugender oder praktikabler. Auch wegen der oben genannten Probleme beim Sprechen/Vorlesen.

    Das Problem ist nicht, eine Form zu haben, die alle Geschlechter einschliesst, sondern die Tatsache, dass die Form mehrdeutig ist und im Auge des Betrachters zu oft mit männlich assoziiert wird.

    Deshalb halte ich es für sinnvoll eine neu Form einzführen, die alle einschliesst, niemanden ausschliesst und die eindeutig ist. Eben das entgendern nach Phettberg. Es wundert mich, dass das nicht viel populärer ist, als die vielen : und I Formen.

    Es gibt in NRW (noch) keine verbindlichen Vorgaben.

    Jede Behörde entscheidet für sich selbst.

    Ich halte den Doppelpunkt nicht für das sinnvollste, sondern das entgendern nach Phettberg, aber das ist keine Diskussion, die ich hier führen werde.

    Wer in der "Behörde" Schule entscheidet denn? Der Schulleiter oder die Schulkonferenz?

    Naja, aber manchmal ist trotzdem dann nicht zulässig. Von Bereitschaftsdienst habe ich auch nix gesagt.

    Warum sollte "manchmal" nicht zulässig sein, wenn es in den Vorgaben heißt "regelmäßig und in erheblichem Umfang". Meiner Ansicht nach ist "manchmal" durchaus zulässig.

    Der Test nach den 5 Tagen Quarantäne ist sogar freiwillig

    In NRW nicht

    Zitat

    Wann und wie lange muss ich in Isolation?

    Infizierte müssen sich, sobald sie ein positives Ergebnis eines Schnelltests oder PCR-Tests haben, grundsätzlich für zehn Tage in Isolierung begeben. Gerechnet wird ab Symptombeginn (falls man Symptome hat) oder dem ersten positiven Schnell- oder PCR-Test.

    Als Infizierter kann man die zehn Tage eigenständig auf fünf Tage verkürzen, indem man "frühestens am fünften Tag der Isolierung" ein negatives Testergebnis vorweisen kann, wie es in der Verordnung heißt. Auch hierbei muss es ein offizieller Schnelltest oder PCR-Tests sein - ein Selbsttest reicht nicht aus. Ist der Schnelltest noch positiv, darf der nächste Schnelltest "frühestens nach 24 Stunden vorgenommen werden". Ein PCR-Test darf beim Freitesten sogar noch positiv sein, sofern der CT-Wert über 30 liegt.

    Ich habe nun, nach bisheriger juristischer Beratung, bei der Schulleitung Beschwerde eingereicht. In dieser Beschwerde gehe ich sehr ausführlich auf die Zustände ein, die ich euch auch schon geschildert habe.

    Wie verhalte ich mich eigentlich, wenn diese Beschwerde im Sande verläuft?

    Dann gehst du eine Stufe höher.

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