Es kann gut sein, dass da noch andere Tätigkeiten verrichtet werden müssen. Dass man dann Montag und Dienstag nicht mehr zur Verfügung stehen muss, ist damit nicht gesagt.
(2) Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z.B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres. In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde. Die Pflicht zur frühzeitigen Ankündigung gilt auch für die Vorbereitung und Abnahme von Nachprüfungen und für schulinterne Fortbildungen.
Soweit §14 ADO, da steht "in der letzten Woche" und nicht in den letzten Wochen. Deshalb kann ich Kollegy durchaus verstehen, die der jeweils anderen Woche nicht zur Verfügung stehen wollen.