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Erhöhung oder Verringerung der Pflichtstundenzahl
Wenn der Stundenplan für das nächste Schuljahr vorbereitet wird, macht man in der Schule immer eine Unterrichtsverteilung. Das bedeutet, dass jede Lehrkraft entsprechend ihrer Pflichtstundenzahl und ihrer Fächer optimal eingesetzt wird. Das passt allerdings nicht immer, weil vielleicht ein Lehrermangel für bestimmte Fächer herrscht, Lehrkräfte wegen Mutterschutz oder Krankheit für längere Zeit ausfallen. Für derartige Fälle kann die Schulleitung die wöchentliche Stundenzahl eines Lehrers oder einer Lehrerin um bis zu sechs Stunden erhöhen. Wenn es mehr als zwei Stunden pro Woche sind und das länger als zwei Wochen der Fall sein soll, muss die Kollegin oder der Kollege allerdings damit einverstanden sein. Das ist keine Mehrarbeit!
Genauso kann es aber auch vorkommen, dass eine Lehrkraft mit ihren Fächern nicht eingesetzt werden kann, weil nicht genügend Schüler das Fach gewählt haben oder ein Kurs nicht zustande gekommen ist. Dann kann plötzlich die Lehrkraft nicht mit ihrer vollen Stundenzahl eingesetzt werden und die Schulleitung kann ihre Pflichtstundenzahl um bis zu sechs Stunden senken, wobei sie ebenfalls wie im vorigen Beispiel damit einverstanden sein muss.
In beiden Fällen muss die unterschiedliche Pflichtstundenzahl innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden - ausnahmsweise im nächsten Schuljahr. Ein weiteres Hinausschieben ist unzulässig.
VG
Peter