Beiträge von PeterKa

    Ich möchte gerne Arbeitshefte aus dem
    Jahndorf-Verlag in meiner zukünftigen 1.Klasse einführen. Kann mir
    jemand sagen, ob diese zu den zugelassenen Lernmitteln in
    Nordrhein-Westfalen gehören und somit über den Schulbuchetat angeschafft
    werden dürfen?
    Danke für eure Anworten.

    Kommt drauf an, was deine Schulkonferenz beschlossen hat. Die ist für die Einführung von Schulbüchern zuständig, das Geld für die Anschaffung dürfte von der Kommune kommen. Die wollen auch termingerecht informiert werden.
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Lernmittel/ da findest du auch alle möglichen Links und Listen dazu.

    viel spass


    Habe heute in Düsseldorf angerufen, die sagten mir, dass es noch dauern kann, dass das Angebot dann per Mail kommt und ich dann schnell antworten muss (per Fax). Ich werde noch bekloppt, denn ich fahre in 2 Wochen in den Urlaub. Ohne Internet :-/ Was mache ich nur, wenn bis dahin noch nichts gekommen ist, abgesehen davon, dass mein Schulleiter bekloppt wird, weil er seine Stundenpläne nicht machen kann, wenn er nicht weiß, wann ich im Seminar bin...

    Dann wirst du dafür sorgen müssen, entweder selber regelmässig die Mails zu lesen, oder dafür sorgen, dass ein vertrauenswürdiger Bekannter das für dich macht.
    Der Schulleiter sollte dir völlig egal sein, der bekommt die Pläne immer noch hin und wird trotzdem immer meckern ;) Normalerweise hat das der Schule zugeordnete Seminar aber auch feste Tage, die er releativ problemlos erfahren kann.

    Grüße
    Peter

    Regelmässiger Geldeingang ist leicht zu erreichen, überweise jeden Monat 1500 € und direkt am nächsten Tag zurück und gut ist.
    Dann bekommst du das Konto auch bei vielen Banken.

    Ein Extra Konto ist keine so schlechte Idee, wenn du mit der Buchhaltung Probleme hast. Da du dann den Überblick behälst. Die nicht erstatteten, weder von Beihilfe noch Beihilfeergänzung, Kosten musst du jedoch extra auf den Gesundheitskonto überweisen. Dann hast du es bei der Steuer aber auch mit der Rechnung einfacher ;)

    Wenn du nicht in Vorkasse gehen willst, reiche doch die Belege immer zuerst bei Beihilfe und Kasse ein und überweise dem Artzt das Geld erst, wenn die bezahlt haben.

    Grüße
    Peter

    Verstehe ich das richtig, dass ich ggf. die Elternzeit mit Elterngeldbezug unterbrechen könnte, ggf arbeiten könnte und dann später den Teil mit Elterngeld nehmen könnte?
    Oder verstehe ich es leider falsch?


    Das verstehst du falsch ;)
    Elterngeld steht dir nur in den ersten Lebensmonaten zu (das kannst du zwar strecken, aber das ist hier mal egal), den Bezug des Elterngeldes musst du einmal festlegen, dabei ist eine Unterbrechung möglich. Der Elterngeldbezug endet spätestens mit dem 14ten Lebensmonat des Kindes. Du hast also nur die Möglichkeit kurz (ein paar Monate) arbeiten zu gehen.

    Die drei Jahre Elternzeit, die vom Elterngeldbezug zu unterscheiden ist, kansnt du dagegen für mehrere Jahre unterbrechen und dann z.B. nach der Einschulung noch ein Jahr nehmen. Natürlich ohne Bezüge.

    So weit ich weiß, dürfen doch die Ferien nicht mehr ausgespart werden... ?(


    In dem Fall des OP werden die Ferien aber gerade nicht ausgespart. Gibt es einen Anschlussvertrag, werden die Ferien bezahtl. Deshalb ist die Idee der Schulleiterin schon sinnig und sollte beachtet werden.
    Gibt es keinen Anschlussvertrag, kommt es drauf an, wann dir gekündigt wurde ;) Zu den Kündigungsfristen sollte doch was im Vertrag stehen. Ansonsten helfen die Damen und Herren beim LBV gerne weiter, sofern man sie telefonisch erreicht.

    Viel Glück

    Seid ihr denn noch nicht durch mit den Elternabenden? Ich hatte neulich meinen letzten.
    Vielleicht kannst du den Elternsprechtag (wenn der nicht schon vorbei ist) auch z.T. in den Vormittagsbereich legen.
    Evtl. sind dann deine Kinder besser untergebracht.
    Wenn noch eine Fahrt mit Übernachtung ansteht, würde ich das davon abhängig machen, wie gut die erkrankte Kollegin diese schon geplant hat.
    Wenn die Fahrt schon steht oder Geld von den Schülern eingesammelt wurde, müsste diese natürlich durchgeführt werden.
    Wenn noch nichts festes geplant wurde, würde ich mal überlegen, ob ich fahren würde.

    Darf der Elternsprechtag bei euch willkürlich festgelegt werden? In NRW gilt doch die Devise, dass dadurch kein Unterricht ausfallen darf. Aber da zum Elternsprechtag doch eh alle Kollegen anwesend sein müssen, sehe ich hier keine Mehrbelastung.
    Eine Klassenfahrt musst du natürlich nur antreten, wenn diese Dienstreise incl. Übernahme der Kosten auch genehmigt wird. Den entsprechenden Haken auf dem Formular nicht zu setzten, sorgt meiner Erfahrung nach durchaus dafür, dass man eben nicht mitfahren muss.

    Wie lange fällt die Kollegin denn aus?

    Grüße
    Peter

    Kennt jemand von euch "teachers-tools" (nicht als Marke zu verstehen) für Android?


    Für Android gibt es AndroClass http://www.apenschi.de
    Das Programm wird ständig von einem Kollegen aus NRW weiterentwickelt und scheint mir zur Zeit Teachers-Tools überlegen zu sein. Dazu brauchst du auch kein Android Tablett, sondern dafür reicht auch ein entsprechendes Smartphone (Für Teachertools reicht auch ein Iphone). Das Programm sollte problemlos auch auf älteren Androidversionen laufen.
    Es gibt auch noch zwei drei andere Programme im Market, aber die scheinen mir deutlich schlechter zu sein. Mein Rat ist deshalb: Hol dir das von dir bevorzugte Pad und dann AndroClass

    Übrigens ist ein I-Pad keineswegs das einzige Tablett, dass in der Schule sinnvoll einzusetzen ist. Bei uns im Kollegium gibt es Kollegen, die sehr erfolgreich und auch in vielen Unterrichtsphasen mit einem Acer Iconia arbeiten (Vorteil - es läuft Windows) und ich nutze ein Asus Transformer (Vorteil - mit andockbarer Tastatur vollwertiges Notebook). Die Kollegen, die ein Ipad haben, nutzen das bisher hauptsächlich zur Terminplanung, für Emails an Eltern, Schülernotizen, Übersetzungshilfe ... d.h. wesentlich seltener im Unterricht als wir.

    Grüße
    Peter

    Helfen kann ja auche eine kurze Mail an den Kl, auch die erwähnten Mentoren und Verbindungslehrer (?) solltest du ins Auge fassen, da diese bestimmt mehr Erfahrungen haben als du.

    Grüße
    Peter

    Hallo, besorg dir Androclass. Das Programm bietet dir alle Möglichkeiten, die du haben möchtest und wird immer weiter entwickelt. Die Daten kannst du dir auf dem Rechner dann mit Excel oder OpenOffice ansehen zusätzlich zur Sicherungskopie.

    Eine Beschreibung gibt es unter http://www.apenschi.de

    Viel Spass damit
    Peter

    Bei mir ist das in den letzten Jahren definitiv immer so gewesen, dass ich kein Geld zurück bekommen habe, obwohl ich nur wegen der Vorsorgeuntersuchung beim Arzt gewesen bin. D.h. die Krebsvorsorge beim Frauenarzt habe ich immer selbst bezahlt. Wäre ich nicht hingegangen, hätte ich viel Geld gespart. X(

    Dabei schreibt doch das LBV in seinen Merkblättern selber, dass die Vorsorgeuntersuchung aus der Kostenpauschale rausfliegen.
    http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_v…b_beih_land.pdf


    Die angesprochenen Paragraphen der BVO sind
    "

    • zur Früherkennung von Krankheiten
      • bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres für Untersuchungen sowie nach Vollendung des zehnten Lebensjahres für eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden,
      • bei Frauen vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an für eine Untersuchung im Jahr zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
      • bei Männern vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an für eine Untersuchung im Jahr zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
      • bei Personen von der Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres an für eine Untersuchung in jedem zweiten Jahr, insbesondere zur Früherkennung von Hautkrebs, von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit,

      nach Maßgabe der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 SGB V,

    • für prophylaktische Leistungen nach den Nummern 1000 bis 1020 und 2000 des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen (Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011 –BGBl. I S. 2661 -),"

    Habt ihr die Sachen denn wenigstens bei der PKV eingereicht mit Ergänzungstarif eingereicht?
    Grüße
    Peter

    Du musst dich auf entsprechende Laufbahnwechselstellen bewerben. Das geht unter http://www.oliver.nrw.de . Wie http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Er…bahnwechsel.pdf zu entnehmen ist, bedarf es dazu keiner Freigabe, dort wird auch nicht von unbefristeter Beschäftigung gesprochen, so dass meines Erachtens nach auch ein Wechsel während der Probezeit möglich ist.

    Wichtig ist jedoch der frühzeitige Kontakt mit deiner Wunschschule, damit dort eine entsprechende Stelle für dich organisiert und ausgeschrieben werden kann. Für mich sieht es so aus, als ob ein Wechsel vor Febr. 2013 nur noch schwer zu bewerkstelligen ist.

    Grüße
    Peter

    Werden die Grundsätze des Vertretungskonzeptes nicht von der Lehrerkonferenz beschlossen? Dann könnt ihr euch doch an eurer Schule in einer Arbeitsgruppe oder dergleichen damit beschäftigen und eine für euch gute Möglichkeit finden. So wie ich das lese wird hier ja über die Köpfe des Kollegiums hinwegentschieden und das auch noch mitten im Schuljahr.

    Grüße
    Peter

    Da ich leider keine Ahnung habe in welchem Bundesland du bist, ist eine passgenaue Antwort schwierig. Für NRW hättest du aus meiner Sicht falsch gehandelt, als du Ihr die Klausur weggenommen hast. Du hättest die Stellen, die du als abgeschrieben erkannt hast kennzeichnen und sie ansonsten weiterschreiben lassen müssen. Ist der Umfang der Täsuchung nicht sicher nachzuweisen, musst du eine neue Klausur stellen.
    Weiterhin ist es mir kaum möglich zu glauben, dass du eine Klausurnote unter den Tisch fallen lassen willst. Auf welcher Rechtsgrundlage machst du das.
    Insgesamt kann ich durchaus verstehen, dass sich die Schülerin beschweren will und denke, ihrer Beschwerde würde stattgegeben werden müssen. Ich schlage vor, du redest darüber mal mit deiner Schulleitung.

    Mit freundlichen Grüßen
    P. Kaisers

    Bei uns werden die Rechner, die im Netz hängen von unserem externen Dienstleister gewartet und verwaltet. Es ist extrem aufwändig neue Programme oder updates installieren zu lassen. Wartezeiten von mehreren Monaten sind da durchaus die Regel z.B. ist es immer noch nicht möglich das aktuelle Word- oder Powerpointformat zu lesen.
    Private Rechner können nicht ans Netz gehangen werden. Nichtsdestotrotz ist es jedoch möglich mit einem USB-Stick und portablen Versionen der wichtigen Programme vernünftig zu arbeiten und so ggfs. Daten zwischen Heimrechner und Schulrechner zu transferieren.

    Ich finde den Vorschlag mit dem Schulrechner zu surfen und damit zu arbeiten bzw. per USB die Daten auszutauschen deshalb sinnvoll. Was spricht denn dagegen?

    Grüße
    Peter

    Ich kann Androclass empfehlen. Ich nutze es seid diesem Schuljahr, ein Kollege bei uns arbeitet sich da auch zur Zeit ein. Ich nutze es allerdingst nicht auf einem Smartphone, sondern auf einem Tablet, da ich mit meinen dicken Wurstfingern mit so kleinen Bildschirmen nichts anfangen kann ;)
    Das Programm hat die üblichen Funktionen (Noten in verschiedenene Gewichtungen und Kategorien, Fehlzeiten, Listen, Fotos, Erinnerungen, Zwischennoten), die man auch bei Teachertool findet und ähnlichem findet, also leider erheblich weniger als beim Schülerzensurenmanager auf dem Palm. Das Wichtigste was mir noch fehlt ist eine vernünftige Exportfunktion zur Weiterverarbeitung in Tabellenkalkulationsprogrammen und dergleichen. Da der Entwickler aber relativ aktiv ist, gibt es guten Support und eine ständige Weiterentwicklung.

    Grüße
    Peter

    Entscheidet so was bei euch nicht die Fachschaft selber bzw. macht diese der Schulleitung nicht Vorschläge? Wenn Wahlen stattfinden, dürftest du aber ja sowieso gute Karten haben.
    Übrigens, nur weil man die Leitung nicht mehr hat, heisst das nicht, dass man nicht an der Entwicklung und dem Geschehen mitarbeiten kann. Es sei denn bei euch schultert die Fachleitung tatsächlich alle Aufgaben, die doch eigentlich von der ganzen Fachschaft erledigt werden können.

    Die Argumente, in Fachzeitschriften zu veröffentlichen und Lehrwerkkritiken zu schreiben, scheinen mir im Hinblick auf konkrete Arbeit in der Schule jedoch nicht besonders geeignet zu sein, eine Leitungsfunktion zu erlangen. Denn durch diese Extraaufgaben werden doch Kräfte und Zeit gebunden, die ansonsten ja für die Schule genutzt werden könnten.

    Grüße
    Peter

Werbung