Beiträge von sonnentanz

    Nur ein kleiner Tipp von mir Peter222:


    lass dich bloß nicht von so einer extrem negativen Einzelmeinung wie der von firelilly abschrecken.
    Das sind die Kolleg/innen, die einem jedesmal den ganzen Tag verderben können. :neenee: :flieh:

    Für die, die wählen ist es auch nicht kompliziert - eher für die, die für die ordentliche Durchführung der Wahlen zuständig sind: die Wahlvorstände. Bei uns gibts dazu eine halbtägige FoBi. Ich habe letzte Woche daran teilgenommen und obwohl ich seit 5 Jahren im PR bin, habe ich noch einges dazugelernt.
    Ich wusste z.B. nicht, dass auch BFZ-Kräfte, HSU-Lehrer und Vertretungskräfte den ÖPR an ihren Einsatzschulen mitwählen dürfen. Das ist besonders für kleine Grundschulen interessant. Wenn nur 12-14 KollegInnen auf der Wählerliste stehen, gbts nämlich nur einen Einer-PR.

    Und zum zweiten verstehe ich nicht, warum ein Anliegen "mehr" vom Kollegium kommt, wenn ein einzelner die Frage aufwirft, als wenn der Personalrat dies objektiv in Vertretung tut? Ich frage deswegen, weil unser PR leider niemals in Erscheinung tritt, vielleicht auch, um sich zu entlasten :teufel:

    Das entstand in einer Zeit, als wir eine schreckliche SL hatten (denke mit Grauen daran zurück :schreck: ).
    Die meinte nämlich, der PR würde nur seine eigenen Interessen vertreten, hätte keinen Rückhalt im Kollegium und stifte nur Unruhe mit seinen verqueren Vorstellungen.
    Der PR bespricht Themen in der PR-SL-Sitzung, die findet bei uns zweimal im Monat statt. Wir übermitteln hier Vorschläge, Wünsche, Anliegen einzelner oder von Gruppen (Schwerbehinderte, Alleinerziehende) und es geht auch meistens um andere Angelegenheiten als die oben genannten Grundsätze. Es sei denn, die Beschlüsse und Grundsätze aus der GeKo würden ( mit und ohne Absicht) missachtet, das wäre dann wiederum ein Thema für den PR.


    Das hat nichts mit vernünftiger Schulleiter o.ä. zu tun, sondern der Ausschluss vom Unterricht (dazu zählen auch Klassenfahrten u.ä.) sind in § 53 SchulG NRW geregelt, und das ist eine Ordnungsmaßnahme. Aber wie gesagt, an Grundschulen herrschen hier teilweise eh Wildwest-Methoden.

    Dieses Grundschulbashing geht mir gehörig aufn Zeiger.


    Den laschesten Umgang mit Gesetzen habe ich bei meinen eigenen drei Kindern jeweils in der Oberstufe erlebt. :daumenrunter:

    Ich mache auch LEG und finde sie sehr effektiv. Wie Anja spreche ich hauptsächlich mit dem Kind. Die Eltern beziehe ich aber auch mit ein.


    Ich benutze einen Gesprächsleitfaden, den ich gegebenenfalls an das Alter / Sprachstand angleiche:


    Was gefällt dir am besten in der Schule?
    Mit wem spielst du meistens / Wer ist dein beste/r Freund / Freundin?


    Was fällt dir leicht, welche Aufgaben / Fächer fallen dir leicht?
    Was machst du nicht so gerne / Was fällt dir schwer?


    In welchen Bereichen kannst du dich verbessern? oder: Was willst du in nächster Zeit verbessern?
    Wo brauchst du dafür Unterstützung? Von mir? Von deinen Eltern?


    Zum Abschluss vereinbaren wir dann ein oder max. zwei Ziele und alle Beteiligsten unterschreiben diese Lernvereinbarung.

    Natürlich macht das einen Unterschied.
    Hofpausen verteilen sich gleichmäßig auf alle Lehrer_innen, Schwimmaufsicht nicht.
    Aufsichts- und Betreuungszeiten z.B. im Ganztag werden zumindest zur Hälfte auf die Pflichtstunden angerechnet.
    Unterschiede in der Vorbereitungszeiten der einzelnen Fächer werden dagegen bei der PfStd. nicht berücksichtig. u

    Wäre da nicht eher ein dickes Dankeschön angebracht, wenn jemand sich hier schon die Mühe macht einen so langen komplizierten Hergang zu lesen und auch noch aufzudröseln, um auf Widersprüchliches aufmerksam zu machen?


    Wenn jemand hier schon so anfängt :neenee:

    Ob es Geld vom Förderverein gibt, entscheidet derFörderverein.
    Dort gibt es Richtlinien, die in deren Satzung fest,geschrieben sind.
    Unser Förderverein bezahlt nur Materialien, die für die ganze Schule bzw.
    für alle Schüler_innen angeschafft werden. Z.B. magnetische Hundertertafeln
    für alle zweiten Klassen oder Klassenlektüren, die jede Klasse ausleihen kann.
    Verbrauchsmaterial oder Klassenraumausstattung wird grundsätzlich nicht
    bezahlt.
    Ist aber wie gesagt die Grundsatzentscheidung unseres FöVe, kann in anderen
    Schulen ganz anders gehandhabt werden.

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