Beiträge von wossen

    Nuja, das Einnehmen von Leitungspositionen ist ja im Tarifbeschäftigtenbereich finanziell völlig uninteressant (Erfahrungsstufenverlust, Weihnachtsgeldkürzung usw.)

    Richtige Beförderungsmöglichkeiten außerhalb der Schulleitung gibt es zudem nur in der Sekundarstufe II

    Völliges Unding....

    Von den Gewerkschaften lese ich nur was, von Freude um Besserstellung ohne 2. Staatsexamen, als normal Ausgebildeter (1. Stex; Ref. 2. Stex, dann TB) scheint man irgendwie völlig irrelevant zu sein....(als Seiten-/Quereinsteiger und so scheint man letztendlich wesentlich besser gestellt zu sein, wenn man so sein 2. Stex erwirbt)

    Wenn Du das Ref und das 2. Stex noch machen solltest, wäre dies doch eigentlich für Dich finanziell extrem nachteilig?

    Tarifbeschäftigte werden nach dem Ref. doch prinzipiell in Erfahrungsstufe 1 eingestellt (mit um 1/2 Jahr verkürzter Stufenlaufzeit. Vorerfahrungen vor dem 2. Stex werden doch prinzipiell nicht angerechnet (achtung, hier geht es nur um das reguläre Ref. nicht um OBAS oder berufsbegleitender Erwerb des 2. Stex)

    Müsste doch so sein?

    Altersgeld kann man aber auch als Unterminierung des Beamtentums ansehen, da das Beamtenverhältnis prinzipiell auf Lebenszeit angelegt ist....

    Und wenn man dies mit den althergebrachten Grundsätzen nicht so eng sieht, dann kanns auch mal an die Privilegien gehen....(Altersgeld ist sicherlich für einige vorteilhaft, passt aber eigentlich nicht ins Gesamtpaket des Beamtentums - und wenn man das mal für alle aufschnürt...)

    Na, wie im Ref....(natürlich der neuen Situation angepasst, also z.B. statt Seminarleiter, dann Schulleiter). Damit machste nix falsch

    Ist zwar ein bissel formal (bei uns muss man nur eine Stundenskizze und Ziele zum Besuch bei dienstlichen Beurteilungen und zu den 'Lebenszeitbesuchen' einreichen - der SL entschuldigt sich auch noch für den Aufwand), aber wenn es so gewünscht ist...bei Revision und umfangreicheren Entwürfen finde ich Titelblatt auf jeden Fall angemessen, sonst schreibt man die Formalia (Zeit/Klasse usw.) einfach auf den Kopf der Unterrichtsskizze bzw. des Entwurfs

    In Thüringen war z.B. die Koalition von die Linke; Grüne und SPD in Ihrem realen Handeln recht beamtenfreundlich. Entspricht nicht unbedingt der Programmatik....

    Manches ist auch schwierig einzuschätzen, die Einführung des Altersgeldes oder der pauschalen Beihilfe kann man einerseits als Beamtenprivileg interpretieren - oder als Anfang vom Ende der althergebrachten Prinzipien des Berufsbeamtentums

    Jede Vertretungslehrkraft sollte in der Lage sein, mal eine Einzel-/ Doppelstunde ohne Material der erkrankten Lehkraft zu überbrücken. Ich habe sowas lieber als wenn ich noch zig Kopien erstellen muss oder einen ellenlangen Text lesen muss, was denn zu tun ist und am Besten z.B. noch eine englische / spanische/ französische Grammatiik erklären, die ich so spontan auch nicht erklären kann.

    Jede halbwegs erfahrene Lehrkraft hat doch ein Repertoire für sinnvolle Vertretungsstunden. Empfinde selbst Vorbereitungen erkrankter Kollegen als eher unangenehm (da oft unpräzise und der Unterrichtskontext mir unbekannt ist) - und ignoriere sie zumeist.

    Kompliziert wird die Sache dadurch, dass KollegInnen, welche keinerlei Interesse an der Schulorganisation zeigen, teilweise durchaus sehr guten und aufwendigen Unterricht machen.

    Andere sehen Ihre Haupttätigkeiten halt in irgendwelchen Orgakram und Zusatzaufgaben - durchaus auch unter Vernachlässigung des Kerngeschäftes, wo man sich nur schwerlich profilieren kann.

    Im Lehrerberuf ist es halt so, dass man ihn häufig eher als Einzelkämpfer bewältigen möchte - und dies hat häufig übrigens auch gute Gründe (ich halte mich z.B. sehr zurück, da ich genau weiß, dass z.B. aktive inhaltliche Mitarbeit in Fachkonferenzen primär der Vorsitzenden mit Karriereambitionen dient)

    "Innere Emigration" resultiert in manchen Fällen halt auch daraus, dass ein Drittel der Kollegen (ein Drittel ist echt viel!!) sich als 'oberes Drittel' ansehen: Für mich z.B. gibt es halt Direktor und Konrektor - der Rest, nuja...(überschaubares System mit 700 SuS)

    Das Ganze ist irgendwie auf der Basis nicht klärbar - ein Kind verursacht massivste Probleme, verunmöglicht damit Unterricht, die Schule leugnet das und möchte keinerlei Hilfestellungen (und damit verbundene Ressourcen) annehmen.

    Kann doch irgendwie nicht sein....also in meiner Praxis gibt es so etwas ähnliches auch (Übertreibung der Problematiken von Kindern durch die Eltern), als Hintergrund kann oftmals finanzielles Interesse vermutet werden (Förderstatus usw. werden von Pflegeversicherung etc. schon zur Kenntnis genommen; Pflegestufe III ist z.B. schon lukrativ, wenn das Kind nicht allzu schwer beeinträchtigt ist). Fachpersonal, dass nur die Perspektive der Eltern hat und quasi als deren Anwalt auftritt, könnte dann natürlich nicht so gern an Schulen gesehen sein (einfach, weil deren Kompetenz infrage gestellt wird, da es aus eigener Anschauung gar nicht das unterrichtliche Verhalten kennt).

    Aber ich will in vorliegendem Falle auf keinen Fall unterstellen, dass es in diesem Fall so ist (dazu ist auch die Infolage zu unklar)

    Nö, ist richtig - die Mehrarbeitsregelungen für verbeamtete Lehrer gelten nach §44 Nr. 2 TV-L auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte....

    Aber ich habe diese Falschinfo hier im Forum bestimmt schon 20mal gelesen

    Eine Legende, die aber für NRW seit 2017 stimmt (Umlegung auf das Monatsgehalt in vorheriger Höhe)

    Für die Beamten ist das übrigens vorteilhaft, weil man so immer das Weihnachtsgeld bekommt - bei TBs ist die Zahlung des Weihnachtsgeldes an einem Beschäftigungszeitpunkt gebunden (wer z.B. am 01.08 in Rente geht, geht leer aus für das Jahr)

    Zitat

    Maylin schreibt:..... Ich hab kurz mal drüber nachgedacht, weil das Angestelltenverhältnis natürlich erheblich mehr Selbstbestimmung und Flexibilität ermöglicht.....

    Das ist im Planstellenbereich im Wesentlichen eine unausrottbare Legende. Überall gibt es (dank TV-L) für den TB Verweise auf das Beamtenrecht.

    Was stimmt, ist, dass man bei einem Ausstieg weniger Privilegien verlieren kann als ein Beamter - weil man diese nicht hatte.

    Nuja, auch da - Jobsuche kann man ja auch im Beamtenverhältnis starten....(die Arbeit ist ja identisch, außerdem kommt man aus dem Beamtenverhältnis i.d.R schneller raus als auf einem unbefristeten TB-Verhältnis).

    Ein Grund wäre sicherlich die generelle Gegnerschaft gegen das Beamtensystem im Lehrerbereich....(primär deswegen haben doch etliche Lehrer in Berlin bei der Wiedereinführung der Regelverbeamtung auf eine Verbeamtung verzichtet)

    Natürlich im Schulsystem - hier geht es im Ausgangsposting ja um einen Wechsel vom Beamten-ins TB-System an derselben Schule.

    Ich hab mal von so einem Fall in der Zeitung gelesen....so etwas ist also ein Fall mit Nachrichtenwert...

    Diese Threads (welche ja ständig kommen) sind schon komisch, weil mir in der Praxis wirklich noch niemand über den Weg gelaufen ist, der vom Beamtenverhältnis ins TB-Verhältnis gewechselt ist (umgekehrt begegnen einem aber ständig Tarifbeschäftigte, die mit ihrer Nichtverbeamtung hadern).

    Ich werte sowas einfach als sachgrundlose Beamtenjammerei...

    RosaLaune: Okay, das heiße also, dass mit Zustimmung des Bundesrates der Bund eine weitere Lehrerverbeamtung verbindlich (!) verhindert werden könnte. Zumindest, dass dies eine Option der Umsetzung sein könnte, die rechtlich überprüft werden müsste

    So eine Bundesratsmehrheit ließe sich natürlich viel einfacher organisieren als eine Landesgesetzgebung in 16 Bundesländern zu erreichen, das würde schon allein an dem Bundesland Berlin scheitern.

    Seltsam nur, dass dieser Aspekt nirgendwo diskutiert wird (sagt auch einiges über mediale Oberflächlichkeit aus)

    Interessant hinsichtlich der Durchsetzungschancen der Nichtverbeamtung ist, ob der Bund das rechtlich initiieren kann durch seine Rahmengesetzungsgebungskompetenz hinsichtlich des gesamten Beamtenbereichs (auch die der Kommunen und Länder).

    Leider wird diese ganz elementare Frage öffentlich noch nicht einmal aufgeworfen - auch Linnemann nimmt darauf keinen Bezug (für mich ein deutliches Zeichen dafür, dass die Diskussion eher 'Spätsommerloch' ist).

    Das 16 Bundesländer auf die Verbeamtung gleichzeitig verzichten ist illusorisch - Schlüsselfrage ist, ob das mit Bundesrecht möglich ist (ich weiß es nicht, Hinweise sehr willkommen)

    Ich möchte übrigens in Erinnerung bringen, dass es sich hier um den Werkunterricht handelt.

    Im Fachraum würde ich da in der Tat auch eher ungern untätige Schüler rumlungern haben bzw. solche, die mit 'Zeitvertreibaufgaben' beschäftigt sind (trotz aller Sicherheitsmaßnahmen an den Geräten ist das halt der unfallsensibelste Bereich einer Schule)

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