Beiträge von wossen

    Das Ausgangsposting liest sich iwie nicht gerade danach an, dass das schon getan wurde - und dann hat man die eigne Praxis ja immer im Hinterkopf....(irgendwas muss getan werden - achja, unentschuldigt - soll sich das Jugendamt drum bekümmern)

    Nuja, Bußgeldverfahren halte ich aber auch für hochproblematisch, wenn die Gründe für die Schulabsenz (wie hier) nicht geklärt sind.

    Ist halt einfacher als sich mit dem Kind und dessen Situation (auch im Verhältnis zu den Eltern) intensiv auseinanderzusetzen - oft hat es Alibifunktion, weil man ja irgendwas tun muss. Oftmals liegt auch eine Überforderungssituation der Eltern vor (und sie wissen gar nicht, dass man ein Kind auch aus psychischen Gründen krank schreiben lassen kann - bisweilen auch Scham vor Ärzten und Schule).

    Die Definition des FSP Lernens verbietet doch schon eine Vergabe des FSPs Lernen ohne den Nachweis "erheblichen, lang andauernden Beeinträchtigungen in kognitiven, sprachlichen, emotionalen oder sozialen Bereichen, die ihr schulischen Leistungs- und Entwicklungsvermögen beeinträchtigen" (KMK-Empfehlungen), das kann man im kognitiven Bereich nur durch einen IQ-Test mache.

    Wenn zudem noch erhebliche Fehlzeiten vorliegen und evtl. eine DaZ-Problematik, ist ein FSP ohne IQ-Testung wirklich überhaupt nicht vergebbar.

    Da würde ich mal mit Deinem Schulleiter reden (falls Du an der Förderzentrum bist) und/oder mit demjenigen von der Bezirksregierung, welcher die Anweisung der Entscheidung nach Aktenlage gegeben hat.

    Es müsste eigentlich vor allem im AG-Interesse sein, wenn er irgendein Interesse auch an beruflich ambitionierten Arbeitnehmer hätte (was ich durchaus glaube)

    Im TVÖD hat es auch Ewigkeiten gedauert, bis die stufengleiche Höhergruppierung kam - jetzt taucht es im Angebot der Arbeitgeber auch im TVL auf - mal schauen, ob es wegverhandelt wird wegen anderer Prioritäten...

    Chemicus08:

    Zitat

    Zumindest die stufengleiche Höhergrupptiat noch nicht vom Tisch. Das wäre im Zuge des A13 Verfahrens für viele Kollegen eine entscheidende Verbesserung.

    Ich befürchte allerdings, dass Verhandlungsführer Verdi die überfällige stufengleiche Höhergruppierung mal wieder 'wegverhandeln' wird.

    Zudem ist das auf den Beamtenbereich nicht übertragbar (da dort natürlich eine Selbstverständlichkeit)

    Mir gefällt Deine Perspektive hinsichtlich Arbeitsbelastung nicht so recht.....

    GE kann auch richtig, richtig stressig sein, wenn man es fachgerecht macht, ist das auch mit einem immensen häuslichen Vorbereitung verbunden...

    Hinsichtlich 'Entspannung' kommt es immer auf den jeweiligen Kontext an, da kann man allgemein gar nix sagen...

    Ich muss auch sagen, dass Du dir das vielleicht mit der Sonderpädagogik überlegen solltest, schlecht ausgebildete und pragmatische Sopäs überschwemmen im Moment den Markt - der Job ist schon ein bißchen eine 'Berufung' (bis vor 10 Jahren war es ja total schwer, eine sonderpädagogische Qualifikation zu bekommen, da brauchte man echt Hartnäckigkeit und Motivation - jetzt werden die Möglichkeiten quasi hinterhergeschmissen)

    Ein Vorteil der Grundschule ist, dass man dort sonderpädagogischer Arbeit häufig aufgeschlossener ist als an Mittelschulen. Aber es gibt je nach Bundesland unterschiedliche rechtliche Grundlagen - Bundeslandangebe immer sinnvoll.

    Das hat Hendrik Wüst in NRW für Lehrer gerade abgelehnt. Seine Begründung: Nur durch das Beamtenrecht war es möglich mittels Abordnungen die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Angestellte kann man nicht abordnen.

    Jo, da nennt sich das nicht 'Abordnung' sondern 'Zuweisung zu anderer Dienststelle aus betrieblichen Gründen" oder so - ist aber genau dasselbe

    Hat der Wüst das echt so gesagt?? (Die Verteidiger des Beamtentums sind schon allgemein sehr findig, man könnte auch scharf sagen: irreführend/verlogen, in ihren Argumentationen). Erscheint mir als fast lehrbuchmäßige 'Halbwahrheit'...


    Edit: im TVL §4 wird sogar auch der Begriff 'Abordnung' für Tarifbeschäftigte verwendet - Tarifbeschäftigte können sogar einem Dritten (also etwa einem privatisierten öffentlichen Unternehmen) überlassen werden, sie dürfen die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

    https://www.haufe.de/id/norm/tv-l-4…1605689_p4.html

    Kodi schreibt:

    Zitat

    So gesehen gehören alle Lehrer kräftig runtergekürzt.

    Nö, mit 8-semestrigen Universitätsabschluss, 2jähriges Referendariat (verkürzt wurde es ja, weil man jetzt Praxisanteile im Studium hat, wo Studienseminare involviert sein müssen) und dann 2 Staatsprüfungen hat man eine mustergültige Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.

    Von daher war der Hinweis hier von einer Sopä schon richtig, eigentlich waren diese als Einzige im alten System benachteiligt (aus einer beamtenrechtlichen Perspektive!! - ich bin natürlich auch für A13 für alle Grundschul-Lehrkräfte mit Planstelle)

    Nuja, man darf nicht vergessen, dass Lehrer nicht die einzigen Beamten im Staatsdienst sind.

    Eigentlich müssten Grundschullehrer mit sechssemestrigen Studium als Laufbahneinsteiger nach A9 besoldet werden....SoPäs übrigens seit jeher wie Gymnasiallehrer.

    Durch Master wurde das alles komplizierter, es unterscheidet sich auch noch nach Bundesländern (es gibt noch Bundesländer, wie Thüringen, da ist das Ref. für GS kürzer als bei Gym/Sopä).

    Das alle GS-Lehrer im gehobenen Dienst bleiben, aber gleich schon mit A13 im Eingangsamt des höheren Dienstes eingeordnet werden, ist aus einer gesamtsystematischen Sicht des Beamtentums eigentlich eine riesige Privilegierung.

    Puhh, da noch A14-Stellen ohne Schulleitungsverantwortung zu schaffen - das wäre einfach unsystematisch und nur z,B. schwerlich mit dem Einstufungen in der allgemeinen Verwaltung vereinbar. A14 wäre dort nämlich i.d.R. mit einem Laufbahnwechsel verbunden....

    Problem ist auch, dass man nirgends die bewährten GS-Lehrer mit ihrem 6semestigen Studium gegenüber den neuen Masterlehrkräften benachteiligen möchte - aus einer beamtenrechtssystematischen Sicht müsste das aber eigentlich sein...

    Wenn es gut ist: Warum nicht?

    Ich fände es toll. wenn sich ein Fachkollege so mit seiner Unterrichtsmaterie auseinandersetzen würde, dass daraus ein Schulbuch entstehen würde (auch in dem Wissen, dass sich das finanziell nun von der Relation Arbeit-Entgelt überhaupt nicht lohnt).

    Also, da müsste es (schon aus Höflichkeit) ganz gewichtige Gründe geben, damit wir das nicht einführen würden (Voraussetzung ist natürlich schon eine mitfederführende Funktion des Kollegen und das er damit überhaupt einverstanden ist).

    Zudem bestünde ja auch die Möglichkeit Rückmeldung zu geben und damit selbst einen kleinen Anteil an der Verbesserung einer evtl. neuen Auflage zu haben.

    Nuja, das Einnehmen von Leitungspositionen ist ja im Tarifbeschäftigtenbereich finanziell völlig uninteressant (Erfahrungsstufenverlust, Weihnachtsgeldkürzung usw.)

    Richtige Beförderungsmöglichkeiten außerhalb der Schulleitung gibt es zudem nur in der Sekundarstufe II

    Völliges Unding....

    Von den Gewerkschaften lese ich nur was, von Freude um Besserstellung ohne 2. Staatsexamen, als normal Ausgebildeter (1. Stex; Ref. 2. Stex, dann TB) scheint man irgendwie völlig irrelevant zu sein....(als Seiten-/Quereinsteiger und so scheint man letztendlich wesentlich besser gestellt zu sein, wenn man so sein 2. Stex erwirbt)

    Wenn Du das Ref und das 2. Stex noch machen solltest, wäre dies doch eigentlich für Dich finanziell extrem nachteilig?

    Tarifbeschäftigte werden nach dem Ref. doch prinzipiell in Erfahrungsstufe 1 eingestellt (mit um 1/2 Jahr verkürzter Stufenlaufzeit. Vorerfahrungen vor dem 2. Stex werden doch prinzipiell nicht angerechnet (achtung, hier geht es nur um das reguläre Ref. nicht um OBAS oder berufsbegleitender Erwerb des 2. Stex)

    Müsste doch so sein?

    Altersgeld kann man aber auch als Unterminierung des Beamtentums ansehen, da das Beamtenverhältnis prinzipiell auf Lebenszeit angelegt ist....

    Und wenn man dies mit den althergebrachten Grundsätzen nicht so eng sieht, dann kanns auch mal an die Privilegien gehen....(Altersgeld ist sicherlich für einige vorteilhaft, passt aber eigentlich nicht ins Gesamtpaket des Beamtentums - und wenn man das mal für alle aufschnürt...)

    Na, wie im Ref....(natürlich der neuen Situation angepasst, also z.B. statt Seminarleiter, dann Schulleiter). Damit machste nix falsch

    Ist zwar ein bissel formal (bei uns muss man nur eine Stundenskizze und Ziele zum Besuch bei dienstlichen Beurteilungen und zu den 'Lebenszeitbesuchen' einreichen - der SL entschuldigt sich auch noch für den Aufwand), aber wenn es so gewünscht ist...bei Revision und umfangreicheren Entwürfen finde ich Titelblatt auf jeden Fall angemessen, sonst schreibt man die Formalia (Zeit/Klasse usw.) einfach auf den Kopf der Unterrichtsskizze bzw. des Entwurfs

    In Thüringen war z.B. die Koalition von die Linke; Grüne und SPD in Ihrem realen Handeln recht beamtenfreundlich. Entspricht nicht unbedingt der Programmatik....

    Manches ist auch schwierig einzuschätzen, die Einführung des Altersgeldes oder der pauschalen Beihilfe kann man einerseits als Beamtenprivileg interpretieren - oder als Anfang vom Ende der althergebrachten Prinzipien des Berufsbeamtentums

    Jede Vertretungslehrkraft sollte in der Lage sein, mal eine Einzel-/ Doppelstunde ohne Material der erkrankten Lehkraft zu überbrücken. Ich habe sowas lieber als wenn ich noch zig Kopien erstellen muss oder einen ellenlangen Text lesen muss, was denn zu tun ist und am Besten z.B. noch eine englische / spanische/ französische Grammatiik erklären, die ich so spontan auch nicht erklären kann.

    Jede halbwegs erfahrene Lehrkraft hat doch ein Repertoire für sinnvolle Vertretungsstunden. Empfinde selbst Vorbereitungen erkrankter Kollegen als eher unangenehm (da oft unpräzise und der Unterrichtskontext mir unbekannt ist) - und ignoriere sie zumeist.

    Kompliziert wird die Sache dadurch, dass KollegInnen, welche keinerlei Interesse an der Schulorganisation zeigen, teilweise durchaus sehr guten und aufwendigen Unterricht machen.

    Andere sehen Ihre Haupttätigkeiten halt in irgendwelchen Orgakram und Zusatzaufgaben - durchaus auch unter Vernachlässigung des Kerngeschäftes, wo man sich nur schwerlich profilieren kann.

    Im Lehrerberuf ist es halt so, dass man ihn häufig eher als Einzelkämpfer bewältigen möchte - und dies hat häufig übrigens auch gute Gründe (ich halte mich z.B. sehr zurück, da ich genau weiß, dass z.B. aktive inhaltliche Mitarbeit in Fachkonferenzen primär der Vorsitzenden mit Karriereambitionen dient)

    "Innere Emigration" resultiert in manchen Fällen halt auch daraus, dass ein Drittel der Kollegen (ein Drittel ist echt viel!!) sich als 'oberes Drittel' ansehen: Für mich z.B. gibt es halt Direktor und Konrektor - der Rest, nuja...(überschaubares System mit 700 SuS)

    Das Ganze ist irgendwie auf der Basis nicht klärbar - ein Kind verursacht massivste Probleme, verunmöglicht damit Unterricht, die Schule leugnet das und möchte keinerlei Hilfestellungen (und damit verbundene Ressourcen) annehmen.

    Kann doch irgendwie nicht sein....also in meiner Praxis gibt es so etwas ähnliches auch (Übertreibung der Problematiken von Kindern durch die Eltern), als Hintergrund kann oftmals finanzielles Interesse vermutet werden (Förderstatus usw. werden von Pflegeversicherung etc. schon zur Kenntnis genommen; Pflegestufe III ist z.B. schon lukrativ, wenn das Kind nicht allzu schwer beeinträchtigt ist). Fachpersonal, dass nur die Perspektive der Eltern hat und quasi als deren Anwalt auftritt, könnte dann natürlich nicht so gern an Schulen gesehen sein (einfach, weil deren Kompetenz infrage gestellt wird, da es aus eigener Anschauung gar nicht das unterrichtliche Verhalten kennt).

    Aber ich will in vorliegendem Falle auf keinen Fall unterstellen, dass es in diesem Fall so ist (dazu ist auch die Infolage zu unklar)

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