Nuja, man darf nicht vergessen, dass Lehrer nicht die einzigen Beamten im Staatsdienst sind.
Eigentlich müssten Grundschullehrer mit sechssemestrigen Studium als Laufbahneinsteiger nach A9 besoldet werden....SoPäs übrigens seit jeher wie Gymnasiallehrer.
Durch Master wurde das alles komplizierter, es unterscheidet sich auch noch nach Bundesländern (es gibt noch Bundesländer, wie Thüringen, da ist das Ref. für GS kürzer als bei Gym/Sopä).
Das alle GS-Lehrer im gehobenen Dienst bleiben, aber gleich schon mit A13 im Eingangsamt des höheren Dienstes eingeordnet werden, ist aus einer gesamtsystematischen Sicht des Beamtentums eigentlich eine riesige Privilegierung.
Puhh, da noch A14-Stellen ohne Schulleitungsverantwortung zu schaffen - das wäre einfach unsystematisch und nur z,B. schwerlich mit dem Einstufungen in der allgemeinen Verwaltung vereinbar. A14 wäre dort nämlich i.d.R. mit einem Laufbahnwechsel verbunden....
Problem ist auch, dass man nirgends die bewährten GS-Lehrer mit ihrem 6semestigen Studium gegenüber den neuen Masterlehrkräften benachteiligen möchte - aus einer beamtenrechtssystematischen Sicht müsste das aber eigentlich sein...