Quittengelee schreibt:
ZitatFalls du wider Erwarten als erste und einzige Lehrkraft die Verbeamtung nichts werden sollte, kannst du als Angestellte arbeiten.
Das stimmt schlicht und einfach praktisch nicht - damit ist Deine Ungeeignetheit festgestellt und kein öffentlicher Arbeitgeber wird Dich als tarifbeschäftigter einstellen (steht auch in jeder Einstellungsrundenausschreibung als Einstellungsvoraussetzung)
Außerdem ist ja gar nicht geklärt, ob der Threadersteller überhaupt verbeamtet ist (okay, ist wahrscheinlich wegen Verlängerung) - das Nichtbestehen bzw. die arbeitgeberseitige Kündigung eines Tarifbeschäftgten auf einer Planstelle in der Probezeit ist rechtlich sehr einfach möglich und hat dieselben Konsequenzen wie im Beamtenverhältnis (v.a. wenn als Grund 'Ungeeignet' in irgendeiner Personalakte festgehalten ist, bei TBs ist natürlich noch Krankheit usw. als Kündigungsgrund möglich, Kündigungen in der Probezeit müssen sogar gar nicht begründet werden und sind deshalb rechtlich unangreifbar)