Die Rechtsauffassung des Deutschen Beamtenbundes ist anscheinend, dass Kurzarbeit im Bereich des ÖDs nicht (oder nur unter engen Voraussetzungen) möglich ist:
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/k/kurzarbeit.html
Ich zumindest weiß natürlich nicht, ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist. Zudem könnten ja ohne weiteres die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden (auf diese dringt die VKA offensichtlich) - oder (einfacher) die Tarifparteien einigen sich durch Ergänzungen im Tarifvertrag explizit auf das Einräumen dieser Möglichkeit (das ist jederzeit möglich)
Wenn das im Bereich der Kommunen KÄME, würden die Länder sicher folgen.
Susannea: Nuja, den 'Schulbetrieb' könnte man gegenwärtig sicherlich auch nur mit Beamten aufrechterhalten (und jetzt komm bitte nicht mit deiner Verallgemeinerung der Ausnahmesituation in Berlin auf die ganze BRD)