Klar ist das im Moment wahrscheinlich rechtlich nicht möglich (u.a.weil im Tarifvertrag eine entsprechende Klausel noch nicht enthalten ist, ersatzweise reicht wohl auch eine Modifikation des Kurzarbeitsrechts), deshalb will (zumindest) die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeben ja das Recht ändern, haben sich aber am Wochenende offensichtlich noch nicht durchgesetzt (oder halt Tarifvertrag ändern, das geht in Stundenfrist)
Bei der momentanen Entwicklung kann das morgen schon anders aussehen