Beiträge von wossen

    Die Rechtsauffassung des Deutschen Beamtenbundes ist anscheinend, dass Kurzarbeit im Bereich des ÖDs nicht (oder nur unter engen Voraussetzungen) möglich ist:

    https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/k/kurzarbeit.html

    Ich zumindest weiß natürlich nicht, ob diese Rechtsauffassung zutreffend ist. Zudem könnten ja ohne weiteres die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden (auf diese dringt die VKA offensichtlich) - oder (einfacher) die Tarifparteien einigen sich durch Ergänzungen im Tarifvertrag explizit auf das Einräumen dieser Möglichkeit (das ist jederzeit möglich)

    Wenn das im Bereich der Kommunen KÄME, würden die Länder sicher folgen.

    Susannea: Nuja, den 'Schulbetrieb' könnte man gegenwärtig sicherlich auch nur mit Beamten aufrechterhalten (und jetzt komm bitte nicht mit deiner Verallgemeinerung der Ausnahmesituation in Berlin auf die ganze BRD)

    Interessant finde ich die Bestrebungen des Verbandes der Arbeitgeber der Kommunen, Tarifangestellte auf Kurzarbeit und Kurzarbeitsgeld zu setzen.


    https://www.haufe.de/oeffentlicher-…144_512220.html

    Bei einem längeren Andauern des Schulausfalls werden die Länder sicherlich auch (und grad) für angestellte Lehrer solche Überlegungen anstellen, egal ob diese unbefristet oder befristet angestellt sind.

    Ps. Beamte sind natürlich nicht betroffen, da gibt es keinerlei Möglichkeiten der Besoldungskürzung.

    Ich kenne es eigentlich auch nur so (an allen 5 Schulen, wo ich bislang war), dass nach Zeugnisausgabe noch eine allgemeine Dienstbesprechung war (als Ersatz für den turnusmäßigen Termin am Nachmittag). Da konnten dann auch noch kurz etwaige Schwierigkeiten bei der Zeugnisausteilung geklärt werden, aber auch allgemeine Dinge besprochen werden

    Ist aber offensichtlich nicht überall so.....aber ist ja eigentlich naheliegend

    Nur mal so nebenbei - dein Weigerungsvorhaben wirkt auf jemanden, der mit Religionsunterricht nix zu tun hat, auf den ersten Blick befremdlich (du sollst ja nicht evangelischen Ru geben !), zumindest erklärungsbedürftig (vor allem, wenn kaum katholische SuS da sind). Falls Du generell keinen Religionsunterricht geben möchtest, sieht die Sache natürlich anders aus.

    Ist nur eine Außenperspektive, die ich aber bei einem weiteren Vorgehen berücksichtigen würde.

    "Gleich behandelt" würde ich das aber nicht nennen angesichts des komplizierten und sehr aufwändigen Verfahrens, einen Beamten auf Probe loszuwerden...(und wir reden hier über Leute mit gleicher Qualifikation, nur unterschiedlichem Beschäftigungsstatus) - da kommt dann erst noch Schulwechsel, Einschaltung der Bezirksregierung, jahrelanges Warten auf 'Besserung' usw-. Beim Tarifbeschäftigten scheint einfach ein vom Schulleiter verfasster und unterschriebener 'Wisch' auszureichen, um ihn lebenslang, trotz 2. Stex.; vom Lehramt auszuschließen.

    Innerhalb der Probezeit kann ja auch übrigens schon nach sehr kurzer Zeit bedeuten...

    Für Niedersachsen z.B. heisst es im Merktbaltt, dass keine Bewerber eingestellt werden, die
    "bereits einmal aus dem Schuldienst nach Feststellung der Nichtbewährung in der Probezeit entlassen wurden".

    Das scheint auch für Tarifbeschäftigte mit 2. Staatsexamen zu gelten.

    Das ist ja eisenhart, dann kann ein Schulleiter allein also während der ersten 6 Monate das erworbene 2. Staatsexamen zur Makulatur machen (die ganzen Schutzmechanismen aus dem Beamtenverhältnis greifen natürlich nicht)

    Um das Urteil einschätzen zu können, wäre aber noch wichtig zu wissen, ob das unstrittig kinderpornografische Darstellungen waren (da gibt es durchaus Grenzgebiete). Geht weder aus dem Artikel noch aus dem verlinkten Urteil (noch ohne Begründung) hervor.

    Ist jetzt nur ein Ansatz, um vll. die vorangehenden anderslautenden Urteile der Vorinstanzen erklären zu können...

    Ohne 2. Staatsexamen gibt es nur einen (etwas) verzögerten Stufenaufstieg im Lehrerbereich.

    Da die Anrechnungszeiten ohne abgeschlossenes Referendariat meistens erheblich günstiger behandelt werden, als mit Referendariat (da gibt es prinzipiell nur 1/2 Jahr auf Stufe 1 nach dem Ref.) sind aber die Lehrer ohne 2. Stex häufig besser gestellt...

    Zusätzlich vom Verdienstausfall her gesehen, ist es dann völlig irrational ein 2. Stex als TB zu machen (da schlägt der eiserne Grundsatz des TVLs, Qualifikation im Tarifbeschäftigtenbereich zu bestrafen, besonders konsequent durch) - okay, aber die allermeisten OBASler streben ja die Beamtenlaufbahn ein...(böse Zungen könnten meinen, dass sie deshalb als Zeit-TBler in Relation zu den vollausgebildeten Tarifbeschäftigten tariflich so gut behandelt werden).

    Ps. gilt natürlich nicht nur für OBAS, sondern für alle TBs ohne 2. Stex.

    Deutschland hat im europäischen Vergleich schon jetzt mit den real spätesten Renteneintritt und die am vorherhigen Einkommen gemessen niedrigsten Renten.

    I(m Artikel geht es aber um Pensionäre, nicht um Rentner....okay, die pensionierten Lehrer mögen auch in Europa eine Sonderstellung haben...(aber eine andere als die Rentner)

    Logo, wenn der Quereinsteiger da ist, verbraucht er ja auch Stunden,

    Wenn für dich dann nach dem Ref nicht genug Stunden übrig bleiben, wirst du wohl eine andere Schule suchen müssen (gehe mal davon aus, dass der Quereinsteiger keinen bis zum SChuljahresende befristeten Vertrag hat)

    Ein Angestellter in der freien Wirtschaft müsste 90000 Euro im Jahr verdienen, um gegen den bayerischen Gymnasiallehrer ankommen zu können.

    Da müsste man z.B. den Pensionsanspruch noch einrechnen, da käme man dann auf weit, weit mehr als 90 000 brutto (unbeschränkte Gehaltsfortzahlung bei Beamten und so, müsste man natürlich auch noch monetär bewerten, ebenso die sehr gute Absicherung bei Berufsunfähigkeit)...Faktische Unkündbarkeit kann man sicher kaum monetär bewerten (muss man aber auch irgendwie berücksichtigen). Man vergleiche auch mal die Hinterbliebenenversorgung..,(wenn man das alles auf dem Markt einkaufen würde...)

    Puhh, da sind so ungefähr 130 000€ brutto nicht allzu weit (vor allem in Zeiten langanhaltender Niedrigzinsen), okay, dann zieht bei Nicht-Beamten die Beitragsbemessungsgrenze.

    Es gibt ja übrigens Lehrer auf dem 'Freien Markt' - das sind die voll ausgebildeten tarifbeschäftigten Lehrer. Die sind qualifikations- und tätigkeitsgleich und von daher ein idealer Vergleichmaßstab...

    Ich bräuchte ab Tag 1 volles Gehalt, sonst kommt das Projekt nicht in Frage

    Knapp und kurz: wenn volles Gehalt für Dich A13 heisst, ist das natürlich nicht möglich...

    Im TB-Verhältnis wären bei Deinem Familienstand sicherlich auch nicht mehr als maximalst (!!) ca. 2500€ netto möglich (Achtung: Erfahrungsstufen sind wichtiger als Eingruppierung! Tarifgerechte Erfahrungsstufe wäre sicherlich 1, beachten musst Du noch, ob Du für volle Strundenzahl bezahlt wirst....) Das ist übrigens schon sehr gut, weil du als 'Einsteiger' nur unwesentlich weniger verdienst als ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen...

    Wenn man mit 0 Schulerfahrung darein kommt, vergehen natürlich schon Jahre bis zur Verbeamtung (naja, zumindest 1,5 oder so - kenne die Regelungen in Nds nicht. Wie gesagt: wichtig ist vor allem die Erfahrungsstufeneingruppierung, da hat das Land Spielräume, es steht Dir aber nix zu, also nur 1)

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