Und aufgrund der Besonderheiten des deutschen Beamtenrechts mit seiner Befreiung von den gesetzlichen Sozialversicherungen und dem spezifischen Altersversorgungssystem sind internationale BRUTTOverdienstvergleiche auch völlig untauglich....
Beiträge von wossen
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Ich bräuchte ab Tag 1 volles Gehalt, sonst kommt das Projekt nicht in Frage
Knapp und kurz: wenn volles Gehalt für Dich A13 heisst, ist das natürlich nicht möglich...
Im TB-Verhältnis wären bei Deinem Familienstand sicherlich auch nicht mehr als maximalst (!!) ca. 2500€ netto möglich (Achtung: Erfahrungsstufen sind wichtiger als Eingruppierung! Tarifgerechte Erfahrungsstufe wäre sicherlich 1, beachten musst Du noch, ob Du für volle Strundenzahl bezahlt wirst....) Das ist übrigens schon sehr gut, weil du als 'Einsteiger' nur unwesentlich weniger verdienst als ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen...
Wenn man mit 0 Schulerfahrung darein kommt, vergehen natürlich schon Jahre bis zur Verbeamtung (naja, zumindest 1,5 oder so - kenne die Regelungen in Nds nicht. Wie gesagt: wichtig ist vor allem die Erfahrungsstufeneingruppierung, da hat das Land Spielräume, es steht Dir aber nix zu, also nur 1)
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Bist Du gebürtig aus Sachsen-Anhalt?
Ich würde die kulturellen Ost-West-Unterschiede gerade im Primarstufen- und Oberschulbereich (der auch zudem oftmals von älteren Lehrkräften geprägt) nicht unterschätzen, das könnte vor allem in der Provinz durchaus ein erheblicher zusätzlicher Stressor sein....(grad auch, wenn man absehbare Anlaufschwierigkeiten hat)
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Die Frage ist, ob ich darauf für mich meinen Platz finden kann, auf dem ich meine Arbeit gut und zufrieden machen kann
...und die stellt sich insbesondere bei (ambitionierteren) Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen...(da geht es ja häufig noch nicht mal darum seine Arbeit 'gut' zu machen, sondern seine Arbeit überhaupt machen zu können..)
Das ist schon eine andere 'Hausnumnmer' als im Lehrerberuf allgemein..
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Ich glaube, als Sonderpädagoge in der Inklusion geht es einem auch gar nicht schlecht. In NRW bekommt man A13, hat aber an den meisten Schulen kaum eigenen Fachunterricht oder gar Klassenleitung.
Nuja, das kommt drauf an, welche Ansprüche man an seine Arbeit stellt.
Im Inklusionssetting wird ein 'reiner' Sonderpädagoge nur in seltenen Fällen voll in seiner Arbeit aufgehen können.....Man stelle sich auch mal nur die Umstellung vor, z.B. 25 Jahre ESE-Klassenleiter und jetzt, nuja, irgendwie oft eine 'Hilfskraft' (von quasi vorgesetzten Regelschul-Kollegen, deren pädagogische Kompetenz man oftmals als hochgradig zweifelhaft empfindet)
Bei Jule lese ich raus, dass man ein relativ laues Leben hätte - so kann man das in der Tat sich oftmals einrichten (gibt sicherlich auch Sopäs, die sich damit arrangieren), aber....
Trantors Wunsch verwundert mich (und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass er nicht die Perspektive des reinen Sonderpädagogen hat)
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A13 für alle Lehrer, ja klar!
Aber doch nicht für alle Sozialpädagogen, Schulbegleiter, Schulassistenten und Schulsekretäre, wie es sich auf gewisser GEWerkschaftlicher Seite peinlicherweise zusammenphantasiert wird...
Gruß !
Das entspricht völlig Deiner Phantasie, noch niemand, absolut niemand, hat gefordert, die genannten Berufsgruppen zu verbeamten (das ist Vorraussetzung für A 13)
Schulsekretärinnen sind z.B. übrigens gängigerweise auf TVöD-VKA E 6 eingruppiert, ledig (Stkl. 1) macht das zum Berufseinstieg 1623€ netto, nach allerfrühestens (setzt ununterbrochene Tätigkeit auf der Position voraus) 15 Jahren in der Endstufe dann 1924€ netto (Verheiratenzulage, Kjnderzulagen usw bekommen die auch nicht, ganz zu schweigen von Pension und Beihilfe).
Schon erstaunlich, was sich so Menschen, die sich mit A13 und darüber unterbezahlt fühlen, so zusammenphantasieren...
Richtig ist allerdings, dass die Lohnspreizung innerhalb des Tarifbeschäftigten-Bereichs (zunehmend) problematisch ist - die Höhergruppierung von E11 auf E13 ist so auch für manchen Tarifbeschäftigten nachteilig (geringeres Weihnachtsgeld, Stufenlaufzeitverluste und Stufenverluste führen ofters mittelfristig sogar zu einem geringeren Einkommen - A13/E13 für alle ist eine Forderung, von der primär Beamte profitieren)
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Dann später in der Schule beim Einstellungsgespräch interssiert das dann bei einem Jahr auchh in aller Regel niemanden....
Ref ist auch 20 Jahre Lücke unproblematisch (glaub, dass z.B. in NRW die Seminare und Schulen auch die Lebensläufe gar nicht haben, die schlummern bei der Bezirksregierung als Einstellungsbehörde so vor sich hin...)
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Interessant übrigens, dass in der verlinkten Rahmenvereinbarung die tarifbeschäftigten Lehrkräfte nicht auch nur erwähnt wurden....(die voll ausgebildeten TBs kriegen jetzt nach der an den Beamtenbesoldungsrecht angelehnten Tarifvertrag auch TVL-13. müsen aber Erfahrungsstufenverluste und Laufzeitverluste hinnehmen und profitieren deshalb deutlich geringer von der Höhergruppierung als die verbeamteten Lehrkräfte. In einzelnen Fällen sind sogar Gesamtgehaltsverluste nicht auszuschließen - ob sie die Zulage analog zu A13 bekommen wurde nicht erwähnt, höchstwahrscheinlich nicht)
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Was sind denn das für verbeamtete A11er, die auf A13 in Berlin (perspektivisch) kommen? Bzw.: Was sind LuK-Lehrerinen?
Fachlehrer? (wenn die bislang in Berlin im Beförderungamt A11 bekamen). Sind in Berlin also auch die Lehrer ohne akademische Ausbildung nach A13 befördert worden? (ist aus beamtenrechtssytematischen Gründen nicht einfach - vermutlich sind die 'Fortbildungen' rechtlich unabdingbar wegen Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen Dienst. Für die Tarifbeschäftigten ist sowas aber eigentlich nicht erforderlich. Aber quasi eiserner Grundsatz ist ja, dass niemals ein Tarifbeschäftigter irgendeinen Vorteil im Lehrerbereich gegenüber einem verbeamteten Lehrer haben soll).
Kronos schreibt:
Zitatdamit sie die Höhergruppierungen erreichen
Höhergruppierung ist aber wieder ein Wort aus dem Tarifrecht
@Urkunde: Mag die Schulleiterin so bezeichnen, aber Urkunden im rechtlichen Sinnen stehen doch nur Beamten zu(wie Ernennungsurkunde versus Arbeitsvertrag)
Diese Anwendung von Beamtenterminologie auf Tarifbeschäftigte verdeckt, dass Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst rechtlich ein ganz 'normales' Arbeitsverhältnis haben (wie in irgendeinem Betrieb) Und die Anwendung von Tarifrechtssprache auf Beamte verdeckt, dass Beamte eine völlig andere 'Lebenssituation' haben als Tarifbeschäftigte.
Eigentlich sind die Kollegen des tarifbeschäftigten Lehrers nicht der verbeamtete Lehrer (mit gleicher Tätigkeit und Ausbildung), sondern viel mehr die Menschen in der Schule, die als Sekretärin, Hausmeister, Putzkraft usw. arbeiten
Mit denen hat er viel mehr gemein als mit einem Beamten (mit dem hat er nur den Arbeitsinhalt gemein) -
Die Urkunden für die ehemaligen 11er-Beamten und jetzigen E13er
Soso, aus A11-Beamten werden jetzt E13er
Nun, da wäre wirklich was schief gelaufen für die Betroffenen.....
(und Urkunden gabs bestimmt übrigens wirklich nur für Beamte - und die A11er waren übrigens bestimmt A12er) -
Was soll denn auf so einer Urkunde für Tarifbeschäftigte draufstehen? Nee, das wird wohl bei dem Umweltpapierwisch beleiben.
Conny. Lohnt sich für Dich das überhaupt finanziell - wegen Erfahrungsstufenverlust und Stufenlaufzeitverluste?
Edit: Ahh, sorry, jetzt erst gesehehen, bist in Berlin (da gibt es keine Stufenverluste bei Lehrern, wil dort Angestellte bessergestellt sind, weil in berlin nicht verbeamtet wird) - überall sonst werden die Tarifbeschäftigten (hoffentlich) mitkriegen, dass von A13/TV-L 13 primär Beamte profitieren.
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Jo, der letzte Punkt ist doch der Kern....(Der Arbeitgeber kann die Nebntätigkeit nur untersagen....)
Aus deiner Quellenpage:
Zitat3.2.6 Negative Öffentlichkeitswahrnehmung
Der Begriff berechtigte Interessen des Arbeitgebers ist im weitesten Sinne zu verstehen. Davon werden alle Umstände erfasst, die für den Bestand und die Verwirklichung der Ziele des Arbeitgebers von Bedeutung sein können. Hierzu gehören nicht nur die dienstlichen Belange, die für einen störungsfreien Ablauf der zu erledigenden Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich die Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit auswirken.https://www.haufe.de/oeffentlicher-…_HI1434887.html
Im Link stehen noch eine Menge anderer Versagensgründe für Nebentätigkeiten bei Angestellten....
Tja, Fossi.....Puhhhh....Puhhhhh
Aber jetzt wird der Fossi gleich erzählen, dass die Tätigkeit vom Prostituierten und so in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird.....die Gummiformulierung 'Berechtigtes Interesse" erlaubt erstmal dem Arbeitgeber, jede etwas zweifelhafte oder den Hauptjob nur ein wenig beeinträchtigende Nebentätigkeit des Tarifbeschäftigten zu untersagen (wer Lust hat, kann dann dagegen klagen - nuja,,,,)
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Und natürlich steht nicht in irgendeinem Gesetz, dass ein Angestellter sich neben seinem Hauptjob prostituieren dürfe. Es steht aber vor allem nicht drin - und das ist entscheidend! . Natürlich war das ein ironisch zugespitztes Extrembeispiel. Ich glaube nicht, dass es eine Lehrkraft in D gibt, die das tut. Aber sie dürfte es.
Äh, liest Du überhaupt, was du verlinkst? (wenn ja, versteht Du es offensichtlich nicht). In Deinem Link ist doch das Wesentliche zusammengefasst
https://www.haufe.de/oeffentlicher-…_HI1434884.html
Natürlich ist es ein "berechtigtes Interesse des Arbeitgebers", dass der tarifbschäftigte Lehrer nicht per Nebenerwerb der Prostitution nachgeht (ausdrücklich steht ja im zitierten Kurzkommentar drin, dass schon die 'abstrakte Befürchtung des Arbeitgebers einer Beeeinträchtigung reicht').
Tja, das sind natürlich etwas abstraktere Formulierungen, da steht halt nicht drin, der tarifbeschäftigte Lehrer darf im Nebenerwerb, keine Berufskilleragentur betreiben, als Zuhälter oder im Sexshop tätig sein. jede Nacht in der Diskothek vor der Schule Nachtdienst verrichten, vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten usw...
Puuuhhh....Sachen gibt es hier....

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Ein angestellter Lehrer könnte sich sogar prostituieren, ohne dass der AG in irgendeiner Weise einschreiten könnte
Völlig absurd - die Antwort hast Du übrigens selbst gegeben - natürlich leidet die Haupttätigkeit des Lehrerberufes durch das Nachgehen der Prostitution. okay, Du meinst, der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst hat rechtlich keinerlei Möglichkeiten, wenn die Schüler und Eltern nach Arbeitsschluss mal auf dem Strassenstrich den tarifbeschäftigten Lehrer besuchen...Puhhh....Puhhh
Ohjeohje, übrigens auch nicht ganz 'angemessen' von dir (für selbstverständlichste Dinge) Beweisführungen einzufordern, selbst aber keinerlei Urteil usw. einbringst. geh Du voran, ich zieh dann nach...(von mir gabs übrigens wenigsten den TVL-Wortlaut, wo ja schon das Nötigste drinsteht - an tarifbeschäftigte Lehrer werden übrigens noch höhere Anforderungen gestellt als an sonstige TBs im ÖD, ist ja auch nachvollziehbar)
Der tarifbeschäftigte Lehrer hat arbeitsrechtlich als ÖDler keinen besonderen rechtlichen Status mehr (auch im Kündigungsrecht), das musst Du auch zur Kenntnis nehmen...(langjährige Altbeschäftigte vom BAT ausgenommen, darunter fällt der Threadersteller aber nicht). Mitbestimmung ist i.d.R. im ÖD stärker ausgeprägt als in der Privatwirtschaft, Willkündigungen sind so weitgehend im ÖD ausgeschlossen, aber bei sehr deutlichen Leistungsmängeln oder einer einmaligen größeren Verfehlung oder fortwöhrenden kleineren, ist es schon deutlichst besser Beamter als TBler zu sein...(auch z.B. bei Schließung von Dienststellen....im Lehrerbereich nicht so relevant, weil es da genug Ersatzdienststellen gibt)
Wenn Du diese Selbstverständlichkeiten diskutieren willst, okay, leiste dann das zuerst:
Zitatbitte mit Verweis auf geltende Bestimmungen, Aktenzeichen der entsprechenden rechtskräftigen Urteile oder Fundstellen in einschlägigen juristischen Kommentaren.
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Schulleiter können einen Referendar während der Ausbildung auch mal eben mit der Nichtzulassung zum Bedarfdeckenden Unterricht (BdU) vor die Tür setzen. Über die Zulassung entscheidet der Schulleiter nämlich ganz alleine und ohne abgeleisteten BdU wird ein Referendar gar nicht erst zur Unterrichtspraktischen Prüfung (Upp) zugelassen.
Das ist so nicht ganz richtig, weil das Seminar bei einer dauerhaften Nichtzulassung eines Referendars zum BdU sicherlich einen Schulwechsel vornehmen wird (der ist auch faktisch Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung des Refs)
Referendare bzw. LAA sind schon stärker geschützt durch ihren Beamtenstatus und das Seminar spielt eine viel stärkere Rolle, weil das der Dienstvorgesetzte ist (bei Obasler ist das der Schulleiter). Natürlich kann ein Obasler auch Glück haben und das Seminar setzt sich für ihn ein bei Extremproblemen mit dem Schulleiter....(das ist aber nicht so einfach wie beim Referendar).
Natürlich können der Schulleiter sowohl dem Referendar als auch dem OBASler das Leben zur Hölle machen und das Ganze zum Scheitern bringen - aber der LAA/Referendar ist schon ein wenig besser geschützt.
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CDL; Deine Ausführungen gelten für Tarifbeschäftigte genauso (außer natürlich die Passagen mit 'Pension' und so)
Faktisch erwirbt man auch hier mit der Verbeamtung keinerlei Pflichten, die über jene des Tarifbeschäftigten des ÖD hinausgehen (siehe vorletztes Posting)
Das mit den spezifischen Beamtenpflichten ist aber ein nicht tot zu kriegender Mythos
(in der Realität ist er eigentlich nur mit Rechten verbunden -
Vorherige Anzeigepflicht beim Arbeitgeber besteht übrigens auch für dich als tarifbeschäftigter Vertretungslehrer....
Nach der Anzeige kann Dir die Tätigkeit untersagt werden - wenn Du danach dagegen verstoßen solltest bzw die Anzeige unterlassen solltest, können die Konsequenzen natürlich wesentlich tiefgreifender sein als bei einem Beamten (Kündigung - das Beamtenrecht schützt dich bei Verstößen unvergleichlich besser als das Arbeitsrecht des Tarifbeschäftigten)
§3 Abs. 4 TV-l:
Zitat4) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.
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Irgendetwasn stimmt an Deiner Rechnung aber nicht, denn TVöD-VKA sind bei TVL13/6 netto im Jahre 2019 nur 39516.31 €...(brutto; 73140.38 €)
Sowas kann man ganz einfach nachgucken...
Die Graphik mit den Tarifentwicklungen ist übrigens irreführend, da sie Strukturveränderungen nicht abbildet, sondern nur Gehaltsentwicklungen darstellt (so sind die strukturellen Einschnitte beim Übergang von BAT zu TVL/TVöD da z.B. nicht berücksichtigt, sowie z.B. auch Einschnitte wie die Erhöhung der Eigenbeteiligigung zur VBL und drastische Leistungssenkungen)....
Natülich ist der TvöD besser, da gibt es z.B. auch erfahrungsstufengleiche Höhergruppierung, aber eine andere Welt als der TVL ist das nun leider auch nicht.
Mikael: Warum erwähnst Du eigentlich als 'versagende', als sog. Interessenvertretung fundierende Verbände nie die Beamtenverbände? Die sind doch immer aktiv bei den Tarifverhandlungen dabei und gerieren sich als Interessenvertreter der Tarifbeschäftigte.
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Die vielversprechenste Strategie bei Tarifverhandlungen wäre sicherlich, den über den Tarifbeschäftigten-Beamten-Vergleich zu machen, da kann man doch wunderschöne Vergleichsrechungen machen (und nicht eine monetäre Bewertung der Pensionsansprüche zu vergessen - gerade zu langandauernden Niedrigzinszeiten!). Das wäre eine Thematik, die man durchaus äußerst wirkungsvoll in der Presse lancieren könnte....(der Öffentlichkeit und Journalisten ist das doch völlig unbekannt)
Das scheuen Beamtenbund und GEW wie der Teufel das Weihwasser.....(durchaus nachvollziehbar, da dann auch die Beschäftigungsbedingungen von verbeamteten Lehrern in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, z.B. eine monetäre Bewertung von Pensionsansprüchen würden z.B. sicher Diskussionen auslösen)
Eine gemeinsame Interessenvertretung von Beamten und Tarifbeschäftigten kann es vor dem Hintergrund nicht geben - ein ersten Schritt wäre übrigens, den TVL zu kündigen und Verhandlungen nur auf Länderebene zu führen (weil da können sich die unter Unterrichtsausfall leidenden Bundesländer nicht mehr hinter der anonymen TdL verstecken - Sachsen ist ein schönes Beispiel dafür - wir würden ja gerne, aber der bundeseinheitliche TVL...)
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Och ich weise mal nur darauf hin, dass sobald es irgendwelche Lohnererhöhungen für Tarifbeschäftigte gibt, das Geschrei groß ist nach "wirkungsgleicher Übertragung" auf Beamte (allen voran übrigens mein Vorschreiber... - übrigens bedeutet das, was die Gewerkschaften als 'wirkungsgleich' bezeichnen nicht 'wirkungsgleich', da bei prozentual gleichen Lohnerhöhungen natürlich Beamte nettomäßig bevorteilt sind). Gleichstellung soll halt nur eine Einbahnstrasse für die ohnehin Priviligierten sein...)
Eigentlich eine klare 'Neidforderung' mit der "wirkungsgleichen Übertragung"....(der Begriff ist halt ein völliges Totschlagargument). Mit der LOGIK könnte man übrigens auch sagen, dass in den ehemaligen Apartheitsregimen die Schwarzen neidisch auf die Weißen waren...(ich weiß, sehr drastisches und hinkendes Beispiel - aber um das Argument deutlich zu machen, bring ich es mal).
Klar, GEW und Beamtenbund vertreten im Lehrerbereich primär die Interessen von Beamten (wo bleib übrigens die wirkungsgleiche Übertragung des TVLs bei seiner Einführung auf den Beamtenbereich?), mir ist es auch völlig schleierhaft, wie ein voll ausgebildeter Tarifbeschäftigter da Mitglied sein kann, insbesondere in den Beamtenbundgewerkschaften (Verdi ist ein Spezialfall, weil in ihrem Kerngebiet größtenteils keine Verbeamtungen durchgeführt werden)
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