Beiträge von fabian1983

    Trantor:
    Das mit der Altersgrenze ist klar. Der entscheidene Absatz ist wohl:


    Unzulässig sind auch längere (als zur Beurteilung der Bewährung des Bewerbers nötige) Mindestwartezeiten, die der Bewerber im Beamtenverhältnis oder in seinem bisherigen Amt verbracht haben muss; auch diese zielen darauf, ältere Bewerber den jüngeren ohne Rücksicht darauf vorzuziehen, wer der Bessere ist."


    bzw.:


    Auch Mindestwartezeiten, die über die Dauer der Beurteilung der Bewährung des Bewerbers hinausgehen, sind unzulässig. Beamtinnen und Beamte haben damit, soweit ihre Bewährung festgestellt werden kann, einen Anspruch auf Einbeziehung in das Auswahlverfahren. Dieser Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.

    Hallo,
    ich habe noch etwas im Netz gefunden. Ist zwar aus Berlin, aber da es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist, müsste es ja auch für NRW gelten?!?
    Leider findet man da nichts explizit zu Funktionsstellen.

    Link
    zum Urteil: http://www.bverwg.de/entscheid….php?ent=260912U2C74.10.0





    Altersdiskriminierung bei Aufstieg
    Mit Urteil vom 26.09.2012 hat das Bundesverwaltungsgericht
    in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Beamtinnen und
    Beamte wegen des Nichterreichens einer Altersgrenze nicht von der Zulassung zur
    Aufstiegsausbildung ausgeschlossen werden können.


    Beamtinnen und Beamte können nur dann wegen eines zu
    geringen Alters abgelehnt werden, wenn eine Beurteilung der Bewerbung noch
    nicht möglich ist. Aus dem Lebensalter kann zukünftig nicht mehr auf die
    Eignung für das angestrebte Amt geschlossen werden. Auch Mindestwartezeiten,
    die über die Dauer der Beurteilung der Bewährung des Bewerbers hinausgehen,
    sind unzulässig. Beamtinnen und Beamte haben damit, soweit ihre Bewährung
    festgestellt werden kann, einen Anspruch auf Einbeziehung in das
    Auswahlverfahren. Dieser Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.


    http://www.neie.de/information…kriminierung_bei_aufstieg


    _____________________________________________________________________________________
    Mindestaltersgrenzen für Einstieg in Beamtenlaufbahn
    verfassungswidrig

    DBB NRW begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
    05. Okt 2012

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit zwei Urteilen
    am 26.09.2012 entschieden, dass Vorschriften in einer Laufbahnverordnung, die
    eine Mindestaltersgrenze für einen Aufstieg in eine höhere Laufbahn
    vorschreiben, verfassungswidrig sind.

    "Damit entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zu
    Gunsten des Leistungsprinzips in der öffentlichen Verwaltung", so der
    Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen Meinolf Guntermann.
    "Vom Lebensalter können und dürfen grundsätzlich keine Rückschlüsse auf
    die Eignung für das angestrebte Amt gemacht werden. Das Urteil ist in den Gesetzentwurf
    zur ersten Stufe der Dienstrechtsreform einzubauen!"

    Den Klägerinnen, zwei Steuerhauptsekretärinnen in der
    Finanzverwaltung des Saarlandes, war die Zulassung zum Aufstieg für besondere
    Verwendungen für Steuerbeamte verweigert worden, weil sie noch nicht 40 Jahre
    alt waren.

    Die Revisionen der Klägerinnen hatten Erfolg. Das BVerfG
    (Aktenzeichen 2 C 74.10 und 2 C 75.10) hat festgestellt, dass ihre
    Nichtberücksichtigung wegen Nichterreichens der Altersgrenze rechtswidrig war
    und hat darin auch einen Verstoß gegen die Vorschriften des Allgemeinen
    Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gesehen.


    Unzulässig sind auch längere (als zur Beurteilung der
    Bewährung des Bewerbers nötige) Mindestwartezeiten, die der Bewerber im
    Beamtenverhältnis oder in seinem bisherigen Amt verbracht haben muss; auch
    diese zielen darauf, ältere Bewerber den jüngeren ohne Rücksicht darauf
    vorzuziehen, wer der Bessere ist.


    Im Sinne des Urteils sieht der DBB die Beförderungssperren
    im NRW-Personalhaushalt ebenfalls als Verstoß gegen das Leistungsprinzip.

    In den öffentlichen Anhörungen im Landtag hat der
    nordrhein-westfälische Beamtenbund bereits zum dritten Mal in diesem Jahr,
    zuletzt am Dienstag (02.10.2012), die Aufhebung der Beförderungssperren
    gefordert. Meinolf Guntermann: "Mit Beförderungssperren, egal welcher Art,
    werden die auf Leistung und Befähigung beruhenden Beurteilungsverfahren und
    Beförderungssysteme konterkariert".


    http://www.dbb-nrw.de/recht/be…ufbahn-verfassungswidrig/

    Es ist ja auch nicht so, als würde ich sofort den Posten als Schulleiter für mich beanspruchen. Nur, wenn man (2017) fünf Jahre lang Schulleitungsaufgaben übernommen und drei Jahre den kom. stellv. Schulleiter gemacht hat, müsste eine Abteilungsleiterstelle arbeitstechnisch machbar sein.
    Ansonsten stimme ich euch auch zu, dass man ein gewisses Maß an Erfahrung haben sollte. Diese ist in vielen Situationen unentbehrlich. Deswegen möchte ich ja auch gar nicht an die vorderste Front. Das hat sicherlich noch Zeit.


    Ansonsten habe ich von der Bez.-Reg. folgende Antwort bzgl. der Ausnahmeregel bekommen:
    "Ausnahmen von der Mindestbewährungszeit haben keine nennenswerte praktische Bedeutung, Ausnahmen von den Beförderungswartezeiten zeigen nach der aktuellen, restriktiven Handhabung keine allgemeingültig beschreibbaren Kriterien.


    Eine Begründung für die in § 53 Abs.1 LVO geforderte Wartezeit ergibt sich schon aus der Formulierung des § 14 Abs. 1 LVO."


    Wunderschön nichtssagend :(

    Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
    Mittlerweile habe ich auch eine Antwort von der Bezirksregierung. Hat natürlich Ewigkeiten gedauert.
    Die Antwort ist für mich wenig erfreulich :(


    "Die Wartezeit bei einer Bewerbung um eine Funktionsstelle beträgt in Ihrem Fall
    gemäß § 53 Abs. 1 Ziffer 1 LVO 3,5 Jahre. Gefordert wird hier eine
    hauptberufliche Tätigkeit von 4 Jahren. Gemäß § 14 Abs. 2 LVO rechnet die
    Dienstzeit (hauptberufliche Tätigkeit) von dem Zeitpunkt der Beendigung der
    Probezeit." Für mich 3,5 Jahre wg. dreijähriger Probezeit.


    Damit heißt es wohl "Abteilungsleitung Adé". Wenn meine Schule schließt, werden im Umkreis alle Abteilungsleiterstellen neu besetzt. Ich darf mich nur nicht darauf bewerben.
    Ist schon witzig, man darf eine Schule kom. stellv. leiten, ist dann aber anscheinend nicht fähig, eine Abteilungsleiterstelle zu bekleiden.... Verstehe wer will...

    Hallo,
    da unsere Schule auslaufend gestellt ist, befinde ich mich in einer besonderen Situation. Unsere Realschule (NRW) schließt 2017 ihre Türen. Dort bin ich kom. Konrektor. Die nachfolgende Sekundarschule würde mich gerne als Abteilungsleiter aufnehmen. Da ich aber erst 2014 meine dreijährige Probezeit beendet, wo ich mich "wegen besonderer Leistungen" ausgezeichnet habe. Dies verkürzt laut LVO § 11 die Zeit, bis ich mich auf ein Beförderungsamt bewerben darf.

    "(3) Abweichend von Absatz 2 Nummern 1 und 2 ist eine Beförderung in den Fällen des Nachteilsausgleiches gemäß § 10 zulässig. Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 9 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde."


    Da es sich aber bei der Abteilungsleiterstelle um ein Leitungsamt handelt, gilt LVO §53:


    "Zugang zu Leitungsämtern und Ämtern mit besonderen Funktionen(1) Innerhalb ihrer Laufbahnen (§ 50 Absatz 1) darf Lehrerinnen und Lehrern
    1. ein Amt der stellvertretenden Leitung einer Schule oder Seminarleitung an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung erst nach einer hauptberuflichen Tätigkeit von vier Jahren, im Falle einer stellvertretenden Leitung einer Grund- oder Hauptschule von drei Jahren oder2. ein Amt der Leitung einer Schule oder eines Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung erst nach einer hauptberuflichen Tätigkeit von sechs Jahren, im Falle einer Leitung einer Grund- oder Hauptschule von vier Jahrenübertragen werden.


    Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend für die Übertragung eines Amtes der didaktischen Leitung, der Abteilungsleitung oder der Koordinatorin oder des Koordinators an einer Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder Sekundarschule.
    (2) Die in Absatz 1 genannten Zeiten sind nicht erforderlich, wenn sich die dort genannten Ämter lediglich durch die Gewährung einer Amtszulage vom Eingangsamt abheben.
    (3) Für die Berechnung der geforderten Tätigkeitsdauer gelten § 14 und § 52 Absatz 3 entsprechend.
    (4) Die in Absatz 1 genannten Zeiten verringern sich in Laufbahnen des gehobenen Dienstes nach der Laufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1995 (GV. NRW. 1996 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 381), jeweils um sechs Monate, sofern nach dem 18. Juli 2009 eine Probezeit gemäß § 9 Absatz 1 mit einer regelmäßigen Dauer von drei Jahren abgeleistet wurde."


    Nun die eigentlich Frage: Weiß vielleicht jemand, ob sich die Probezeit mit Auszeichnung auch auf den Zugang zu Leitungsämtern auswirkt? Sonst hätte ich wahrscheinlich nicht die Chance mich auf die Stelle zu bewerben, da meine Probezeit nur 3 Jahre um ist und ich 3,5 Jahre Wartezeit hätte (3jährige Probezeit).


    Vielen Dank im Voraus
    Fabian Blech

    Und nach wie vor stört mich das "Ich möchte". Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz der Geräte ist, dass auch alle Lehrer das nutzen. Die Existenz von Lernprogrammen allein nutzt noch nichts. Die müssen ja auch in den Unterrichtsablauf passen. Das müssen die Lehrkräfte sich gut überlegen und mitziehen.

    Das mit dem "Ich möchte" ist sicherlich falsch ausgedrückt. Es ist eine Gruppe von Lehrern die sich für die Durchführung interessiert. Da es aber meine Klasse ist und ich die Organisation in die Hände genommen habe, habe ich "ich möchte" geschrieben.

    Erst einmal danke für die (größtenteils) konstruktive Kritik. Ich werde einige Sachen in meine Überlegungen einbauen und andere Überdenken.
    Trotzdem werde ich meine Planungen vorantreiben und anschließend die Eltern im 2. Halbjahr entscheiden lassen. Dabei werde ich auch die weiteren Kosten der Schuljahre aufführen. Im schlimmsten Fall verschwende ich so meine eigene Energie. Da mir das Organisieren aber Spaß macht, ist dies halb so schlimm.


    P.S.: Nach aktuellen Stand sind wir nun bei 13€ pro Monat (3 Jahre)

    Danke für Deine Ideen. Gerade die Idee mit dem Verkauf an Konferenztagen gefällt mir sehr gut.

    Da ich mit meiner Meinung des Zitierens Wohl alleine stehe, benutze ich doch die Zitierfunktion:


    Ich will keine weitere Kritik üben, sondern mal interessiert nachfragen: Wie verhält es sich mit den Familien, wo die Kids bereits ein Notebook haben? Machen die da auch mit?
    Und: welche Lern-Programme setzt Du da ein? In welchen Fächern wird mit dem Notebook gearbeitet? Ich kann mir irgendwie gar nicht so recht vorstellen, wie das im Schulalltag funktioniert.
    Ich unterrichte am BK und da sind Klassen, die wirklich viel mit dem PC arbeiten (CAD). Trotzdem gibt es oft und immer wieder Phasen wo ohne PC gerechnet, geschrieben, präsentiert und diskutiert wird. Ist das an einer SekI Schule dann nicht "verführerisch", die Kleinen vor das Lernprogramm zu setzen und als Lehrer die Kids wurschteln zu lassen? Für mich sind zB die CAD-Phasen eher "Ausruhphasen", da dort selbstständig gearbeitet wird und ich nur zwischendurch Hilfestellung leiste.

    Das sind die 5%, die bisher Bedenken angemeldet haben. Die haben ihr grundsätzliches Interesse an dem Projekt geäußert, würden aber gerne Möglichkeiten ausloten, ein bereits vorhandenes Notebook zu nutzen. Dabei stellt sich natürlich die Frage mit der Versicherung.
    Wir arbeiten auch heute schon viel mit dem PC. Aber bei einer Schule mit 1000 Schülern und Informatikkursen ist der PC-Raum fast durchgehend belegt.
    Die Lernprogramme stammen teilweise von den Verlagen selbst. So ist z.B. bei unserem Englisch-Workbook eine CD dabei, mit der man Grammatik und Vokabeln üben kann. In Deutsch gibt es viele Schreibanlässe in den Klassen 8-10 (z.B. Praktikumsmappe, Lebenslauf,Schreiben und Gestalten von Texten,...). In den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern liegt der Schwerpunkt sicherlich beim Recherchieren und Präsentieren. Unsere Bücher sind uralt. Dort wird Russland als Paradebeispiel einer aufstrebenden Demokratie gefeiert.
    In Mathe bietet unser Buch fast zu jedem Kapitel eine kurze computergestütze Einheit an. Auch gibt es Programme wie Geogebra, die bei der Veranschaulichung helfen können. Als fächerübergreifendes Programm, mit welchem wir schon gute Erfahrung gemacht haben, werden wir wahrscheinlich die Lernwerkstatt Sek1 anschaffen. Die Fortschritte der Schüler lassen sich dort sehr gut kontrollieren.
    Sicherlich ist das Notebook nur ein Hilfsmittel und kann einen Lehrer nicht ersetzen. Es bietet aber gute Differenzierungsmöglichkeiten.



    Nur am Rande: Bei uns wurde vor den Sommerferien eingebrochen und die haben auch verschlossene Schränke "geknackt". Dabei wurde u.a. Schullaptops entwendet. Die Versicherung hat nicht bezahlt, sondern sich darauf berufen, dass wir eine extra Police gebraucht hätten. Dies sollte unbedingt beachtet werden!


    Deswegen sind in dem Schutzbrief, der zusätzlich abgeschlossen wird, Einbruch und Diebstahl versichert. Der Schutzbrief ist in den 20€ enthalten


    Aha! Und was ist mit den anderen 5%?


    Wenn die Notebooks wirklich sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden sollten, dann sollten die Schüler diese auch mit nach Hause nehmen dürfen (--> Hausaufgabe, um den Unterrichtsstoff noch mal nachzuarbeiten, wenn etwas nicht verstanden wurde).

    Die anderen 5% sind für das Projekt, möchten aber ihr eigenes Notebook nutzen.
    Da wir eine Ganztagsschule sind, gibt es bei uns keine Hausaufgaben mehr. Wir haben Lernstunden, in denen ein Lehrer den Schülern zur Seite steht. Hier kann natürlich auch der PC genutzt werden.

    Leider ist, wie oben erwähnt, unser PC-Raum sehr stark ausgelastet. Es soll ja auch nicht 8 Stunden am Notebook gearbeitet werden. Dies soll dort eingesetzt werden, wo es für die Schüler einen Mehrwert herstellt. Natürlich wird es auch weiterhin die klassischen Mathestunden geben. Ohne diese geht es nicht. Auch die Schüler haben keine Lust den ganzen Tag am PC zu arbeiten. Und sie werden auch weiterhin einen Graphen von Hand zeichnen müssen!

    indidi:
    Danke, die Idee klingt nicht schlecht.


    Mikael:
    Ich habe ja jetzt gemerkt, dass Sie gegen die Notebookklassen sind. Mir geht es aber nicht um "ja" oder "nein". Die Sache ist mit der Schulleitung und den Eltern abgesprochen. 95% der Eltern sind für eine Realisierung des Projekts. Der Kollege ist sehr daran interressiert das wir die Notebookklasse einführen! Er hat ganz klar signalisiert, dass er sich um die Wartung kümmert. Da die Notebooks über eine verlängerte Herstellergarantie + Versicherung im Schadensfall abgedeckt sind, trägt die Kosten der Hersteller oder die Versicherung. Sie merken vielleicht, dass wir uns da auch 1-2 Gedanken gemacht haben. Da die Notebooks in der Schule in einem abgeschlossenen Schrank verbleiben, halten sich die Schäden erfahrungsgemäß in Grenzen. Ein vergessenes oder nicht geladenes Notebook dürfte so der Einzelfall sein.
    Die Eltern haben zugestimmt, dass die Notebooks während der Dauer des Projekts in der Schule verbleiben. Die Versicherungskosten sind in den 20€ enthalten.
    Die Notebookklassen können sich leider nicht gegenseitig Kuchen verkaufen, da es bisher an unserer Schule noch keine gibt. Aber Sie sehen das ja schon!
    Da die Eltern den Vertrag persönlich mit dem Verkäufer abschließen, ist die Schule dort außen vor. Um dem Verkäufer allerdings etwas mehr Sicherheit zu geben, gibt es die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit den Eltern einen Kredit gewährt. Das Geld wird dann monatlich einbehalten! Komisch da haben wir uns schon wieder Gedanken gemacht!
    Und ich bin gerne bereit für meine Klasse noch etwas von meiner Freizeit zu investieren. Was die Bildungspolitiker darüber denken ist mir total egal!


    Konstruktive Kritik finde ich immer gut. Aber das was Sie machen, ist dies leider nicht. Ihre persönliche Meinung in allen Ehren, aber ich habe eine andere. Sie müssen Notebookklassen ja nicht gut finden. Vielleicht haben Sie schlechte oder keine Erfahrungen damit gemacht. Aber ich habe die Sache positiv erlebt und möchte daran gerne anschließen.




    @Pausenclown:
    Ich persönlich finde die Zitatfunktion schrecklich, da es den Thread für mich unübersichtlich macht. Deswegen verzichte ich darauf.
    Das Englischbuch wir bei uns (Ganztagsschule) auch in der Klasse gelagert. Gehört aber trotzdem den Eltern. Wenn die Eltern damit einverstanden sind, dass das Notebook in der Schule verbleibt, sehe ich da nicht das Problem. Auf der Klassenpflegschaftssitzung haben sie das auch klar geäußert. Die Haltbarkeit wird dadurch enorm verlängert. Davon haben die Eltern im Endeffekt mehr.
    Es geht nicht darum, dass die Kinder jeden Monat 20€ "erwirtschaften". Sie sollen ihren Beitrag zu dem Projekt leisten. Es sollen maximal 10 Aktionen verteilt auf ein Jahr sein. Dies fördert die Identifikation mit dem Projekt und stärkt die Klassengemeinschaft. Außerdem haben die meisten Schüler auch Spaß daran mit ihren Mitschülern zu arbeiten. Die Idee kam ja auch nicht von mir, sondern von der Klasse.
    Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss man sicherlich sehr genau im Auge behalten. Ich bin gerade dabei zu klären was möglich ist. Aber dieser Einwand ist absolut berechtigt. Wir wollen die Schüler nicht ausbeuten. Für das gesamte Projekt ist ein guter Kontakt zu den Eltern sehr wichtig. Ich bin da bei meiner Klasse aber sehr positiv gestimmt.
    Den Schülern wird keine Unterrichtszeit verloren gehen. Wir haben Klassenstunden, in welchen wir solche Aktionen durchführen können. An einem Tag verlorene Unterrichtszeit kann in diesen Stunden ausgeglichen werden.


    @ Herr Rau:
    Die Idee mit den Sponsoren habe ich schon verfolgt. Im Moment befinde ich mich in "Verhandlungen" mit lokalen Firmen und Geldinstituten. Dabei versuche ich neben Geldspenden auch Materialspenden zu organisieren (USB-Sticks, Drucker,...). Wie oben schon erwähnt, geht es mir aber auch ein wenig darum, dass die Schüler auch etwas für das Projekt machen. Die wissen leider häufig nicht, dass man für Dinge arbeiten muss, um sie zu bekommen.


    Piksieben:
    An einer Realschule in NRW. Wir sind auslaufend gestellt, aber bei Erfolg soll das Konzept auf die im selben Haus befindliche Sekundarschule übertragen werden. Das Projekt wurde erst mit der Schulleitung und dann mit den Eltern abgestimmt. Bisher gibt es nur positive Signale. Die Schüler sind so oder so begeistert. Die 20€ sind ja inklusive Versicherung, Programmen und Garantieverlängerung. Finden die aktuellen Verhandlungen einen positiven Abschluss, sind wir schon runter auf 15€ pro Monat für ein Rundum-Sorglos-Paket (Zumindest für die Eltern).

    Ich persönlich halte viel von Notebookklassen. Habe schon 2 Jahre in einer gut laufenden unterrichtet. Sicherlich ist es für den Klassenlehrer Mehraufwand. Ich bin aber gerne bereit diesen auf mich zu nehmen.
    Meine Klasse ist sehr heterogen. Wo manche Schüler nur wenige Minuten brauchen, brauchen andere für eine Aufgabe die komplette Stunde. Ist sicherlich bei anderen Schulen ähnlich. Mit vernünftigen Lernprogrammen kann man die schwachen Schüler fördern und die starken fordern.


    1. Braucht man das für guten Unterricht? --> Nicht zwingend. Aber er kann, richtig eingesetzt, eine sinnvolle Ergänzung sein.
    2. Sitzen sie nicht schon eh zu lange am PC? --> Nein. Spielekonsole ja!
    3. Wer wartet die Geräte? Sie sind wenig sinnvoll, wenn ein Teil der Klasse nicht funktionierende Kisten da hat. --> Die Notebooks verbleiben in der Klasse in einem abgeschlossenen Schrank! Ein Lehrer in unserer Schule (hat immer noch ein PC-Geschäft) ist in das Projekt eingebunden und kümmert sich um die Wartung!
    4. Wie alltagstauglich sind sie? Gerangel im Bus, Geschubse auf den Gängen, Rucksack wird in die Ecke geknallt. --> s.o.
    5. "Herr X ich habe mein Laptop vergessen." / "Mein Akku ist alle." / "Mein Programm X funktioniert nicht." Etc. pp. --> s.o.
    6. Muss ich als Lehrer dann auch ein Notebook benutzen? Wer kauft das? Ich? Die Schule? --> Ein Notebook wird von der Schule gestellt!


    In Zeiten, in denen SuS sich immer schwerer mit Schreiben, Lesen und Denken tun, ist ein PC nicht unbedingt das Mittel der Wahl, um ihnen auf die kognitiven oder gar intellektuellen Sprünge zu helfen.
    --> Die Frage ist, ob das Schreiben in einem Heft die Schüler wirklich auf den Berufsalltag vorbereitet?!? Ich schreibe kaum noch mit dem Stift! Bin ich deswegen weniger intelligent?


    Von Flipper79
    Warum möchtest du denn unbedingt eine Notebook-Klasse einrichten? Gerade wenn die Eltern vermutlich nicht so viel Geld haben und eher aus bildungsfernen Elternhäusern stammen, verstehen sie nicht richtig, warum ihr Kind unbedingt ein Notebook benötigt. --> Die Eltern sind voll auf meiner Seite. Ich versuche nur Möglichkeiten zu finden, sie zu entlasten!


    Für viele sind selbst 20 € viel Geld. In 36 Monaten sind das schon 720 €, selbst wenn man den Preis vll. noch drücken kann, für viele viele Eltern verdammt viel Geld.
    Solche Notebooks können zwar auch Vorteile bieten, aber auch zahlreiche Nachteile (außer dem Kostenaspekt) --> Deswegen die Frage nach möglichen Aktionen
    - Wie stellst du sicher, dass die Kids während des Unterrichts nicht irgendwelche Spielchen spielen? --> Es gibt die Möglichkeit, im Netzwerk bestimmte Seiten zu sperren. z.B. mit Netop oder Time for Kids.
    - Wie stellst du sicher, dass die Kids nicht im Internet surfen? --> Internet freigeben/Internet sperren über Netop!
    - viele Schüle sitzen ohnehin zu lang vor dem PC. --> Spielekonsole ja, PC nein. Arbeiten daran schon gar nicht!
    Von Pausenclown


    In wessen Besitz sind sie denn vorher? Und wie sieht es mit den Eigentumsverhältnissen aus?
    Ganz klar. Die Notebooks sind über die komplette Projektdauer in Besitz der Eltern!


    Also nicht alle. Die jüngeren Fallen heraus. Wie erwirtschaften die dann den entsprechenden Anteil?
    Aktionen in der Schule. z.B. Waffeln oder Kuchen in der Schule verkaufen!


    Wer genau geht da eine Verpflichtung für drei Jahre ein?
    Die Eltern.


    Ich verstehe trotzdem noch nicht, wofür das Ganze gut sein soll. Bisher verstehe ich, dass deine Schüler arbeiten sollen, um ein Notebook zu kaufen. IUnd weiter?
    s.o.


    Bei der Eröffnung des Threads ging es mir auch nicht um Notebookklasse "ja" oder "nein", sondern um Aktionen, damit ich die Eltern entlasten kann!

    Hallo,
    die Notebooks gehen nach Ende des Projektes in den Besitz der Familien über. Sorry, das habe ich vergessen zu erwähnen. Die Schüler sind größtenteils 13 Jahre, wenn wir die Aktionen machen würden.
    Dazu habe ich folgendes gefunden:
    "Ab dem 13. Lebensjahr kannst du Tätigkeiten in kleinerem Umfang verrichten - unter mehreren Bedingungen:

    • Deine Eltern müssen einverstanden sein.
    • Die Arbeit darf weder deine Gesundheit noch deine schulischen Leistungen gefährden.
    • Du
      darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten, und das heißt
      weder vor der Schule, während der Schulzeit noch nach 18 Uhr. (Das gilt
      auch für die Schulferien.)
    • Außerdem darf die Arbeit dich nicht
      sittlich gefährden, noch darf sie dir unbeaufsichtigten Zugang zu
      Alkohol oder Tabak ermöglichen.

    Mögliche Jobs sind zum
    Beispiel: Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Babysitten,
    Handreichungen beim Sport, Versorgen von Tieren, Botengänge im privaten
    Bereich..."

    Hallo,
    ich würde gerne mit meinen Schülern im kommenden Schuljahr eine Notebookklasse realisieren. Da ich jedoch fast nur Eltern mit Migrationshintergrund mit wenig finanziellen Mitteln habe, möchte ich die Kosten sehr gering halten. Aktuell liegen wir bei knapp 20 € pro Monat (36 Monate).
    Dies möchten wir durch Verhandlungen mit den Versicherungen und Verkäufern noch etwas senken.


    Da ich aber auch gerne möchte, dass die Schüler auch etwas für das gemeinsame Ziel machen, sammle ich Ideen für Aktionen. Diese sollten die Schüler nicht so sehr belasten (7. Klasse).
    Vielleicht habt Ihr ja ein paar Ideen für mich.


    Wir haben schon ein paar Ideen in der Klasse gesammelt:
    Rent a student (leichte Aufgaben: Laub fegen, Gassi gehen, Prospekte austeilen,...)
    Autowaschaktion (Innenreinigung)
    Waffel-/Kuchenverkauf in der Schule



    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Fabian

    Hallo,


    ich unterrichte Fachfremd in einer 8. Klasse Geschichte. Bei einer Geschichtsstunde kam von einem türkischstämmigen Jungen die Äußerung "Die Juden haben es auch nicht anders verdient".


    Wie soll ich darauf reagieren? Kennt jemand geeignetes Material? Der Nationalsozialismus ist eigentlich erst ab Klasse 10 bei uns an der Schule Thema.


    Ich habe überlegt mit der Sure 5 vers 32 zu arbeiten. Oder verschiedene Vorurteile auf Plakate schreiben (Alle Deutschen sind Nazis. Alle Ausländer sind Verbrecher. Alle Muslime sind Terroristen. Alle Juden sind....)


    Weiß allerdings nicht, ob dies der richtige Weg ist?!?!



    Vielen Dank für Eure Bemühungen

    Danke für die schnelle Antwort.
    Die Hauptarbeit wird wirklich in den Ferien stattfinden :)


    Bundesland: Ich werde (hoffentlich) in NRW bleiben können.

    Hallo,
    dass diese Tätigkeit genehmigt werden muss, ist mir klar. Die Frage ist nur, wie die Chancen stehen, dass er es tut. :) Handelt sich ja um Jugendarbeit

    Hallo,
    mein Sportverein kam gestern auf mich zu und hat gefragt, ob ich mir vorstellen könnte die Kinder- und Jugendkoordination zu übernehmen und dort pädagogische Konzepte für das Training zu entwerfen und Trainer auszubilden. Dies wäre, weil die Arbeit bezahlt wird (ca. 400 Euro/mtl.), ja eine Nebentätigkeit.


    Ist es mir erlaubt, neben meiner Arbeit als Lehrer noch einen Nebenjob zu haben?
    Wird mir mein Arbeitgeber diese genehmigen?
    Lohnt es sich steuerlich überhaupt sich für die Arbeit bezahlen zu lassen?


    Ich werde (hoffentlich) im Sommer Beamter auf Probe sein, da ich jetzt mein Ref in NRW beende.


    Vielen Dank im Voraus

    Hallo,
    ich soll in meinem Besuch eine Eninführung zum Übungsformat "Zahlenhäuser" (nach Wittmann) zeigen. [Blockierte Grafik: http://theodorschule.lspb.de/Bilder/Ueber_uns/Veranstaltungen/Tag_der_offenen_Tuer/Schuljahr2005_2006/Zweite_Etage/Klassenraeume/3a/vor_Tafel-02-Zahlenhaus-01.jpg]Dabei muss in der Besuchsstunde ja eigentlich erst einmal die Bildungsregel im Vordergrund stehen. Vielleicht anschließend vertiefende Übungen?!?
    Leider fällt mir im Moment kein passender Forscherauftrag ein, der auch eine sinnvolle Reflexion ermöglicht!?!
    Hat vielleicht jemand eine Idee?
    Besten Dank im Voraus

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