Nebentätigkeit

  • Hallo,
    mein Sportverein kam gestern auf mich zu und hat gefragt, ob ich mir vorstellen könnte die Kinder- und Jugendkoordination zu übernehmen und dort pädagogische Konzepte für das Training zu entwerfen und Trainer auszubilden. Dies wäre, weil die Arbeit bezahlt wird (ca. 400 Euro/mtl.), ja eine Nebentätigkeit.


    Ist es mir erlaubt, neben meiner Arbeit als Lehrer noch einen Nebenjob zu haben?
    Wird mir mein Arbeitgeber diese genehmigen?
    Lohnt es sich steuerlich überhaupt sich für die Arbeit bezahlen zu lassen?


    Ich werde (hoffentlich) im Sommer Beamter auf Probe sein, da ich jetzt mein Ref in NRW beende.


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,
    dass diese Tätigkeit genehmigt werden muss, ist mir klar. Die Frage ist nur, wie die Chancen stehen, dass er es tut. :) Handelt sich ja um Jugendarbeit

  • Als Lehrer würdest du Landesbeamter sein, für eine genaue Antwort müsstest du aber dein Bundesland angeben.
    Grundsätzlich würde ich da aber keine Probleme erwarten.
    In viele Bundesländern sind Nebentätigkeiten gar nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig. Selbst wenn es die Genemigungspflicht noch gibt, kann der Arbeitgeber nicht einfach willkührlich ablehnen, sondern nur in begründeten Fällen. Die zeitliche Belastung sollte überschaubar bleiben (zB indem du die Ausbildung der Trainer vorzugsweise in den Schulferien durchführst) und es darf nicht zu Interessenskonflikten kommen.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Die Hauptarbeit wird wirklich in den Ferien stattfinden :)


    Bundesland: Ich werde (hoffentlich) in NRW bleiben können.

  • Du verlierst nix, wenn du deinen Arbeitgeber direkt fragst, der dir genau Auskunft geben kann. Normalerweise sind Nebentätigkeiten kein Problem - in Hessen z.B. ist das davon abhängig, wie viele Stunden die Tätigkeit umfasst und ob man ein volles Deputat hat oder nicht. Also einfach anrufen und fragen, die beißen nicht.

  • Von Anrufen halte ich in solchen Fällen wenig. Ich würde eine E-Mail schreiben und um Antwort bitten. Dann hast du etwas Schriftliches in Händen.

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