Nach § 24 TV-L hat man Anspruch auf das Entgelt am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat.
Allerdings, ist das Geld dann nicht da, man kann einen schriftlichen Antrag auf Verzinsung an das LBV schicken...
Der Zinssatz besteht aus dem Basiszinssatz (0,12%). Darauf hin bekommt man noch den Verzögerungssatz von 5%, sodass sich ein Gesamtzinssatz von 5,12% ergibt.
Den Antrag stellen und dann kommt das Gehalt so was von schnell