Beiträge von undichbinweg

    Nach § 24 TV-L hat man Anspruch auf das Entgelt am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat.


    Allerdings, ist das Geld dann nicht da, man kann einen schriftlichen Antrag auf Verzinsung an das LBV schicken...


    Der Zinssatz besteht aus dem Basiszinssatz (0,12%). Darauf hin bekommt man noch den Verzögerungssatz von 5%, sodass sich ein Gesamtzinssatz von 5,12% ergibt.



    Den Antrag stellen und dann kommt das Gehalt so was von schnell ;)

    Zitat

    Original von Susannea


    Da muss ich dich berichtigen, dass kann man auf jeden Fall!
    Ausgeschlossen sind nur Leute die das 2. Staatsexamen entgültig nicht bestanden haben!
    Da du ja bei der Einstellung dann ein bestandenes 1. Staatsexamen für das Lehramt hast, hebt sich das sicher auf! Außerdem klingt das für mich wie Vertretungslehrstellen!


    " 3.3 Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber,


    a) die eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben,


    b) die eine Erste Staatsprüfung abgelegt oder anerkannt bekom- men haben und eine Zweite Staatsprüfung nicht mehr ablegen können,"

    Dann müssen wir andere Einstellungen haben - in England machen wir nicht so ein Drama aus etwas, bis es eigentlich Tatsache ist. Nur dann wird etwas dagegen getan.


    Daß man schon Dinge wie "diskriminierung" usw. sagt finde ich unnötig, bis die endgültige Entscheidung der Bez.-Reg. vorliegt.


    Allerdings, könnte es diese "stiff upper lip" Einstellung von mir sein ...



    Ich warte auf die Endgültige Entscheidung der Bez.-Reg. Ddorf, bevor ich dann dabei helfen, in dem ich Beispiele nenne. Bis dahin erst mal abwarten.

    Von LOIS:


    Sollte der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben worden sein, ist ein Nachweis beizufügen, dass der Abschluss nach seinem Niveau einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Universitätsabschluss entspricht.



    Liegt diese Bescheinigung da ? Ist dieser Brief von der Uni in England bereits bei der Bez.-Reg.in Düsseldorf ? Wenn ja, dann werde ich dann den Namen meiner Freundin erwähnen, so daß man Einspruch erheben kann.

    "Ausländerin - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - PEF - BR sagt: JA
    Deutsche - Abschluss BA (8 Sem.) Eng. - PEF - BR sagt: NEIN"



    Ausländerin hatte bereits einen Brief und die Bez.-Reg. hatte mit der ZAB Stelle ihren Abschluß besprochen.


    Deutsche mußte noch den Brief anfordern.......



    B.A.s in England sind *i.d.R* 6 Semester.


    Deswegen muß die Bez.-Reg. diesen Brief haben, um zu überprüfen, ob es den Voraussetzungen entspricht.

    Danke step, aber das war mir alles schon klar. Ich habe es auch GANZ deutlich gemacht, daß meine Freundin aus England AUCH dasselbe verfahren hatte, bzw. sie mußte einen Brief von der Uni haben, der bestätigt, daß es bei ihr um 8 Semestern gehandelt hat.


    Deine Behauptung, daß inländische Bewerber benachteiligt werden, ist von daher absolut schwachsinn.

    Bis Ende September/Anfang Oktober haben wir Semesterferien in England, also es könnte je nach Uni schwierig sein, jemanden zu erreichen.


    ABER BITTE BEACHTEN : obwohl du einen englischen Hochschulabschluß hast, kannst du dich nicht für TAP bewerben. (Weißte aber schon ;) )

    Hallo!


    Eine Freundin von mir, die, wie ich, auch Engländerin ist, ist schon eingestellt worden und hat keine Probleme bekommen. Sie mußte auch, meinte sie zumindest, nichts formal anerkennen, das hat die Bez.-Reg. im Auftrag gemacht, sozusagen.


    Allerdings machen wir nur die PEF, wie es für Lehrer ist, die unter TAP eingestellt worden sind.

    Sorry, das hätte ich ja auch sagen sollen, daß man so das Probejahr machen muß :D


    Daß man in England nur GCSE English braucht, war mir unbekannt. In Schottland brauchen wir Higher English (vgl. A-Level English), um Unterrichten zu dürfen.


    Bevor ich nach Deutschland gezogen bin, hatte ich es auch vor GTP zu machen statt PGCE aber in NRW wird nur PGCE anerkannt, da es ein Universitäres Element geben muß. GTP ist nur so ähnlich mit der ehemaligen "Basisqualifizierung" in NRW, zum Beispiel.


    Aber damals, als ich zur Primary School ging (die ganze 7 Jahre), wurde Phonics überhaupt nicht unterrichtet! 8)


    Ref in England zu machen ist auf jeden Fall SEHR cool und ich würde es empfehlen!

    ABER ...... GTP gilt nicht in Deutschland als Referendariat. Man muß schon diese PGCE + NQT Jahr machen, bevor man in D unterrichten kann.


    Allerdings, nachdem man es anerkennen lassen hat, könnte man auch damit verbeamtet werden.


    Für Englischkenntnisse muß man nur Englisch bis zur 13. Klasse gemacht haben. (Ich weiß nicht, ob das hier schon gesagt worden ist)

    Als ich mein FZ beantragt habe, brauchte das Einwohnermeldeamt die Bestätigung der Schule mit Schulstempel usw.


    Fernmündliche Bestätigung vom SL ginge gar nicht (zumindest bei mir), da sie das Schreiben bräuchten oder so...

    Zitat

    Original von GoatM
    edit:
    Hm, leider finde ich bei dem Lehrerausbildungsgesetz.pdf gar nicht den zitierten Text unter §14 ... oder ich habe Tomaten auf den Augen? Das kommt leider öfter vor, als mir lieb ist...


    Nee....da habe ich selber Tomaten auf den Augen gehabt! ich habe einfach LABG NRW gegooglet habe und nicht nachgeschaut, welche Version es war.


    Allerdings die o.a. Version ist von 2009 und man kann die Regelung finden unter §11, Abs. 5, Satz 3.:


    3. fur das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen das Studium von zwei Unterrichtsfachern einschließlich der Fachdidaktik; an die Stelle von zwei Unterrichtsfachern kann nach Maßgabe der Verordnung nach § 9 Abs. 2 das Fach Kunst oder das Fach Musik treten; an die Stelle eines Unterrichtsfaches kann eine sonderpadagogische Fachrichtung treten,



    Noch mal entschuldige ich mich und hoffe, daß es dir dann ausreicht!


    Lg
    Callum-Ruraigh


    Nein, man muß keine zwei Fächer studieren, wenn man entweder Kunst oder Musik auf Gy studiert....


    § 14 Studium fur das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Das Studium fur das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen umfasst:
    1. das erziehungswissenschaftliche Studium und
    2. das Studium von zwei Unterrichtsfachern oder des Unterrichtsfaches Musik oder des Unterrichtsfaches Kunst.



    JA: man kann damit verbeamtet werden, wenn man an einem Gymnasium arbeitet und nur Musik und/oder Kunst studiert hat.



    QUELLENANGABE: Lehrerausbildungsgesetz vom Schulministerium des Landes NRW

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