Beiträge von undichbinweg

    Doch gibt es, aber nur bis Oktober 2011 und es ist deutlich schwerer geworden, als es damals war. Es dauert auch EWIGKEITEN.


    Im Übrigen kann man die OBAS mit reduzierter Stundenzahl machen, sodaß man nicht soviel Unterrichtsverpflichtung hat :o)

    Es _stand_ in den OBAS Regeln, daß, wenn man keine 2 Jahre Berufserfahrung hat, macht man erst die pädagogische Einführung für 2 Jahre und dann anschließend die OBAS. Kann es aber in den neuen Texten nicht finden.


    Einfach mal nachfragen ;)


    mfg
    callum

    Ich würde einfach mal das Schulamt, bzw. die Bez.-Reg. anrufen und fragen, wenn es dir so wichtig sein sollte.


    Ich bleibe bei meiner Meinung, daß du in die EG 12 wirst. Wenn nicht, dann nehme ich es zurück :)



    Allerdings bitte bedenken : die pädagogische Arbeit ist mehr Wert als das Entgelt ! :rotfl: (das war ein Witz)

    limlom


    Leider kann man nicht genau sagen, wie du eingruppiert wirst, Wenn du Master hast, dann wirst du i.d.R in die EG 12 eingruppiert. Das Schulamt ist allerdings dafür zuständig.


    EG 13 ist meines Wissens nach NUR für 1. Staatsexamen Inhaber oder diejenigen, die ihren Abschluß als 1. Staatsexamen erfolgreich anerkannt bekommen haben.


    Ich würde mal schätzen, daß du MAXIMAL in die Stufe 2 der EG 12 eingruppiert wirst. (Zwischen 1720€ und 1900€ netto)


    Hier kannst du ausrechnen, was du verdienen würdest. Da ich deine Steuerklasse usw. nicht kenne, mußt du das selbst machen *g*



    Lg
    Callum

    Die Entgeltgruppe hängt davon ab, was für ein Abschluß du hast.


    Für Sek II Schulen:


    E13 ist in der Regel für Abschlüsse, die 1. Staatsexamen sind oder dem 1. Staatsexamen gleichgestellt sind.


    E12 ist für einen Abschluß einer wissenschaftlichen Universität (Magisterabschlüsse oder Bachelors mit mindestens 8 Semester Regelstudienzeit)


    und E11 ist für FH Abschlüsse.

    Hallo!


    erstmals muß ich mich für mein komisches Deutsch entschuldigen, da ich Engländer bin. Fehler machen wir aber alle ;)


    So erst ein bißchen über mich: ich habe mein Studium hier in England gemacht und habe eine Stelle in NRW bekommen. Ich habe dann gelesen, daß ich diese "Pädagogische Einführung in den Schuldienst" machen müßte - kein Ding.


    Ich denke, ich habe irgendwo gelesen, daß man nach 2 Jahren als Seiteneinsteiger auch *ohne* 1. Staatsexamen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst machen könnte.


    Stimmt das? Wenn wohl, dann kann mir jemand zeigen, wo es steht? Ich kann es nicht wieder finden :(


    Kann man mir auch sagen, was für ein Wert diese "Bescheinigung über die Teilnahme an der Pädagogische Einführung" hat?


    Gruß aus Glasgow, Schottland


    Callum

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