Schau mal hier:
http://www.zeitblueten.com/news/wer-darf-…briefe-oeffnen/
Das Problem hatte ich ja auch.
Schau mal hier:
http://www.zeitblueten.com/news/wer-darf-…briefe-oeffnen/
Das Problem hatte ich ja auch.
Callum woher weißt du das mit den zwei Jahren?
Die ÜBesG NRW verrät woher ich das weiß: vgl. §27, Abs. 3
Eine Mail / Ein Brief an den zuständigen Sachbearbeiter der Bez.-Reg. könnte aber in diesem Fall hilfreich sein.
Allerdings, muß man, wie oben erwähnt, damals einen Bescheid über die Einstufung. Einen Blick darauf zu werfen könnte noch aufschlußreicher sein.
Stufe 5 beginnt ab 2 Jahre Erfahrung - eine Einstufung nach Alter gibt es nicht mehr.
Es sind 2 Jahre bis man die Stufe 5 erreicht.
Google, dein Freund und helfer(!)
August kommt das Gehalt rückwirkend ...
Ich will wirklich nur Erfahrungswerte und nicht "lass es auf dich zukommen", "änderst eh nix dran", "ist schon genug" oder sonstiges!
Sehr höflich .... Ich will auch den Weltfrieden ...
Also wir haben Kollegen, die erst an der Realschule mit A12 waren, bevor sie zu uns im Rahmen eines Laufbahnwechsels kamen...z.T. auch nach 7 Jahren - also verlieren sollte man ja auch nichts...
Meine Bedenken liegen einfach daran, daß, wenn man sagt, man fängt erst gerade an, wird es wirklich noch knapp verbeamtet zu werden...
Ich rate, §20 Abs. 9 des LABG genau durchzulesen, denn, ich habe ein paar Zweifel!
Ich kenne drei bekennende Muslime, die StR(') sind. Alle sind problemlos verbeamtet worden. Das sogar mit "ausländischen" Namen.
Wem soll et bitte schön jucken?!
Nachtrag: Ich weiß, daß das hier jetzt sehr Pauschal klingt, aber Türkisch wird als Abiturfach in NRW angeboten...
Mir ist bekannt, daß es andere Religionen in der Türkeit gibt, aber die Mehrheit dürfte muslimischen Glaubens sein ...
Wenn es im Gesetzestext "ein universitärer Master" stünde, dann hätte man mal eine Chance.
Aber, da "Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben" im Gesetz steht, kann man nichts daran ändern ...
Sei es Quer oder Seiteneinsteiger, letztendlich zählt nur: has man das 2. Staatsexamen.
Sofern es der Fall sein soll, daß man den. 2 Staatsexamen hat und verbeamtet ist ( es gibt keine A13 VERTRÄGE, denn man wird ERNANNT) ... dann gelten keine Einschränkungen ...,
Nebensache: "höheren Dienst" ---> Beamte...bei der Päd. Einführung wird man nicht verbeamtet.
Ich habe ebenfalls kein Problem, aber einen Text zu lesen, ohne konkrete Angabe finde ich mühselig.
Fordere eine SCHRIFTLICHE Begründung, weshalb es niht klappen soll. Ist doch einfach, oder?
die Schulen die Vertretungsstellen nicht ausschreiben müssen (oder?)
leider doch, damit unausgebildete Kollegen, die über die Jahren die Schule unterstüzt haben, rausgekickt werden und die neuen frisch ausgebildeten Kollegen eine Chance bekommen.
Also, als ich mich damals in GB erkundigte, sagte man mir, das 2. Staatsexamen ( M.Ed + Staatsexamen) wird benötigt, da sie die Berechtigung zum Unterrichten über die Bez.Reg holen.
Daher, wird es nicht einfach "so" klappen, ohne, daß man das Referendariat gemacht hat.
Wenn man bereits Inhaber einer festen Stelle ist, muß der SL nichts ausschreiben, sondern die Prozedere gem. § 4 OBAS durchführen.
"Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte können bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis, § 35 Abs. 3 TV-L). Für qualifizierte Dienstzeugnisse (§ 93 Abs. 2 Satz 2 LBG), die u.a. auch Auskunft über die ausgeübten Tätigkeiten und erbrachten Leistungen geben, ist die Zuständigkeit der Bezirksregierung gegeben."
Dieses wird vom SL ausgestellt.
Wobei man nicht vergessen darf, daß man natürlich Deutsch und Englisch machen könnte: indem man eine Fremdsprache studiert erwirbt man bei uns in GB die Befähigung, die Mutterpsrache zu unterrichten...wäre vielleicht sinnvoller ?
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