1. wenn ich mich nicht täusche steigst du in nrw alle 3 jahre (am anfang) in die nächste stufe auf (nicht schon nach 2).
2. allerdings ist er in diesem jahr nicht im monat seiner geburstages hochgestuft worden..
1. vgl. Beitrag mit dem Verweis auf §27 (3) ÜBesG:
(3) Das Grundgehalt steigt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten
Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren. [...]
Da die erste Stufe in A12 die Stufe 4 ist, kommt man nach 2 Jahren in Stufe 5.
In dem Fall deines Mannes: er wurde erstmalig der Stufe 5 zugeordnet, da 2012 noch nach Lebensalter eingestuft wurde.
Bei der Umstellung wäre dein Mann also immer noch in Stufe 5, die seiner Erfahrung nach dem neuen Gesetz nicht entspricht.
So müßte er noch die Stufenlaufzeit neu beginnen, wobei Zeiten, die er bereits in der Stufe verbracht hat, ebenfalls angerechnet werden.
[ Kurz gesagt: es ist Scheiße und kompliziert. ]
2. Erfahrungsstufen richten sich nach der Erfahrungszeit und nicht (mehr) am Alter ...