Beiträge von DFU

    In BW (Gymnasium) ist (bzw. war) mal wieder geregelt, dass es jede Lehrkraft selbst regeln kann. Wenn ich am Anfang des Schuljahres sage, dass ein Test wie eine halbe Klassenarbeit zählt, bekomme ich dasselbe Problem, wenn ich zu viele Tests schreibe. Wenn man stattdessen angibt, wie viel alle Tests zusammen im Vergleich zu den Klassenarbeiten zählen, dann hat man dagegen ein Problem, wenn man zu wenige Tests schreibt (/ schreiben kann).

    Da wir in BW die Endnote aber auch pädagogisch bilden, haben wir am Ende mehr Freiraum als es ihnen ihn in Bayern gibt.

    In Zukunft sollen die Fachschaften aber mehr Vorgaben machen.

    Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand.

    Das Konstrukt wurde in BW extra so gemacht, weil es gerichtsfest sein soll. So sollen die i. VV.für die Eltern unterzeichnenden Kollegen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Empfehlung dazu kommt auch von den Lehrerverbänden.

    Testen musste ich das zum Glück bisher nicht.

    Ich weiß das wirklich nicht. Google ist nur halb hilfreich. Ist das so etwas wie eine Verteidigung aka Kolloquium, bei dem der/dem SoS auf den Zahn gefühlt wird?

    So machen wir das hier bei schriftlichen Arbeiten, die nicht in der Schule angefertigt wurden. So kriegt man sehr schnell raus, ob die Arbeit eine eigenständige Leistung war.

    In der Bedeutung, die du vermutest, habe ich es verwendet. Wenn dann der Schüler seine eigenen Argumente nicht mehr versteht, dann waren es halt doch nicht seine eigenen.

    eine Nachfrage: wie handhabt ihr das Vermeiden von Toilettengängen während Klassenarbeiten an eurer Schule?

    Wie oben schon irgendwo geschrieben: Wir fordern sie auf, lieber vor der Klausur zu gehen. Da wir nicht viele Klausuren mit mehr als 90 Minuten Länge haben, genügt das meistens.

    In BW muss man den Betrug als Lehrer glaubhaft machen. Dazu kann man dann stilistische Unterschiede usw. heranziehen. Leider zählen die Ergebnisse entsprechender Programme, die Texte auf KI-Nutzung untersuchen, vor Gericht nicht. Es ist daher Handarbeit angesagt.

    Ist das glaubhaft machen gelungen, ist der Schüler in der Beweispflicht. Dieses Beweisen kann ihm durch eine Feststellprüfung ermöglicht werden. Ob er ein Recht darauf hat, weiß ich nicht.

    Wir sind angehalten, vor Klausurbeginn alle elektronischen Geräte vorne ablegen zu lassen, so dass später entdeckte Geräte ohne Diskussion ("nur vergessen") als schwerer Täuschungsversuch gelten. Ausnahmen sind möglich, z.B. das Smartphone, mit dem duw Insulinpumpe gesteuert wird. Das wird offen hingelegt.

    Außerdem sollen wir die Schüler wirklich ständig beobachten und nebenher nichts Anderes (wie z. B. die Note für die mündlichen Leistungen in den letzten Wochen verschriftlich) machen.

    Toilettengänge sollen vermieden werden, und in BW ist das auch meist möglich ist.

    Wenn man jemanden erwischt ist es für den Kollegen zunächst ein Aufwand. Wenn aber alle Kollegen den Aufwand betreiben, wird es hoffentlich für die meisten derjenigen, die betrügen würden, zu risikoreich.

    Ich möchte hier keinesfalls das Verhalten des DirStV in Schutz nehmen, beobachte bei uns allerdings zunehmend, dass bei Eltern, bei denen nur ein Elternteil verbeamtet/in Schule tätig ist, die Pflege der Kinder überproportional häufig von den Beamten übernommen wird, auch über das gesetzlich geregelte Maß an Kindkrank-Tagen hinaus. Von der Konstellation „Beamte/Selbstständige“ müssen wir hier mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage nicht sprechen.

    Arbeiten die verbeamteten Elternteile bei deinen beobachteten Elternpaaren mit einem verbeamteten und einem nicht verbeamteten Elternteil Vollzeit bzw. haben eine längere Wochenarbeitszeit wie ihre Partner?

    Wenn nicht, ist das für die Schule zwar ausgesprochen blöd, gesamtwirtschaftlich gesehen ist es aber besser, wenn immer das Elternteil, dass weniger Stunden arbeitet den Kindkranktag nimmt. Denn bei beispielsweise einem halben Deputat entspricht dieser ganze Kindkranktag, dann nur einem halben Arbeitstag.

    Das merken aber natürlich die Kollegen, die die Vertretung übernehmen, nicht.

    Wie oft bittet dich denn deine Schulleitung bzw. der Stellvertreter, einen konkreten Betreuungstag von deiner Frau übernehmen zu lassen?

    Ich bin vor kurzem um Vertretung in einer Freistunde gebeten worden, in der ich keine Bereitschaft eingetragen habe. Das hatte ich bisher nur als Stundentausch und nicht als zusätzliche Unterrichtsstunde in einer mir fremden Klasse. Der Vertretungsplaner hat sich entschuldigt, sah aber keine andere Möglichkeit. An dem Tag musste sogar ausnahmsweise der Schulleiter eine Vertretung übernehmen, was es bei uns nie gibt.

    Eventuell war es auch bei euch eine besondere Situation und der Stellvertreter dadurch so angespannt, dass er sich im Tonfall vergriffen hat. Wenn du das für wahrscheinlich hälst, kannst du ihn in einer ruhigen Phase noch einmal darauf ansprechen. Wenn ihr euch unsympathisch seid, kannst du das aber auch gleich lassen.

    Wenn du gesagt, hast, dass ein Test / eine Exe halb so viel zählt wie eine Klassenarbeit /Schulaufgabe, dann hast du dir mit den vielen Exen wohl wirklich keinen Gefallen getan. Wenn du aber deinen Schülern vermittelt hast, dass Exen halb so viel zählen wie Schulaufgaben, dann kannst du problemlos die Durchschnittsnote der Exen und die Durchschnittsnote der Schulaufgaben mit deinen genannten Gewichtungen zusammenrechnen.

    Wie ist deine Gewichtung denn bei den Kindern angekommen?

    Ich hatte diesen Fall auch schon. Allerdings hatte ich selbst vor Beginn bei einem Schüler schon Zweifel und daher meine 5. Klasse vor ihrer ersten Mathearbeit an unserer Schule ausdrücklich gefragt, ob alle fit waren. Sie haben das alle bestätigt, aber ich hatte hinterher einen aufgelösten Schüler, weil er fast nichts hinbekommen hatte und ihm zusätzlich noch etwas weh tat.

    Das Kind wurde dann abgeholt.

    Trotz vorheriger Abfrage der Klassenarbeitsfähigkeit habe ich die Arbeit nicht korrigiert und bewertet, sondern einfach eine neue Arbeit nachschreiben lassen.

    Ich würde das auch in Zukunft wieder so entscheiden, wenn der Schüler offensichtlich während der Arbeit krank wird, und es keine weiteren Verdachtsgründe (z.B. Wiederholungstäter) gibt.

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