Das ist dann echt viel, denn bei vier Tagen sind das ja sonst eher kurze Tage. Oder ist ein ganz langer Hohlstundenblock dabei und die anderen Tage sind okay?
Beiträge von DFU
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Auch in NRW gab es die Hanse. Das erste Beispiel, dass mir einfällt, hat allerdings kein H im Nummernschild.
Und den Hinweis zur Raterei sollte man beachten.
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Hat jetzt gedauert. Ich empfehle allen,
bei der Suche des Ortes die Karte laut vorzulesen.
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Du willst mit dem Einstieg eine Stundenfrage finden?
Bei den Nummernschildern könnte sie lauten, was ist eine Hansestadt?
Was hättest du denn gerne als übergeordnete Fragestellung? -
Also führt ein Radweg 🚵♂️ hindurch oder vorbei.
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Falsch: 30 Tage = 6 Wochen
Danke. Ich habe es korrigiert.
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Wie sieht das eigentlich in den Schulferien aus?
Meine Kollegen argumentieren, dass wir mal die Klappe halten sollten von wegen: Wir haben eigentlich nur 30 Tage Urlaub und müssen uns die übrige Zeit rausarbeiten, also mindestens 52 Stunden/Woche.
Ich frage mich aber, ob wir einfach von uns aus das so verrechnen müssen, oder ob es nicht viel mehr so ist, dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?
Arbeitsrechtlich sehe ich unsere Situation in den Schulfreien eher so, wie hier beschrieben:
„Gibt es aus betrieblichen Gründen gerade nicht genügend Arbeit, so trägt allein der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko. Schickt er seine Mitarbeiter aufgrund eines Leerlaufs nach Hause, darf er von ihnen nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten oder gar das Gehalt kürzen. Aus Sicht des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug.“
Quelle: https://www.mws-arbeitsrecht.de/minusstunden/#…t%20k%C3%BCrzen.
DreiSechs Wochen Schulferien sind Urlaub. Und es werden nicht viele Kollegen schaffen, sich auch alle anderen Ferien arbeitsfrei zu halten. Im Gegenteil, es werden Klassenarbeiten extra so terminiert, dass sie während der unterrichtsfreien Zeit korrigiert werden können.Bei deiner Argumentation werden Fortbildungen und pädagogische Tage bald alle in den Ferien liegen und wir zur Überarbeitung der Stoffverteilungspläne, die in BW in Zukunft von den Fachschaften beschlossen werden sollen, oder anderem einbestellt.
Da bin ich doch für die bisherige Flexibilität des Einzelnen.
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Bereitschaftsstunden sind keine Deputatsstunden, weil für sie weder Vor- noch Nachbereitung anfallen. Sie sind normale Arbeitszeit, in der man räumlich festgelegt ist. Wird in der Zeit Mehrarbeit geleistet, wird diese auch so abgerechnet. Wird keine Mehrarbeit in Form zusätzlicher Unterrichtsstunden geleistet, dann natürlich nicht.
Üblicherweise beschließt die Gesamtlehrerkonferenz ein Bereitschaftsstundenmodell, damit man die übrigen Hohlstunden für Elterngespräche, Korrekturen, Versuche aufbauen, Kopieren, Unterrichtsvorbereitung usw. oder als Pause fest verplanen kann, weil man während dieser ganz sicher keine Mehrarbeit leisten muss.
Wenn aufgrund des Alters der Schüler eh nicht vertreten wird, dann braucht man keine Bereitschaftsstunden
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Off Topic:
Gibt es so etwas für Ba-Wü auch?
Klingt für mich wie eine tolle Lösung.
Man kann dafür auch direkt asv nutzen, das muss man ja für die Zeugnisse eh verwenden.
Wir nutzen es aber (noch) nicht. Die Schulleitung hat aber schon darüber nachgedacht. Es gibt aber noch keine konkrete Planung. Und von Lehrerseite wurde auch schon das Notenverwaltungsmodul von WebUntis als Wunsch genannt.
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Meine Schüler bevorzugen das bei der Nutzung von Goodnotes als Tafelersatz auch.
Dann können sie den letzten Satz auf der vorherigen Folie noch sehen, wenn es auf der nächsten Folie weitergeht.
Bei echten Präsentationsfolien, die einen Vortrag unterstützen sollte das aber nicht notwendig sein.
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Mit Hohlstunden
Bei uns wird von den Stundenplanern nicht gefragt, wie viele Hohlstunden man erträglich findet, sondern nach wie vielen Unterrichtsstunden am Stück man dringend eine freie Stunde benötigt. Die Frage halte ich auch für wichtiger.
Für Kollegen, die keine Entlastungsstunden haben, bleiben die Hohlstunden bei uns aber im oben genannten Rahmen von maximal drei oder vier Hohlstunden bei vollem Deputat. Oft weniger.
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Das Bild ist eine Visualisierung von § 3 GG
Nein, das Bild ist eine Visualisierung einer Aussage wie "Im Tod sind alle außer Piraten gleich"
😀
Ich verstehe natürlich die Interpretation, die Wolfgang oben nennt, auch wenn es nicht meine eigene Assiziation ist. Allerdings finde ich, dass weder das Bild noch die Nennung von § 3 GG an dieser Stelle passen bzw. hilfreich sind.
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Welches Elternteil hat nicht sofort seine Kinder im Ohr, egal, wie alt sie sein mögen

Meine Großmutter, die wird nämlich bis heute von ihren Kindern Mutti gerufen und nicht Mama.
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Tatsächlich habe ich erst vor kurzem im Unterricht einen Plattenspieler ohne seinen Netzstecker durch Drehen der Platte per Hand und mit Papiertrichter wie ein Grammophon genutzt.

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Ich bin auch dafür, dass Kinder nach einer guten Wassergewöhnung zuerst Rücken und Kraul lernen sollten. Dann können sie auch schneller eine Bahn sicher schwimmen. Brust ist koordinativ viel schwieriger.
Und ja, das funktioniert. Als ich Kind war, haben bei uns im Ort die Kinder das in den Schwimmkursen in der Reihenfolge erfolgreich gelernt.
Wenn die Wassergewöhnung gut ist, hat da auch niemand mehr Angst.
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In BW sind wir Kollegen frei darin, ob wir einen Nachtermin anbieten oder nicht.
Wenn man aber wie oben beschrieben bei entschuldigten Fehlzeiten verpflichtend einen Nachtermin anbieten muss, dann braucht man Rechtsicherheit bezüglich des spätesten Abgabetermins von Klassenarbeiten.
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Wenn es auch um den Overheadprojektor geht, dann dürfen die Schulbücher als Medien auch nicht fehlen. Und die Mathematikdominospiele usw.
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Die Daten müssen sie nicht mwhr selbst kennen. Sie fragen jetzt nur nicht mehr den Klassenlehrer, sondern das Klassenbuch.
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