Wie kommst du denn auf 1,5 Arbeitsstunden, es steht dort nichts von Zeitstunden,
es steht dort etwas von einer Stunde (und das waren an allen Schulen Schulstunden!!!).
Wenn man so merkwürdig, wie du rechnen würde, dann müssten man das ja auch für 7 Tage bekommen, denn die Arbeitszeit liegt ja nach eigener Entscheidung auf 7 Tagen verteilt.
Sorry nee, was und wie davon Vorbereitunszeit usw. ist interessiert niemanden, eine Schulstunde dafür frei ist üblich und das sind 45 Minuten, übrigens sind bis 90 zulässig je Tag zulässig sind, wenn du die Vorbereitungszeit und somit eben auch die längere Arbeitszeit als berücksichtigungsfähig ansiehst.Genau das darf man eben nicht tun, wie dort deutlich nachzulesen ist.
Und darf man auch aus anderen Gründen nicht, jedenfalls in vielen Bundesländern, weil die Gesamtkonferenz deine Entlastungsstunden beschlossen hat und die können nicht einfach im Schuljahr zurückgenommen werden.
Auf 1,5 Stunden komme ich, weil bei einem 25 h Deputat die Arbeitszeit ca. 40h/Woche beträgt und nicht 25 Dreiviertelstunden.
Oder anders geschrieben: Die Wochenarbeitszeit bei 20 Deputatsstunden entspricht an meiner Schulform in BW 32h/Woche. Wer als aufgrund von Stillstunden 5 Deputatsstunden weniger im Stundenplan stehen hat, wird 8 Stunden freigestellt.
Vielleicht haben wir da aber auch eine andere Sicht, weil im Primarbereich bei voller Stelle mehr Deputatstunden geleistet werden müssen.
Wenn du die Entlastungsstunden mit der Aufgabe abgibst, kannst du während dieser auch nicht mehr stillen.
Das Problem ist dabei eher, dass man niemanden finden wird, der die Aufgabe einfach so zusätzlich machen will., denn die Entlastung hat ja jemand anderer.