Beiträge von DFU

    Insbesondere, wenn es noch Geschwisterkinder gibt, würde ich auch eine Schule wählen, die das Kind alleine erreichen kann.

    Aber auch bei einem Einzelkind kann dieses dann auch in Ausnahmefällen nicht als Schlüsselkind mal eine halbe Stunde vor dem ersten Elternteil zu Hause sein, z.B am letzten Schultag vor Weihnachten oder den Sommerferien oder was auch immer. Das kann bei zwei arbeitenden Elternteilen zu einem entspannten Familienalltag beitragen.

    Bei Schule 2 würde mich mehr noch als der hohe Sozialindex die riesigen Klassen stören. Das kann dann für die Kinder schon anstrengend sein. Allerdings habe ich auch keinerlei Erfahrung bezüglich Sozialinde.

    Für die Jül-Klassen spricht der kleinere Klassenteiler. (Das ist zumindest in BW so.) Wenn das Konzept aber nicht zu eurem Kind oder euch passt, ist die Schule raus.

    Mich wundert, dass die Einverständniserklärung an das Gerät gekoppelt ist und nicht an den Verwendungszweck der Bilder. Das kenne ich so nicht.

    Und darüber, ob die Lehrerin ihr privates Handy von der Schulleitung zur Verarbeitung von sensiblen Daten hat genehmigen lassen, werden die Eltern normalerweise nicht informiert. Es wundert mich, dass das bekannt ist.

    Zu dem Sachverhalt direkt:

    - eine Lehrerin fotografiert aus dienstlichen Gründen, für die es eine Einverständniserklärung der Eltern gibt

    - Eltern beschweren sich wegen der Nutzung des falschen Geräts

    - Die Schulleitung schafft Abhilfe und lässt fieBilder löschen.

    - Die Lehrerin ist einsichtig und entschuldigt sich.

    - Die Eltern sind aber nicht zufrieden und möchten mehr.

    Da stellt sich für mich die Frage, was noch erreicht werden soll.

    Zumal es sich nur um zwei von fünf Tagen handelt bei einem nicht vollen Deputat.

    Wobei ich mir vermutlich bei einem 4/5-Deputat zwei definitiv freie Nachmittage und ansonsten einen kompakten Stundenplan gewünscht hätte. 4/5-Deputat bedeutet ja eh, dass man an acht von zehn halben Tagen arbeiten muss.

    [...] bringen sie ihr Sportsachen dazu jedes Mal von daheim mit?

    Bei uns tun sie das. Wenn sie sich im Sportznterricht beteiligen, sind die Sachen doch verschwitzt. Solche Klamotten lässt man doch nicht im Turnveutel in der Schule vor sich hin müffeln, sondern wäscht sie oder lässt sie zumindest zu Hause gut auslüften.

    Die (Grund)Schulen, die vorschlagen, die Turnsachen über mehrere Tage in der Schule zu lassen, habe ich noch nie verstanden.

    Zum ursprünglichen Thema: Ich würde den Schüler fragen, ob er wegen trockener Kleidung zu Hause anrufen möchte. Falls er verneint, würde ich das im digitalen Klassenbuch vermerken, dann sind die Eltern auch gleich über das Angebot informiert.

    Wie öffnen diejenigen die E-Mails, die kein privates Handy für den 2. Faktor einsetzen?

    Ich habe zu Zeiten von BelWue immer den Browser benutzt, weil ich dann an jedem beliebigen Rechner alle E-Mailsvorliegen hatte. Ich fand das vollkomnen in Ordnung. War aber noch ohne 2. Faktor.

    Nach BelWue hat der Schulträger einen kommerziellen Anbieter ausgewählt. Jetzt sollen wir alle Thunderbird oder Mail für das iPad nutzen, weil wir im Browser nicht die Verschlüsselung, die die Schule eingerichtet hat, nutzen können. Ich darf über den Browser natürlich E-Mails ohne sensible Daten verschicken, kann aber die verschlüsselten der Kollegen nicht lesen.

    [...]

    Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), [...]

    Das Problem ist, dass bei 50%-Deputat eigentlich vor Erstellung des Stundenplans bereits abgesprochen werden müsste, welche 20 Zeitstunden pro Woche zur Arbeitszeit gehören.

    Meist ist da wegen Konferenzen eh schon mindestens ein Nachmittag bis 16.00 oder 17.00 Uhr dabei, dann sind höchstens noch vier weitere halbe Tage (Vormittag, Nachmittag oder Mittagsband von 3.-7. Stunde) möglich.

    Schulleitungen möchten sich aber gerne vorbehalten, erst beim Erstellen des Plans selbst die Arbeitszeiten in Präsenz über 100% der Woche zu verteilen. Natürlich im Normalfall einigermaßen kompakt, aber trotzdem...

    Oder wer von den Teilzeitkräften außer Susannea wählt seinen freien Tag selbst, wenn nicht Abordnungen an andere Schulen oder Fachleitertätigkeit am Seminar den Tag festlegen?

    Noch ist die Bezügemitteilung ja wohl nicht eingetroffen. Die kann man durchaus noch abwarten.

    Aber es ändert ja nichts, daher spricht nichts gegen die sofortige Meldung.

    Genau das meine ich. Die Grundidee ist schon immer, dass man als Beamter als Alleinverdiener seine Familie ernähren usw. kann.

    Das die Dienstbezüge nicht im gleichen Maße prozentual gestiegen sind wie beispielsweise die Hartz IV - Sätze wird ja schon länger bemängelt, und von den Verbänden auch rechtlich überprüft.

    In NRW kamen da zunächst die Kinderzuschläge heraus, die das Problem bezüglich der Miete für kinderlose Beamte eben nicht lösen.

    Und dann wäre auch noch die Frage zu klären, ob auf Basis des Alimentationsprinzips nicht die Ehefrau bzw. der Ehemann des Beamten am neuen Wohnort ebenfalls eine Stelle angeboten bekommen muss. Schließlich muss diese Person für den Umzug dann ja den Job aufgeben.

    Das ist bei Beamten mit dem Alleinverdienermodell nicht notwendig. Darüber muss man erst nachdenken, wenn die Besoldung so abgeändert wird, dass Ehepartner nicht mehr alimentiert werden.

    Du solltest dein Bundesland angeben.

    Um die Berücksichtigung deiner Wünsche verbindlicher zu gestalten hättest du in BW einen Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz stellen müssen, Dann muss die Schulleitung genau begründen, warum gerade deine Wünsche nicht umgesetzt werden konnten.

    In anderen Bundesländern ist es ähnlich.

    Nachdem du nur eine mündliche Absprache hast, hätte für BW deine Bekannte recht. Allerdings ist ein Stundenplan mit 13 Freistunden bei 14 Unterrichtsstunden so schlecht, dass du auf jeden Fall eine Abänderung einfordern und dabei auch den Personalrat einschalten solltest. Natürlich kann man auch in Freistunden arbeiten (Vokabeltest korrigieren, kopieren,…), aber für einige Tätigkeiten (Reihenplanung,…) benötigt man einfach auch mal mehrere Stunden Zeit am Stück.

    Meine Argumentation wäre, dass du bei einem 14/25-Deputat (In BW am Gymnasium sind 25 Unterrichtsstunden in der Woche ein volles Deputat.) auch nur während 14/25 der üblichen Unterrichtszeiten eingeplant werden solltest. Wenn das bei euch z.B. 50 Unterrichtsstunden (5 Tage mit 1. bis 10. Stunde) gibt, dann eben nur 14/25 davon. Wenn du jeden Tag zur 1. anfangen würdest, wären dass dann 5 oder 6 Unterrichtsstunden.

    Das würde dann ja auch mit deinem Wunsch zusammenpassen.

    Allerdings wären auch jeden Tag 5. bis 9. Stunde nur 5 oder 6 Stunden am Tag. Daher auf jeden Fall auch überlegen, ob du zumindest an einen Nachmittag die Betreuung auch anders abdecken kannst. (Du hast ja nun mal keinen offiziellen Antrag gestellt.) Eventuell kannst du , wenn die Großeltern nahe genug wohnen, noch fit aber schon in Rente sind, auch einen regelmäßigen Oma- oder Opanachmittag einrichten. Oft genießen Kinder und Großeltern so etwas.

    Ich befürchte, das wird alles noch schlimmer, auch bei uns. Im nächsten Schuljahr haben wir plötzlich wieder G9. Hoffentlich auch genug Lehrkräfte dafür.

    Zunächst wird dadurch die Lehrerknappheit verringert, da die neuen 5er durch G9 etwas weniger Stunden haben als in G8. Und mit jedem weiteren G9-Jahrgang wird es entspannter. Erst wenn die diesjährigen 5er, also der erste G9-Jahrgang, in Klasse 13 kommen, dann braucht man auf einen Schlag wieder viele Lehrer mehr. Also dann wieder in 7 Jahren. Theoretisch genug Zeit aufzustocken, aber ob das voraus schauend passiert?

    Betrifft aber auch nur die Gymnasien und Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Für Grundschulen, berufliche Schulen und Schulen, die einen Sek-I-Abschluss anbieten, gilt das so direkt nicht. Und vermutlich wird das auch wieder von den Fächern abhängen. Wenn (Mangel-)Fächer Stunden gewinnen (z.B. Informatik), dann stimmt es für diese vielleicht auch nicht.

    Hälfte an Urlaub stimmt aber nur, wenn du in den Ferien bisher nichts arbeiten musstest. In dem Fall müsstest du dann aber während der Unterrichtswochen eine höhere Wochenarbeitsstundenzahl geleistet haben, um deine Stundenzahl auf das Jahr gesehen zusammenzubekommen,

    In dem Fall würde aber bei der Veränderung die Arbeitszeiten pro Tag eher kürzer.

    Weniger Urlaubstage bei längeren Arbeitszeiten ist bei gleicher zu leistender Stundenzahl nur möglich, wenn du vorher weniger Stunden gearbeitet hast als vereinbart oder jetzt dann länger arbeiten möchtest als vereinbart.

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