Beiträge von DFU

    Das Bild ist eine Visualisierung von § 3 GG

    Nein, das Bild ist eine Visualisierung einer Aussage wie "Im Tod sind alle außer Piraten gleich"

    😀

    Ich verstehe natürlich die Interpretation, die Wolfgang oben nennt, auch wenn es nicht meine eigene Assiziation ist. Allerdings finde ich, dass weder das Bild noch die Nennung von § 3 GG an dieser Stelle passen bzw. hilfreich sind.

    Ich bin auch dafür, dass Kinder nach einer guten Wassergewöhnung zuerst Rücken und Kraul lernen sollten. Dann können sie auch schneller eine Bahn sicher schwimmen. Brust ist koordinativ viel schwieriger.

    Und ja, das funktioniert. Als ich Kind war, haben bei uns im Ort die Kinder das in den Schwimmkursen in der Reihenfolge erfolgreich gelernt.

    Wenn die Wassergewöhnung gut ist, hat da auch niemand mehr Angst.

    Ob es sich lohnt, hängt immer von den persönlichen Umständen ab. Ein älterer Referendar mit bereits drei Kindern sieht das sicher anders als ein kinderloser sehr junger Referendar.

    Tatsächlich richtig ist, dass du nicht einfach von der PKV in die GKV wechseln kannst, wenn du weder Lohn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze noch ALG I erhältst. Und wenn man älter als 50 Jahre ist, ist der Wechsel auch dann nicht mehr möglich.

    Wenn du aber nach erfolgreichem oder nicht erfolgreichem Referendariat eine sozialversicherungspflichtige Anstellung (als Lehrer im Angestelltenverhältnis, als Vertretungslehrer oder als Übergangsjob in einem anderen Bereich) findest, dann musst du je nach Gehaltshöhe sogar in die GKV wechseln.

    Und erst dann wird die Anwartschaft interessant, bei der du für einen geringen monatlichen Beitrag die Bedingungen deines Vertrags mit der PKV erhalten kannst. Wenn du also beispielsweise erst eine Anstellung angeboten bekommst, aber später vielleicht doch noch verbeamtet werden kannst.

    Problematisch ist es, wenn man nur Bürgergeld bezieht, denn dann geht man keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und kann nicht wechseln.

    Auch in BW wird nicht immer exakt die korrekte Deputatsstundenzahl abzüglich Entlastungsstunden unterrichtet. Wer in BW am Gymnasium nur eine halbe Stelle hat, muss jedes Schuljahr 12,5 h Unterrichten. Das geht mit den wenigsten Fächern auf. Da ist an meiner Schule eine halbe Deputatsstunde zu viel bzw. zu wenig üblich.

    Wenn ein Schulleiter in Nöten einen Kollegen aber mehr zusätzliche Deputatsstunden

    unterrichten lassen muss, schiebt der Kollege diese Plusstunden als Bugwelle, also Bugstunden, vor sich her. Sie müssen dann offiziell im Folgejahr durch Minusstunden wieder ausgeglichen werden.

    Und damit klingt unsere Deputatsplanung sehr nach Antimons Pensenbuchhaltung.

    Im Duden stehen Unterrichtspensum, Lektion und Pensum als Synonyme. Unterrichtspensum mit der Bedeutung: Pensum, das in einem bestimmten Zeitraum im Unterricht zu bewältigen ist.

    Ich dachte, dass eure Unterrichtspensen eher unseren Deputaten entsprechen. Durch das Deputat ist festgelegt, wie viele Unterrichtsstunden man geben muss,und in der Deputatsverteilung legt die Schulleitung unter Berücksichtigung unserer Wünsche fest, in welchen Fächern und Jahrgängen man das zu tun hat. Was wir in dem Unterricht in welchem Zeitraum behandeln werden/wollen, legen wir selbst im Stoffverteilungsplan fest.

    Vielleicht hat das Wort Unterrochtspensum doch eine spezielle Bedeutung in der Schweiz? Oder ich habe es völlig falsch verstanden.

    Bei uns haben sich die Kollegen, die das Notenverwaltungssystem von Untis nutzen möchten, noch nicht durchgesetzt. Wir finden schon beim digitalen Klassenbuch immer noch Verbesserungsmöglichkeiten. Zeugnisnoten werden bei uns zweimal im Jahr in asv eingetragen. Die Einzelnoten verwaltet noch jeder selbst.

    Prüfungen werden in den Prüfungskalender in Untis eingetragen. Stehen in einer Woche bereits drei Klassenarbeiten (Obergrenze BW), sind in der Woche keine weiteren Eintragungen mehr möglich. Prüfungen sind für die Betroffenen Schüler sichtbar, es sei denn man wählt absichtlich die Kategorie unangekündigt aus.

    Ich persönlich finde die Browserversion besser. In der App fehlt zum Beispiel der Geburtstagskuchen in der Anwesenheitsliste. :)

    Allerdings geht die Anwesenheitskontrolle in der App tatsächlich deutlich schneller, weil das Tablet schneller bereit ist als Laptop im Ruhemodus oder der PC, der erst noch komplett hochgefahren werden muss.

    Ich weiß nicht, wie ihr die analoge Anwesenheitsliste gepflegt habt O. Meier, aber bei mirals Klassenlehrer war das Zusammenstellen einer Fehlzeitenübersicht immer mit sehr viel Blättern verbunden. Digital sind es ein paar Klicks und ich kann gleich sehen, wie viel Prozent des Unterrichts insgesamt oder auch in jedem einzelnen Fach entschuldigt verpasst wurde. Da spare ich als Klassenlehrer sehr viel Zeit.

    :prost: :lach: Das hätte einen Sonderpreis verdient. Es sind tatsächlich gescannte Fotos eines Urlaubs im Jahr 1993! Wie bist du ausgerechnet auf dieses Jahr gekommen? Einen Hinweis im Bild kann ich nicht sehen.

    Das würde mich auch interessieren. :)

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