Beiträge von DFU

    In BW gehört man am allgemeinbildenden Gymnasium auch allen Fachkonferenzen der Fächer, die man unterrichten darf an. Gerade mit den Fächerverbünden gehört man da nur über Das Fach Physik schnell zur Fachschaft BNT, Ph, NwT und IMP. Natürlich mit der Pflicht an allen Fachkonferenzen teilzunehmen. Stimmberechtigten ist auch jeder, so dass theoretisch die Ph- und Ch-Kollegen in der BNT-Fachkonferenz das Biologiebuch (Bio gibt es in Klasse 5/6 nur noch als BNT) vorgeben könnten.

    Durch die Teilnahmepflicht so vieler Kollegen, die das Fach noch nie unterrichtet haben, gibt es in BNT und NwT immer sehr viele Enthaltungen.

    Von was für Leitern sprecht ihr denn? [...]:/

    Von einem einstufigen Tritt mit dem auch kleine Lehrer an ihr Fach links oben im Schrank mit den Postfächern kommen, wenn ihr Name mit A beginnt.

    Aber du musst offiziell auch in die Nutzung des Treppenhandlaufs eingewiesen werden. Den müssen auch großgewachsene Kollegen immer nutzen, wenn sie im Schulhaus auf Treppen unterwegs sind. Und ein Treppengeländer werden die meisten Schulen haben. Besser sind zwei, damit man das Geländer auf jeder Seite nutzen kann.

    Im Hotel käme ich nie auf die Idee auf Kosten der Schüler einen Freiplatz zu nehmen, das Land erhält ja für mich die Leistung Übernachtungszimmer und Frühstück ebenso wie die Kinder für sich. Und es würde auch kein Lehrer freiwillig auf ein Bett verzichten.

    Aber im Zoo oder im Schwimmbad sehe ich meine Anwesenheit eher als Unterstützung für das normale Aufsichtspersonal. Hier hat doch schon jemand geschrieben, dass Bademeister es sogar ablehnen können, eine Schulklasse ohne weitere Aufsichtsperson zu beaufsichtigen. Die eigenen Kinder dürfen aber ab einem gewissen Alter auch ohne Eltern in den Zoo oder das Schwimmbad. Und die Schülerpreise würden vermutlich auch nicht günstiger, wenn der Lehrer darauf bestünde, dass sein Eintritt abgerechnet wird. (Ich habe das aber nie ausprobiert.)

    Ich denke, dass wurde dir bereits beantwortet: Jeden Werktag ca. 8h inklusive der Zeit für die Präsenz in Seminar uns Schule.

    Natürlich kannst du versuchen vor allem vormittags und abends zu arbeiten. Das Seminar wird aber vermutlich einen ganzen Tag erfordern. Und wenn du unter der Woche nachmittags Zeit für die Kinder benötigst oder haben möchtest, wäre zum Ausgleich ein Arbeitstag am Wochenende, an dem dein Mann die Kinder beschäftigt, sinnvoll.

    Ergänzung: In meinem Referendariatsjahrgang ( nicht Bayern) war auch eine Mitreferendarin mit Kindern. Sie hat in der normalen Zeit abschließen können. Ich kann nicht sagen, wie die Unterstützung durch Ihren Mann genau aussah, möchte aber betonen, dass Kinder an sich kein Hinderungsgrund sind.

    Meiner Meinung nach hilft es ungemein, wenn in Klasse 5 alle Fachkollegen außer Deutsch in ihrem Unterricht von Beginn an eine so gute Rechtschreibung einfordern wie es dem Kind möglich ist. Was für mich (am Gymnasium) erst einmal bedeutet, dass Satzanfänge und Substantive konsequent groß und neu gelernte Fachbegriffe korrekt geschrieben werden. Wenn sie das in der ersten Arbeit nicht tun, kündige ich zur zweiten Abzüge an. In den seltensten Fällen kommt es dann dazu.

    Wenn die Deutschlehrer aber alleine sind, weil die Fachkollegen auch bereit sind, die Rechtschreibung zu ignorieren, dann lernen die Kinder ewig nicht, dass auch außerhalb von Diktaten so fehlerfrei wie es dem einzelnen möglich ist geschrieben werden sollte.

    Wie die Studienlage und vor allem auch die Quoten des Übergangs auf den 1. bzw. 2. Bildungsweg zeigen, ist es eben nicht so, dass man den Inklusionskindern an einer Förderschule besonders gerecht wird.

    tibo: Wie haben sie bei den Studien sichergestellt, dass die Vergleichsgruppen an der Förderschule und an den Regelschulen in der Inklusion gleiche Voraussetzungen hatten? Denn damit es vergleichbar wird, dürfen in der Gruppe der Inklusionskinder an den Regelschulen ja nicht im Schnitt leistungsstärkere Kinder sein als an der Förderschule. Oder umgekehrt.

    Denn die Elternentscheidung für Förderschule oder inklusive Beschulung in einer Regelklasse hängt ja auch von der Leistungsfähigkeit ihrer Kinder ab. Das sind ja keine unabhängige Größen.

    Frage mich, wenn das mit der Versetzung nicht klappt, ob sich denn eine Schule darauf einlässt, dass ich generell erst zur zweiten Stunde anfangen kann.

    In BW stellt man in so einem Fall einen Antrag auf familiengerechte Arbeitszeiten nach §29 Chancengleichheitsgesetz und beantragt Unterrichtsbeginn erst zur zweiten Stunde. Dann muss seitens der Schulleitung gut begründet werden, warum das nicht geht. Wenn man es in der Wunschliste nicht übertreibt, ist in der Regel eine Erfüllung der Wünsche möglich.

    Vielleicht gibt es etwas Entsprechendes in deinem Bundesland?

    Das ist z.B. etwas, was meine erste Schulleitung (seit ich Lehrerin bin) gerne gehabt hätte, dass wir Lehrerinnen das so machen, ABER: Es war von Seiten des Kita-Trägers nicht erlaubt. Wenn man eine gewisse Zeit gebucht hat, musste man die auch ausnutzen, außer das Kind war krank oder hatte einen Termin o. Ä. Sie haben das sog. "Luftbuchungen" genannt und das wurde entsprechend dokumentiert, wenn jemand das regelmäßig so gehandhabt hat. Die Begründung war damals, dass es sonst irgendwelche Fördergelder für die Kitaplätze nicht gab, wenn die Buchungszeiten nicht ausgenutzt wurden.

    Ich glaube, in BW ist das nicht so streng wie in Bayern. Aus Bayern habe ich das früher schon mal gehört. Das es feste Zeiten gibt, zu denen Kinder nicht gebracht oder abgeholt werden sollen, damit der Tagesablauf nicht durcheinander kommt, das ist dagegen vermutlich überall so. Und manche Kindergärten lassen dann mehr Ausnahmen zu während andere ganz streng sind.

    Ja, der Schüler kam zu mir und fragte konkret, was zu einer 1 notwendig gewesen wäre. Ich sagte ihm auch, dass ich für eine 1 etwas außergewöhnliches erwarte, etwas mit dem er die Erwartungen übertroffen hätte, welches ich aber in dem Bericht nicht gefunden habe.

    In dem Fall sollte es aber für dich ja kein Problem sein, in seinem konkreten Fall Beispiele dafür zu geben, was er hätte anders machen können. Du wirst ja sicher eine Vorstellung davon haben, was dich positiv überrascht hätte.

    Nach Kriterienkatalog hat er die Erwartungen zu 100% erfüllt.

    Wie haben wir uns das vorzustellen? Hat er eine Ankreuztabelle für alle Kriterien und bei jedem Kriterium das Kreuz bei der besten Bewertung? In dem Fall würde ich auch nicht verstehen, warum er keine 1 sondern nur eine 2 hat.

    Wenn 100% einer guten Leistung entspricht, dann muss es ja trotzdem irgendwo auf dem Beurteilungsbogen die Möglichkeit geben, sehr gute Leistungen zu dokumentieren.

    Bisher habe ich es aber so gehandhabt, dass dies für eine 1 nicht ausreichend ist, weil dazu eben noch etwas mehr nötig ist, welches über die Erwartungen hinausgeht. Was das aber in jedem Einzelfall konkret sein muss, darauf hatte ich keine Antwort und habe sie jetzt auch nicht. Das mache ich nach Bauchgefühl. Nun also die Rückfrage der Eltern, die mich generell ins Grübeln gebracht hat: Ist mein Ansatz generell falsch und ich soll wenn jedes Kriterium des Bewertungskatalog erfüllt ist die 1 geben? Die Meinungen hier im Thread gehen diesbezüglich gehen ja auch auseinander.

    Ich halte es bei Präsentationen so, dass ich für jeden Teilbereich (z.B. Fachliches, Darstellung, Gestik und Mimik,…) eine eigene Note gebe. Wenn da alles gut ist, dann gibt es eine 2. Die fachliche 1 überprüfe ich hinterher durch entsprechende Fragen, ebenso kann ich dadurch die Bewertung auch nach unten absichern. Bei der Darstellung bewerte ich gute Standardfolien mit gut. Folien, bei denen ich keine Verbesserungsmöglichkeiten sehe mit sehr gut. Und so geht das für jedes Kriterium. Ein etwas allgemeineres Kriterium habe ich, bei dem Kreativität, eigene Ideen, usw. einfließen. Wenn sie nur genau das machen, was ich ihnen eng vorgebe, dann ist dieses Kriterium auch bei guter Präsentation nur ausreichend erfüllt. Wenn sie das Thema selbst gut ausarbeiten, dann ist es gut erfüllt. Wenn die Präsentation trotz leichter Schwächen in den anderen Einzelkriterien meinen Bauch überzeugt, dann habe ich da ein Kriterium, das mir Luft für eine Bewertung nach oben bietet.

    Wie sich das bei der Bewertung deiner Praktikumsberichte umsetzen lässt, kann ich dir nicht sagen. Je formaler die Einzelvorgaben (Format, Seitenumfang,…), desto weniger führen sie in den sehr guten Bereich. Wenn aber das Kriterium lautet „Hat alle Praktikumstätigkeiten mit Datum dokumentiert“, dann sind 100% eben sehr gut. Was soll man da noch besser machen können? Gut wären dann eben vereinzelt vergessene Daten.

    Auf jeden Fall solltest du zu eurem Bewertungskatalog für jedes einzelne Kriterium auch Beispiele nennen können, wie man sie sehr gut erfüllen kann.

    Ich finde nicht, dass man sie den Schülern alle aufzählen muss, denn dann nimmt man ihnen ja wieder die Möglichkeit, selbst mehr als erwartet machen zu können. Allerdings exemplarisch im Vorfeld besprechen sollte man die Kriterien für eine 1 schon.

    75% von 28 sind 21. In der Praxis wäre ich mit 20 auch einverstanden.

    Du stehst 20 der 30 möglichen Unterrichtstunden zur Verfügung, dass wäre dann aber ein 2/3 - Deputat und nicht 75%.

    Ohne weitere praktische Hindernisse wie die möglicherweise schlechten Kollegenpläne, Schienen oder sonstiges zu betrachten, wären dass dann eher 18 oder 19 Deputatsstunden. Vielleicht wäre das ein Kompromiss, der für dich und den Schulleiter machbar ist.

    Ich bin dabei jetzt (eventuell fälschlicherweise) davon ausgegangen, dass schon eine erste Begründung vorliegt. Ganz verweigert wird eine Begründung ja nicht geworden sein.

    Ich bin also davon ausgegangen, dass die Begründung dem Schüler bzw. seinen Eltern nicht ausreicht.

    Wenn dem Schüler tatsächlich überhaupt nichts bekannt ist, bin ich bei dir.

    Gerade bei Präsentationen und Referaten ist das Kriterium bei mir durchaus, dass da mehr kommt als "alles Erwartete ohne Hilfe richtig", denn das ist die Definition von einer guten Leistung.

    Und das habe ich durchaus als aus Schülersicht relativ schwammiges Kriterium, weil das alles Mögliche sein kann. Und ich kann vorher nicht sagen, das musst du hier für eine 1 machen, denn dann ist es nichts Eigenes und kein Erwartungen übertroffen mehr. Ich kann aber hinterher Beispiele geben, was man hätte besser machen können.

    Bei einem Praktikumsbericht tue ich mich da schwerer, weil ich nicht soviel Spielraum sehe.

    Aber was wollen denn die Eltern genau?

    Tipps, was der Schüler in Zukunft besser machen kann? Dann gib ihnen dafür Beispiele.

    Oder meinen sie, du hast eine sehr gute Leistung zu schlecht bewertet? Dann frag den Schüler, wo er die Erwartungen übertroffen hat, und erklär ihm, warum du das in seinem konkreten Fall anders gesehen hast.

    Das Problem scheint zu sein , dass die 1. Stunde raus ist und ein Werktag. Trotzdem komme ich noch auf 4x5 =20 Stunden

    Aber oben steht, dass am Nachmittag wegen des Ganztages überhaupt keine Lehrerstunden eingesetzt werden. Dann bleibt für die Vollzeitkollegen auch nur ein Zeitfenster von 5x 6 =30 Stunden.

    Und 28/30 ist sogar ein schlechteres Verhältnis als 18/20.

    Ich habe noch ich ganz verstanden, auf welche Zeiten sich denn die Unterrichtsstunden deiner Vollzeitkollegen verteilen.

    Wenn, wie du gesagt hast, alle Schüler nachmittags im Ganztag von anderem pädagogischem Personal betreut werden, verteilen sich die 28 Deputatsstunden der Vollzeitkollegen doch auch auf nur 5× 6 Unterrichtsstunden am Vormittag.

    Oder habe ich das falsch verstanden?

    Wenn es so ist, sollten 18 Deputatsstunden verteilt auf 20 DeputatsUnterrichtsstunden in der Theorie auch passen.

    Praktische Umsetzungshindernisse kann es aber natürlich trotzdem geben.

    Okay, habe jetzt mit dem LBV telefoniert:

    die Mehrarbeit darf ich nur angeben, wenn sie auch entstanden ist. (siehe auch das obere Zitat von PeterKa)

    Die Frage ist also geklärt. Danke fürs Überlegen an alle.

    (Und ja: diese Antwort kann man ggf. doof finden)

    Habe ich dann jetzt richtig verstanden, dass ihr vorher vereinbart habt, dass die zwei Mehrarbeitsstunden pro Woche als Mehrarbeit bezahlt werden?

    Dannwäre es ja bekannt, dass jede einzelne Stunde gezählt wird und sogar anderer Entfall gegengerechnet wird.

    Ich hatte es anfangs aber so verstanden, dass du den Kollegen mit 14 Deputatsstunden eingeplant hast, so dass er Bugstunden sammelt, und dass vereinbart war, dass er im nächsten Jahr bei gleichen Bezügen mit entsprechend weniger Deputatsstunden eingeplant wird.

    In diesem Fall hätte es mich gewundert, wenn auf einmal die einzelnen Stunden gezählt würden.

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