Beiträge von DFU

    Ich sehe das größere Problem eher darin, dass die Schüler ja auch wissen, wenn das Land Unterrichtsausfall ankündigt. Wenn dann in jeder Klasse nur einer fehlt, muss ich den Stundeninhalt zweimal vermitteln, weil ja offiziell kein Unterricht stattfinden sollte.

    Habt ihr das Problem nicht?

    Wobei man das SL-Gutachten z.B. hier in BW nur nach gezielter Anforderung erhält. Im Zeugnis steht nur die Note, das Gutachten sieht man nicht vor der Notengebung, bekommt es auch nicht überreicht oder zugestellt und wenn man nicht zufällig weiß, dass man ein Anrecht darauf hat, dieses im Wortlaut zu kennen, erfährt man gar nicht, was dort so alles steht.

    Q.E.D. sage ich nur. Wieder jemand aus BW, der das bislang nicht wusste, weil einem im Ref niemand mit der Nase draufstößt.

    Gutachten.

    Woher soll man das auch wissen?

    Die Schulleiterbeurteilung nach dem ersten Ausbildungsabschnitt hat der Schulleiter sogar mit einem besprochen (Man soll ja daraus lernen.) und man hat sofort ein eigenes Exemplar erhalten. Bei der zweiten Beurteilung hieß es dann aber, dass die nicht besprochen und nicht ausgegeben wird, weil sie Teil des Prüfungsergebnisses ist.

    LG DFU

    Eine kurze Frage:

    Gibt es bei Euch denn schon irgendwelche Vorgaben, wie nun das Vorgehen nach positivem Selbsttest ist?

    Das noch gültige KMS sagt ja aus, dass das positive Ergebnis mit einem PCR-Test zu überprüfen ist, eine Rückkehr in die Schule also nur mit negativem PCR-Ergebnis oder nach 7 Tagen Isolation möglich ist. Nun bekommt man aber mit positivem Selbsttest gar keinen PCR-Test mehr. Und nun? Darf das Kind dann entgegen dem KMS auch dann zurück in den Unterricht, wenn der Schnelltest im Testzentrum negativ ist?

    Du nennst die Alternative zum PCR-Test doch schon selbst: nach 7 Tagen Isolation, ist es auch ohne negatives PCR-Ergebnis kein Problem mehr. Dauert halt.

    Davon abgesehen: Das Kind ist doch sicher nicht das erste Kind an eurer Schule, dass einen positiven Selbsttest und einen negativen offiziellen Schnelltest hatte. Weiß die Schule nicht, wo andere Kinder in einem solchen Fall einen PCR-Test bekommen haben? Unsere Sekretärinnen können die Eltern da inzwischen kompetent beraten.

    LG DFU

    Nein, ich meine so etwas wie Hormonbehandlung. Und ich glaube, manche Behandliungsmethoden waren zu neu, um auch in den Katalog der GKV aufgenommen zu sein.

    Das ist aber ein echter Sonderfall. Normalerweise bezahlt die GKV gerade bei Kindern ja wirklich alles medizinisch notwendige.

    LG DFU

    Ich kann aber nicht (kostenfrei) in die Familienversicherung meines Mannes. Das habe ich an mehreren Stellen im Internet gesehen.

    Ein Beamter kann selbst nicht familienversichert sein, etwa über die Mitgliedschaft des Ehepartners, auch wenn sein Einkommen geringer ist und unterhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, da er per Gesetz versicherungsfrei ist. Er kann nur freiwilliges Mitglied werden.

    Das geht bei zwei angestellten Ehepartnern auch nicht, dass einer über den anderen familienversichert ist. Dazu darf man selbst kein Einkommen haben, so wie die Kinder eben auch herausfallen, wenn sie zu viel nebenher verdienen.

    Aber du hättest dich bei deiner Verbeamtung dafür entscheiden können, in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, wenn du vorher schon darin warst.

    LG DFU

    Die einzige, die was von der privaten Versicherei hat, ist die Praxis.

    Das ist so auch nicht richtig.

    Bei der Tochter von Freunden hat sich schon in der Kleinkinderzeit eine seltene und nicht sehr erforschte Stoffwechselkrankheit (fragt mich nicht, was genau) gezeigt. Da der Vater Versicherungsmakler ist, haben die Eltern für sie bei Geburt eine RundUmSorglos-Krankenversicherung abgeschlossen und sind sehr dankbar dafür. Sie kennen andere Betroffene, die von der GKV kaum etwas bezahlt bekommen und sich neuere Behandlungsmethoden teilweise schlicht nicht leisten können.

    Es ist aber natürlich ein Glücksspiel. Ob man eine teure umfangreiche Krankenversicherung am Ende benötigt oder nicht, weiß man vorher nicht. In den meisten Fällen wird ein Versicherungsumfang ähnlich dem der GKV ausreichen.

    LG DFU

    Das kann ich nicht genau sagen. Da wird beide Beamte sind (dann), muss jeder eine GKV abschließen. Familienversicherung für den Partner, wenn beide verbeamtet sind, geht meines Wissens nicht. Ob der Wegfall der PKV-Beiträge der Kinder das wett macht, weiß ich nicht - glaube ich aber nicht.

    Natürlich geht auch die Kombination ein Partner PKV, der besserverdienende Partner GKV und die Kinder in der GKV familienversichert. Es müssen nicht beide in die GKV.

    Und wahrscheinlich kann deine Partnerin überhaupt nicht mehr in die GKV wechseln, wenn sie als Beamtin bereits in der PKV ist.

    LG DFU

    Antwort auf #51

    Wenn du das schon weißt, und nach rein finanziellen Gründen gehen willst, dann hast du dir die Frage selbst beantwortet, und wenn es darum geht, dass wegen irgendwelcher Vorerkrankungen eine besonders umfangreiche (private) Krankenversicherung haben möchtest, dann auch.

    LG DFU

    Erhöhte Beihilfe: habe ich e8n paar Antworten zuvor was geschrieben. Wenn ich mit 340 Euro starte und 3% p.a. erhöht wird, so würde ich mit 97 Jahren (fiktiv angenommenes Alter) nach Abzug von 70% Beihilfe noch immer 1.600 zahlen müssen. Rechnung vgl. vorangegangene Antworten

    Wenn die Erhöhungen so bleiben. Bei Neuverträgen müssten ja niedrige Zinsen eigentlich bereits von der Versicherung einberechnet sein. Und genau diese wurden haben ja auch zu den großen Erhöhungen bei den Versicherungen geführt.

    LG DFU

    Die Verbeamtung aus finanziellen Gründen abzulehnen, halte ich aus finanzieller Sicht auch nicht für sinnvoll. (Andere Gründe mögen dafür sprechen, wie wir gerade in einem anderen Thread gesehen haben.)

    Die Frage nach der Krankenversicherung muss jeder selbst beurteilen. Was sagt denn deine Partnerin dazu? Die PKV der Kinder müsstest du ja nicht alleine tragen.

    LG DFU

    Da können wir nur unsere Glaskugel befragen.

    Das hängt ja schließlich auch davon ab, in welchem Umfang man die Krankenversicherung in der Zeit dann nutzt. Und ob man nur Leistungen benötigt, die von der gesetzlichen Kasse abgedeckt werden, oder viele Leistungen, die man zusätzlich versichern würde.

    Ich kann das nicht besser beurteilen als du selbst.

    LG DFU

    Kindkranktage bekomme ich nicht, da muss ich unbezahlt zuhause bleiben bei der PKV (wenn nicht der AG welche zahlt), bei drei Kindern kommt da schon was zusammen.

    Hier geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, nur um die Frage Verbeamtung mit gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Als Beamter hat man zumindest 10 Kinderkrankentage pro Kind und Kalenderjahr (und insgesamt maximal 25), die man ohne Verdienstausfall nehmen kann.

    LG DFU

    Und ab wann zahlst du in deiner Rechnung für die geplanten Kinder? Und wan spart deine Partnerin, wenn sie in Elternzeit in deine Familienversicherung wechseln kann?

    Wenn es rein um das Finanzielle geht, ist bei mehreren Kindern meiner Meinung nach die Sache klar. Allerdings musst du dann auch die Kosten für gewünschte Zusatzversicherungen in deine Rechnung aufnehmen.

    LG DFU

    Ich habe in der Schule die Schreibweise des Ergänzungsverfahrens gelernt, aber in Gedanken immer getauscht. Wie die Sprechweise der Lehrerin war, weiß ich natürlich nicht mehr. Aber das man sich eine (oder mehrere) Einheit(en) der nächsten Stelle ausleiht und sie daher später wieder abziehen muss, war mir auch als Schüler klar.

    LG DFU

    MaSekPhy: Ich nehme meine erste Aussage zurück, ich habe mich bei der Anzahl der Jahre verrechnet und lande tatsächlich auch eher bei deinen 3%.

    Zu gesetzlichen Alternative:

    Der einzige Mitreferendar, von dem ich weiß, dass er sich für die gesetzliche Versicherung entschieden hat, hatte drei Kinder und eine Frau, die mit in die Familienversicherung konnten.

    Gerade bei Kindern kann eine Familienversicherung und Abdeckung der Zusatzwünsche durch Zusatzversicherungen sinnvoll sein. Derjenige, der die gesetzliche Versicherung deswegen nimmt, sollte dann aber dauerhaft mehr verdienen, als der verbeamtete Partner. Familienversicherung könnte übrigens auch dann hilfreich sein, wenn die Partnerin in der PKV Elternzeit nehmen möchte. Oder hat sich da etwas geändert, Susannea?

    Ergänzung: Für die geplanten Kinder müsste dagegen eine eigene PKV abgeschlossen werden.

    LG DFU

    An meiner Schule habe ich auch schon von mehreren Sportlehrern gehört, dass die Schüler viel weniger Kondition haben als in früheren Jahren. Zeitweise durften Sportarten nicht durchgeführt werden, dann waren manche Schüler bei Hallensportarten auch von sich aus zurückhaltend. Sie haben sich im Schnitt einfach weniger bewegt als ohne Corona.

    LG DFU

    p.s.: Unsere Sportlehrer haben daher auch umgeplant.

    Die Diskussion hatten wir hier doch auch schon einmal.


    Der Formulierung "ich entschuldige mich" haftet der Umstand an, dass die Person, die einen Fehler gemacht hat, durch eben diese Aussage sich der vom Gegenüber erst noch zu gewährenden Entschuldigung im Vorfeld selbst bemächtigt. "Ich habe mich doch entschuldigt" - ist dann schon die schleichende Täter-Opfer-Umkehr.

    Moralisch kann man sich selbst vergeben, sich vor sich selbst entschuldigen, aber als Schuldiger kann man sich vor seinem Gegenüber nicht selbst entschuldigen. Diese Entschuldigung zu gewähren liegt beim Gegenüber. Es gibt keinen (Bemächtigungs)Anspruch auf Entschuldigung.

    Ich verwende grundsätzlich die Formulierungen "Ich bitte ... zu entschuldigen", "Ich bitte um Entschuldigung", oder "bitte entschuldigen Sie...", damit mein Gegenüber in der Position bleibt, den jeweiligen Umstand zu entschuldigen (oder eben nicht.)

    Was ist, wenn du von Eltern eine Entschuldigung für das Fehlern ihrer Kinder im Unterricht bekommst. Welche Formulierung würdest du da erwarten?

    „Ich bitte Sie das Fehlen von … zu entschuldigen.“ oder „Ich entschuldige das Fehlen von ….“

    LG DFU

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