Beiträge von DFU

    In der ZK wird die Note ja schon diskutiert worden sein.

    0 Punkte, die zur Wiederholung führen, werden ja sicher nicht einfach durchgewunken, ohne dass pancake sie vorher kurz begründet.

    Ich wurde nicht als Anfängerin eingruppiert bei meinem Wechsel aus BY, sondern habe da weitergemacht, wo ich war.

    In BY kann man als GS-Lehrerin bei guter Qualifikation und Fortbildungen auf A13 kommen. Eine Kollegin, die in BY A13 hatte, fiel bei ihrem Wechsel nach BaWü auf A12 runter, weil hier Grundschullehrerinnen für immer auf A12 bleiben.

    Ich selbst habe nie das Bundesland gewechselt, aber ein Verwandter konnte vor inzwischen wohl ca 10 Jahren Jahren seine Erfahrungsstufen nicht mitnehmen. Als Gymnasiallehrer blieb ihm zwar A13 beim Wechsel erhalten, seine Erfahrung als Kollege in dem alten Bundesland zählte aber nicht mehr. Wenn es in deinem Fall an der Grundschule anders war, umso besser.

    Man sollte beim Wechsel aber auf dem Schirm haben, dass man sich da gegebenenfalls für die betroffenen Bundesländer und seine Schulform informieren sollte. Gerade, wenn man schon eine höhere Erfahrungsstufe erreicht hat.

    Es gibt auch Ansprüche auf Familienzusammenführung/ Pflegefall usw.

    Gibt es niemanden, der abseits von Vermutungen ggf mit Vorerkrankungen etwas berichten kann?

    Was ist denn dein Zielbundesland? Habe ich das überlesen, oder hast du es nicht genannt?

    Davon wird es ja anhängen.

    Mir ging es genauso wie CDL. Mir war auch unklar worauf sich die offene Frage bezieht.


    Da der hiesige inklusive Kindergarten viel Wert darauf legt, dass es eben nicht nur um Integration geht, sondern um Inklusion, hat mich aber mehr gestört, dass es in den meisten Fragen um Integration (nicht getrennt, aber nebeneinander her) und nicht um Inklusion (d.h. alle gemeinsam) ging.

    Mir ist auch völlig unklar, wie diese Umfrage bei einer Masterarbeit zum Thema Inklusion hilfreich sein soll.

    Genau so ist es.

    Im Prinzip hat man nichts zu verlieren. Das Ländertauschverfahren ist formal gesehen ein Versetzungsverfahren.

    Man wird versetzt - oder eben nicht. Wenn man nicht versetzt wird, ändert sich nichts.

    Wenn man versetzt wird, hat man halt eine neue Dienststelle - und in diesem Fall einen neuen Dienstherren - aber behält Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche.

    Ich meine in BW wird man als Anfänger eingruppiert. Oder wurde es zumindest vor einigen Jahren. Da sollte man nachfragen, wie das im Zielbundesland genau geregelt ist.

    Seit wann gibt es eigentlich die Kinderkrankentage? Bei mir hieß es dann bei der Rückkehr aus der Elternzeit: "Sie müssen sich absichern. Sie brauchen mehr als eine Betreuungsperson, die einspringt, wenn ihre Tochter krank sein sollte." Das ist mir im Gedächtnis geblieben und so ein Satz dürfte heute wohl auch nicht mehr fallen.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es in BW ca. 2010/2011 die Änderung, dass Eltern minderjähriger Kinder bei voller Beihilfe bis zu 15 Jahre unterhälftige Teilzeit machen dürfen. In der Konferenz, in der die Schulleitung das vorgestellt hat, wurden auch die Kinderkranktage für Beamte genannt. Ich meine, auch die wurden damals erhöht, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

    Ich dachte eigentlich an "nicht für die ganze Klasse". Also eher so ein Gerät wie im Büro oder so. Man drückt eine Taste und kann sprechen. Aber das Ganze halt per LAN-Anschluss / WLAN-Anschluss.

    Es soll also nicht dem Distanzunterricht dienen.

    Ist - wie gesagt - eine Hirngespinst-Überlegung. Fände ich aber mal gut.

    Dann reicht doch ein einfaches Haustelefon. Oder eben Videokonferenz über das Gerät, dass bereits im Klassenzimmer steht. Das Problem ist dann vermutlich das selbständige Hochfahren?

    Ist die Gegensprechanlage (zur Sprechanlage der Schule?) denn für die ganze Klasse gedacht, oder nur für den Lehrer oder Klassensprecher?

    Ein Mikrofon für nur eine Person ist ja nicht so teuer wie eine Anlage, die alle Schülerbeiträge von allen Sitzplätzen weiterleitet.

    Ich denke das dürfte eher daran liegen, dass wohl niemand auf gut Glück eine Informatikstelle ausschreibt. Die Zahl der Absolventen geht gegen Null (das Seminar spricht von "niedrigen bis mittleren einstelligen" Zahlen im Jahr...landesweit). Eine solche Stelle wird dann wohl nur ausgeschrieben, wenn sich sicher ist wer die Stelle antreten soll..

    Solche Stellen werden durchaus ausgeschrieben, auch in der letzten Ausschreibungsrunde in BW habe ich welche gesehen. Mit Informatik in Klasse 7/8 und Klasse 10 hat jede Schule zumindest etwas Bedarf. Wenn sie es in der Oberstufe weiterführen möchte oder ein IMP-Profil einführt, dann durchaus auch viel Bedarf. Viele Bewerber gibt es aber meines Wissens nicht.

    Wir hatten es aber von Einstellungschancen, da lag es mir fern, vom Ref zu reden. Dass man es im Ref machen muss, hab ich natürlich am eigenen Leib erfahren. Meiner Erfahrung nach bringt die NWT Zusatzausbildung leider kein großes Plus bei der Einstellung, weil das viele haben. Jeder Ek oder Bio Ref muss es ja auch machen, und davon gibts genug Lehrer und auch Neubewerber in Ba Wü (oder genauer Südbaden).

    Jeder Physik oder Chemiekollege kann von der Schulleitung angewiesen werden BNT in Klasse 5/6 oder NWT im Profil zu unterrichten. Natürlich sind auch Biologiekollegen dabei, aber es gibt einige Themen, für die bei uns nur Physik- oder Chemiekollegen in Frage kommen. Und natürlich Kollegen, die NWT studiert haben, das gibt es inzwischen ja auch. Geographie ist nach der letzten Bildungsplanänderung eher raus.

    Wer mit Inf/Ph eher Interesse am IMP-Unterricht als an NWT hat, sollte darüber nachdenken, ob Mathematik mit vertretbarem Aufwand als Drittfach dazu genommen werden kann. Dann hat man aber natürlich auch das Risiko tatsächlich Matheklassen unterrichten zu müssen. IMP in einem der Bereiche fachfremd zu unterrichten ist aber nicht empfehlenswert. Ich kenne allerdings Schulen, die das im ersten Jahr mit Ph machen.

    Mit der Kombi Inf/Ph/M wäre man dann vermutlich an Schulen mit NWT und IMP bereits festgelegt. Wenn die Schule nur eines der Profile anbietet, ist das aber nicht relevant.

    okay, also 4 Arbeiten pro JAHR, oder? (irgendwo stand hier Halbjahr und ich will die ganze Zeit fragen, wie ihr das bitte schafft (und die SuS), will aber nicht als faule NRWlerin daherkommen)..

    In vierstündigen Fächern (z.B. Mathematik) sind 4 Klassenarbeiten pro Schuljahr kein Problem. (Unsere eigenen Lehrer haben es mit 6 Arbeiten ja auch geschafft.) Es gibt auch keine Längenvorgaben, ich kann 45 Minuten schreiben lassen oder 90 MInuten. Wenn ich mit dem Korrigieren kein Problem bekomme, schreibe ich dazu noch unangekündigte Tests (= Abfrage nur über die letzten zwei Stunden). Wenn ich keine Luft habe, lasse ich es sein.

    In zweistündigen Fächern (z.B. Physik) lasse ich in der Regel nur 2 schriftliche Arbeiten schreiben. Von dreien bin ich wieder abgekommen. da geht ja auch viel Zeit für Vorbereitung und Nachbesprechung der Klassenarbeit und natürlich dem Schreiben selbst für anderen Unterricht verloren. Bearbeitungszeit maximal 60 Minuten.

    In einstündigen Fächern (z.B. Informatik) schreibe ich auch 2 Klassenarbeiten, aber plane eher nur 30 Minuten, damit eine Unterrichtsstunde auch wirklich reicht. Mir wäre nur eine Klassenarbeit wegen dem Korrigieren eigentlich lieber, aber wenn dann jemand einen schlechten Tag hat, wenn die Arbeit geschrieben wird, würde sich das stark auf die Note auswirken, da bei uns schrifltiche Leistungen: sonstige Leistungen (mündliche, Praktikum, Programmieren…) laut Fachschaftsbeschluss 2:1 zählt.

    Gerade bei großen Klassen in einstündigen Fächern, bin ich froh, wenn ich neben mündlichen Noten auch noch eine schriftliche Leistung habe. Bei 30 Kindern kommt einfach nicht in jeder Stunde jeder mündlich dran.

    Schlimmer als euren Kollegen mit zwei Korrekturfächern in NRW geht es den Kollegen in BW da wahrscheinlich auch nicht.

    Wie tragt ihr in das digitale Klassenbuch ein?

    Private Handys dürfen wir dafür nicht verwenden, wollte ich auch nicht. Diensthandys haben wir keine.

    Daher tragen wir in die 4 PCs im Lehrerzimmer ein, wenn da mal einer frei ist. Das führt zu Verzögerungen von mehreren Tagen bis jeder eingetragen hat. Ich finde, die Papierklassenbücher waren da besser.

    Digitale Klassenbücher nutzen nur, wenn es im Klassenzimmer ein Gerät gibt, mit dem man eintragen kann. Bei uns war vor Corona im Gespräch, für jeden Raum ein iPad anzuschaffen (und einen abschließbaren Aufbewahrungsort im Raum). Inzwischen hat aber jeder ein mobiles Dienstgerät (Tablet, Convertible oder Laptop), das dafür genutzt werden soll. Fehlzeiten müssen zeitnah, d.h. während der Stunde eingetragen werden. Unterrichtsinhalte sollen innerhalb einer Woche eingetragen sein, dürfen aber natürlich auch sofort mit eingetragen werden.

    Klassenlehrer müssen bei uns nun ihren Fachkollegen nicht mehr hinterher laufen. Das kann sich die Schulleitung anzeigen lassen und spricht dann die Kollegen selbst an. Das ist definitiv eine Entlastung für die Klassenlehrer, aber gleichzeitig natürlich eine neue Aufgabe für den stellvertretenden Schulleiter. Vergessene Eintragungen gibt es aber seltener, weil jeder sich anzeigen lassen kann, wo noch eigene Einträge fehlen.

    In BW kannst du einen Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit stellen. Gibt es in Niedersachsen etwas Entsprechendes? Hast du das gemacht oder für deine Teilzeit in Elternzeit anderweitig Rahmenbedingungen festgelegt?

    Allerdings würdest du an meiner weiterführenden Schule mit 70% eher nicht einen freien Tag und zusätzlich vier freie Nachmittage bekommen können. Bei 50% wäre ein freier Tag und drei zusätzliche freie Nachmittage gut möglich. (Ein Nachmittag ist Konferenztag.) Bei 70% eher nur der eine freie Tag.

    Bei festen Bereitschaftsstunden im Stundenplan, die ja wahrscheinlich auch schon über das Deputat hinausgehen, sollten aber keine spontanen Vertretungen mehr vorkommen. Da sollte sich die Schule schon festlegen auf ein System mit oder ohne Vertretungsbereitschaften.

    Wenn das Problem nicht nur auftritt, weil der offizielle Vertretungsplaner krank ist und jemand anderes klarkommen muss, würde ich da auf jeden Fall die Tipps meiner Vorredner berücksichtigen.

    LG DFU

    Bei dieser Geräteklasse sollte man auch mal überlegen, wie viel Elektronikschrott damit in den nächsten fünf Jahren erzeugt wird - und kommt dann nochmal Geld für neue Geräte?

    Ich bin nach wie vor dafür, eine "Ausstattungspauschale" für alle Lehrkräfte zu zahlen, damit jede Lehrkraft sich das Gerät anschaffen kann, das sie braucht. Für die Anbindung an die schulische Infrastruktur muss man sich dann ggf. zwar anpassen, aber immerhin hat man dann die Wahl. Der Datenschutz kann auf allen Geräten bzw. Betriebssystemen gewährleistet werden.

    In großen Firmen gibt es oft im Intranet einen Shop, bei dem man aussuchen kann, was man haben möchte. Der Manager muss dann zustimmen und gut ist. Dann hat jeder, womit er gut arbeiten kann. Wenn das Ländersache wäre, würde sich das vermutlich auch lohnen, aber für jeden einzelnen Schulträger vermutlich nicht.

    Einen Mehrwert für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Schule und Unterrichts sehe ich dabei aber weiterhin nicht. Dazu gehört einfach mehr als „jeder bekommt die Geräte, die er schon seit Jahrzehnten einsetzt bezahlt und behält sein Konzept bei“.

    Und wenn sich jemand für ein Tablet entschieden hat? Wie macht die dann ihre Unterrichtsvorbereitung?

    Womöglich ist das Konzept „ein Gerät für alles“ nicht der Renner. Oder man müsste mal darüber nachdenken, was dieses eine Gerät denn können muss. Zur Unterrichtsvorbereitung braucht man 'ne anständige Tastatur und einen großen Monitor. Da ist man entweder bei Desktop oder Laptop mit Zubehör. Da ist die willkürliche 500-Euro-Grenze vielleicht etwas knapp gestrickt.

    Ich will mir gar nichts aussuchen. Die sollen mir 'was hinstellen, womit man arbeiten kann. Wenn ich aus drei Geräten, die alle nicht die Anforderungen erfüllen, eines aussuchen kann, habe ich immer noch kein adäquates Arbeitsgerät. Das ist doch Augenwischerei.

    „Ein Gerät für alles“ ist nicht nur nicht der Renner, sondern bei unserer Aufgabenvielfalt einfach unmöglich. Daher sollte man das Gerät, das man erhalten hat, auch für das nutzen, für das es gedacht ist. Unsere Geräte sollen alle den gleichen Anwendungsbereich abdecken.

    Was sieht die Schulentwicklung deiner Schule denn im Bereich Digitalisierung vor? Was will die Schule (Schüler, Lehrer, Eltern), was der Schulträger, was die Schulleitung und was nur ihr als Kollegium. Ihr müsst doch einen Plan haben, was euer Ziel ist. Digitalisierung bedeutet doch mehr als „alle Kollegen bekommen ihren privaten PC vom Schulträger/dem Land bezahlt und alles geht so weiter wie vorher“.

    Bei uns war seitens der Schule von Beginn an der Plan (schon vor Corona) im Rahmen der Digitalisierung des Unterrichts alle Klassenzimmer mit Beamern auszustatten und es zu ermöglichen, sich mit allen Endgeräten (Apple, Windows, Linux, privat oder dienstlich) damit zu verbinden.

    Außerdem war auch klar, dass ein digitales Klassenbuch angeschafft werden sollte.

    Dank Corona ist der folgende Schritt, die Kollegen mit Dienstgeräten auszustatten, schneller gefolgt als erhofft.

    Es ging da aber ursprünglich nie um Geräte zur Unterrichtsvorbereitung. Sondern darum digitale Inhalte wie interaktive Aufgaben, Geogebra, Filmausschnitte,… einfach und unkompliziert in den Unterricht einzubinden ohne vorher in der kurzen Pause mit dem Aufzug eine Multimedia-Station durch die Gegend zu fahren oder einen Computerraum zu buchen müssen. Verbunden mit vielen internen Fortbildungen und Pädagogischen Tagen zum Thema Digitalisierung und ihrer Umsetzung im Unterricht.

    Da das Ziel von Anfang an Dienstgeräte waren, die (auch wegen des digitalen Klassenbuchs) immer im Unterricht dabei sein sollen, machen mobile Geräte wie Tablets mit Stift an unserer Schule schon Sinn. Und die iPads wurden insgesamt gut angenommen und werden auch genutzt.

    Für das Erstellen von Arbeitsblättern waren sie nie gedacht. Mit z. B. Goodnotes vorbereitete Grundgerüste für den Anschrieb nutzen dagegen viele Kollegen, weil es sehr angenehm ist, Bilder und Aufgabentexte direkt einbinden zu können.

    Da ein iPad nicht alles ermöglicht, wurde alternativ ein Convertible mit Windows zum gleichen Zweck angeboten. Das haben beispielsweise die Informatikkollegen gewählt, die auch den JavaEditor installieren wollten. Aber auch das Gerät war nie zum Erstellen von Arbeitsblättern gedacht, obwohl es natürlich besser dafür genutzt werden kann als in iPad.

    Wir haben jetzt Geräte, die für die Nutzung im Klassenraum gedacht sind. Wenn wir noch Geräte für die Nutzung zu Hause (z.B. großen Monitor, Dockingstation für das Convertible) bekämen, wäre das super. Dann sind war aber auch gleich noch bei Schreibtisch und Schreibtischstuhl. Und so weit ist das Land noch lange nicht.

    Das ganze bleibt nach Corona aber kein Lehrerproblem. Auch große Firmen wie SAP erlauben ihren Mitarbeitern inzwischen mit großzügige Homeofficeregelungen das Arbeiten von zu Hause. Während Corona haben die Mitarbeiter teilweise einfach Monitor, Dockingstation und Schreibtischstuhl mit nach Hause genommen. Jetzt dürfen sie große Teile ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten und sollen das auch (z.B. plant SAP in Zukunft nur noch einen mobilen Arbeitsplatz für jeden dritten Angestellten im Büro vorzuhalten), 100% Homeoffice ist aber oft doch nicht erwünscht, damit auch direkter Austausch der Kollegen stattfinden kann.

    Auch dort ist noch unklar, ob dann beide Arbeitsplätze (im Büro und zu Hause) von der Firma ausgestattet werden müssen oder nicht. Denn einerseits wollen die meisten Angestellten Homeoffice machen und für die anderen gibt es im Büro Arbeitsplätze, aber andererseits werden auch Angestellte im Homeoffice arbeiten müssen, wenn die Büroarbeitsplätze reduziert werden. Man darf gespannt sein, ob sich da neue Regelungen und Rechtsprechungen entwickeln, die dann vielleicht auf uns Lehrer übertragen werden können.

    Das Problem ist doch, dass die finanziellen Mittel nicht dafür ausreichend sind, den Bedarf zu erfüllen. In Nds. ist vorgegeben, dass die Geräte zur Durchführung digitalen Unterrichts sind. Unterrichtsvorbereitung etc. sind in der Regel nicht vorgesehen. Speicherung personenbezogener Daten ist verboten ...

    Wenn man natürlich Geräte anschafft, bei denen dann zum Beispiel die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, dann nutzen sie nichts. Das ist die einzige Anwendung, bei der ich mich weigere, mein privates Gerät zu verwenden.

    Eben. Es fehlt nach wie vor an Ausstattung. Das iPad bringt uns da nicht weiter.

    Das ist auch wieder individuell verschieden an den Schulen. An meiner Schule konnte man zwischen drei verschiedenen Geräten wählen. Seit dem mache ich meine Unterrichtsvorbereitung nicht mehr an meinem privatem Laptop sondern am Dienstlaptop. Das ich für den natürlich keinen Monitor bekommen habe, der dem Arbeitsschutzregelungen entspricht, ist ein anderes Problem. Den habe ich vorher auch nur gehabt, wenn ich im Computerraum der Schule gearbeitet habe. (Zumindest glaube ich, dass die Monitore dort diese Bedingung erfüllen.)

    Wir sind vor der Auswahl der Geräte gefragt worden, was der Bedarf ist. Danach wurde mit dem Schulträger verhandelt und mehrere Geräte ausgesucht, aus denen jeder einzelne Kollege wählen konnte.

    Fernbedienungen verschwinden bei uns allerdings auch gerne mal und sind daher festgebunden. Die Stifte für die Interaktiven Tafeln sind aber noch nie aus den Fachräumen mit solcher Tafel verschwunden.

    Ein iPod touch wog etwas über 70 g. Das wäre etwas zum ständigen Mitführen.

    Warum sollten es denn überhaupt Mobilgeräte sein? Ich kenne jedenfalls niemanden, die ihr iPad ständig mitschleppt. Die stehen meist zu Hause, manchmal im Lehrerinnenzimmer und werden gelegentlich mal in die Klassenräume mitgenommen.

    Der Grund dafür ist doch nicht, dass die iPads als Mobilgerät nichts taugen, sondern daran, dass ihr in den Klassenzimmern keine passende Ausstattung habt.

    An meiner Schule haben alle Kollegen, die ein dienstliches iPad haben, dieses immer dabei. Zum einen um im digitalen Klassenbuch die Anwesenheitsliste auszufüllen, zum anderen zum Präsentieren von Folien, digitalen Aufgaben, Bildern, FIlmen usw. oder einfach als Tafelersatz.

    Zum Erstellen von einem Arbeitsblatt würde ich ein iPad nur im allergrößten Notfall verwenden. Handschriftliche Unterrichtsvorbereitung geht dagegen gut, wenn man einen Stift hat. Wenn man tippen muss ist es eher mühsam.

    Ergänzung: Die Geräte wurden dann eigentlich auch immer extra dafür ausgewählt. Es war nie die Intention der Kollegen, die ein dienstliches iPad gewählt haben, dass sie damit den Unterricht vorbereiten und Arbeitsblätter dafür erstellen wollen. Dazu wird weiterhin der private PC genutzt.

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