Beiträge von DFU

    Same here as well!

    Warum sollten denn auch die SuS, die jeden Tag zur Schule kommen, öfter testen? Es sind ja nur zwei Tests pro Woche vorgesehen, egal ob Wechselunterricht ist oder die SuS täglich da sind. Sie müssen sich nur dann nicht testen, wenn sie die ganze Woche zuhause sind.

    Bei der Grundschule nebenan (BW), wollten sie in jeder Woche beide Gruppen alle 2 - 3 Tage wechseln lassen. Da die Vorgabe aber lautet, dass alle Kinder, die in der Woche öfter als einen Tag in der Schule sind, zweimal pro Woche getestet werden müssen, würden da die zugeteilten Tests nicht einmal für die Schüler reichen. Und Lehrer und anderes Personal im Haus wäre dann auch noch nicht getestet.

    Daher kommt Gruppe A in der einen Woche und Gruppe B in der anderen.

    Eine Grundschule im Nachbarkreis lässt die Kinder Di + Do morgens zu Hause testen, obwohl dann Montags ja kein nur 72 h alter Test vorliegt. Da kommen die Tests anscheinend so spät, dass sie den Kindern nicht schon Freitags mit heimgegeben werden können. Montags in der Schule testen ist dort wohl keine Alternative.

    LG DFU

    Und meine Frage war: Wie setzt ihr das konkret um?

    Die Frage kann natürlich eher von KollegInnen beantwortet werden, die die gleichen bzw. ähnliche Vorgaben haben wie o.g.

    Bei mir gibt es immer den Bereich Schriftlich und statt Mündlich den Bereich Sonstiges, so dass ich statt mündlicher Noten einfach am Ende jeder Unterrichtsstunde, oder wann es eben sinnvoll ist, den Zwischenstand, z.B.. Heft, Einscannen und abgeben lassen würde. Das zählt dann zu Sonstiges, wo auch die mündlichen Eindrucksnoten landen. Wirklich mündliche Noten gehen ja nur, wenn die Schüler zum Präsenzunterricht dazugeschaltet werden können. In dem Bereich sehe ich aber keine Probleme.

    Und ein Praktikum kann ich je nach Thema auch daheim machen lassen und ein Protokoll schreiben lassen, falls auch ein solcher Bereich (zB in Physik) abgedeckt werden muss.

    Ersatzleistungen für Klassenarbeiten, an denen die Schüler in RLP wohl nicht teilnehmen müssen, sind schwieriger zu finden. Das hängt doch sehr vom Fach ab. Ich denke, da sollte sich aber auf jeden Fall die Fachschaft auf ein oder zwei mögliche Ersatzleistungen einigen.

    In BW könnte ich mir eine Art GFS (= gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) vorstellen, mit einer schriftlichen Ausarbeitung über ein Thema und einem Onlinevortrag dazu. Der kann dann ja mit PowerPoint und Kamera des Vortragenden in die Klasse übertragen wird, wenn das technisch möglich ist.

    Die GFS ist dieses Schuljahr freiwillig, muss aber sonst in einem Fachpro Schuljahr gemacht werden. Das könnte man ja hier nutzen.

    Ich bin aber froh, dass diese Schüler bei uns an den normalen Klassenarbeiten teilnehmen müssen.

    LG DFU

    In BW müssen sie auch beschult werden.

    In den Fächern, in denen die Präsenzgruppe und die Fernlerngruppe inhaltsgleich unterrichtet werden, machen die Testverweigerer, die sich bei uns einfach vom Präsenzunterricht abmelden, einfach jede Woche in der Fernlerngruppe mit. Schriftliche Aufgaben müssen sie auch abgeben, mündliche Leistung zu zeigen geht da eher weniger. Zu Klassenarbeiten müssen aber alle in Präsenz kommen, die darf man ohne Test mitschreiben.

    In den Fächern, in denen die Präsenzgruppe und die Fernlerngruppe an unterschiedlichen Themen arbeiten, erstelle ich für die freiwilligen Distanzlerner jeweils einen eigenen Arbeitsauftrag. Der ist dann aber kurz und knapp und beinhaltet teilweise nur die Buchseiten und die Aufgabennummern. Den Unterricht doppelt vorzubereiten sprengt den Rahmen. Für Klassenarbeiten gilt wieder obiges.


    LG DFU

    Untersagen des Präsenzunterrichts mit Ausnahme der Notbetreuung ab Wert 165. Steht eindeutig im Briief von Herrn Föll von Freitag auf Seite 1. Das ist eindeutig und alle Schulen mit denen ich Kontakt habe halten sich daran. Klassen abbestellt, Klassenarbeiten abgesagt. Eigentlich wie letztes Jahr im April. Die Werte damals waren viel niedriger.

    Meine Schulleitung interpretiert die Schreiben so, dass Klassen auch weiterhin zu Klassenarbeiten einbestellt werden dürfen, wenn die Inzidenz über 165 ist. Natürlich nur zu Klassenarbeiten, die dann mit viel Abstand im fast leeren Schulhaus geschrieben werden können.

    LG DFU

    Ja, das ist die Ausnahme und eigentlich seit B117 nicht mehr richtig und haben diverse Bundesländer auch anders in den Quarantäne-Verordnungen stehen

    Ich denke, das mit der Quarantäne ist einfach immer eine EInzelfallentscheidung.

    Die Klassenhälfte meines Kindes war vor Ostern zwei Wochen in Quarantäne, weil ein Kind einen positiven Schnelltest hatte (zu Hause von den Eltern getestet) und dann auch ein positives PCR-Ergebnis. Die Schüler waren in halber Klassengröße anwesend und haben Hygienemasken getragen. Die Kinder mussten in Quarantäne, die Lehrerin mit FFP2-Maske nicht. Die Eltern ebenfalls nicht, weil einen Tag vorher das Gericht in Mannheim entschieden hatte, dass es unverhältnismäßig ist, alle Kontaktpersonen 2 in Quarantäne zu schicken.

    Nach zwei Tagen Präsenzunterricht nach Ostern gleich wieder: Die Schnelltests (zu Hause durchgeführt) waren am Montag alle negativ, so dass alle Kinder Montag und Dienstag am Präsenzunterricht teilnehmen konnten. Am Freitag dann aber die Information, dass es einen Schüler mit positivem PCR-Ergebnis gibt. Dieses Mal hat der Gesundheitsamtsmitarbeiter entschieden, dass niemand in Quarantäne muss, sondern alle nur als Kontaktperson 2 eingestuft werden. Die Kinder waren wieder in halber Klassengröße anwesend und haben Hygienemasken getragen. Laut Gesundheitsamt ist das sicher genug, obwohl alle Kinder in der Frühstückspause an ihrem Platz zum Essen die Maske herunternehmen dürfen, und der Gesundheitsamtmitarbeiter auch darüber informiert wurde. Die Kinder haben eine Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen, dass sie in die Schule gehen dürfen, dass sie ihre privaten Kontakte weiter Einschränken dürfen (nicht müssen) und dass sie sich kostenlos mit einem PCR-Test testen lassen dürfen.

    Ich verstehe es nicht und der Lehrerin, die ja mit dem Mitarbeiter des Gesundheitsamts gesprochen hat, ist der Grund für die unterschiedlichen Bewertungen auch unklar. Das Kind ist einfach froh, dass es nicht gleich wieder in Quarantäne muss. Da nach dem letzten Kontakt zu dem positiv getesteten Kind, aber nach Plan sowieso 13 Tage ohne Präsenzunterricht anstehen, ist es aber sowieso zunächst zu Hause. Die Notbetreuungskinder aus der Klasse werden aber vermutlich hingehen. Die Notbetreuung ist ja nicht ohne Grund gebucht und die Schule besteht darauf, dass die Kinder nicht nur einzelne Tage zur Notbetreuung kommen dürfen.

    LG DFU

    Ich habe jetzt schon 2x am Morgen einfach vergessen, dass ich mich testen müsste. :ohh: der Wechsel zwischen Distanzunterricht und Präsenzunterricht am gleichen Tag ist irgendwie reichlich stressig. Irgendwann im Auto ist es mir dann eingefallen, das hilft aber auch nicht.

    Zum Glück überprüft das keiner.

    Wir dürfen die Tests auch mit nach Hause nehmen und uns dort testen. Allerdings müssen wir die Testung mit einer Unterschrift in der Schule dann bestätigen. Natürlich kann auch dann niemand kontrollieren, ob der Test durchgeführt wurde.

    Aber warum testest du dich dann nicht vor deiner ersten Stunde in der Schule, wenn du es zu Hause vergisst?

    Daher wird es bei uns wahrscheinlich pro Klasse 3 Räume geben. Nach aktueller Planung 2 für getestete Schüler*innen mit Abstand und einen für ungetestete Schüler*innen.

    Was für eine Ressourcenverschwendung. Zur Planung müssen die Schüler*innen, die sich nicht testen lassen wollen, das vorher der Schulleitung melden, damit Räume organisiert werden.

    Wobei ja wahrscheinlich auch jedem, dem das am Prüfungstag einfällt, da irgendwie dann was organisiert werden müsste...

    reichen drei Räume? Seit Mittwoch gilt doch, dass Gruppe A und Gruppe B r-umsichtig unbedingt getrennt werden müssen. Sind bei euch alle Testverweigerer aus einer Gruppe?

    LG DFU

    Kommst du aus Baden-Württemberg?

    Anfangs hieß es, Kunststoffmasken müssen abgenommen werden (es gibt aber keine andere medizinische, reine aus Baumwolle waren noch nie sicher, weniger elektrostatische Aufladung). Bei meinen kleinen Leistungskursen habe ich es anfangs gemacht (die wenigsten hatten reine Baumwollnasken, abnehmen wurde uns (auch den Schülern) bei immer höheren Zahlen zu unsicher (wäre wahrscheinlich eine pädagogisch notwendige Ausnahme)) , aber nicht bei meiner großen Klasse ungeübter Anfänger ("Gasbrennerfüherschein", Schüler kommen im Eifer des Gefechtes dem Gasbrenner manchmal sehr nahe). Genervt hat auch das Schutzbrillenwaschen durch Schüler, iirgendwann ließen wir es.

    (Ich habe einen Bekannten, der als Kind auf einer Weihnachtsfeier mit Kunststoff- Nikolausbart in eine Kerze geriet. Er hatte schwerste Verbrennungen, wir heute knapp 50 Jahre später noch angestarrt (das ganze Gesicht ist verunstaltet) . Ich lasse auch sonst kein Schüler mit Kunststoffkleidung an Gasbrenner, meine Schüler tragen in Chemiestunden Baumwollkleidung. Und jetzt abstehender leicht entzündbarer Kunststoff im Gesicht? Wir Kollegen haben die Anweisung verstanden, niemand wollte die Verantwortung übernehmen. Solange nichts passiert, sieht niemand die Gefährdungsbeurteilung an, aber mit Kunststoff an Gasbrenner, es müssten reine Baumwollmasken sein.

    Ja, BW. Und es ging um den Brennerführerschein mit 6ern, aber jeweils nur halbe Klasse. Die ganz Kleinen haben so einen Respekt vor dem Brenner, dass sie wirklich vorsichtig sind, und es sehr gut geklappt hat.

    Aber wenn ich das so lesen, komme ich ins Grübeln, ob das wirklich so eine gute Idee war. Vielleicht überspringe ich das nächste Praktikum und mache lieber etwas Physikalische ohne Brenner. Oder wir sind schon wieder im Distanzunterricht bevor ich in drei Wochen wieder Praktikum betreue.

    Für die Schutzbrillen haben wir seit ein paar Monaten ein Ultraschallreinigungsgerät.

    LG DFU

    Klar, die vorgeschriebenen 1,5 m schon. Die müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

    Aber wer fleißig Maske trägt, möchte vielleicht auch so nah nicht stundenlang neben jemandem Sitzen, der keine Maske trägt.

    Und zumindest den folgenden Beitrag von Palim habe ich so verstanden, dass sich die Eltern über die genannten Maßnahmen beschweren.

    Allerdings habe ich erst hinterher gesehen, dass das nicht der Fall vom ersten Beitrag war.

    - Maske tragen geht nicht - für 3m bis in den Klassenraum und 3m im Klassenraum

    - getrennt/ mit Abstand sitzen diskriminiert wegen der Sonderbehandlung

    - lüften lässt das Kind wegen der kalten Luft erkranken (eine Maske könnte helfen:teufel:)

    LG DFU

    Ohne Attest finde ich den Sachverhalt auch klar.

    Wirklich ein Problem hat man doch erst, wenn ein Attest da ist und das Kind nicht durch Abstand halten diskriminiertes werden darf, während andere Kinder nicht durch fehlende Abstände gefährdet werden wollen.

    Mein Kind durfte seine Fahrradprüfung bereits Anfang Dezember ablegen. :)

    Dafür hat es dann in der gesamten Grundschulzeit genau zweimal Schwimmunterricht gehabt. :(

    Parallelklassen hatte mit dem Schwimmen mehr Glück, dafür beim Radfahren weniger. Ich glaube mein Kind ist so zufriedener.


    Dafür benötige ich aber keinen Anhänger.

    (Aber ohne Witz, der fiel bei uns aus, weil man Gasbrenner nur ohne Maske verwenden darf, bei Maskenpflicht nicht möglich. Und auf dem Schulhof mangels Gasanschluss nicht möglich. :idee: Jetzt verstehe ich dich, wir hätten so einen Anhänger benötigt. )

    Kris: Wo steht das Verbot den Gasbrenner mit Maske zu bedienen? Unser Sicherheitsbeauftragter hat dazu sein okay gegeben. Und es hat in meiner Klasse besser funktioniert als in den letzten Jahren.

    LG DFU

    An meiner Schule haben wir die Klassen bisher immer nachmittags für Klassenarbeiten einbestellt. Die KAs wurden dann in den extra großen Räumen mit genug Abstand in voller Klassenstärke geschrieben. Ich frage mich, ob ich das noch so handhaben darf, wenn sich die beiden Gruppen (A und B) nicht mehr treffen sollen. Wahrscheinlich nicht, oder? Wird dann also erwartet, dass ich für jede Lerngruppe zwei unterschiedliche Klausuren konzipiere?

    Offiziell müssen wir ja nur noch eine KA pro Halbjahr schreiben. Werdet ihr von dieser Regelung Gebrauch machen?

    Bei uns gibt es extra Klassenarbeitstermine an zwei Nachmittagen. Da können vier komplette Klassen zeitgleich in vier großen Räumen Klassenarbeiten schreiben. Nachmittags, weil sonst wegen der Fahrschüler der ganze weitere Distanzunterricht an dem Tag ausfallen müsste.

    Da die Termine aber nie für alle noch mindestens zu schreibenden Klassenarbeiten ausreichen, sollen einige Fächer auch zwei verschiedene Klassenarbeiten in der A und B Woche schreiben. Gerade in der Mittelstufe in Mathematik ist das ja oft gut möglich.

    Und wer gar nicht schreiben muss, soll es möglichst auch vermeiden, da wir sonst in den verbleibenden Wochen mit möglichst nur zwei KA / Woche und maximal drei KA / Woche nicht mehr hinkommen.

    LG DFU

    Man überlege nur einmal, was passiert, wenn ein/e Abiturient/in sich testen lässt und positiv getestet wird. Da ist es taktisch sogar sinnvoller, sich nicht testen zu lassen, um die Quarantäne zu vermeiden und seine Prüfungen regulär zu schreiben. Die CoronaBetrVO lässt das ja ausdrücklich zu.

    Vor einer Abiturprüfung würde ich mich als symptomloser Abiturient auch nicht testen lassen. Die Gefahr eines falsch positiven Tests wäre mir persönlich zu groß. Allerdings würde ich während der zwei Wochen Fernunterricht im Vorfeld (zumindest in BW) auch mit anderen Kontakten kein Risiko eingehen.

    Zum ersten Beitrag:

    In BW kommen die Kinder, die auf eigenen Wunsch sonst nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, auch zu Klassenarbeiten in die Schule und schreiben gegebenenfalls in einem separaten Raum mit.

    LG DFU

    Der SL meiner Schule hat gesagt, dass Eltern das Recht hätten zu Hause zu impfen, wir Lehrkräfte es aber nicht bewerben sollen.

    Wisst ihr, ob das irgendwo schriftlich festgehalten ist?

    Ich finde in der Handreichung nämlich nur, dass die Grundschulen selbst entscheiden dürfen, wie sie es machen.

    Der Schulleiter der Grundschule meiner Kinder hat gesagt, dass die Schule das entscheiden kann. Festgelegt hat sich die Schule noch nicht. Es ist auch noch unklar, wann welche Tests kommen. Spucktests würden sie auf jeden Fall mit nach Hause geben bzw. das haben sie mit den freiwilligen Tests vor den Osterferien bereits getan.

    Das große Argument für das Testen in der Schule ist, dass die Schule sieht, dass wirklich alle getestet sind. Das Argument dagegen ist, dass dann die positiv getesteten Kinder noch in der Schule waren.

    LG DFU

    Der Schulleiter meinte, es gäbe nichts Aktuelleres und ich glaube das prinzipiell schon. Ich wollte es nur noch einmal im Wortlaut nachlesen, weil ich Wechselunterricht mit 20% Präsenz und 80% Fernlernen einfach unglaublich finde. In den Medien wird es immer so kommuniziert, als wäre es 50:50 wie an den weiterführenden Schulen.

    Es ist einfach schade, wenn Kinder traurig sind, weil sie nur so selten in die Schule gehen dürfen.

    Allerdings beinhaltet Fernlernen an der Schule bei vielen (vielleicht sogar den meisten) Klassen auch Videokonferenzen in den Fernlernwochen des Wechselunterrichts. Und in den Videokonferenzen wird dann auch gemeinsam gearbeitet.

    Natürlich ist das nicht jeden Tag und nicht nach Stundenplan, aber das wäre dann auch wieder zu viel.

    LG DFU

    Wir wechseln auch wochenweise die Gruppen, damit der Stundenplan erhalten bleiben kann.

    Für die Präsenzstunden haben wir bisher keine weiteren Vorgaben. Da ich mir vorher überlege, welche Inhalte besser in Präsenz gehalten werden sollten und welche Inhalte auch für das Selbstlernen in Distanz geeignet sind, halte ich die Präsenzstunden doppelt. Für den Distanzunterricht gibt es dafür besseres Material als es bei parallelem Unterricht für beide Gruppen möglich wäre.

    LG DFU

    Hallo zusammen,

    mich würde heute aus Elternsicht interessieren, wie denn die Vorgaben für Wechselunterricht an Grundschulen in BW sind.

    Laut Schulleiter gilt folgendes:

    - halbe Klassen

    - nur zwei Jahrgänge gleichzeitig auf dem Gelände

    - mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Präsenzwoche

    Damit haben die Kinder, bei minimaler Stundenzahl, alle zwei Wochen 10h Unterricht. Das ist dann auf zwei Wochen gesehen also nur 1/5 der Unterrichtsstunden laut Stundenplan. Das erscheint mit unglaublich wenig.

    Weiß jemand, wo man die Vorgaben nachlesen kann. Laut Schulleiter ist die Festlegung schon einige Zeit alt, belegt hat er es nicht.

    Ergänzung:

    Hier https://km-bw.de/2021-02-11-Sch…b-ab-22-Februar steht es wirklich so, gilt das noch immer?

    LG DFU

    Nein, muss nur, wenn nichts wichtiges dagegen spricht und das keine Lehrerstunden vorhanden sind dafür, das ist meiner Meinung nach so ein wichtiger Grund, der eben kein MUSS draus macht.

    Wir dürfen dafür laut unserem RP ohne Zustimmung der Eltern Den Unterricht streamen, wenn es erforderlich ist. Also ganz klar nicht die Schüler während einer Übungsphase, aber einen Lehrervortrag schon. Mit Bild oder auch einfach eine Präsentation und dazu den Lehrerton.

    Und von den Schülern zu Hause bzw. Ihren Eltern brauchen wir nie eine Zustimmung, denn diese sind ja schulpflichtig und haben sich selbst gegen den Präsenzunterricht entschieden.

    Allerdings klappt die technische Umsetzung des Streamens nicht zu 100%. Wir haben eine tolle Ausstattung im Schulhaus, aber bis die Internetleitung außerhalb für drei Schulen Eichen wird, können noch mal anderthalb Jahre vergehen.

    LG DFU

Werbung