Beiträge von DFU

    Spatel, Bechergläser etc. werden doch nach Gebrauch sowieso gewaschen. Sowieso spielt die Schmierinfektion bei Corona praktisch keine Rolle. Da müsstest Du auch Angst beim Einkaufen haben, wer weiss ob der Mensch, der den Joghurt-Becher ins Regal geräumt hat nicht infiziert war ;)

    Hallo!

    Tatsächlich wird es bei uns wohl auch auf das Hände waschen nach den Experimenten hinauslaufen. (Wie beim Einkaufen ja auch.)

    Stativstangen und Netzgeräte werden nach dem Experiment jedenfalls nicht gespült, Bechergläser und Spatel natürlich auch bei uns.

    Das Unwohlsein ging eher in die Richtung, dass es für andere Fächer (Sport und Musik) so klare Anweisungen gibt und in den Naturwissenschaften eben nicht. Manchmal ist ein klares Ja oder Nein seitens Schulleitung oder Regierungspräsidium auch ganz gut. Aber wer fragt, kann natürlich auch Antworten bekommen, die er nicht hören will. Und solche Auflagen wie die Sportkollegen möchten wir auch nicht.

    LG DFU

    In BW darf wieder gesungen und musiziert werden. Zwar nur mit größeren Abständen, als sonst und auch nicht jahrgangsübergeifend und nicht im AG-Bereich, aber zumindest im Unterricht in der eigenen Klasse ist das wieder möglich.

    Schülerexperimenten im naturwissenschaftlichen Bereich sind im Gegensatz zum Ende des letzten Schuljahres in BW auch nicht mehr verboten.

    Im Unterschied zum Musik- und Sportunterricht sind aber keinerlei Einschränkungen genannt. Wenn die Schüler die Köpfen eng zusammen stecken, dann sind MNS bzw. MNB empfohlen. Das gilt für jeden Unterricht.

    Aber während die Tische für jeden Schüler neu desinfiziert werden müssen, gibt es zum Experimentiermaterial oder den Schutzbrillen in der Chemie keine Aussagen. Weder für Schülerexperimente noch für Lehrerexperimente. (Auch die Lehrer teilen ja das Material.)

    Wir hatten diese Woche die jährlich wiederkehrende Sicherheitsbelehrung für Lehrer und konnten nur feststellen, dass wir uns sehr unwohl fühlen, aber zur Lehrplanerfüllung auf Experimente natürlich nicht einfach verzichten können. Wie habt ihr die bisherigen Informationen in BW zu dem Thema interpretiert?

    LG DFU

    Obwohl vor Jahren war unser letzter Schultag vor den Sommerferien 1. oder gar 2. August (auch Mittwoch) . Wir hatten 4 Kollegen, die nicht bis zu Ende unterrichten durften, weil sie am 31. Juli pensioniert wurden. Ging selbst ohne Bezahlung nicht, sie wollten, weil sie auch Klassenlehrer sind (aus Versicherungsgründen).

    Das war 2004 (in Baden-Württemberg).

    Meine Vermutung ist, dass die Sommerferien 20019 wegen oben genannten Problemen, die beispielsweise auch die Referendare betroffen hat, die (aus finanziellen Gründen?) bereits zum 31.7.04 entlassen wurden, nicht donnerstags begonnen haben.

    LG DFU

    Hallo zusammen,

    bei uns war heute erst der erste Schultag, aber auf der vorbereitenden Gesamtlehrerkonferenz kam das Thema auf.

    Unsere Schulleitung meinte, wenn man sich gesund fühlt, aber wegen Halskratzen oder leichtem Husten eine Sars 2 Infektion nicht auszuschließen ist, dann wird man beim Arzt nicht krankgeschrieben sondern in Quarantäne geschickt. (Wie haben nicht darüber gesprochen, ob bis zu einem Testergebnis oder ohne Test für 14 Tage.)

    Aber Quarantäne heißt dann, dass man seine Klassen aus der ferne beschult. Das heißt, die Stunden so vorbereitet, dass die Klasse alleine zurecht kommt und nur fachfremd beaufsichtigt werden muss. Auch Klassenarbeiten sind in der Zeit dann möglich.

    Wenn ich wegen leichtem Halskratzen nicht in die Schule gehen wollte, würde ich meinen Arzt auf diese Möglichkeit ansprechen, wenn er keinen Test für sinnvoll hält. Und ich auch nicht.

    LG DFU

    Danke Pepe, für die Korrektur des Links. Ich kann es im ersten Posting leider nicht mehr korrigieren

    Ich bin bei solchen Projekten immer hin und her gerissen. Ich finde es super, dass es einige Menschen mit geistiger Behinderung schaffen, sowas tolles zu erreichen. Ich denke aber auch, dass das bei vielen Eltern betroffener Kinder Hoffnungen wecken kann, die nicht realistisch sind.

    Bearbeitung: Der Link funktioniert bei mir leider nicht.

    Das eine solche Berufswahl nicht für alle Personen mit geistigen Einschränkungen möglich oder sinnvoll ist, ist sicher richtig.

    Und die Personen für die Qualifizierung wurden natürlich gezielt vorgeschlagen und entsprechend ausgewählt. Wenn jemand lange in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, dann kann die Werkstattleitung o. ä. die Person natürlich auch gut einschätzen. Die gute Quote bei der Qualifizierung liegt sicher auch darin begründet, dass gar nicht viele Personen erst die Möglichkeit der Qualifizierung erhalten haben.

    Bei dem Betroffenen, den ich persönlich kenne, war bei der Wahl des angestrebten Schulabschlusses auch kurz einmal der Hauptschulabschluss im Gespräch. (Also gibt es sicherlich geistig Behinderte mit viel mehr Einschränkungen.) Derjenige ist jedenfalls sehr stolz auf das Erreichte und hat auch persönlich sehr viel mitgenommen (Rhetorik, Selbstbewusstsein,...).

    Ich finde es jedenfalls gut, dass die neuen Bildungsfachkräfte ihre eigenen Erfahrungen als persönlich Betroffene zum Thema Inklusion einbringen können. Sei es in der Lehrerausbildung oder sonst wo.

    Liebe Grüße

    DFU

    Hallo!

    Vielleicht interessiert den einen oder anderen das Projekt (https://bw.inklusive-bildung.org/de/startseite-bw):

    In den letzten drei Jahren wurden sechs geistig behinderte Menschen, die vorher in behinderten Werkstätten gearbeitet haben, dazu ausgebildet, Bildungsfachkraft zu werden. Sie sollen beispielsweise in Seminaren an der Uni ihre Erfahrungen mit Inklusion und auch Exklusion weitergeben.

    Diese sechs Menschen haben nach dem ersten Teil der Qualifizierung jetzt einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.

    liebe Grüße

    DFU

    Hallo NeutrinoNino,

    aber um das Ergebnis der Arbeit zu beurteilen, müsste die Lehrerin die Klassenarbeit zunächst einmal korrekt bewerten. Und wenn dann die 25 nichtbetroffenen Schüler eine ordentliche Arbeit abgeliefert haben und nur die 4 betroffenen Kinder nicht, wäre das kein Grund die Arbeit zu wiederholen. Im Gegenteil, dann wäre es nicht mehr möglich, die benoteten Klassenarbeiten einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

    Wenn ich eine angemessene Arbeit schreiben lasse, dann ziehe ich sie nicht zurück, weil es einem Teil der Schüler nicht in den Kram passt. Ich würde allerhöchstens eine zweite freiwillige Arbeit anbieten. Mit dieser zusätzlichen Note könnte dann die schlechte Note der ursprünglichen Arbeit etwas ausgeglichen werden. Wenn viele Schüler das Angebot in Anspruch nehmen, hat man dann natürlich einen deutlich erhöhten Korrekturaufwand. Das muss man vorher abwägen.

    Vorbereitete Kinder erneut schreiben zu lassen, weil der Medienkonsum ihrer Klassenkameraden nicht passend war, finde ich jedenfalls auch nicht richtig.

    LG DFU

    Hallo Flixe,

    es gibt zumindest ein Papierkorbsymbol, mit dem man das Buch in der App von Klett löschen kann. Und das hat bei mir schon funktioniert. Ob es dann problemlos der nächste Kollege mit einem anderen Gerät verwenden kann, habe ich nie ausprobieren müssen. Ich durfte meine Online-Schlüssel bisher immer behalten. Ich selbst konnte ein gelöschtes Buch dann auf dem gleichen Gerät auch wieder mit dem Schlüssel aktivieren.

    Unser für die Bücherbestellungen zuständige Kollege verhandelt inzwischen bei jeder Bestellung mit Klett und handelt immer wieder ein paar Digitale Unterrichtsassistenten aus. So kann ich eigentlich jedes Jahr für Klassen, die ich mit dem neuesten Buch noch nicht unterrichtet habe, einen erhalten.

    Liebe Grüße

    DFU

    Das bekamen wir ähnlich als Ministerialschreiben: Wenn man in ein Risikogebiet verreist, habe man die quarantäne mit einzuplanen. Wenn man dann während der Schulzeit in quarantäne muss, drohen "dienstrechtliche Konsequenzen".

    In BW gab es eine solche E-Mail bereits vor den Pfingstferien.

    Ich wusste auch nicht, wie ich das finden soll. Nicht weil ich wirklich in eine Risikogebiet reisen wollte, sondern weil der Vorwurf mitklang, dass ich es wollen könnte. Eigentlich sollte es schließlich selbstverständlich sein, dass man es nicht tut.

    Viele Grüße

    DFU

    Beispiel bei meiner Tochter: Gezeiten stehen plötzlich im Arbeitsblatt, Kinder haben noch nie was von gehört. Ja aber im Unterricht wussten die Kinder dann doch auch immer, dass damit Ebbe und Flut (was im Text erwähnt war, in der Tabelle hieß es dann aber Gezeiten) gemeint waren. Im Unterricht erwähnt man es dann kurz, im Homeschooling muss das also auch vermerkt werden, wurde aber nicht.

    Hallo zusammen,

    hier muss ich Susannea aber recht geben. Ein Arbeitsblatt, bei dem man im Unterricht jedes Mal erwähnt, dass Gezeiten eben Ebbe und Flut in einem Begriff zusammenfasst, kann man für den Heimunterricht so nicht herausgeben.

    Alles, was ich sonst im Unterricht zur Vorentlastung von Texten, Aufgaben, Diagrammen,usw. mündlich mit der Klasse mache, muss ich jetzt auf dem Niveau der schwächsten Schüler verschriftlichen ohne dass die Schüler sich von zu viel Text erschlagen fühlen.

    Deswegen dauert zumindest bei mir die Erstellung der Wochenpläne deutlich länger als die Vorbereitung der selben Inhalte im Präsenzunterricht. Di Schüler sollen die Aufgaben ja ohne ständige inhaltliche Hilfe der Eltern der hinbekommen.

    Alternativ kann man natürlich Videokonferenzen machen (mit dem Problem, der zeitgenauen Verfügbarkeit von Geräten und Internet) oder Erklärvideos heraussuchen oder erstellen. Gerade letzteres ist auch nicht weniger Aufwand, nur Abwechslung für die Schüler. Und auch zum Ansehen der Erklärvideos sind wieder entsprechende Geräte von Nöten, wenn auch nicht zu festen Zeiten.

    Viele Grüße

    DFU

    Hallo!

    Ach ja, sich gegenseitig quer durchs Zimmer zubrüllen wird wohl auch zunehmen, denn, man muss ja Abstand halten - und brüllen ist ja genaus das, was man nicht machen soll, Bildung von Aerosolen etc.

    Boah, das wird ein Spaß^^

    Unser schulinterne Konkretisierung des Hygieneplans des Landes erlaubt jetzt in den Pausen ausdrücklich die Handynutzung, die zuvor im ganzen Schulgebäude verboten war. Kinder die miteinander chatten können problemlos Abstand halten und müssen nicht brüllen.

    Da ich aber erst nächste Woche zur Aufsicht muss, kann ich nicht beurteilen, ob es etwas gebracht hat.

    LG DFU

    Hallo!

    Dem stimme ich absolut zu. Ich habe auf NICHTS ein Anrecht und das "nur" weil ich Vollzeit arbeite (selber so ausgesucht, darum bitte nicht als Meckern verstehen). Eltern in TZ können sich wünschen "nicht vor der dritten und nicht nach der siebten", weil die Kita nicht früh genug aufmacht und dann auch schon wieder zu, oder weil sie sich für einen 35 Stundenplatz entschieden haben. Ob die Kita meines Kindes passend aufmacht, interessiert niemanden. Ich sehe da durchaus auch ein Ungleichgewicht zwischen VZ und TZ.

    (Man darf dabei allerdings nicht vergessen, dass die TZ Leute ja immer an allen Konferenzen teilnehmen müssen, wobei die bei uns Elternsprechtage und pädagogische Tage tatsächlich nur anteilig machen müssen)

    Ich dagegen finde es genau richtig, wenn Lehrer in TZ nicht ebenso viele Stunden für Unterricht zur Verfügung stehen müssen. Oft arbeiten sie auch deswegen Teilzeit.

    An meiner Schule hat man ab Teilzeit mit halben Deputat üblicherweise einen Tag komplett unterrichtsfrei. (Und oft ist das der Tag, an dem Nachmittags Konferenzen stattfinden, weil dann natürlich im Stundenplan nur 7 Stunden und nicht 10 gesperrt werden müssen.) Mit mehr Stunden kann es auch mal sein, dass man an allen Tagen kommen muss, dafür kann es (seltener) auch einem Lehrer mit vollem Deputat passieren, dass er einen Tag unterrichtsfrei hat. Was dann natürlich auch in Ordnung ist. jeder darf mal einen tollen Stundenplan bekommen.

    Wenn dann bei Teilzeit keine weiteren Wünsche berücksichtigt werden, muss man mit 1/2 Deputat aber trotzdem noch 4/5 der Zeit zur Verfügung stehen. Das fände ich übertrieben. Zu Konferenzen, dem jährlichen Methodentag, Pädagogischen Tagen usw. wird an meiner Schule auch jede Teilzeitkraft voll eingeplant. Bekommt eine Vollzeitkraft einen ganzen Korrekturtag für Abiturkorrekturen, so bekommt die Teilzeitkraft mit halbem Deputat für die gleiche Arbeit nur einen halben Tag.

    Mit hat vor Jahren mal eine Lehrerin im Ausland erzählt, dass es an ihrer vorherigen Schule in Brandenburg (Keine Ahnung, ob nur an ihrer Schule oder generell im Land.) ganz klar geregelt war:

    4/5 Deputat hieß 4 von 5 Tagen.

    3/5 Deputat hieß 3 von 5 Tagen usw.

    Das fände ich eine faire Regelung. Sie würde auch Eltern mit vollem Deputat entlastet, da die Teilzeitkräfte an ihren Tagen dann wie Kollegen mit vollem Deputat einzusetzen wären. Nicht geholfen wäre damit allerdings den Teilzeitkräften, die nur Vormittags arbeiten möchten.

    Allerdings kann in BW jeder Kollege, egal ob Teilzeit oder mit vollem Deputat einen Antrag auf familiengerechte Arbeitszeiten stellen. Und mit einem solchen Antrag könnten vielleicht auch die Partner der Teilzeitkollegen dann Zeiten mit Nachmittagsunterricht abdecken.


    Und wenn man keinen Antrag stellt kann auch so etwas herauskommen:

    8h Teilzeit mit Stillkind in Elternzeit ergibt an zwei Tagen Unterricht in der Zeit von der 1. bis zu 10. Stunde.

    LG DFU

    Hallo!

    In BW stand im Formular zur Erhebung der Risikogruppen der Hinweis dabei, dass ein „ja“ der Risikogruppe B (Alter, vorerkrankte Haushaltsmitglieder) zu Präsenzunterricht nicht zu Problemen mit der Beihilfe führt. Risikogruppe A (selbst vorerkrankt) darf nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden.

    LG DFU

    Hallo!

    ... und dieses zerstückelte Arbeiten, 2 h in der Schule morgens, schnell was einkaufen, daheim erstmal den Kindern zuhören, was sie noch brauchen für ihre Arbeitsaufträge, dann an den Schreibtisch, die wichtigsten Mails bearbeiten oder ggf. in die Videokonferenz, dann wieder zu den Kindern, gucken, ob alles passt oder Aufgaben kontrollieren, was zu Essen machen, dann wieder an den Schreibtisch, was korrigieren oder am nächsten Wochenplan weiterarbeiten, dann schnell die Wäsche aufhängen oder staubsaugen, dann ruft eine Kollegin an, wieder was zu erledigen, dann schon wieder Abendbrot - der Tag ist um und ich hab das Gefühl ich hab alles und nichts gemacht.

    Bei mir hilft schon eine klare Trennung in Haushaltstage und Tage mit Unterrichtsvorbereitung.

    So stört nur die Aufgabenkontrolle bei den Kindern die Arbeit an den Wochenplänen. Die mache ich auf Zuruf, weil es bei uns besser läuft, wenn die Kinder erst spielen dürfen, wenn eventuelle Fehler korrigiert sind. Aber auch da könnte man eine feste Zeit vereinbaren. Und wenn die Kinder etwas fragen möchten, müssen sie zu mir kommen, damit meine Unterbrechungszeit geringer ist.

    Außerdem sind wir momentan zwei Elternteile im Homeoffice, da können wir uns das Kochen teilen. So muss ich nur noch jeden zweiten Tag kochen. Da ich äußerst ungerne koche, ist das ein großer Gewinn für mich.

    Oft fange ich auch einfach erst nach dem Mittagessen an mit meiner Schularbeit. Dann ist mein Partner bald fertig und kann dann mit den Kindern raus gehen. Das Wetter war ja oft gut.

    LG DFU

    Hallo zusammen,

    wir haben jetzt den schulischen Hygieneplan zur Konkretisierung der Vorgaben des Kultusministeriums erhalten. Beim Start am 4.5. nur mit den 2 Jahrgängen der Kursstufe ist das Ganze hoffentlich nicht zu kompliziert. Die Abiturienten haben nur Unterricht in ihren Prüfungsfächern, das reduziert die Schülerzahlen der meisten Kurse deutlich.

    Die Abstandsregel wird durch vorgegebene Tisch- bzw. Stuhlanordnungen umgesetzt. Das gilt in allen Räumen: Klassenzimmern, Lehrerzimmer (bzw. dann jetzt mehreren Lehrerzimmern), Kopierraum (bzw. neu Kopierräume),... Auf den Fluren ist es zu schwierig, daher herrscht dort Maskenzwang. Die Maske darf nur am eigenen Platz im Klassenzimmer bzw. Lehrerzimmer abgelegt werden.

    Raumwechsel (z.B. in den PC-Raum) müssen alle bei der Schulleitung beantragt und genehmigt werden. Der Unterricht findet auch nur in wenigen großen bis sehr großen Räumen statt.

    Es soll bei offenen Fenstern und Türen unterrichtet werden. (Auf entsprechende Kleidung werden die Schüler hingewiesen.) Die Fenster in Fluren, verwendeten Klassenzimmern, Sekretariat, Direktoriat, Toilettenräumen,... müssen den ganzen Tag mindestens gekippt sein.

    Für die vorgeschriebene Reinigung stehen Spritzflaschen mit Desinfektionsmittel zur Verfügung. Durchgeführt wird sie von den Schülern, bevor sie ihren Platz einnehmen. Ebenso auf den Toiletten.

    Die Pausen dürfen am eigenen Tisch verbracht werden. Die Schüler sollen nicht auf den Hof. Um den Drang zum direkten Kontakt zu verringern, ist in der Pause das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte im Schulgebäude aufgehoben. Sie sollen lieber über 2 m chatten.

    Pausenverkauf findet keiner statt und die Schülerküche ist gesperrt.

    Für die Schulsanitäter wurde keine Lösung gefunden. Oder doch: Die Erste Hilfe liegt jetzt wieder ganz in den Händen der Lehrer. Wir sind ja als erwachsene Personen sowieso gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten so gut wir es vermögen. Wir dürfen aber nicht alle möglichen weiteren Personen zur Hilfe rufen. (Wer es sich gar nicht zutraut, kann sich aber für seine Unterrichtszeiten fähige Kollegen aus Nachbarzimmern nennen lassen und dann genau diese eine Person holen lassen.)

    Wie das Problem mit Schülertransport geregelt wurde, weiß ich allerdings nicht. Wir haben auf jeden Fall normalerweise viele Busschüler. Bei über 1000 Schülern genügen normalerweise 20 Fahrradstellplätze.

    LG DFU

    Guten Morgen!

    Nein, sie geht eigentlich nur noch arbeiten. Einkäufe etc. erledige ich. Hätte ihr Chef sie vor 6 Wochen nicht von der 'Front' ins Büro gesetzt, haben wir uns damals schon entschieden dass sie unbezahlt zu Hause geblieben wäre.

    Dann würde ich nicht für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen.

    Liebe Grüße

    DFU

    Hallo!

    Ich bin auch unsicher. Ich selbst bin kein Risikopatient. Dafür aber meine Frau. Bei dem Formblatt fühlt man sich etwas unter Druck gesetzt, doch arbeiten zu gehen was ich eigentlich auch gerne machen würde.

    Allerdings hat der Arzt meiner Frau doch darauf hingewiesen, dass es besser wäre wenn ich zu Hause bleiben würde!?!

    Keine Ahnung was ich jetzt mache. Nacht drüber schlafen, da es eine sehr schwierige Entscheidung ist...



    Wie verhält sich denn deine Frau sonst? Du sagst, sie geht ohne Patientenkontakt arbeiten. Aber bleibt sie sonst wegen des Infektionsrisikos zu Hause oder geht sie zum Beispiel noch einkaufen?

    Da mein Partner auch noch regelmäßig einkaufen geht, bin ich trotz seiner relevanten Vorerkrankung (kein schwerer Fall) bereit Abituraufsichten und Präsenzunterricht zu leisten. Würden wir das Risiko für zu hoch halten, bliebe er zu Hause und ich wäre auch nicht bereit Präsenzunterricht zu leisten.

    Es muss übrigens nicht jeder Lehrer das Formular zur Erhebung der Risiko ausfüllen. Nur die Kollegen, die etwas anzugeben haben. Allerdings sollen die Schulleiter nachfragen, wenn sie fehlende Angaben über eigene relevanten Vorerkrankungen vermuten und sich dann ein ärztliches Unbedenklichkeitsattest von den entsprechenden Kollegen zeigen lassen.

    Ich finde die bisherigen Regelungen nicht schlecht. Auch wie meine Schulleitung sie umsetzt. Allerdings haben wir bisher den Vorteil, dass überhaupt keine Kinder die Notbetreuung besuchen. Man darf gespannt sein, wie viele Kollegen tatsächlich zu den Risikogruppen gehören und ausfallen. Dann wird sich zeigen, ob die Regeln nicht doch noch aufgeweicht werden.

    Viele Grüße

    DFU

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