Beiträge von DFU

    Für mich klingt das auch nach einer Arbeitsgruppe, die einen Beschlussentwurf vorbereitet, der dann in der Bildungsgangkonferenz zur Abstimmung gebracht wird. Bei uns wäre es nicht möglich ein Gremium zur Beschlussfassung nur teilweise einzuladen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in NRW am BK möglich ist.

    In meinen Fächern, gibt es keine neu zu erwerbenden Teilkompetenzen, wenn es keine genannt werden. Daher müsste bei 3.1.3 Die Kinder werken bei denem Beispiel nichts neues erlernt werden.

    Genannte Teilkompetenzen müssen aber alle erlernt werden. Dabei gibt es Aufzählungen in Klammern, die verbindlich sind (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (1)) und Aufzählungen, die nur Beispiele geben (s. Kunst Klasse 5/6 3.1.2.1 Punkt (3)). In ersterem Fall müssen alle Gestaltungselemente behandelt werden und im zweiten können auch weniger Raumbeziehungen oder auch völlig andere behandelt werden.


    In deinem Beispiel zum Drucken in Klasse 1/2 irritiert mich allerdings das “und” in der Aufzählung der Untergründe. Ohne würde ich es auf jeden Fall so interpretieren, dass zwei verschiedene Druckarten genügen und das auch andere sein können. So bin ich mir nicht ganz sicher, wie das in der Grundschule geregelt ist.




    Beispiel aus Klasse 5/6 Kunst

    3.1.2.1 Gra­fik

    Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ge­stal­ten Bild­flä­chen mit ver­schie­de­nen gra­fi­schen Mit­teln und Ma­te­ria­li­en. Da­bei er­pro­ben sie spie­le­risch, ex­pe­ri­men­tell oder ge­zielt gra­fi­sche Aus­drucks­for­men und ent­wi­ckeln ei­ge­ne Bild­ide­en. Sie stel­len grund­le­gen­de Raum­be­zie­hun­gen dar. Sie er­pro­ben ein­fa­che Druck­ver­fah­ren und set­zen Schrift als Ge­stal­tungs­mit­tel ein.


    (1)

    gra­fi­sche Ge­stal­tungs­ele­men­te (Punkt, Li­nie, Flä­che, Kon­tur, Struk­tur, Schraf­fur, Mus­ter, Hel­l-Dun­kel) dif­fe­ren­zie­rend er­pro­ben und be­wusst an­wen­den

    (2)

    mit ver­schie­de­nen Ma­te­ria­li­en und Ver­fah­ren viel­fäl­ti­ge gra­fi­sche Struk­tu­ren und Werk­spu­ren er­pro­ben und ab­bild­haft, abs­tra­hie­rend oder ge­gen­stands­los ein­set­zen

    (3)

    Raum­be­zie­hun­gen (zum Bei­spiel Grö­ße, Po­si­ti­on, Über­schnei­dung, Staf­fe­lung) auf der Bild­flä­che mit ele­men­ta­ren gra­fi­schen Mit­teln (zum Bei­spiel Rei­hung, Streu­ung, Bal­lung als form- und struk­tur­bil­den­de Mit­tel) dar­stel­len

    (4)

    ele­men­ta­re und ex­pe­ri­men­tel­le Druck­ver­fah­ren dif­fe­ren­ziert und ge­zielt an­wen­den

    (5)

    Schrift als Ge­stal­tungs­mit­tel, auch in Ver­knüp­fung mit Bild, spie­le­risch er­pro­ben, un­ter­su­chen und ziel­ge­rich­tet ein­set­zen

    (6)

    ge­stal­te­ri­sche Mit­tel und Prin­zi­pi­en der Bild­kom­po­si­ti­on an­wen­den (zum Bei­spiel Ho­ri­zon­ta­le, Ver­ti­ka­le, Dia­go­na­le, Vor­der‑, Mit­tel‑, Hin­ter­grund, Über­schnei­dung, Sym­me­trie, Asym­me­trie, span­nungs­rei­che Ord­nungs­ge­fü­ge)

    (7)

    alea­to­ri­sche Ver­fah­ren an­wen­den und zu Bild­fin­dun­gen nut­zen

    Ich habe zu eigenen Schulzeiten schon Eltern als Ausflugsbegleitung (ohne Übernachtung) erlebt. Zum Beispiel als zusätzliche Begleitung beim Eislaufen in der Grundschule oder als Fahrer bei Sprachexkursionen in der weiterführenden Schule, wenn es sich um kleine Schülergruppen (< 15 Schüler) handelt.


    Ich kenne außerdem eine Schule, an der die Kursfahrt der 10. Klassen nach Berlin üblicherweise von den gewählten Elternvertretern organisiert und begleitet wird. Ob dabei auch Kollegen als Begleitung dabei sind, keine Ahnung.

    aber es ist in dem Beispiel doch nicht der Fall oder?
    anders gefragt: habt ihr ein Deputat von 24 Stunden? (dann würde ich deine Argumentation verstehen) oder von 25 Stunden? (Dann wäre es nicht nachvollziehbar)

    Ich habe das Beispiel so verstanden, dass die erkrankte Person bei einem 25h Deputat (BW, Gym) 24 Stunden in der Woche unterrichtet und eine Zusatzaufgabe mit zwei Entlastungsstunden pro Woche erledigt hat. Damit arbeitet sie 26/25 und macht Überstunden im Rahmen einer Deputatsstunde.


    Und diese eine (Entlastungs)Stunde hat, so wie ich es verstanden habe, die Schulleitung während der Erkrankung der Person übertragen, welche die Zusatzaufgabe vertretungsweise übernimmt. Denn die erkrankte Person kann krank ja keine Überstunden machen. Die zweite Entlastungsstunde verbleibt aber bei ihr, weil die Schulleitung ihr ja nicht wegen des Krankseins eigenmächtig das Deputat kürzen darf.


    Vermutet habe ich das aufgrund folgender Aussage:

    D.h. die KuK müssen immer schauen, dass ihr Unterrichtseinsatz genau um die Anrechnungsstunden reduziert wird. Sonst sind die Anrechnungsstunden im Krankheitsfall weg! Das ist ja schon irgendwie der Hammer.

    Daraus habe ich, vielleicht auch falsch, darauf geschlossen, dass der Unterrichtseinsatz eben nicht genau um die Anrechnungsstunden reduziert wurde.


    Wenn die Kollegen durch die Entlastungsstunden keinen Überstunden macht, können sie auch nicht umverteilt werden. Dann sollte dagegen vorgegangen werden.

    Gibt es die Möglichkeit, sich in der App! offene Stunden anzeigen zu lassen? In der Web-Version ist klar.

    Aber ich vermisse so 2 Häkchen wie bei WhatsApp, dass der Lehrstoff eingetragen und die Anwesenheit kontrolliert wurde.

    Hat jemand einen Tipp?

    Vielen Dank!

    Ich glaube, dass geht nur in der Web-Version. Den Hinweis bekommen wir in den E-Mails, in denen immer mal wieder das Nachtragen angemahnt wird. In der App geht es über den Stundenplan. Dann sollte man aber wissen, in welchen Stunden man das eintragen vergessen hat.


    Wohl wahr. Für mich (und viele andere) wäre es aber ein Extra-Gerät. Insofern nützt mir die Mitteilung, dass die „App“ wohl besser sei als das Web-Frontend nichts. Ich arbeite halt mit dem, was da ist. Das sind nun mal die Rechner in den Klassenräumen, so wie konfiguriert sind. Und das ist der Maßstab, nach dem ich beurteile, ob denn nun das digitale Klassenbuch besser ist als das papierene. Dass es besser sein könnte, nützt mir nichts.

    Ich persönlich finde die Web-Version besser als die App. Schneller als das analoge finde ich das digitale Klassenbuch beim normalen Eintragen aber tatsächlich auch nicht. Für mich überwiegen aber die Vorteile beim Nachtragen, egal ob ich es früher vereinzelt vergessen hatte oder das Buch selten mal nicht da war, und bei der Verwaltung der Entschuldigungen.


    Was das Extragerät angeht, kannst du doch aussuchen, ob du den PC im Klassenraum oder dein DienstiPad nutzen möchtest. Entweder nimmst du es mit und bist etwas schneller oder du verwendest den PC im Klassenraum und brauchst in der ersten Stunde etwas länger. Ab der zweiten Stunde ist der Rechner dann hoffentlich bereits hochgefahren. Denn, wenn in ein digitales Klassenbuch eingetragen werden soll, macht es keinen Sinn mehr die Rechner zwischendurch herunterzufahren.

    Das ist schön zu hören und genauso ist es ja auch gedacht. Die Mitfahrt von mehr als einer Lehrkraft bei Schulfahrten mit Übernachtung dient ja gerade dazu, in einer Art Schichtmodell wechselseitig die Aufsichten zu übernehmen. Der offensichtliche Planungsfehler vieler Fahrten liegt ja gerade darin, dass dies nicht berücksichtigt wird. Dass es in den meisten Situationen schlicht nicht nötig ist, mehrere Aufsichtspersonen gleichzeitig im Dienst zu haben, zeigen ja auch die Schulfahrten ohne Übernachtung, für deren Durchführung i.d.R. bereits eine Lehrkraft pro Klasse ausreicht.

    Bei uns müssen von der Schulleitung aus immer zwei Aufsichtspersonen mit einer Klasse unterwegs sein. Und es kommt auch immer wieder vor, dass dann ein Kollege sich um ein akut erkranktes oder verletztes Kind kümmert und der andere Kollege um den Rest der Klasse. Ich käme nie auf die Idee eine Klassenfahrt mit nur einer Aufsichtsperson durchzuführen. Auch einen Ausflug ohne Übernachtung nicht, obwohl es schon Klassen gibt, in denen das vom Verhalten der Schüler her gut möglich wäre.

    Das wundert mich offen gestanden wirklich. Im Krankheitsfall müsste eine Anrechnung entsprechend des geplanten Einsatzes erfolgen. Auch in der Privatwirtschaft dürfen Arbeitgeber nicht einfach Dienstpläne umstricken, um geringere anzuerkennende Einsatzzeiten im Krankheitsfall zu generieren.

    Der geplante Einsatz ist durch das Deputat angegeben. Bei Volldeputat sind das 25 Unterrichtsstunden (BW, Gym) bzw. 41 Wochenstunden. Man kann dadurch, wenn man länger krank ist, in der Zeit keine Bugwelle aufbauen aber auch keine Bugwellenstunden abbauen. Auf letzteres sollte man dann natürlich auch achten.

    Nach dieser Logik könnte die SL ja gleich das ganze Deputat halbieren.

    Die Schulleitung halbiert nicht das Deputat. Sie lässt die Überstunden nur von jemand anderem übernehmen, weil eine kranke Person keine Überstunden machen kann.

    Und bis dahin schreibst du dir die Namen auf einen Zettel?

    Ich schreibe die Namen dann in meinen Lehrerkalender. Und das habe ich beim analogen Klassenbuch auch so gemacht, wenn es mal nicht verfügbar war. Bei uns ist das digitale Klassenbuch eher seltener nicht verfügbar als es das analoge war.

    Wie auch immer. Mir wurscht, woran es liegt. Beim analogen Klassenbuch habe ich eine Liste ausgedruckt und eingeklebt, das war einfach und hat funktioniert. Beim digitalen Klassenbuch habe ich überhaupt keine Kontrolle über die Daten. Ich muss mich darauf verlassen, dass sie stimmen. Wenn sie nicht stimmen, kann man kaum noch etwas reparieren.

    Bei Schülern, die in der Liste fehlen, fällt mir auch nichts ein. Aber den Schüler, der bereits abgemeldet ist, würde ich einfach für den Rest des Schuljahres als abwesend eintragen und im Kommentar ‘abgemeldet seit…‘ notieren.

    Ich bin auch kein Beamter und ich führe mein Gerät auch immer mit mir mit. Es ging mir um eine Erleichterung im Schulalltag für alle Beteiligten. Und ja, es ist durchaus so, dass wir ein gewisses Disziplinproblem seitens der Schulleitung und einiger Kollegen haben oder eher umgekehrt, wenn man so will. Ich bin auch erst am Anfang meiner Recherche, werde aber Webuntis mal anschauen.

    Das digitale Klassenbuch hat nichts in Schülerhänden verloren. Da stehen deutlich mehr personenbezogene Daten drin, als noch im analogen System. Dort stand nämlich immer nur, dass ein Schüler fehlt, jetzt tragen die Eltern oft Romane ein, warum ihre Kinder fehlen.


    Vor Corona war bei uns der Plan, dass in jedem Zimmer ein iPad für das digitale Klassenbuch in der abschließbaren Schublade des Pultes liegt. Damals hatten wir in den Zimmern nur AppleTV und Miracast für Privatgeräte. Inzwischen haben wir Dienstgeräte und nutzen diese. Trotzdem fände ich diese Lösung noch besser als die Idee, Schüler den ganzen Tag für die Lehrer auf ein iPad aufpassen zu lassen.

    Aber mal noch eine andere Frage: Wie löst ihr vergessene Einträge von Kollegen? Gibt es da eine Art Notizfunktion, um die Kollegen zu erinnern? Das ist ein Punkt, der aktuell für ziemlichen Wirbel sorgt und den E-Mail Verkehr durch die Decke gehen lässt :D

    Das ist der Punkt, bei dem bei uns das digitale Klassenbuch definitiv für die Klassenlehrer eine Erleichterung ist. Früher mussten die Klassenlehrer im analogen Buch jede Woche unterschreiben, dass es vollständig ist, und vorher den Kollegen nachlaufen. Jetzt druckt der stellvertretende Schulleiter für jeden Kollegen eine Liste der fehlenden Eintragungen aus und schreibt die Kollegen direkt an. Die Termine, zu denen er das macht, kündigt er vorher per E-Mail an, so dass alle wissen, bis wann auch die Stundeninhalte vollständig sein sollen. Abwesenheiten müssen ja in jeder Stunde sofort eingetragen werden, damit man im Falle eines Feueralarms auch weiß, wie viele Schüler anwesend sind.

    Wir haben immer mehrere SuS im Rollstuhl, und es ist nicht möglich, alle betroffenen Klassen im Erdgeschoss unterzubringen.

    Unter gar keinen Umständen dürfen die Aufzüge beim Feueralarm genutzt werden. Schüler_innen dürfen auch nicht die Treppe hinuntergetragen werden, bei manchen würde das auch gar nicht gehen (Glasknochen!), und wo sollten die SuS dann auf dem Schulhof sitzen?

    Also bleiben die SuS mit einer weiteren Person (Lehrkraft, Schulbegleitung, Mitschüler_in) in einem Klassenraum hinter der nächsten Brandschutztür. Sie sollen sich am Fenster bemerkbar machen und tun das auch immer sehr zuverlässig. Natürlich werden diese SuS sofort an der Sammelstelle gemeldet. Im Zweifelsfall würde die Feuerwehr sich zuerst um diese SuS kümmern.

    Das sind dann vermutlich bei euch hauptsächlich Schüler, die diese Einschränkung ständig haben und das bei jedem Feueralarm proben? Bei uns handelt es sich oft um Einschränkungen auf Grund von Verletzungen wegen einem Unfall. Die Kinder haben den Ernstfall dann eher nicht geprobt.

    Sorry, ich bin zu naiv (oder war nur im Paradies):
    Wenn ein Schüler so gehandicapt ist, dass er keine Treppe laufen kann (also entweder auf Rollstuhl oder sehr starke Krücken angewiesen ist): dann wird der Klassenraum der betroffenen Klasse verschoben. Punkt.
    (und ja, hatten wir schon).

    Beim Klassenraum wäre das möglich, aber die Fachräume sind fast alle nicht im Erdgeschoss. Und da wir einen Aufzug haben, wird das mit den Klassenzimmern auch nicht unbedingt gemacht.

    Das ist an meiner Schule so. Wir können aus baulichen Gründen keinen Aufzug einbauen (der bei Feuer gar nicht benutzt werden darf) und Unterricht komplett im Erdgeschoss geht auch nicht. Wir haben fast immer mehrere Schüler im Rollstuhl und einen Pool von kräftigen Oberstufenschülern, die nach Zeitplan die Treppen rauf- und runtertragen.

    Bei uns wird sogar davon abgeraten beim Alarm mit Krücken die Treppe zu nehmen, weil das im Gedränge eben auch nicht ungefährlich ist. Die Gefahr zu stürzen ist eben einfach größer als bei Menschen mit zwei gesunden Beinen.

    Das müssten eigentlich alle Schulen haben, weil man ja immer ein paar Schüler hat, die gerade eine Knieverletzung haben oder aus anderen Gründen keine Treppen laufen dürfen.


    Bei uns warten zumindest fast täglich Schüler auf den Aufzug

    . Und der ist bei uns uralt, total lahm und fährt manchmal vom ersten Stock in den zweiten Stock mit einem Umweg über den Keller. Den nutzt niemand freiwillig.

    Ich finde es auch seltsam und würde bei eigenen Kindern niemals die Erlaubnis geben, dass diese die Verantwortung von der Schule übernehmen.

    Allerdings hat susannea klar geschrieben, dass das auch in Berlin nur geht, wenn der Jugendliche den Rettungsschwimmer in Silber hat und nicht den Freischwimmer. (Und wenn so ein Jugendlicher dann nicht nur den Schein ist, sondern noch bei der DRLG aktiv ist, dann sind die Chancen auf Rettung im Ernstfall vermutlich besser als wenn nur ein Lehrer den Schein hat aber keine Übung.)

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