Beiträge von chilipaprika

    Naja, er ist ja hübsch.

    In meiner Familie wird gerne dieses legendäre Spielzeug [Anzeige]empfohlen, am besten gleich im 10er-Pack.

    "Vogel" gab es schon drei Mal hier (Meine Hunde leiden nicht unter "zu wenig Kuscheltiere"...). Perfektes Beispiel: Vogel hat keine Feder mehr. Alles gerupft.
    Das war bei Hund 1 kein Problem, er rupft nur die Feder oder die Zacken von Krokodilen / Drachen... Alle Tiere sind nackt.
    Hund 2 rupft bis zum Innenleben. Alle Tiere (die wir nicht in Quarantäne verstecken) sind tot.

    Zur Frage: Wir haben viele Kolleg*innen (gehabt), die 20-30 Jahre an der Schule sind.
    Für mich unvorstellbar, und gleichzeitig beneide ich alle, die Wurzel haben.
    Und dies gesagt: ich gehe genau dahin zurück, obwohl ich auch die Möglichkeit gehabt hätte, etwas anderes zu suchen.

    Manchmal hat man auch seinen Ort gefunden. Zumindest für eine Zeit.
    Woanders ist es nicht automatisch besser, nur weil es woanders ist.
    Vielleicht kommt irgendwann die Zeit. Vielleicht hast du aber nie das Bedürfnis. und es ist genauso gut.

    Würde ich noch einmal in Vollzeit studieren, wäre ich erneut an meine erste Entscheidung für die PKV gebunden.

    "Vollzeit studieren" ist so eine Sache.
    Du meinst: würdest du nicht mehr überhälftig lohnarbeiten.

    (Ich habe schon Semester gehabt, wo ich 30 ECTS-Punkte hatte, trotz 70%-Stelle.
    Das Weiterbildungsstudium, das ich gerade habe, hat eine Bescheinigung mit "Vollzeitstudium" und ich werde es *klopfklopf* ausnahmsweise in der Regelstudienzeit abschließen *klopfklopfklopf*)
    Ich glaube, da sind auch andere hier. Schmidt zum Beispiel, und ich vermute, du hast auch in einigen Semestern mehr als 15 ECTS-Punkte gehabt.

    Nein, sobald man nicht mehr überhälftig arbeitet, aber immer noch studiert erfüllt man die Ausnahmebedingungen für dieses Schlupfloch rein formal nicht mehr und muss wieder zurück in die PKV. Es ist aber eben ein Weg, um bei entsprechender Arbeitstätigkeit über den Arbeitgeber ganz normal in der GKV versichert zu sein.

    Danke!
    Dann bestätigt es zumindest einen Teil meines Denkens und es hat eine gewisse Logik.
    Ich hatte selbst genau ein Semester ohne Immatrikulation und genau diese Lücke hat mir arge Probleme bereitet, weil ich genau da auf der Suche nach einer Versicherung war. Aber meine Konstellation ist so besonders, dass ich daraus nicht zu viele Fälle ableiten kann.

    Und doch kommt man heraus, wenn man überhälftig arbeitet. Wie bereits bezeichnet bin ich so in meinem Zweitstudium aus der PKV rausgekommen, obgleich genau genommen die Entscheidung vor dem Erststudium privat versichert zu sein bindend war. Einen Studententarif bei der GKV hätte ich deshalb niemals bekommen, als Arbeitnehmerin über die GKV versichert zu sein obgleich ich zusätzlich studiert habe war dagegen völlig unproblematisch für GKV und PKV möglich (also nachdem ich denen die entsprechende Rechtslage erläutert und mit Hilfe des Sozialgesetzbuches nachgewiesen hatte). Das ist ein wenig bekanntes Schlupfloch, um doch noch aus der PKV rauszukommen.

    Ja, dass man auch "zusätzlich studieren" kann, war und ist mir klar.
    (Es ist mein Leben ;) )
    Aber schade, dass das Schlupfloch nicht bekannter ist. Mir war eben nur die Exma und neu-Anmeldung mit Beschäftigungsverhältnis bekannt (was für Ü25-Studis oft nicht in Frage kommt, weil man sich nicht in ein Semester über die Regelstudienzeit bewerben kann.)

    FAlsch, wenn der AG dich anmeldet, bist du da versichert und die PKV lässt sich dann von der GKV die Bestätigung vorlegen, dann bist du raus, war ganz einfach (oder auch nicht).

    Die PKV ist nicht das Problem.
    Eine GKV nimmt dich natürlich auf, außer sie sieht, dass du studentisch versichert bist.

    Ich bin privat versichert und fange an zu studieren. Kann ich mich bei der TK versichern? | Die Techniker

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    Okay, sorry, mea culpa:

    Private Krankenversicherung Studenten: Kosten & Info | Allianz

    Zitat
    • Arbeits­zeit: Auch als Versicherungs­mitglied einer privaten Kranken­versicherung für Studentinnen und Studenten sollten Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, gilt die allgemeine Sozial­versicherungs­pflicht. Sprich: Sie werden vom Gesetz als Arbeit­nehmer:in eingestuft und müssten gegebenen­falls in die GKV wechseln. Gleiches gilt für privat versicherte Werk­studierende: Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihren Arbeit­geber tätig sind. Dafür müssen Sie auch voll immatrikuliert sein. Ausnahmen gelten lediglich in den Semester­ferien.


    Entweder hat sich was geändert (in 20 Jahren, möglich, zu Beginn meines Studiums gab es nicht mal die Versicherungspflicht), oder es gibt trotzdem einen Hak an der ganzen Sache.
    (Mir geht es jetzt darum, ob man dann dauerhaft von der PKV raus könnte, wenn man es möchte. Also nach 2-3 Monate wieder auf Minijob wechseln dürfte. Weil es dann wirklich wichtig für alle Studis wäre, die sich mit ihrer Entscheidung verzockt haben).


    Also: sorry.
    Ich finde es allerdings bei einigen Seiten fragwürdig formuliert (in beiden Richtungen, möchte ich allerdings sagen).

    Das stimmt, ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die Person hier noch unter 50 ist.

    Ich bin keine Rechtsberatung, mache auch keine, ich habe für meine Behauptungen Links hinzugefügt, dir meiner Meinung meiner Position nicht widersprechen, ich weiß, wie ich als studentische Vertreterin angewiesen wurde, Leute zu beraten und ich weiß leider aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, in eine Versicherung zu kommen. Da ich damals diesen Zettel nicht hatte (Ende einer Versicherung) und auch nicht vorlegen konnte (weil nie davor in Deutschland offiziell versichert gewesen), stand ich plötzlich in der Situation: entweder den ganzen Zeitraum nachzahlen, seitdem es eine Versicherungspflicht gegeben hätte, oder Daumen drücken, dass mir nicht passiert, bis ich eine Versicherung hatte.
    (Fun fact: es war auf den Tag genau vor 15 Jahren (Facebook-Erinnerung), dass ich das Vorstellungsgespräch für eine Vertretungsstelle in der Schule hatte, aus Verzweiflung, seit über zwei Monaten keine Versicherung zu haben und keinen Job zu finden. Wer weiß, was sonst aus mir geworden wäre.)

    WENN es so wäre, wie hier behauptet, wäre es wahrscheinlich viel zu einfach, und es kämen nicht jedes Jahr ganz viele Menschen in die Falle der hohen PKV-Beiträge am Ende des Studiums.
    Das mit dem Beispiel über 55 war zum Untermauern der These, dass der Gesetzgeber sich schon Schutzmaßnahmen gegen die GKV-Flüchtlinge, damit sie nicht "einfach so" in die GKV wieder zurückkommen. (Könnte also zb. ein Mindestzeitraum in der versicherungspflichtigen Beschäftigung sein, bevor sie dauerhaft greift (sonst wieder Rückkehr in die PKV nach Ende der Tätigkeit..).

    50% was? 20 Stunden sind doch 50% von 40 Stunden.

    50% der jeweiligen Vollzeit.

    Die PKV wird von der Versicherungspflicht in der GKV aufgehoben. Da bedarf es keiner Kündigung.

    Es gibt Ausnahmen.

    Zum Beispiel auch deine Entscheidung, jetzt in die PKV zu gehen. Wenn du nach dem 55. (?) Lebensjahr eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, kannst du auch nicht mehr wechseln.

    NRW: Fachkonferenzen sehr wohl!
    In der Schulkonferenz sogar mit Drittelparität (die ihr wiederum in NDS nicht habt).
    Nur bei Notenkonferenzen nicht (ihr wisst ja, da wo wir in NRW manchmal aus fünf 4minus drei mal eine 5 machen.)

    Wechsel von der PKV in die GKV als Student: Geht das? (anwalt.org)

    DSW: Private Krankenversicherung: Sinnvolle Alternative für Studierende mit Beeinträchtigungen? (studierendenwerke.de)

    Die Entscheidung ist BINDEND.



    Genauso wie für uns verbeamtete Lehrkräfte. Wir können nicht mehr wechseln, es sei denn, wir haben einen Statuswechsel (und sind unter einem bestimmten Alter).
    Der dominante Status von Studis ist halt Student.

    Wenn ich als Arbeitnehmerin (oder Beamtin) ein Studium aufnehme, dann weise ich nach, dass ich schon woanders unter einem anderen Status versichert bin, und somit von der studentischen Versicherung befreit bin - weil schon anderweitig versichert).

    Doch, das geht durchaus, ist aber an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Ich war im Erststudium befreit und privat versichert. (Dummer Lehrerkindfehler.) Mein Zweitstudium lief dann berufsbegleitend, also über 20 Wochenstunden Arbeit im Angestelltenverhältnis und Teilzeitstudium. Basierend darauf war ich dann im Zweitstudium tatsächlich in in der GKV.

    Hattest du eine Pause zwischen Erst- und Zweitstudium? Durch Arbeit und entsprechend GKV-Pflicht?

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