Nein, es geht um viel pragmatischere Fragen. Wie hoch darf der Anteil an Geflüchteten im Schwimmbad, in der Nachbarschaft, im Bus oder im Rewe um die Ecke sein?
![]()
Nein, es geht um viel pragmatischere Fragen. Wie hoch darf der Anteil an Geflüchteten im Schwimmbad, in der Nachbarschaft, im Bus oder im Rewe um die Ecke sein?
![]()
Genau das nicht.
Gegenvorschlag: WELCHER Job ist ‚ein Job wie jeder andere‘ (von dem du also deinen Job als Lehrer abgrenzt)
hat man.
Aber vielleicht ändern sich die Ansichten bzw. Fähigkeiten im Laufe des Lebens.
Solange man entsprechend handelt und dies nicht zu Last der Kolleg*innen wird, dann ist es doch kein Problem.
muss aber die SL nicht zustimmen?
(und es muss einen Platz geben)
man weiß nie, wie es wäre, aber mein potentielles schwangeres Ich hätte es nie vor der 12. Woche (oder bis man es sieht?) erzählt (oder vielleicht doch, weil ich es nie für mich hätte behalten können).
Ich bin ein gebranntes Kind und weiß viel zu sehr um alle Abwägbarkeiten, ein Verlust ist definitiv nicht etwas, das ich gerne geteilt hätte / hätten teilen wollen.
na gut, aber der Hinweis, dass es auf das BL ankommt, weil es direkt davor einen überraschten Beitrag genau zum Zugang zum Ref ging, ist trotzdem richtig und angebracht.
Damit ist Kaktusfeige (glaube ich?) vermutlich nicht aus meinem Bundesland.
Stimmt, davon gehe ich zwar auch aus, hatte es aber verdrängt.
(Denn jetzt 15 Wochen, minus 6 Wochen, ich gehe davon aus, dass es bei der Entscheidung, die Elternzeit zu unterbrechen sogar unter der 4.-6. Woche war... das erzählt kein Mensch)
Nein, nicht jedes Bundesland ermöglicht den Einstieg in den regulären Vorbereitungsdienst ohne Lehramtsausbildung.
Die "Quer-/Seiten-/xy-Regelungen" sind wirklich in jedem Bundesland unterschiedlich (und die Namen auch, sonst wäre es nicht so lustig)
aber warum würde die SL sie aus der Elternzeit zurückholen, um dann ein BV zu erwirken? Um ihr Geld zu schenken? (vorausgesetzt, sie verdient mehr als mit Elterngeld. Was ich sehr für sie hoffe...)
Bundesland! Bundesland!
Du darfst da unterrichten, aber eine Planstelle, die nur für Sek1 wäre, gibt es soweit nicht (mehr). Unsere noch unterrichtende, letzte "Stufenlehrämtlerin" geht in ein paar Jahren in Rente. Es gibt vielleicht noch Jüngere, aber seitdem keine Sek1-Stellen.
(und realistischerweise: du hast ein Mangellehramt und nicht mal Fächer, die für ein Gymnasium so attraktiv, dass sich eine angetane SL an dem Fall setzen würde. Ich würde also die Augen nach mehr Realschulen und Gesamtschulen offen halten (Sekundarschulen und co natürlich auch).
Es wäre ein (für dich unmöglicher?) Laufbahnwechsel. Es sei denn ...
Hast du einen Abschluss, der dich berechtigt, am Gymnasium zu unterrichten? (Also entweder ein ganz alter Abschluss des Stufenlehramts Sek1 oder ein Abschluss des Gymnasial-/Gesamtschullehramts, wobei du dann doch nach dem Referendariat eine Stelle in einer Schule der Sekundarstufe I angenommen hast?)
Zumal ... (Achtung, adocatus (a?) diaboli): Bist du nicht Seiteneinsteigerin und sogar noch mit ZK? Deine Schule hat sich sicher was dabei gedacht, dich zu wollen, dich auszubilden und dann auch noch freizustellen, damit du dich noch besser weiterqualifizierst... Dass eine neue aufnehmende Schule sich über ein solches kostenloses Geschenk freut, kann ich verstehen.
Oft liest man die Begründung, dass diejenigen ohne Referendariat / 2. Staatsexamen immer zuerst gehen müssen, wenn z.B. die Schülerzahlen sinken.
Wo wird dies "oft" geschrieben?
ZitatGern auch mit Quellenangaben.
Ich schließe eine solche Regelung nicht aus, habe aber ehrlich gesagt noch nie davon gehört.
Es gibt (offensichtlich nicht in allen Bundesländern?) "Möglichkeiten", dass man verlängert, in der Regel sind es keine freiwillige, aber auch die gibt es in einigen BL, sondern, weil man zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt (BaWü glaube ich zb?), oder schlicht, weil man durchgefallen ist und dann um ein paar Monate direkt verlängert.
... dafür gibt es eine Klassenkasse.
und wenn die Klasse es nicht mehr will, dann bleibt das Tier halt in der Ecke auf der Fensterbank.
Und andersherum geht das einfach?
auch unabhängig von den Abordnungen ist es tatsächlich möglich, das Lehramt zu einer "kürzeren" Schulform zu wechseln.
Also in NRW. Wegen Lehrermangel kann quasi jede*r mit einem Hauptfach (Fächergruppe I) in die Grundschule wechseln, mit Anpassung oder auch nicht.
Du bist Quereinsteiger*in ohne PE oder ähnlichem?
So ist es. Ausgebildete Lehrkräfte verdienen eben mehr als E10.
Wenn man keinen Abschluss hat, kann man nicht die Gehälter vergleichen.
Und - mit Verlaub - dir wurde nie versprochen, dass die Schule ein Rosengarten sei.
Habe ich das JEMALS irgendwo geschrieben?
Aber weder in der Schule, im öffentlichen Dienst oder in einem Privatbetrieb ist der Arbeitnehmer /Beamte schuld, wenn die Bedingungen Mist sind.
Ja, man kann mitgestalten. Und glaub mir, da bin ich immer sehr (zu) aktiv dabei.
Aber ich kann keine Kolleg*innen zaubern, ich kann nicht das notwendige Geld zaubern, ich konnte leider - trotz Proteste, Hinweise, usw.. - die örtliche Schulentwicklung nicht verhindern, die eine weitere Oberstufe erlaubt hat und uns damit grandios gefährdet (und für meine kleinen Fächer also bedeutet, dass ich für die Katz arbeite), usw...
Man muss auch AKZEPTIEREN, dass es Sachen gibt, die man eben nicht ändern kann.
Sonst wird man in jedem System krank.
Werbung