Nachhilfe Vergütung

  • Verstehe ich das richtig: Die Lehrerin erteilt den Kindern, die vormittags an ihrer Schule im Unterricht sitzen, nachmittags gegen schwarze Bezahlung Nachhilfe in den Räumlichkeiten der Schule? Das würde ich nicht an die große Glocke hängen - klingt alles andere als seriös.

    Woher weißt du, dass es schwarz ist? Ich weiß das nicht und es sind Kinder der Schule, aber aus anderen Klassen. Genau lesen, bitte.

  • Warum sollte man Einkommen nicht versteuern?
    Falls sowas über die Übungsleiterpauschale läuft (Ehrenamt/Ehrenamtsähnlich), dann ist es was Anderes, soll aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden.

    Als Beamter darf man steuerfrei 538 € dazuverdienen. Bei ihr sind es nicht einmal 200 €, in den Ferien gar nichts und es ist auch nicht immer durchgängig.

    • Offizieller Beitrag

    Auf der selben Seite:

    Zitat

    Wird der Minijob des Beamten versteuert?

    Ja, auch für das Einkommen aus einem Minijob müssen Steuern gezahlt werden. Bei Minijobs mit Verdienstgrenze gibt es zwei unterschiedliche Wege, das Einkommen zu versteuern: Entweder durch die Zahlung der sogenannten einheitlichen Pauschsteuer oder individuell über die Lohnsteuerkarte. In der Regel legen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einvernehmlich mit dem Beschäftigten fest, welche Form der Versteuerung für die Nebentätigkeit genutzt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde jetzt von deinen Antworten verunsichert, bin aber (eigentlich 100%, aber wie gesagt verunsichert) ziemlich sicher:
    Als Lehrkraft verdient sie definitiv so viel, dass sie eh schon über den Einkommenssteuerfreibetrag kommt, auch mit Kind und alleinerziehend. Damit ist jeder Euro mehr, den sie verdient, auch steuerfällig. Klar bezahlt man bei 12 Euro weniger Steuer als bei 20 Euro.
    Grob kann man aber von ca. 30% Steuerabgaben gehen. Im Prinzip genauso, als würde man das Geld im Hauptjob verdienen.
    Minijobs wären es auch nur, wenn man bei jedem einzelnen Kind eine Minijobanmeldung hat, oder es mit einem Firmenkonstrukt läuft.

    Ich will jetzt keine Diskussion mit Verurteilung anstoßen, aber man sollte selbst ein bisschen Ahnung haben, weil es einen irgendwann betreffen kann und man nicht naiv davon ausgehen kann, dass alles so einfach ist, wie dargestellt bzw. auf dem ersten Blick angenommen.

  • Nee, sie gibt die Nachhilfe in der Schule. Nach dem Unterricht und während der Hortzeit. Bist du sicher, dass man diese Minibeträge versteuern muss?

    Ja muss man

  • Als Beamter darf man steuerfrei 538 € dazuverdienen. Bei ihr sind es nicht einmal 200 €, in den Ferien gar nichts und es ist auch nicht immer durchgängig.

    Nein, wie kommst du darauf? Das hat mit beamtentum gar nichts zu tun. Wir werden steuerlich alle gleich behandelt. Ob und was steuerbar ist kommt auf Einkommensart an. Bei Nachhilfe in selbständiger Tätigkeit wird das ab dem ersten Euro versteuert werden müssen.


    Wir wissen aber nicht was deine Kollegin in der Steuererklärung angibt, daher sind das alles nur Mutmaßungen.

  • Woher weißt du, dass es schwarz ist? Ich weiß das nicht und es sind Kinder der Schule, aber aus anderen Klassen. Genau lesen, bitte.

    Selbstverständlich muss sie das versteuern, es ist illegal. Sie darf kostenlose Nachhilfe im Schulgebäude anbieten für Schüler eurer Schule nach Absprache mit der Schulleitung. Private Nachhilfe ist im Schulgebäude nicht legal und muss versteuert werden.

    Warum macht sie es nicht kostenlos, wenn sie so eine Samariterin ist?

    Steuerfrei sind nur Einkünfte, die im gesamten Jahr ( Ihr Gehalt als Lehrerin eingeschlossen!) 11600 Euro nicht überschreiten.

  • Als Beamter darf man steuerfrei 538 € dazuverdienen. Bei ihr sind es nicht einmal 200 €, in den Ferien gar nichts und es ist auch nicht immer durchgängig.

    Nein. Das gilt nur für Minijobs, dafür müsste sie jemand anstellen ( der dann Steuern für sie zahlt). Als selbständige Tätigkeit ist das illegal, vor allem im Schulgebäude.

  • Ich schreibe jetzt nichts mehr dazu, denn ich weiß nicht, was sie macht.


    Ich sitze selber auch oft nachmittags im geheizten Schulgebäude oder am Wochenende, wenn ich lieber dort korrigiere oder vorbereite.

  • Stimmt auch nicht.

    Warum? Das kann ich mir nicht vorstellen und sowieso nicht allgemeingeltend.

    Natürlich nicht, wenn man den Schülern der eigenen Schülern kostenlos Nachhilfe gibt. Das ist ein Zusatzangebot zum Unterricht. Rechtlich gesehen ist es möglich, dass selbst dies der Zustimmung der Schulleitung bedarf, wenn ungeplante Termine in schulischen Räumlichkeiten außerhalb des Unterrichts stattfinden.

    Aber eine private freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnstreben in einem öffentlichen Schulgebäude ohne Genehmigung? Aber hallo ist das illegal.

  • Ich schreibe jetzt nichts mehr dazu, denn ich weiß nicht, was sie macht.


    Ich sitze selber auch oft nachmittags im geheizten Schulgebäude oder am Wochenende, wenn ich lieber dort korrigiere oder vorbereite.

    Das ist ja auch deine dienstliche Tätigkeit, für die bekommst du dein Gehalt. Auch dafür ist das Schulgebäude innerhalb der Öffnungszeiten durch den Schulträger vorgesehen. Das ist etwas völlig anderes.

    • Offizieller Beitrag

    zwischen ...

    Private Nachhilfe ist im Schulgebäude nicht legal

    und ...

    Aber eine private freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnstreben in einem öffentlichen Schulgebäude ohne Genehmigung? Aber hallo ist das illegal.

    gibt es aber einen großen Unterschied.
    Und dass man sich um Genehmigung im Vorfeld bemüht hat, ist ja klar.

  • Nee, das war hier im Kontext gleichbedeutend, denn es ging ja um bezahlte Nachhilfe. Ich bezweifle sogar, dass die Schulleitung das ohne Absprache mit dem Schulträger genehmigen dürfte.

    Bei uns wollte der Schulleiter einen kleinen Flohmarkt machen, der Hausmeister hat es nach Rücksprache mit seinen Vorgesetzten untersagt, denn für gewerblichen Handel sind Schulgebäude nicht einfach so ohne Erlaubnis des Trägers nutzbar.

    • Offizieller Beitrag

    Tja, andere Schulen, andere Träger, andere Ziele und Verständnisse...
    ich kenne mehrere Schulen mit bezahlter Nachhilfe in den Räumlichkeiten. Organisiert bzw. vermittelt durch die Schule, von Schüler*innen für Schüler*innen.


    Es fielen mir noch auch Schülerfirmen ein, durchaus auch Schülerbazars und so weiter.
    Also gibt es wohl auch pragmatische Schulträger*innen...

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