" Pro Schultag eigentlich nur einmal. Gibt es jedoch Konferenz oder Elternsprechtag, muss man sich Zuhause frisch machen. Dann fährt man 2 Mal. Und die 2.Fahrt ist eine "Dienstreise" - ohne Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Da zählen jedoch Hin- UND Rückweg für die Steuer ... 😉"
So die Expertise dort.
Und selbst wenn das FA erwartet, dass man den kompletten Tag in der Schule verbringt, so kann man zumindest das Mittagessen als Verpflegungskostenpauschale geltend machen.
kannst du bitte die Quelle verraten?
mein Kilometer Anfahrtsweg möchte verdoppelt werden.