Beiträge von chilipaprika

    Eben. So ein Spruch (die Freundin) kann nur jemand sein, der glaubt, dass man entweder sofort verbeamtet wird oder nie.
    Hoffentlich wissen die Leute mit Fächern, die keine 6 im Lotto sind, dass sie jeden Einstellungstermin eine neue Chance erhalten und dass theoretisch jede einzelne Planstelle im Beamtenverhältnis sein kann (und wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind)


    (Chili, mit D (u.a.) sofort verbeamtet, allerdings ein paar Jahre her)

    Was ist mit Planstelle "hineingestolpert" gemeint? Werde ich da dann fest zugewiesen und komm nicht mehr weg oder ist gemeint, dass es mir dort so gut gefällt und die mich übernehmen wollen und ich dann nicht nicht mr weg möchte?


    Eher Zweiteres.
    Oder weil alle anderen sich bewerben und einem einreden wollen, dass das richtige Leben die Planstelle sei, usw..
    Aber wenn deine Freundin ein fest eingeplantes Sabbat hat, wird es schon kein zu großes Risiko darstellen.

    Eine Freundin meinte letztens, dass es dann Probleme mit der Verbeamtung gibt, wenn man sich nicht direkt auf eine Stelle bewirbt oder übernommen wird an der Schule. Sie meint man wäre dann komplett raus und hättte zur späteren Zeit dann keinen Anspruch auf eine Beamtenstelle und man könnte nur noch als Angestellter arbeiten. Ist das so?

    Sowas kann nur von jemandem aus einem Mangellehramt kommen.

    Wer Deutsch Gym/Ges studiert hat und keine Stelle direkt nach dem Ref bekommt, bleibt lebenslang auf dem Angestelltenstatus sitzen.

    Zur Frage: Sissymaus hat schon geantwortet.
    WENN es zeitlich passt, würde ich die Weltreise vor dem Ref machen. Das Risiko, dass man doch in die Bewerbungen und Planstelle "hineinstolpert" ist ja sehr groß und die Gelegenheit zur Reise wird es in den nächsten 40 Jahren nicht wieder geben.

    Vor ein paar Wochen hatte mir der Personalrat (Gym/Ges) gesagt, dass alles, was nach 2026 wäre (also 3 Jahre mindestens Ansparzeit) durchginge, der Rest nicht.
    Aber es hängt sicher von der Schulform und von der Region ab. Frag bei deinem Personalrat (NICHT Lehrerrat!) nach: wurden alle Anträge abgelehnt? Möglichkeit des Widerspruchs? Verschiebung? (falls es für dich auch in Frage kommt)

    Der angedeutete Zusammenhang, dass du es aufgrund der Promotion schaffen müsstest, ist imho aber falsch. Bei deiner Promotion beschäftigst du dich intensiv mit einer sehr spezifischen Fragestellung. In der Nachprüfung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in BW ("Kolloquium") sollte es meines Wissens nach im Allgemeinen mehr um das breite Grundlagenwissen gehen.

    und wer nach einer Promotion nicht in der Lage ist, sich noch schnell den Überblick über das Grundlagenwissen zu verschaffen, hat vermutlich nicht real promoviert oder nur eine Medizin-Promotion gemacht.
    Es geht nicht um das Spezialwissen, sondern um die Fähigkeit, noch schnell in den Lehrplänen zu gucken, was aktuell ist, sich Kenntnisse in zb. Literaturwissenschaft noch mal kurz anzulesen, auch wenn man in Linguistikdidaktik promoviert hat.

    Vielleicht habe ich ein falsches Bild der Promotion, aber diese Fähigkeit traue ich eigentlich jedem Akademiker, dann erst recht einem promovierten.

    Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass ein solches Kolloquium (das angesetzt werden "kann" (!!!)) mit ein paar Stunden Vorbereitung nach einer Promotion mit Links geschafft wird.
    Nicht, weil die Promotion "höherwertiger" wäre, sondern weil man schon gelernt haben müsste, zielstrebig Informationen zu suchen / finden und reaktivieren, falls sie weg sind.

    Es steht im vom Platty verlinkten Thread drin.

    Ich habe nur geschrieben, dass es sich um BaWü handelt, weil der TE eben von anderen BL wissen will, ob sie auch so eine Regelung haben.
    Nein, haben sie nicht. Nur die BaWüler*innen haben die Zeit, ein Gespräch "anzudrohen", in welchem geguckt wird, ob man den Stoff den 10. Klasse nicht vergessen hat.

    Selbst wenn eine solche Regelung eingeführt würde (von RLP und NRW wüsste ich nichts und das habe ich damals recherchiert, ich wäre fast betroffen gewesen): es geht in dem "Prüfungsgespräch" darum zu zeigen, dass du noch Ahnung von deinen Fächern hast. Es wird wohl mit kurzer Vorbereitung nach einer Promotion möglich sein ;)

    Bei den Fehlquoten müsste ich, wenn ich das wirklich überprüfen wollen würde, zum Halbjahreszeugnis 21 Feststellungsprüfungen (drei Kurse) abhalten. Das schaffe ich zeitlich einfach nicht auch noch neben den normalen Korrekturen etc.

    Ich verstehe das, aber ernsthaft: dann kann man sich nicht mehr beschweren. Auch das hatte Bolzbold schon geschrieben: Schüler*innen gehen soweit, wie man sie lässt.
    Erkläre zum Halbjahresbeginn die neue geltende Regel und zackbumm sofort eingreifen, wenn es abdriftet. Dann hast du schon den Abschreckungseffekt, weil sich schnell rumspricht, dass du es ernst meinst. Und kein Schüler will eine solche Prüfung haben.

    ... und übrigens überrascht es mich ein bisschen, dass diese Feststellungsprüfungen nicht schon von KuK durchgeführt werden. An einer Schule mit solchen Fehlzeiten müssten sich nur ein paar zusammenfinden, die das tun und dann gibt es auch entsprechend Respekt vor der Regel.
    War zumindest an meiner damaligen Schule so. Es wurden wohl ab und zu Prüfungen abgehalten und es reichte auch. In den Fremdsprachen hätte kein Schüler seine halb akzeptable SoMi-Note (mitmachen, ein paar Vokabeltests, ..) durch eine mündliche Prüfung gefährden wollen.

    Zitat von Schokozwerg

    Mir wurde gesagt, dass ich alle Sus, die mind. 4 Doppelstunde anwesend waren, bewerten muss.

    ja, klar.
    Aber du darfst auch (wie von Bolzbold geschrieben) laut §48 (4) Schulgesetz eine Prüfung ansetzen.
    Mach das.
    Du hast dieses Schuljahr maßig Arbeit. Aber dann "Ruhe".

    Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?


    Du kannst aber ab einer bestimmten Fehlzeit gar nicht mehr bewerten.
    Ich kenne den "ungefähren" Wert von 30% Fehlzeiten (entschuldigt/nicht entschuldigt ist egal, wobei bei nicht entschuldigt eh die 6 für die Stunde gesetzt werden kann), wo man dann eine Feststellungsprüfung ansetzen kann.
    Ich habe an einer Oberstufenschule (kein BK) gearbeitet, wo einige SuS sich auch schwer taten, aufzutauchen. Aber denen war die Ansage "30%" klar genug, um diesen Wert nie zu erreichen.

    Der oder die TE hat lediglich gefragt, wie groß aktuell die Einstellungschancen mit DE und EN in MeckPomm in der Sekundarstufe sind. Die dürfte nicht allzu düster aussehen schätze ich, ich habe aber auch keine Prognosen zur Hand.

    Der oder die TE hat weder behauptet, dass gute Noten egal wären, noch sich beklagt, dass Prüfer ungerecht gewesen seien oder sonstwas.

    und das ist ein Forum und der Diskussionsverlauf spiegelt vielleicht die Gedanken, die aufkommen, wenn jemand eine solche Frage stellt oder die Assoziationen zu anderen ähnlichen Fragen, die definitiv einen solchen Hintergrund hatten.
    Und jemand mit Einser-Schnitt stellt höchstwahrscheinlich keine solche Frage.
    Genauso wie die Frage "Hat man mit SoWi-Ethik eine Chance?" doch zu dem Gedanken verleitet, dass der/die Fragenstellende eine solche Kombi hat.

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