das kann sein aber diese Regelung, dass man grundsätzlich den Lehrämtler nehmen muss bzw. nicht (wirklich) ablehnen kann, wenn es der einzige Bewerber ist, ist auch nicht gut.
Es gibt (wie in jedem Beruf) echt Leute, die man nicht unbedingt haben möchte und keine Firma bittet einen lebenslangen Vertrag an, nur weil es einen einzigen Bewerber gibt.
Beiträge von chilipaprika
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Tja, andere Schulen, andere Träger, andere Ziele und Verständnisse...
ich kenne mehrere Schulen mit bezahlter Nachhilfe in den Räumlichkeiten. Organisiert bzw. vermittelt durch die Schule, von Schüler*innen für Schüler*innen.Es fielen mir noch auch Schülerfirmen ein, durchaus auch Schülerbazars und so weiter.
Also gibt es wohl auch pragmatische Schulträger*innen... -
zwischen ...
Private Nachhilfe ist im Schulgebäude nicht legal
und ...
Aber eine private freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnstreben in einem öffentlichen Schulgebäude ohne Genehmigung? Aber hallo ist das illegal.
gibt es aber einen großen Unterschied.
Und dass man sich um Genehmigung im Vorfeld bemüht hat, ist ja klar. -
Private Nachhilfe ist im Schulgebäude nicht legal [...]
Warum? Das kann ich mir nicht vorstellen und sowieso nicht allgemeingeltend.
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Ich werde jetzt von deinen Antworten verunsichert, bin aber (eigentlich 100%, aber wie gesagt verunsichert) ziemlich sicher:
Als Lehrkraft verdient sie definitiv so viel, dass sie eh schon über den Einkommenssteuerfreibetrag kommt, auch mit Kind und alleinerziehend. Damit ist jeder Euro mehr, den sie verdient, auch steuerfällig. Klar bezahlt man bei 12 Euro weniger Steuer als bei 20 Euro.
Grob kann man aber von ca. 30% Steuerabgaben gehen. Im Prinzip genauso, als würde man das Geld im Hauptjob verdienen.
Minijobs wären es auch nur, wenn man bei jedem einzelnen Kind eine Minijobanmeldung hat, oder es mit einem Firmenkonstrukt läuft.
Ich will jetzt keine Diskussion mit Verurteilung anstoßen, aber man sollte selbst ein bisschen Ahnung haben, weil es einen irgendwann betreffen kann und man nicht naiv davon ausgehen kann, dass alles so einfach ist, wie dargestellt bzw. auf dem ersten Blick angenommen. -
Das stimmt natürlich. Ich hatte selber noch mal drüber nachgedacht und fing an mich zu wunder, warum eigentlich so viele Lehrpersonen Deutsch und Gesichte unterrichten. Es ist eben tatsächlich nicht so ganz stimmig. Bei uns gibt's ja PoWi gar nicht als eigenständiges Fach, das unterrichtet immer die Lehrperson für Geschichte. Es heisst eben "Geschichte und Staatslehre".
- Weil Geschichte/SoWi in vielen Bundesländern gar nicht mal zulässig ist (leider ist sie das in meinem)
- Weil einige Studis durchaus nachdenken (also in den BL, wo die es selbst entscheiden dürfen) und feststellen, dass diese Kombi kein Jackpot für die Einstellung ist
- Weil Deutsch/Geschichte eine typische LK/Teil-Abifächer-Kombi ist und die meisten einfallsreichsten Studis ihre Leistungskurse studieren.
Disclaimer:
Ich mag mein grundständigstes Fach sehr (Deutsch), aber ich war als 18jährige aus nicht-akademischem Haushalt genauso dämlich und habe mich auf mein "Lieblingsfach" gestürzt, in das meine Eltern seit der 8. Klasse "gepusht" und bestärkt haben. [Lustigerweise: Ich war durchgehend Klassenbeste in Mathe, liebte Mathe, hätte auch durchaus Mathe studiert und meine (ich wiederhole: nicht akademischen Eltern) haben mich nach der 10. Klasse Mathe abwählen lassen*, damit ich zwei Stunden Deutsch die Woche mehr habe.]
Edit: "abwählen lassen" in dem Sinne von "zugelassen, dass ich es abwähle", nicht gezwungen.
Es hat mich halt NIE jemand darüber aufgeklärt, dass ich mit MatheLK und Deutsch 3stündig GENAUSO die selben Chancen wie mit DeutschLK alleine habe, PLUS halt Mathe :-D. -
Auf der selben Seite:
ZitatWird der Minijob des Beamten versteuert?
Ja, auch für das Einkommen aus einem Minijob müssen Steuern gezahlt werden. Bei Minijobs mit Verdienstgrenze gibt es zwei unterschiedliche Wege, das Einkommen zu versteuern: Entweder durch die Zahlung der sogenannten einheitlichen Pauschsteuer oder individuell über die Lohnsteuerkarte. In der Regel legen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einvernehmlich mit dem Beschäftigten fest, welche Form der Versteuerung für die Nebentätigkeit genutzt wird.
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Aber angeben, damit es steuerfrei ist, muss man es schon.
(Ob es diese Grenze gibt, weiss ich nicht, würde mich überraschen. Ist es nicht eine Verwechslung mit Minijob und Sozialabgaben?)
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Nee, sie gibt die Nachhilfe in der Schule. Nach dem Unterricht und während der Hortzeit. Bist du sicher, dass man diese Minibeträge versteuern muss?
Warum sollte man Einkommen nicht versteuern?
Falls sowas über die Übungsleiterpauschale läuft (Ehrenamt/Ehrenamtsähnlich), dann ist es was Anderes, soll aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden. -
und vom Markt drum herum.
Auch wenn ich es zum K... finde: in der Unistadt stehen einige Studis nicht mal für 10 Euro die Stunde auf. Auch wenn eigentlich nichts am eigenen Wert ändert, sollte man nicht günstiger sein als die Studis im 2. Semester. -
Die Sekretärin von meinem Mann - keine Beamtin, kein ÖD - packt 10 Minuten vor Arbeitsschluss ihre Sachen zusammen, fährt den Computer runter und zieht die Jacke über und wartet die letzten 5 Minuten, dass endlich Schluss ist. Kein Scherz.
Sorry, aber da läuft was schlecht. Das muss man sich als Vorgesetzter auch nicht "gefallen" lassen bzw. sollte dafür sorgen, dass es anders läuft.
Und wenn es so ist, dass die Person so effizient ist, dass sie auch zeitlich schneller fertig ist, dann soll sie bitte früher weg dürfen und nicht mit Jacke 5 Minuten demonstrativ warten. -
.... trockene Nudeln....
Ich finde es auch widersprüchlich. Irgendwie werden sich es nicht schaffen, mir noch vor der Entscheidung Geld zu schicken (es dauert schon 1-2 Tage Flug von Düsseldorf zu mir..) -
Juhu!!! Endlich gibt es Butter in den Nudeln in Februar!!!
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Ich dachte, dass es vielleicht so aussehen würde: 10 Jahre bis zur Pension kein Gehalt bekommen aber die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen müssen und dann , ab der Pensionierungsalter eine niedrigere Pension bekommen.
Soweit ich hier gelesen habe, ist das aber doch nicht möglich....Ich müsste kündigen und dann meinen Beamtinstatus verlieren - stimmt das so?
Das möchte ich natürlich nicht...
Wofür brauchst du den Beamtinstatus, wenn du eh nicht arbeitest?
Kündige, arbeite 1-2 Jahre versicherungspflichtig, dann bist du in der GKV, gewinne im Lotto und zieh in die Familienversicherung des Geld verdienenden Partners. Wenn du eh von Millionen leben wolltest, ist es kein Problem.
Mit dem offiziellen Antritt der Rente und Pension bekommst du dann diese.
Solange kannst du von Luft und Liebe leben. -
halb OffTopic und eigentlich eine Mischung aus den Threads "Worüber ich mich heute freuen kann (beruflich)" und "was mich frustriert"...
Aber ich habe es gestern geschafft, eine "Absage" für einen Studenten zu erwirken, dessen Transcript of Records nur 3er und 4er hatte und ein Drittel der Kurse im Zweit- oder Drittversuch bestanden wurde. Da war es mir egal, dass seine Kombi ganz gut sei. Wenn man den Fachdidaktikkurs eines "weichen Fachs", die "Einführung in die qualitative Forschung" erst im Drittversuch (ohne Note), alle Bildungswissenschaften nur mit 4,0 besteht, dann liegt es vielleicht nicht am IQ, wie mir meine Kollegin weiß machen wollte (weil der junge Mann in Mathe seine Kurse besteht und zwar mit 3), aber eben an Haltung und Faulheit.
So jemanden kann ich nicht brauchen.Aber ich hab natürlich gut reden, ich habe den Mangel nicht an der Schule. Ich hoffe nur, dass die Schulen die Möglichkeit haben, auch solche Leute abzulehnen und dann den motivierten, fleißigen Quereinsteiger zu nehmen, statt sich einen faulen Lehrämtler lebenslang zu binden.
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Hessen hat Altersgeld, du könntest also kündigen und dann ab dem 67. Lebensjahr deine Pensionsansprüche genießen (plus die Rentenansprüche davor/danach).
in die gesetzliche Krankenversicherung kommst du nur noch bis (aktuell) 55 Jahren und zwar, wenn du auch einen "Grund" hast. Nicht arbeiten gehört nicht dazu (ich glaube, selbst beim Bürgergeld gibt es erstmal einen Kniff). Du musst also einer versicherungspflichtigen Tätigkeit für eine Mindestzeit nachgehen.
Geld und Leistungen ohne irgendwas zu tun ohne Grund (Krankheit, Dienstunfähigkeit...) wirst du nicht bekommen und selbst bei Dienstunfähigkeit sind es natürlich sehr niedrige Höhen. -
Wenn dein Bundesland (deswegen die Nachfrage) Altersgeld hat, kannst du zumindest kündigen.
Pension/Rente bekommst du natürlich bis zum 67. (70.?) Lebensjahr nicht, aber zumindest nähmst du deine bis dahin erarbeiteten Pensionsansprüche mit. -
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Hahahaha.
Guter Versuch, Lutz! Frag mal lupo68288 , wie er das findet, dass du seine schlechte Klausur ins Netz stellt.
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