Beiträge von chilipaprika

    SGV § 7 (Fn 18) Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen | RECHT.NRW.DE

    Zitat


    (5) Die Schülerin oder der Schüler erhält eine individuelle Lern- und Förderempfehlung (§ 50 Absatz 3 Schulgesetz NRW). Die Schule informiert die Eltern in geeigneter Weise über Möglichkeiten zur notwendigen Förderung und bietet den Eltern ein Beratungsgespräch an. Der Schülerin oder dem Schüler ist in der Regel die Gelegenheit zur Teilnahme an dem Beratungsgespräch zu geben.


    BASS 2023/2024 - 1- 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)

    Zitat von https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p50

    (3) Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Sekundarstufe I, deren Versetzung gefährdet ist, wird zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung gegeben. Sie sollen zudem die Möglichkeit der Teilnahme an schulischen Förderangeboten erhalten mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben. Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

    Natürlich wurde im Unterricht individuell auf den Schüler eingegangen. Aber es schreibt doch keiner einen individuellen Förderplan für jeden einzelnen Schüler. Wüsste nicht, dass es (mit Ausnahme der Inklusion) verpflichtend ist...

    Tja, wir am - wie hier so oft angeblich bösen, nicht differenzierenden - Gymnasium tun das. Seit Jahren.
    Doch, Förderpläne bei defizitären Leistungen sind Pflicht. (und selbst wenn es drin steht: "Nachhilfe nehmen, alles wiederholen", was aber meiner Meinung nach unverschämt wäre.)

    vgl. Dazu Beitrag 7

    Weil eben viele Defizite da sind. Was müssen wir als Schule tun, um das nachzuweisen? Hat jemand Erfahrungen mit diesem Verfahren? Wie genau muss das vor wem begründet werden?

    Ohne es rechtssicher zu belegen:
    Habt ihr alle Förderangebote ausgeschöpft? bei allen Defiziten einen Förderplan geschrieben, der den Eltern auch vorliegt und in die Akte wanderte?
    Gibt es bei euch Förderangebote, wurde das Kind "eingeladen", hat er teilgenommen?

    Viele Schulen haben ein Doppelstundenmodell, da sind die Hauptfächer zwei mal die Woche.

    Die Frage ist: Kriegen es die Studis hin, dass es auch Anwesenheitspflicht in der Schule gibt? Und man vor Klausuren nicht frei bekommt? usw..
    (Der Vergleich mit Quer-/Seiteneinsteiger*innen ist halt so eine Sache, Lebens- und Arbeitserfahrungen machen schon einen Unterschied.)

    Wir sind nicht mal dörflich.. mein Hausarzt nimmt seit Jahren keine neuen Patient*innen, das tut kein Arzt der Stadt 🤣

    Mein Augenarzt hat meinen GKV-Ehemann ausdrücklich nur in der Notfallsprechstunde behandelt. Als Patient der Praxis zählt er nicht.

    Meine Frauenärztin kann ich nicht mehr empfehlen, sie nimmt nur alle 6 Monaten ein paar neue Patientinnen auf. (Größere Stadt, ich fahre nach 3 Unzügen weiter zu ihr, es gibt keine andere)

    Die Radiologien sind gerade ein Paradebeispiel für den Fachkräftemangel, einzelne Geräte sind nicht im Gebrauch, weil kein Personal da ist…

    Und ich rede nicht mal vom psychischen Bereich..

    Ich kann übrigens gerade mal wieder das Gegenteil berichten, innerhalb von 2 Tagen (dazwischen war ein Feiertag) einen Termin beim Kinderarzt bekommen und das als GKV-Versicherte. War überhaupt kein Problem. Eine Stunde warten nachher (weil nach dem Feiertag eben viele ohne Termin auch kamen), aber das ist okay.

    Liegt es an deiner Stadt oder an dir?

    Ich schätze dich vom Kaliber meiner Mutter ein. Sie hat auch noch nicht den Ärztemangel in Frankreich bemerkt. Sie nervt so lange, bis sie einen Termin hat und ist mittlerweile an einigen Stellen so bekannt, dass sie nicht mal versuchen, sie abzuspeisen.

    (Sie gab letztens zu, nicht zu verstehen, warum der kranke Nachbar bei den selben Ärzten (selbe Pathologie, sie hat sie empfohlen) nicht so schnelle/keine Termine bekäme wie mein Vater (also: meine Mutter macht die Termine)

    ich habe keine Antwort, auch wenn ich vermute, dass JEDE Erweiterung immer sinnvoll ist und Sek 1 immer noch besser ist als nichts.

    Aber: Was spricht gegen:
    1. Staatsexamen Latein/Bio
    ein paar Monate später: 1. Staatsexamen Mathe (egal ob L2 oder L3)

    erst dann ins Ref?

    Vom NIveau der Veranstaltungen das abhängig zu machen, ist für mich eine nachvollziehbare Begründung, vom Zeitpunkt, weniger. Auf die paar Monate kommt es im Leben nicht mehr an, erst recht, weil ihr doch in Hessen "eh" lange warten müsst, oder?

    Angeblich, so war meine Info, würde das Gutachten der Beihilfestelle nicht (!) mit der Personalstelle ausgetauscht. Das wurde auch schon vielfach gesagt. Viel Grübeln über berufliche Nachteile bleibt aber hier sicher auch nicht aus.

    Ist auch so.
    Und selbst, wenn die Personalstelle es erfahren würde (weil du es ihnen sagst oder länger fehlen würdest): bist du nicht schon längst im System?

    Hast du nachgefragt? Ich habe beruflich die Erfahrung gemacht, dass Selbstzahler gebau so gern gesehen sind wie Privatversicherte (unabhängig ob mit oder ohne Beihilfe).


    Ebenfalls ähnliche Erfahrungen.
    Abgesehen davon: Die Praxis weiß doch nichts davon, OB du danach die Rechnungen einreichst. Und wenn du nach den probatorischen Sitzungen sagst, dass du weiterhin selbst brav bezahlst (wie vorher, wo du keine "Genehmigung" brauchtest), wird auch kein Gutachten erstellt (was eh egal wäre, siehe Antwort davor).

    Man kennt die Note des Erstkorrektors doch nicht, oder ist das bei euch anders?


    Ich mache demnächst Screenshots vom Lehrerforum... Mal sehen, ob es ein Sach- und Lachbuch wird, eine Diss über die Unvergleichbarkeit der vergebenen Abschlüsse oder mein Abschiedsbrief aus dem System...

    Ja, es ist "bei uns" anders.
    In NRW sehe ich als Zweitkorrektorin alles: Alle Kommentare und alle einzeln vergebenen Punkte, sowie - natürlich - die Endnote bzw. den Vorschlag.
    Ich sehe sie nicht nur, sondern vergebe meine Punkte in der Spalte direkt daneben ;)

    Naja, PE (ein Fach) in Politik ist technisch möglich (NRW), und auch wenn Politik kein Mangelfach ist: an der Sek1 ist ALLES Mangelfach, also durchaus möglich, dass eine Schule den Weg nimmt, wohlwissend, dass er danach in Englisch (und Deutsch und Erdkunde und Geschichte und Philo etc...) eingesetzt wird.

    Ich habe nicht gesagt, dass ich es gut finde und empfehle, aber...

    Sorry, aber ich hoffe, dass es in keinem Bundesland ausreicht. Dann kann man auch jeden mit Abitur (C1-Nachweis) mitnehmen. Ein Abschluss in der Sprache sagt nämlich genauso wenig / viel aus.

    Fremdsprachenunterricht ist wesentlich mehr als Sprechen / Schreiben.
    Abgesehen von der Didaktik, die du ja auch in der Seiteneinstiegsausbildung bekämst (hoffentlich), fehlen dir die Grundlagen in Literatur, in Linguistik und in Landeskunde.

    Vor Jahren gab es in NRW den Muttersprachler-Erlass und ich glaube, selbst da musste man eine Art linguistische Vorbildung vorweisen (also Deutschstudium in Frankreich, um Französischlehrer zu werden). Glaube ich.
    und es war eine Einstellung in E11.

    SoWi ist leider nirgendwo ein Mangelfach, die PE wird schwierig. Aber vielleicht in der Sek1, wo du dann mit Kuss für Englisch und alle anderen möglichen Fächer aufgenommen würdest.

    Dann erzähl mal: was ist denn deine bisherige Qualifikation in Englisch? Was würdest du - wem auch immer - vorlegen?
    (außer, ich habe es gelesen, ein Masterstudium in England).

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