? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • womöglich ging ihr Aviator zum Zeitpunkt der Aussprache / Ansprache der Abordnung nicht mal richtig auf den Keks. Sondern erst danach.

    Kennst du Aviator und seine Schulleitung persönlich? Du scheinst mir gerade zu sicher in deiner Einschätzung.

    Ich erwarte von einem Chef oder einer Chefin professionelle Distanz. Die Erwartung wird oft genug enttäuscht, da Schulleitungen nicht immer Schulleitung sind, weil sie Führungsqualitäten haben. Aber die Erwartung ist erst mal da.


    Und zum Thema Fächer etc.: mag ja alles sein, das sind ja auch glasklare Kriterien. Ich bezog mich aber auf Kieselsteinchens Kommentar, ob Aviator mal darüber nachgedacht hätte, was er/sie alles falsch gemacht hat und DESWEGEN seine SL ihn nicht zurückhaben wolle. Das finde ich ganz schön unverschämt.

  • Wie gesagt. Außerdem schrieb ich "Du scheinst mir", das ist eine kenntlich gemachte Einschätzung, falls du auf Begriffen rumreiten willst.


    Erklärung für Menschen mit Asperger: Rumreiten ist hier im übertragenen Sinne gemeint.


    Zurück zum Thema.

    • Offizieller Beitrag

    Kennst du Aviator und seine Schulleitung persönlich? Du scheinst mir gerade zu sicher in deiner Einschätzung.

    Nein, sicher nicht.

    Aber Aviator hat hier in einigen Threads explizit immer wieder Sachen angesprochen, die aus der Außenperspektive mehr als nur einen Eindruck aufkommen lassen, dass er ... der Schulleitung auf den "Keks" ging. (Aus seiner Innenperspektive scheinbar nicht.)

    • Offizieller Beitrag

    Und ja, es musste jemand abgeordnet werden. Im Normalfall ist eine solche Abordnung jedoch auf Zeit und mit einer Rückkehrperspektive verbunden.

    aber es ist doch auf Zeit?
    Nur weil möglicherweise jemand Quatsch erzählt, ist es nicht rechtkräftig. Die Frage ist natürlich, ob die Schule bis zum Ende der Abordnung existiert oder sich in der Abwicklung befindet (was ich keiner Schule wünsche)

  • Ergänzend hierzu hat Aviator wohl selbst in einer Konferenz geäußert, dass er kein Problem mit einer Abordnung hätte. Das dann im Fall des Falles die Wahl auf ihn fällt und nicht auf die Kolleg*innen, die alles dafür tun um Abordnungen zu verhindern, ist auch wenig überraschend.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Quittengelee Unterstell mir bitte nichts, was ich nicht behauptet habe! Folgendes hatte ich geschrieben:

    Was denkst du denn selbst, Aviator, sind die Gründe, wegen derer dich deine alte Schulleitung nicht zurückhaben will? Denn dem scheint ja offensichtlich so zu sein.

    Und nicht, wie von dir unterstellt: "Aviator, was hast du alles falsch gemacht, dass deine SL dich nicht zurück haben will?".

  • An keine, deswegen die offene Frage. Ich hab auch nicht nach den tatsächlichen Gründen gefragt, sondern nach der Einschätzung von aviator selbst. Er hat ja selbst angedeutet, dass seine SL ihn wohl loswerden will und mich interessiert, welche Gründe er dahinter vermutet.

  • Ich habe nicht noch einmal nachgelesen, aber steht jetzt nicht die Rückkehr an die alte Schule in Frage?

    Die zeitlich befristete Abordnung durch die Schulleitung, muss wohl akzeptiert werden, aber wenn die Rückkehr nicht mehr möglich und auch seitens der Schulleitung nicht mehr geplant ist, dann handelt es sich ja nicht mehr um eine zeitlich befristete Abordnung. Chemiker hat doch schon geschrieben, wie dann der Ablauf ist und wer anzuhören oder zu beteiligen ist.

    Und ich kann verstehen, dass man dann auch gegen die nachträgliche Entfristung der Abordnung vorgeht. Allerdings denke ich, dass man selbst an einer neuen im Optimalfall selbst gewählten Schule glücklicher wird als an der alten, in die man sich quasi einklagen muss.

  • Allerdings denke ich, dass man selbst an einer neuen im Optimalfall selbst gewählten Schule glücklicher wird als an der alten, in die man sich quasi einklagen muss.

    Sowas geht aber wohl nur über den Weg, daß man sich an seine bisherige Schule wieder einklagt, denn die alte Schule ist ja überversorgt und muß abgeben. Außerdem könnte man zusätzlich noch ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis ins Feld führen, weswegen die SL die Versetzung, nachdem man sich an einer selbstgewählten Schule erfolgreich „beworben“ hat, nicht für 5 Jahre blockieren kann.

    Bewirbt man sich aus der Abordnung heraus an einer Wunschschule, kann die Schule, an die man abgeordnet wurde, sehr wohl argumentieren, daß dies unüberbrückbare Lücken in der Personaldecke reißen würde.

  • Sowas geht aber wohl nur über den Weg, daß man sich an seine bisherige Schule wieder einklagt, denn die alte Schule ist ja überversorgt und muß abgeben.

    Eben. Insofern sind die Rechtsmittel vielleicht gar nicht erfolgreich. Inhaltlich gibt es gegen die Abordnung wenig zu argumentieren. Die Suche nach Formfehlern ist womöglich erfolgreicher. Allerdings bedeutet das dann nicht, dass man gegen Abordnungen immun ist. Vielmehr kann die Schulaufsicht dann wieder unter Beachtung der Form abordnen.


    Angesichts der Situation der abgebenden Schule verzichtete ich womöglich darauf, Energie und Zeit in juristisches Hickhack zu stecken.


    Die Alternativen sind benannt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nicht noch einmal nachgelesen, aber steht jetzt nicht die Rückkehr an die alte Schule in Frage?

    Die zeitlich befristete Abordnung durch die Schulleitung, muss wohl akzeptiert werden, aber wenn die Rückkehr nicht mehr möglich und auch seitens der Schulleitung nicht mehr geplant ist, dann handelt es sich ja nicht mehr um eine zeitlich befristete Abordnung. Chemiker hat doch schon geschrieben, wie dann der Ablauf ist und wer anzuhören oder zu beteiligen ist.

    Und ich kann verstehen, dass man dann auch gegen die nachträgliche Entfristung der Abordnung vorgeht. Allerdings denke ich, dass man selbst an einer neuen im Optimalfall selbst gewählten Schule glücklicher wird als an der alten, in die man sich quasi einklagen muss.

    Wer sagt (schreibt), dass es keine zeitlich befristete Abordnung mehr ist?
    Mit den letzten Änderungen zur Gewinnung von Lehrkräften blabla.. ist die Möglichkeit der Abordnung von bis zu 2 Jahren (zuvor 6 Monaten) ohne Einverständnis möglich.
    Es sind also noch 18 Monate möglich. Wir sind noch weit von einer Entfristung entfernt.

    Ich kann mir aber vorstellen (Achtung! Vermutungen für die Menschen, die glauben, ich würde etwas behaupten!), dass Aviators Ohren die gut gemeinten Ratschläge, sich jetzt eine Schule zu suchen, als Abschiebung meint, obwohl solche Ratschläge IMMER ausgesprochen werden, wenn eine Schule auf dem Weg der Abwicklung ist oder bestimmte Fächer überüberbelegt sind.
    Wer sich früh umschaut, geht zwar von der schönen Schule früher weg, hat aber mehr Wahl (und kann - weil es ja Aviators Ziel ist) sich auch früher weiterentwickeln, als jemand, der bis zum bitteren Ende an der schönen Schule bleibt (ob es schön ist, wenn man nur noch einen Mini-Jahrgang hat, naja) und dann nur noch auf etwas hoffen muss, wenn man versorgt werden muss.
    Klar ist: das Land wird keinem sagen "sorry, ich habe keine gute Stelle für dich, bleib zuhause, bis sich was auftut", sondern "hier die Stelle. Die gefällt dir nicht? Ist aber so"

  • Sowas geht aber wohl nur über den Weg, daß man sich an seine bisherige Schule wieder einklagt, denn die alte Schule ist ja überversorgt und muß abgeben. Außerdem könnte man zusätzlich noch ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis ins Feld führen, weswegen die SL die Versetzung, nachdem man sich an einer selbstgewählten Schule erfolgreich „beworben“ hat, nicht für 5 Jahre blockieren kann.

    Bewirbt man sich aus der Abordnung heraus an einer Wunschschule, kann die Schule, an die man abgeordnet wurde, sehr wohl argumentieren, daß dies unüberbrückbare Lücken in der Personaldecke reißen würde.

    Irgendwann hatte Aviator doch bei einem Telefonat mit dem Referenten den Tipp bekommen, dass er selbst suchen und eine Schule vorschlagen kann. Das muss man dann allerdings auch machen. Wenn man bis zum bitteren Ende gegen eine Abordnung kämpft, wird es eher so ablaufen wie Chilipaprika oben schreibt.

  • An keine, deswegen die offene Frage. Ich hab auch nicht nach den tatsächlichen Gründen gefragt, sondern nach der Einschätzung von aviator selbst. Er hat ja selbst angedeutet, dass seine SL ihn wohl loswerden will und mich interessiert, welche Gründe er dahinter vermutet.

    Achso, entschuldige, ich habe deinen Beitrag dann missverstanden.

  • Klar ist: das Land wird keinem sagen "sorry, ich habe keine gute Stelle für dich, bleib zuhause, bis sich was auftut", sondern "hier die Stelle. Die gefällt dir nicht? Ist aber so"

    Tatsächlich hat das Land das im neuen Schuljahr bislang bei mir so gemacht. Es ist seit 3 Wochen angekündigt, dass die zu Beginn der Ferien ausgesprochene Abordnung für ein Jahr (die wegen Formfehlern ungültig war) aufgehoben wurde. Bislang habe ich nichts schriftlich dazu bekommen. Dann teilte man mir vor 1,5 Wochen, kurz vor Schulstart, mündlich über meine SL mit, welche Schule jetzt für 1/2 Jahr (!) ausgewählt wurde (Gesamtschule in der gleichen Stadt wie die Heimatschule mit meiner Planstelle, sodass mein Argument mit der unzumutbaren Fahrerei nicht mehr zieht).

    Es lief aber nicht so, dass diese GS Bedarf anmeldete.. sondern alle GS-Leitungen haben die Nachricht bekommen, dass hier eine abzuordnende Lehrkraft mit den Fächern X und Y ist.. und es wurde gefragt, wer Bedarf hat. Und eine GS hat sich eben zuerst gemeldet.


    Die entsprechende Verfügung kommt aber nicht.. daher hat mich meine SL erstmal zu Hause gelassen, nachdem ich mich zum Dienst am Montag gemeldet hatte. Der andere Kollege, der mit mir im Februar gegangen wurde, ist nun übrigens zurück. Allerdings ist er im Gegensatz zu mir auch Angestellter.. vielleicht hängt das damit zusammen?


    Die Vorgehensweise ist aber schon eigenartig: der andere Kollege kommt zurück.. einige Stunden meiner Fächer werden nun am WBK durch eine externe Honorarkraft unterrichtet, ich werde allen GS in der Stadt "angeboten".. man könnte den Eindruck gewinnen, dass man seitens der Bezirksregierung alle Hebel in Bewegung setzt, dass ich erstmal nicht mehr an mein WBK zurück kehre.


    Spätestens nach der fehlerhaften und fallen gelassenen Jahresabordnung im Juli und der Erkenntnis, dass man eines meiner Fächer ohne externe Hilfe am WBK nicht mehr anbieten kann im nötigen Umfang wären doch Argumente genug, mich zurück zu schicken, wie den Kollegen. Dass man mich aber fast panisch versucht, woanders hinzuschicken (die GS hat zweifelsohne auch Bedarf), könnte einen zu dem Gedanken veranlassen, dass eben kein Wille da ist, dass ich zurückkomme. Ein Anruf der SL bei der Bezirksregierung würde vielleicht schon genügen ("Wir brauchen den Aviator, sonst können wir den Unterricht nicht abdecken"). Das passiert aber nicht sondern die SL hofft, dass die Abordnung so schnell es geht über die Bühne geht, um diese für sie unangenehme Zwischenlösung mich entweder daheim zu lassen oder mir irgendwelche Killefit-Aufgaben zu geben, zu beenden.

    • Offizieller Beitrag

    und was sagt / tut dein Anwalt?

    (Trotzdem bist du nicht für ein Jahr zuhause, sondern wartest nur auf die offizielle Verfügung. Ein ehemaliger Nachbar war bei der Telekom (oder wie auch immer es vorher hieß) verbeamtet und hat vor ca. 15 Jahren 2 Jahre zuhause abgewartet, dass man ihm einen neuen Einsatzort gibt, weil es sonst nichts gab. War richtig spucky. Sein Haus hat er komplett neu renoviert und viel Sport gemacht :D

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