Beiträge von chilipaprika

    NRW (wo die TE ziemlich sicher nicht ist).
    Die Zeit davor ist relevant: Wenn das HJ voll ist, dann braucht sie keinen Anschlussvertrag.
    Wenn sie aber einen Anschluss einen Vertrag bekommt, ist es absolut egal, ob es zwischendurch keinen Vertretungsgrund gab, da wird alles nachträglich geschlossen.

    Ihr habt an deiner Schule / dem Schulamt eine Stelle, die "Eingliederungsmanagement" heißt?
    Sorry, Sprache ist wichtig, deine Sätze sind konfus.
    In den mir bekannten Situationen wird das BEM-Gespräch mit der Schulleitung (ggf. jemandem aus der Behörde / Schulamt, wenn man nicht mit der SL will) geführt, unter empfohlener Beteiligung des (Bezirks)Personalrates und ggf. Begleitung. Da wundere ich mich, dass es wohl BL gibt, die so ein Management haben.

    Außer natürlich sie sind wieder gesund.
    Und die Vertretungskraft kriegt die Sommerferien bei einem solchen kurzen Vertrag eh die Ferien nicht bezahlt, oder so, wenn sie schon lange genug dabei war (und es in dem BL so läuft).
    Dann man, maximal 5 Wochen vor den Sommerferien noch nicht weiß, wann die Krankschreibung enden soll, es aber von den Beiträgen eh klingt, als sei ganz bald Sommerferien, lässt sowieso mutmaßen, dass hier mit sehr kurzen AUs gearbeitet wird, also keine Vertretungskraft.

    Du bist seit drei Monaten krankgeschrieben und es ist deine erste Begegnung UND / ODER du stellst dir zum ersten Mal die Frage?

    Ich glaube, du entwickelst Phantasien, und tust dir selbst nicht gut. Jedem (Schüler, Kollegen, Schulleitung, Referenten, ..) unterstellen, dass er sofort schlimme Gedanken gegen dich hat, ist nicht gesund.
    Die Schülerin hat wahrscheinlich nur so geguckt, weil sie unsicher war, dich zu erkennen, oder überrascht war, wenn sie dich bisher noch nie an dem Ort gesehen hatte...

    Wenn ich krank bin, verrate ich mich normal, gehe aber nicht gezielt durch die Schule spazieren.
    Und ich grüße Schüler*innen, denen ich nach einem Schultag begegne, an dem sie selbst nicht in der Schule waren, ganz höflich, frage sie, ob es denen besser geht und bringe denen ggf. bei, dass ich denen NICHT unterstelle, geschwänzt zu haben, sondern weiß, dass es viele Gründe gibt, morgens nicht schulfähig zu sein, und nachmittags durch die Innenstadt zu laufen.

    oder weil sie von einer Wiedereingliederung ausgehen?
    Bei mir war es wichtig, dass meine Atteste absolut lückenlos sind, so dass mein Arzt die Atteste in den Sommerferien noch so gelegt haben, dass sie entgegen genommen werden konnten.
    Aber es ging dabei ausschließlich auf mein Recht auf Wiedereingliederung (das ich nur bei lückenloser Krankschreibung im Vorfeld habe).

    dann bist du eben gesund, das ist kein Problem.

    Das Problem besteht erst, wenn du nach den Ferien doch wieder krank wirst.
    Und das mit der Möglichkeit, dich in die Schule zu zitieren, hängt vom BL ab, da kommst du nicht drum herum, es offenzulegen oder selbst zu recherchieren. Irgendwo gibt es ein BL (im Osten?), wo zumindest rein theoretisch die 30 Urlaubstage angegeben werden. Habe ich irgendwo gelesen. Aber du wirst ja wohl wissen, ob es bei dir zutrifft.

    Und nur eine kleine Anmerkung: Das, was Ärzte in Bezug auf Schule sagen, immer gut abwägen. Sie haben gar keine Ahnung und bestimmte Sachen sind gut gemeint, sind aber total falsch.

    Ferner steht in den Empfehlungen, dass dieses Modell der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell vorzuziehen ist. Nun denn, ich bin gespannt (und verärgert).

    Kannst du erklären, warum du verärgert bist?
    Findest du das aktuelle Modell der Wiedereingliederung besser? (Ist sie nicht auf 6 Wochen bei Tarifbeschäftigten befristet?)
    Ich hätte gedacht, die Teilkrankschreibung sei ein echter Gewinn.

    In der Wiedereingliederung erhältst du aber dein normales Teilzeitgehalt, obwohl du weniger Stunden machst. Als Beispiel: Wenn du nur 23 Wochenstunden hast und in der Wiedereingliederung mit 8 oder 10 Stunden anfängst, bekommst du trotzdem 23 bezahlt. Bei mir war es so, aber ich bin Beamtin.

    Achtung: nicht als Angestellte!!! Da ist man weiterhin im Krankengeld!

    Was würde das bedeuten? Unterricht findet ja nicht statt. Ich bin aktuell Angestellte.


    Ketzerisch und zum Nachdenken gesagt: "Unterricht ist das Einzige, was du machen kannst?"
    -> Je nach Fach Fachraum aufräumen, Curricula schreiben, Durchführung von einer "Summer School" (also falls ihr sowas habt), usw...
    Klar würdest du in der letzten Ferienwoche nicht alleine konferieren, aber du Schule läuft schon auf niedrigen Touren und es gibt genug zu tun.
    Also ja, (je nach BL, aber in meinem: NRW) du kannst in der letzten Ferienwoche in die Schule einbestellt werden.

    Dem Arzt sollte es erstmal egal sein, wie die finanzielle Seite ist. Und an deine Gesundheit denken.
    Da du eh schon über 6 Wochen krankgeschrieben bist, bist du eh schon im Krankengeld. Du würdest also dasselbe weiter verdienen.
    Während der Krankschreibung (und Wiedereingliederung) kann man dich nicht zu zusätzlichen Aufgaben einberufen.
    Je nach BL (das wirst du wohl wissen (müssen)) muss man als Lehrkraft seinen Urlaub legen. In NRW darf man die letzte Schulwoche verreist sein, also hätte deine Schulleitung alles Recht, dich einzuberufen (selbst wenn es nicht für alle gälte).

    Vorteil der Krankschreibung in den Sommerferien: Dein verfallener Urlaub der letzten drei Monate und der der Sommerferien könnten dazu führen, dass du ihn nachholen kannst. Aber es ist wirklich Pokern, wie deine Bezirksregierung / Schulamt / RP auslegt.

    Unabhängig der Wiedereingliederung würde ich an deiner Stelle auch das BEM-Gespräch anstreben und durchführen lassen.

    Nein, das wäre ein Grund, die Krankschreibung bis Ende der Ferien zu haben, um danach damit zu beginnen.

    Je nach Krankheit und Ausfallgrund würde ich auch wirklich darüber nachdenken: WENN die Schule jetzt gehen würde, würde ich mich tatsächlich gesundschreiben lassen? ( = Bin ich belastbar im Sinne meiner bezahlten Stundenzahl? (oder annähernd) ) oder lasse ich mich gesundschreiben, um dem Krankengeld zu entgehen und spekuliere mit einer erneuten Krankschreibung nach den Sommerferien?)

    ( -> Die Entscheidung, daraus eine Konsequenz abzuleiten, liegt bei dir und ich bewerte sie keinesfalls moralisch, sondern warne - mittlerweile jeden - davor, zu früh wieder einzusteigen, falls du noch zwei Monate brauchst.
    Aber ja, ich verstehe absolut, dass finanzielle Aspekte dabei auch eine große Rolle spielen.

    Es ist bei den Angestellten so eine Sache wegen des Krankengeldes, aber hast du Interesse / wäre es deinem Wiedereinstieg zuträglich, eine Wiedereingliederung zu machen? Währenddessen bekommst du halt weiter Krankengeld, kannst aber über eine bestimmte Zeit mit den Stunden steigern. Je nach Grund des Ausfalls doch ganz gut.

    Die Angabe des BL ist sicher auch wichtig (für die Arbeitszeiten in den Sommerferien.

    Nein, klar.
    Ich habe übrigens in einem Einführungsseminar (zu Praxisphasen) an der Uni über Dienstpflichten gesprochen, also das, was alles zum Job gehört und nicht "extra vergütet" wird. Anlass war der Irrglaube eines Studenten (zumindest: ER hat es laut gesagt, viele anderen dachten es wahrscheinlich auch), jede Konferenz, Elterngespräch, Ausflug, Korrekturen/Prüfungen, usw.. seien abrechenbare Überstunden, also sei es doch okay / gut. Dass selbst Vertretungen und Aufsichten nicht automatisch dazu zählen, hat vielleicht für einige zu Gedanken zum Berufswechsel kurz geführt.

    Es hat auch mit der Kollegenverteilung zu tun.
    Wenn einige Kolleg*innen 2-3 Kurse haben und die Fachschaft hat nur 2-3 KuK, dann sind wohl alle nacheinander zu legen Und wenn man als Kollege in mehreren kleinen Fachschaften sitzt, dann müssen die anderen KuK auf einen weiter.

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