ab der Beförderung oder ab dem ersten Antrag nach Annahme der Beförderung?
Beiträge von chilipaprika
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Erhöht A13 (ggü A12) aber nicht das Versetzungsverfahren?
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aber hat er A14/E14?
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Ich dachte, der Antrag muss 5 Jahre lang JEDES Jahr gestellt werden, damit nach 5 Jahren eine automatische Freigabe Pflicht ist. Ist es nicht so?
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ohhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
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Ca. 8, 1 und 15 Jahre.
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Jeder hat ja seine Gründe, warum man lieber Teilzeit statt Vollzeit arbeiten will. Vielleicht sollte man ja mal genau nachfragen, warum so viele Lehrer ihren geliebten Teilzeit-Job nur in Teilzeit machen wollen.
Vielleicht sollte man ja mal genau nachfragen, warum so viele MENSCHEN ihren Job in Teilzeit machen wollen.
An meiner jetzigen Dienststelle haben 2/3 (unabhängig ob TZ oder VZ, aber natürlich eher bei TZ) eine Zweitbeschäftigung. Weil es vielen Menschen wichtig ist, sich an verschiedenen Orten Selbstwirksamkeit zu erfahren. (nein, kaum eine*r BRAUCHT es finanziell, die meisten könnten stattdessen bei uns mehr Stunden haben).
Also: die meisten haben daneben Honorarverträge / ähnliche Beschäftigungen. -
man kann es wie in Frankreich machen: Dort bittet man auch um Entlassung aus dem Dienst, aber der Staat kann nein sagen.

Wie im Krieg.
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ich antworte für meine Fälle: NRW, unterschiedliche Bezirksregierungen, kein (direkter) Zusammenhang mit der Teilzeit, 2 der 3 waren schon in Teilzeit, 2 der 3 mit einem oder gar drei Kind(ern).
Tja, "unvorstellbar", weil man Geld verliert? Oder ist es so unvorstellbar, dass es Menschen gibt, die mit der Situation nicht mehr leben können (von zwei kenne ich ziemlich ausführlich die Gründe, sie sind leicht unterschiedlich, von Überlastung über das Gefühl, keine gute Arbeit machen zu können, niemandem gerecht zu werden und am wenigsten den Kindern, doch relativ ähnlich...) -
Innerhalb der letzten vier Wochen haben drei mir bekannte/befreundete verbeamtete Lehrer den Job hingeschmissen und machen jetzt etwas anderes (kirchliche Jugendarbeit, bei der Frau in der Firma mitarbeiten, eigenen Laden aufgemacht).
Fächerkombis Reli/Deutsch, Mathe/Sport, Sport/Politik.
Ich bewundere deren Mut mit Mitte 30/Mitte 40 alles hinzuschmeißen.
ich mache 6 Wochen daraus und packe 3 Lehrkräfte dazu: Mathe/Sowi, Latein/Spanisch, Deutsch/Geschichte.
-> kirchliche Jugendarbeit ebenfalls, selbstständig un Baumarkt (Übergang oder "für immer": absolut egal, Hauptsache Feierabend und Psychohygiene) -
Abwechslung im Lehrplan
Andere Länder waren schon Thema der Mittelstufe
Exemplarisches Arbeiten
Globalen Süden mehr in den Fokus rücken
War das Diss-Thema der Ehefrau eines Mitglieds der Lehrplankommission
…
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aber der PKV möchtest du es verschweigen?
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Und warum dann privat zahlen?
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Nein, nach der Abordnung ist man genauso wie nach der Elternzeit in einem losen Topf. Es ist aber - genauso wie mach der Elternzeit -, so, dass - wenn BEIDE Seiten ja sagen - man zurückkehren kann. Nur: da ist es wie bei der Elternzeit, man ist erstmals der/die Letztangekommene*r, und es ist sicher ganz ‚logisch‘, dass die Teilabordnung eine*n trifft (weil es normal ist, die Mutter eines 1-jährigen Kindes an zwei Schulen zuvschicken)
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Was fossi sagt.
Ergänzung: NRW hat kein Altersgeld und tut gerade alles, um den Lehrerberuf noch unattraktiver zu gestalten.
Möglichkeiten im aktuellen Status: Abordnungen. Einige können jährlich auf Ewigkeit verlängert werden. Infos bzw Stellen dazu: auf Stella.
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es gibt zwar einen leichten gesellschaftlichen Wandel, aber ich habe noch nie jemanden gehört, der einem bei einem gebrochenen Bein oder Bandscheibenvorfall gesagt hat "Ach, gib dir einen Ruck, es ist nur eine Frage der Einstellung".
Und doch, es gibt / gab auch hier schon Beiträge, die sich Gedanken um körperliche Diagnosen machten, und ob sie doch nicht noch ein Jahr warten... -
ihr seid auch herzlich willkommen, wir würden uns sehr freuen, sonderpädagogische Unterstützung in der Inklusion zu haben. Also mehr als nur 1-2 Stunden in der Woche. Ich finde, jede allgemeinbildende Schule sollte neben einem Schulsozialarbeiter eine sonderpädagogische Lehrkraft haben. Die einfach mit ihrer Expertise Allen zur Verfügung stehen würden. Auch zum Beispiel im Hinblick auf Unterrichtsentwicklung für alle SuS, ohne konkreten Anlass mit einem bestimmten Schüler.
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Danke für den Link! Ich wusste nicht, dass es eine extra VwV gibt. Wobei auch hier nur 'sollen' steht

ohne es überhaupt geöffnet oder gar gelesen zu haben: "sollen" ist "muss" wenn "kann", in juristischen Texten. Also doch eine gewisse Verbindlichkeit.
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Die Perspektive einer Versetzung nach der Rückkehr hindert mich daran, ein Sabbatjahr zu beantragen oder in den Auslandsschuldienst zu gehen. Ganz ehrlich.
... und steigert meine schon existierende Panik (wegen VZ-Pflicht) bezüglich meiner Rückkehr aus der Abordnung.
Grandios, Landesregierung.
(Aber nebenbei: war das nicht einer der Vorschläge: keine Sabbatjahre mehr?) -
schon in den 90ern (wahrscheinlich schon immer?) konnte man als dreifache Mutter zur französischen "Examensprüfung" ohne Studium zugelassen. Die Zugangsvoraussetzung für die Prüfung war ein 3-jähriges Studium (seit ein paar Jahren 5-jähriges Studium). Aber mit 3 Kindern durfte man "einfach so" hin. (ob man bestanden hat, sei dahin gestellt, aber fürs Grundschullehramt musste man sich eh in alle Fächer einarbeiten / auf alles vorbereiten, da bringt ein fachbezogenes Studium in einem Fach auch nicht viiiiiel mehr. (anderes Ausbildungssystem).
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