jaja, calmac. Du hast auch erzählt, das man bei endgültigem Nichtbestehen keine Vertretungsstelle ergreifen kann. Vielleicht solltest du einfach nur mal dann antworten, wenn du genau Bescheid weißt...
Musstest du beim Unterschreiben der Vertretungsstelle etwa nicht unterschreiben, dass du nicht endgültig durchgefallen bist?