Beiträge von chilipaprika

    Als jemand der die GKV komplett selbst bezahlt und dazu auch dort noch Selbstbehalt hat, kann ich wenig nachvollziehen warum die KDP so unverschämt sein soll... Aber das ist wohl nochmal einen andere Baustelle...

    oh mir sei bitte verziehen, dass ich nicht alle Probleme unseres Berufs gleichzeitig aufgerollt habe.
    Wie schon mehrfach hier im Forum zu lesen, finde ich

    - die Ungleichheit Beamte/Angestellte unverschämt

    - die quasi Pflicht, als Beamte sich privat zu versichern ober-unverschämt (aus finanziellen Gründen war es bei mir schnell gerechnet. Teurer PKV-Beitrag oder noch teuerer GKV-Beitrag, sorry)

    - die Tatsache, dass mein Arbeitgeber sich aus der Finanzierung meiner "Sozialversicherung" zurückzieht. und zwar doppelt: indem ich eben NICHT in der Sozialversicherung bin UND indem es diese Kostendämpfungspauschale gibt.

    Ist es okay? Habe ich mir das Recht verdient, eine Ungerechtigkeit im System zu benennen?
    Oder gibt es deiner Meinung nach einen Grund für die KDP?

    dann habe ich deinen Beitrag falsch verstanden, wo ich dachte, "diese" seien die kinderreiche Familien, und dann "ein Teil des Pakets"...
    Na dann. Ich glaube es zwar erst, wenn ich es sehe, aber obwohl ich bei sehr vielen Sachen viel zu geduldig und verständnisvoll sein kann, die KDP ist für mich die personifizierte Unverschämtheit.

    ich sehe zwar nicht unbedingt Therapiebedarf, sondern einfach, dass du jetzt endlich dem Job nachgehen wirst, den du willst und nicht mehr dem, den du dachtest, nachgehen zu müssen, aber Therapien sind nicht alle stationär.
    Vielleicht würde auch ein Coaching (ist ja keine Therapie) ausreichen, in dem du dich über deine beruflichen Ziele klar wirst. In jeder Stadt findest du Berater*innen und kostengünstig geht es manchmal auch: Berater*innen in Ausbildung machen es kostenlos oder günstig. So eine Beratung ist nach 2-3 Sitzungen abgeschlossen.

    es geht um den Tag, wo du auf Probe verbeamtet bist. Also der ERSTE Tag deiner Planstelle. Das Ref ist "auf WIderruf", das heißt, es zählt nicht.
    Vertretungsstellen gehören nicht zur Planstelle. Es zählt NUR die Planstelle. Aber dann nicht die Probezeit. Wenn du am ersten Tag die Voraussetzung erfüllst (und davon ist eben eine das Alter), dann wirst du verbeamtet.

    2.) Ich werde im Mai 32. Von KommilitonInnen, die bereits im REF sind, kriege ich immer wieder zu hören, ich sollte ja nicht zu lange warten mit dem Angehen des REFs, denn ich müsse bedenken, dass in BaWü die Höchstgrenze für eine Verbeamtung bei 42 liegt und von dieser Zahl müsste ich erstmal 1,5 Jahre REF abziehen und dann mindestens nochmal 3 Jahre, denn es sei ja längst nicht gesagt, dass ich direkt im Anschluss an das REF eine Stelle mit Aussicht auf Verbeamtung bekäme. Bei meinen nicht-gefragten Allerweltsfächern (Englisch/Deutsch) müsste ich mich ohnehin erstmal je nach Abschlussnote auf Vertretungsunterricht einstellen. Somit wären wir also schon bei knapp 5 Jahren, die man von den 42 abziehen müsste. Wären wir also bei 37 Jahren Höchstalter und auch das sei sportlich, denn dann müsste alles direkt reibungslos ohne Probleme flutschen und direkt nach dem REF eine Stelle mit Verbeamtung winken.

    Du musst vor der Verbeamtung auf PROBE, nicht Lebenszeit die Altersgrenze erreichen. Also keine 3 Jahre Spanne.

    3.) Man hat zwischen Beendigung der UNI und Beginn des REFS 4 Jahre Zeit. Lässt man mehr als 4 Jahre verstreichen, muss man anscheinend erst nochmal eine zusätzliche Prüfung ablegen, um zu beweisen, dass man die Inhalte seiner studierten Fächer noch drauf hat. Weiß da einer was zu so einer Prüfung? Ist das eher nur ne Formsache, oder ist die eher mit einer Staatsexamen-Abschlussprüfung zu vergleichen, auf die man sich ordentlich und viel vorbereiten muss?

    So langsam kommen mir Zweifel, dass die REF-Geschichte überhaupt noch ordentlich hinhauen wird bei mir. Ich weiß nur, ich kann jetzt direkt nach der Uni einfach noch NICHT ins Ref. Ich brauch jetzt erstmal Abstand und muss was anderes machen. Ich würde jetzt nicht durchs Ref kommen. Auch psychisch/gesundheitlich nicht.

    Ich hatte auch 4 Jahre, in meinem Bundesland gab es eh keine Prüfung aber ehrlich: schon alleine, weil man dann in die Schule geht, will man auf dem Stand bleiben / wieder kommen. Diese Prüfung ist wirklich kein großes Ding, da gab es schon mehrmals Threads dazu.

    4.) Wenn es mit der Verbeamtung nicht mehr hinhauen würde zeitlich - gäbe es eine Möglichkeit, in einem Bundesland, das keine Altersgrenze hat, das REF zu machen, dort dann verbeamtet zu werden und danach dann wieder nach BAWÜ zu wechseln, oder hängt man in dem Bundesland, wo man REF und Verbeamtung hat, erstmal fest?

    Dies wären mal so die wichtigsten Fragen...

    Vielen Dank

    Wenn du dann mit Verbeamtung in der Tasche mit 50 nach BaWü zurückwillst (Ländertauschverfahren zb), spielt es keine Rolle, WANN du ursprünglich verbeamtet wurdest.

    Nimm dir den Druck weg, du hast jetzt die richtige Entscheidung getroffen. Ich vermute, dass du es bald in deinem Job sehen wirst. Viel Spass dabei!

    Ungeimpfte müssen bei Rückreise 10 Tage in Quarantäne, trotz PCR Tests - das war zumindest die Info, die wir bekommen haben.

    ich gebe es zu, ich verstehe die Welt nicht mehr. Bin vermutlich nicht richtig wach, lese die Einreiseverordnubg auch gerade so. Wir haben uns sber nur online angemeldet. Meine Rückkehr ist älter als 2 Wochen her, trotzdem bin ich jetzt sehr verwirrt, ob ich zu dem Zeitpunkt eine andere Regel hatte…

    Trotzdem steht: Geimpfte können nach 5 Tagen sich freitesten. Ich verstehe dann aber die Unterscheidung zwischen Hochrisiko- und Variabzgebiet nicht.

    nachdem ich schon nach dem "Frauenthread" durchaus Erkenntnisse hatte, kriege ich hier langsam Panik... Ich habe mein Leben lang zu niedrigen Blutdruck und habe erst vor Kurzem erfahren, dass meine Mutter, von der ich mein Leben lang dachte, dass sie unter zu hohen Blutdruck leidet, doch erst im Alter das entwickelt hat (und davor nur "Weißkittelhochdruck" hatte).
    Vielleicht sollte ich doch vorsorglich mit Rotwein anfangen.

    Irgendeinen Abrechungszeitraum muss man doch wählen, wenn mann nicht jede Mehrarbeitstunde zahlen will und jede Midnerstunde weniger zahlen will.

    Das übersehen immer die meisten Kolleg*innen.
    (nicht, dass ich überhaupt die Anrechnung von Minderstunden befürworte).
    In meinem Ref in NDS (kein Neubeginn jeden Monat) fand ich es erschreckend, wie schnell Plus- und Minusstunden verrechnet werden bzw. zum Teil einige Schulen kein schlechtes Gewissen haben, jemandem eine Minderstunde in der Mitte des Tages zu lassen, weil er ja soviel Plus habe. Erst mit 40 Stunden am Ende des Schuljahres werden sie ins Deputat des nächstens Schuljahres angerechnet.
    Wenn ich bedenke, dass ich schon mal drei 9. Klassen hatte, die dann parallel im Praktikum waren und ich also am Ende des Monats fast 20 Minderstunden gehabt habe.. da war ich froh, dass sie im nächsten Monat wieder weg waren. Oder nach den mündlichen Abi-Prüfungen kann das Schuljahr noch sehr lang sein...
    Da nehme ich lieber (!) in Kauf, in einigen Monaten nur 2-3 Plusstunden gemacht zu haben (ja, ich fände es logischer, jede Stunde bezahlt zu bekommen und keine Minderstunden zu bekommen).

    Ich frage mich gerade, ob es bis zum Unterrichtsbeginn wohl dann doch noch eine Rechtsgrundlage für die Beschlüsse mittels neuer Coronabetreuungsverordnung gibt... Ich hab bis dato keine Aktualisierung gefunden...

    ich hörte gestern im Radio, dass die aktuelle Verordnung bis zum 12. Januar gelte und es also erst kurz davor einer neuen Verordnung bedürfe.
    Zum Glück war ich nicht am Trinken oder Essen, hätte mich sonst verschluckt. Schließlich ist ja bekannt, dass Änderungen über Nacht die besten sind.

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