Beiträge von chilipaprika

    ich hatte nie (ernsthaft) vor, mein Ref zu unterbrechen. Und obwohl ich Personalrätin (der Studienreferendar*innen) im Ref war UND mehr als einen Abbruch "begleitet" habe: ich habe noch nie von dieser "Wiedereinstellungszusage" gehört.
    Wie gesagt: entweder hast du (für das aufnehmende BL) noch die Voraussetzung, oder nicht.
    Aber ich bin ja ganz weit weg von BaWü, also wirklich keine Ahnung...

    Ja, es ist grundsätzlich möglich, aber da, wo du vorher eine "größere Auswahl" hattest, kannst du nur noch dahin versetzt werden wo eine Schule a) eine A13-Stelle ausschreibt, b) rein rechnerisch eine A13-Stelle ausschreiben könnte (und durch dein Dazukommen nicht mehr kann, du könntest also dann mit Aufgaben betraut werden).
    Wie es genau mit der Übernahme von Aufgaben ist, weiß ich nicht, es ist zumindest in NRW nicht mal Pflicht, bis die Schulleitung sich wirklich was einfällt (also bei der ersten Beförderungsstufe), ich weiß aber eben aus meinem Ref in NDS, dass meine Mentorin mir erklärt hatte, dass sie quasi in der Familie entscheiden mussten, wer die Beförderungsstelle (A14, bei Gym) annimmt (also sie oder ihr Mann), weil mittelfristig eine*r von den zwei an den Wohnort versetzt werden möchte und es mit einem "O" schwieriger sei (O wie Ober bei Oberstudienrat*in).
    Das ist an sich nachvollziehbar, jede Schule hat nur eine begrenzte Anzahl an Beförderungsstellen...

    und falls du das unglaubliche Glück hast, dass du eine Probezeit im Angestelltenverhältnis in den Ferien hast (was ja bedeuten würde, dass dein Vertrag nicht so lange vor den Ferien begonnen hat, du aber eine durchgehende Bezahlung mit Anschlussvertrag hast): klar zählen die Sommerferien dazu...

    Genau. Für NDS galt: Hälfte des Refs (falls irgendwo schon 11 Monate von 24 gemacht worden waren, hatten wir zumindest so gehört).

    Der Wechsel nach NRW habe ich sowohl von "höheren" Jahrgängen als auch live erlebt (mein Studienseminar hatte eine seeehr hohe Abbruch und Durchfallquote, da gab es sogar von der Seminarleitung den Witz und Anweisung, wann man noch abbrechen muss, und dass es "in NRW eh viel einfacher" sei.)

    Ja, es gibt tatsächlich unterschiedliche Handlungsweisen, ich hatte den Spass letztes Jahr. Behandlung in Juli (!), Rechnung in Januar, inklusive Wechsel der Beihilfestelle: die alte Beihilfe hat es für 2021 auf die Kostendämpfungspauschale angerechnet, die neue Beihilfe hat es "übernommen", also Rechnungsdatum ist für die Beihilfe zuständig.
    Ich frage mich immer noch, was passiert wäre, wenn es sich um eine Behandlung mit mehreren Tausend Euros handelt und die Beihilfe dann auch endet (die Rechnung also kommt, wenn man arbeitslos oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist).
    Also: ja, die abscholute Veräppelung.

    Ganz sicher ist es in den unterschiedlichen Staaten unterschiedlich. Trotzdem ist es nicht diese komische Vorstellung, die die Deutschen haben, dass die Kids den ganzen Tag sticken und beten und mit 14 anfangen Kinder zu gebähren, oder den Terrorismus lernen...
    Ich kenne mich - wenn überhaupt - hauptsächlich mit den home schooling - Regelungen in Frankreich aus (die bis vor Kurzem galten), habe aber letztens - dank Instagram, ist so ein neumodisches Zeug, das du sicher verteufelst - ziemlich viel über die Home Schooling Funktionsweise in Kalifornien erfahren (eine Studienkollegin ist mitten im Studium dahin ausgewandert und ihr Sohn wird zuhause beschult. Sie hat dann irgendwann auf Nachfrage vieler Deutschen ausführliche Stories zum Home Schooling gemacht). Ich war ziemlich erstaunt, wie engmaschig es läuft, und zum Beispiel in Kalifornien gilt die Lehrmittelfreiheit in den Schulen, so dass die Home Schooling Kinder keine Benachteiligung haben dürfen und regelmäßig bzw. auf Nachfrage ihre Materialien wie Papier, Farbe, Druckerpatrone und so weiter erhalten.
    Das, was die Eltern ihren örtlichen Koordinator*innen vorlegen müssen und wie sie das Niveau ihrer eigenen Arbeitsmaterialien nachweisen, ist echt nicht ohne.

    Zauberwald Nee, bzw.: in NRW sind wir schon seit vielen Jahren in der komfortablen (eigentlich selbstverständlichen) Lage, dass die Ferien bezahlt werden, wenn der Vertragszeitraum vorher lange genug war. Für die Sommerferien: das Halbjahr.
    Ich wüsste nicht, was da ein Sachgrund ändern würde und ja, es kann wirklich sein, dass ein Kind zufälligerweise am 3. eines Monats geboren ist und ich gönne der dazu passenden Mutter, dass sie ab dem 3. Juli wieder voll einsteigt, aber ich halte es für einen großen Zufall.

    Das halte ich für eine interessante, vorgeschobene Begründung. Wie kommt es dazu, dass ein Vertrag, der am 19. eines Monats begonnen hat, eine Elternzeitvertretung sein kann, die zufälligerweise am 2. Juli endet?
    und trotzdem hast du Anspruch auf deine Ferien.

    Zum Arbeitslosengeld: Wenn du während deines Nebenjobs (Vertretungslehrer) weiterhin studiert hast und gezeigt hast / zeigen konntest, dass dein Nebenjob dem normalen Studium nicht entgegenstand, steht dir frei, dir weiterhin einen solchen Job zu suchen. Vorausgesetzt, du hast 365 Tage eingezahlt (wenn du dich von der Sozialversicherung hast befreien lassen (wobei ich vermute, dass es bei 10/25,5 nicht geht?), dann natürlich nicht).
    War nur ein Hinweis.
    Und ja, ich habe auch als eingeschriebene Studentin ALG1 bekommen, sowie einige Freund*innen von mir. Schließlich haben wir vorher auch gearbeitet.
    Wenn du allerdings noch im Bafög-Zeitraum bist (Regelstudienzeit), dann geht es nicht, stimmt.

    Genau.
    Eine Mail an den PR ist super und solltest du morgen von der BR sowas hören wie "nö, bezahlen wir nicht", dann kannst du bei genau das noch mal an den PR melden, falls du nichts gehört hast, sie haben ja morgen früh Sprechzeiten.
    Ich habe einiges meinem PR (also in unterschiedlichen Situation unterschiedliche Menschen) zu verdanken. der kurze Weg ist da nicht zu unterschätzen, wenn etwas schnell gehen soll.

    Hast du dich sonst schon arbeitssuchend gemeldet? Hättest zwar früher machen müssen, aber lieber zu spät als gar nicht (obwohl ich ja gar nicht davon ausgehe, dass du es brauchst, aber dann wäre es auch für die Zeit NACH den Sommerferien...)

    Okay, in deinem ersten Beitrag steht, dass dein Vertrag bis zum Ende der Sommerferien gilt.
    Melde dich trotzdem beim Personalrat aber auch bei der Bezirksregierung. Meinem Kenntnisstand nach ist es eine reine Formsache, den Vertrag zu verlängern, aber zur Sicherheit den PR einschalten, weil du nunmal gerade in der Situation ohne Vertrag stehst und sie es auch auf dem kurzen Wege regeln, falls die BR sich sperrt.

    Die BR ist auch morgen da. und per Mail. und den PR wie gesagt sofort. Anrufen, anschreiben, oft sogar mit Handynummer aber versuch auf jeden Fall auch mit der Büronummer, falls sie da steht. In meiner BR ist heute der Gremientag, ich _glaube_, dass es überall der Fall ist ((= die PRäte sind vor Ort und tagen sogar vielleicht)

    Du hast einen (unterschriebenen?) Vertrag bis zum Ende der Sommerferien und das LBV teilt dir mit, nicht zu bezahlen? Da bin ich aber sehr gespannt, wie sie sich das vor dem Arbeitsgericht vorstellen.

    Ja, es wäre auch mein Kenntnisstand. Nimm Kontakt zum Personalrat bei der Bezirksregierung. Sie sind in der Regel sehr pfiffig. Leider ist vermutlich heute ihre letzte Sitzung vor dem Schulbeginn aber ich habe immer sehr schnell eine Antwort bekommen (und Hilfe!).

    Meines WIssens: fürs Gym nein. Zumal du ja keine zwei allgemeinbildende Fächer hast.
    Für Realschule könnte es eventuell sein, dass es genau zu dem Zeitpunkt so einen Mangel gibt, dass es wieder ein Sonderprogramm für Absolvent*innen anderer Lehrämter gibt. und dass man dir vielleicht Bio anrechnen würde. und dann vielleicht im Angestelltenverhältnis und mit Nachqualifikation? Aber ernsthaft: Das ist eine Glaskugel und mehr als unwahrscheinlich.
    Denke nicht daran, dir alle möglichen Chancen offen zu halten. Wenn dein Problem der "nähere Umkreis" ist, dann würde es auch nicht helfen.

    Das bringt dem Beckenwasser nicht so viel.

    Für ein möglichst geringes Auftreten von gebundenem Chlor wäre es wichtig, vorher relativ sauber zu sein - und auch beim Schwimmen nur Badekleidung zu tragen, nicht die Unterbux.

    Was habt ihr denn für eine Vorstellung davon, wie Menschen aussehen, die nicht vorher mit dem Hochdruckreiniger und Seife duschen, bevor sie Bahnen ziehen?
    Ich habe morgens oder am Vorabend geduscht, bin maximal 13 Stunden wach, ziehe mich in einer Einzel- oder Sammelumkleide um, gehe unter die Dusche, sorge dafür, dass ich komplett nass bin, bleibe in der Regel ein bisschen zu lange unter dem Wasser, weil wir uns Mut zusprechen, ins kalte Wasser zu springen, bin also ziemlich sicher das wenige Deo, was ich nutze, los, habe weder Haarschaum, Haarspray noch Parfüm, schwimme und danach wird geduscht. Spätestens nach dem Umziehen wird der Badeanzug mit kaltem Wasser durchgespült, schon alleine, weil Badeanzüge frei von Chlor sein sollen.
    Was jetzt die fehlende Seife vor dem Schwimmen mit der Unterhose zu tun hat, bleibt schleierhaft.

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