Teilzeitkräfte bekommen JEDE Stunde Mehrarbeit bezahlt. und zwar zu einem höheren Satz. Da ich diese Regelung von mindestens 3 Bundesländern kenne und hier mehrmals gelesen habe, bin ich ziemlich sicher, dass es auch in SH gilt. Genauso wie die 3 "kostenlosen" Mehrarbeitsstunden der VZ-lerInnen (die das Ganze eben erst ab der 4. Stunde bezahlt bekommen).
Auch die Regelung der anzurechnenden Ausfallstunden ist bei TZ-KollegInnen günstiger.
So lange man mit anerkannten Gründen TZ macht, kann man sich einfacher gegen andeordnete, langfristige Mehrarbeit wehren (das, was im Stundenplan auftaucht und nicht nur im Vertretungsplan ist).
Ebenfalls bin ich sicher, dass in deinem Bundesland das Kollegium selbst dabei ist, wenn es um Entscheidungen wie Teilzeitkonzept / Vertretungskonzept geht. Man muss auch mal seine Rechte kennen UND wahrnehmen.