aber inwiefern ist es ein Täuschungsversuch, wenn der Schüler nur die Fragen hat? und keine einzige Antwort oder Wissenssammlung dabei?
Beiträge von chilipaprika
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Ist er illegalerweise in den Besitz dieser alten Klausur gekommen?
Wenn auf der Klausur / auf dem Bogen, den er in der Prüfung dabei hatte, keine Antworten hatte, wüsste ich nicht, wo das Problem ist.Ein Schüler hat als Vorbereitung auf eine Prüfung eine alte Klausur benutzt und geübt.
Ein Lehrer hat aus Faulheit oder aus welchen Gründen auch immer (zum Beispiel, weil genau solche Fragen die Kompetenzen der Lerneinheit abprüfen?) eine alte Klausur zum Teil übernommen und weiß jetzt nicht, ob er den Schüler bestrafen sollte?Der Schüler hat womöglich aus Zufall die alte Klausur erwischt (oder der Lehrer stellt Klausuren aus einem begrenzten Pool an Fragen?), dann hat er halt Glück gehabt. Dass er dann trotzdem die alte Klausur (fragen) noch in die Prüfung mitnimmt, ist doch ein bisschen doof von ihm.
(Alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass auf dem Zettel keine Antworten waren!)
chili
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Ich finde es erniedrigend, wenn erst das Einstellungsangebot von der Schule kommt und sich alle freuen - und dann kurze Zeit später der Amtsarzt das alles wieder zunichte machen kann, weil ihm dieses und jenes nicht gefällt.
Der Schulleiter bekommt keine Information vom Amtsarzt (so denke ich zumindest), aber es reicht schon, wenn eine Festanstellung dann nur auf Probe und z.B. für 6 Monate vergeben wird. Der Schulleiter wird doch dann erst recht ein besonderes Auge auf den neuen Kollegen/Kollegin werfen. Stigmatisiert vom 1. Tag an !
Ach Quatsch, mach dir nicht so verrückte Gedanken.
Von einem solchen Verhalten einer Schulleitung habe ich noch nie was gehört und ich habe einige angestellte KollegInnen. Oder KollegInnen, die zuerst angestellt wurden, bis sie verbeamtet wurden.
Und das weiß ich nur, weil ich mit besagten KollegInnen befreundet bin oder erst viiiiiiel später erfahren habe und zwar von denen selbst.Du trittst deinen Dienst an, wenn es Startdatum ist, auch wenn du bis dahin noch keinen Amtsarzttermin hattest. Wenn der Termin vorbei war, wirst du einfach verbeamtet (und ja, leider nicht rückwirkend, also auch mit fiktivem Geldverlust).
Wenn der Amtsarzt etwas zu meckern hat, bleibst du AngestellteR.
Wenn du der Meinung bist, dass du dagegen klagst / wenn es einfach Nachuntersuchungen gibt, dann bist du solange AngestellteR, bis sich tatsächlich eine Verbeamtung ergibt. Beschäftigungszeiten werden angerechnet.chili
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Woher weißt du, dass du nur angestellt wirst? Hast du andere, konkrete Ausschlusskriterien?
Grundsätzlich ist jede Planstelle im Beamtenverhältnis, außer... es gibt ganz konkrete Gründe.Ich habe für die Untersuchung 70 Euro bezahlt und sie wurden mir von der Bezirksregierung (NRW) erstattet. Das steht aber ganz genau in den Unterlagen, die du erhälst, sobald man dir eine Planstelle "anbietet" / du unterschrieben hast.
Gesundheitliche Gründe, die einer Verbeamtung im Weg stehen, sind kein Ausschlusskriterium für ein Angestelltenverhältnis.chili
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Hallo!
Wir haben keinen solchen Formulierungskatalog. Ich habe ein Beispiel netterweise in die Hand gedrückt bekommen und durfte dann quasi sofort drei sehr unterschiedliche Gutachten schreiben. "Gemäß des Ausbildungsstandes" habe ich nicht geschrieben, verstand sich von selbst und anhand der Formulierungen.
chili
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Da gibt es aber noch x andere Gründe.Mamimama schrieb:
Ich weiß, dass es andere Gründe geben kann.
Ich habe mich aber zugegeben auch gerade gefragt, ob man bei den anderen Gründen überhaupt zum Amtsarzt kommt? Also zum Beispiel, wenn man die "falsche" Staatsangehörigkeit hat, oder über die Altersgrenze kommt?chili
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Innerhalb der Schulgemeinde (Papier im Lehrerzimmer, Internet mit Passwort, ...) ist es egal.
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dafür musst du aber wissen, wer die 9b in Mathe hat.
Es geht darum, dass man nicht öffentlich die kompletten Daten geben kann, aus denen man Listen von Fehlzeiten von bestimmten Personen herstellen könnte. -
wenn man erstmals nicht weiß, dass man Angestellter wird, geht man zum Amtsarzt. Scheitert die Übernahme ins Beamtenverhältnis (in der Regel aufgrund des Amtsarztzeugnisses), wird man Angestellter.
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Wieviele Minuten werden dir "angerechnet"?
Daran würde ich mich erstmals halten, wenn es vorgesehen ist, noch bis zum Ende zu warten. und wenn nicht, würde ich eben nachfragen, wie es geplant ist. Versicherungs- und aufsichtspflichtechnisch ist es ja nicht unwichtig. Trotzdem sollst du ja nicht jede Woche 15 Minuten länger stehen. Du könntest ja rein theoretisch Unterricht haben, oder? -
Also unser Vertretungsplan ist aber online???
mit Namen der fehlenden Lehrkräfte und der vertretenden Lehrkäfte?
und ohne Passwort für alle zugänglich?
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Geistes- und Sozialwissenschaften, zur Zeit 7 Lerngruppen, 6 davon sind Korrekturgruppen.
und ich bin im zweiten Jahr der Planstelle, also mit bisher sehr wenig "im Schrank"
Ich arbeite abends NIE. NIEMALS. Gut, manchmal im Notfall schnell was. Aber mein "abends" ist 21uhr. Ich mache nach 19/20 uhr NIX.
Ob ich vorher effizient gewesen bin? das weiß ich nicht. Es ist mir egal. Abends und nachts schlafe ich.
Am Wochenende mache ich im SChnitt einen kompletten Arbeitstag. Aber auch das hängt von der Korrekturphase ab. und ob ich unter der Woche ein bisschen mehr Luft haben möchte.
Also ja: den Tag am Wochenende (bei mir sind es eher ineffizient genutzte zwei Tage, wo ich gleichzeitig / parallel auch was anderes mache, viel unterbreche, und so weiter) brauche ich. Das merke ich spätestens, wenn ich zum Beispiel den Tag der offenen Tür am Samstag hatte.
Aber ich ändere auch mal die Haltung. Ich hab in den Ferien 3 Korrekturstapel gehabt. und werde ziemlich sicher nur 2 Sätze zurückgeben. Gut, schlechtes Wochenende in Aussicht aber ich hatte wunderbare Ferien. mit viel Sport, Treffen, Freunden, Fernseh. Egal was, aber keine Korrekturen.
In den Sommerferien hatte ich sehr viel vorgearbeitet und habe bis zu den Herbstferien fast nur aus der Reserve gelebt. also neben der Schule quasi nur die Korrekturen.
Ich kann mir also sehr gut vorstellen, dass es in 3-4 Jahren sehr schön sein wird, wenn ich dann nur noch Stunden verbessern kann, wenn ich es muss oder will. Wahrscheinlich ist es optimistisch. Ich merke gerade, die Stunden werden erst "okay" beim 2. Durchgang. Aber auch mit den Stunden des 1. Durchgangs ist kein Kind gestorben, also im Notfall geht es gut.Meine Erfahrung: Organisation ist das wichtigste. Zeitlich natürlich (da bin ich super schlecht), aber auch was die Unterrichtsmaterialien angeht.
chili -
Wir haben die Info der Bezirksregierung Münster erhalten, dass es wohl unter gewisse Voraussetzungen geht (passwortgeschützt auf jeden Fall, aber auch Sachen wie Name der Lehrkraft, der Vertretung und so weiter, da gibt es genaue Regeln, die ich jetzt nicht im Kopf habe).
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genau das passiert bei uns.Meine Kinder machten das in der Grundschule wie auf der weiterführenden Schule.
Wird das an anderen Schulen nicht gemacht? *staun*Nein.
Bei uns nicht.
und an keiner mir bekannten Schule im Umkreis wird das "institutionalisiert" gemacht, nach dem Motto "in der 6 in Reli behandelt man den Judentum, lass uns die Synagoge besuchen".
An meiner Schule finden wie gesagt 4 "freiwillige" Gottesdienste statt, immer in der 1. oder 1./2. Stunde (je nachdem zu welcher Kirche gegangen wird), ein Besuch der örtlichen Moschee findet im Rahmen des Unterrichts NICHT statt, Begründung: "kennen die doch schon, gehen ja jede Woche hin" (ach, aber die Christen gehen wohl nicht in die christlichen Gotteshäuser). Wir haben in fast jedem Jahrgang ca. 50% Reliabwähler (= kein christlicher Reliunterricht), wobei davon 90% mindestens Muslime sind. Im Praktische-Philosophie-Unterricht werden zwar alle Weltreligionen behandelt, aber der Islam wird ausdrücklich ausgeklammert "kennt ihr doch schon".
Ein Besuch der Synagoge findet je nach Lehrer im Geschichts- oder (kath.) Reliunterricht statt. -
"Unterricht darf ich in der Zeit nicht machen, weil ich sonst die Kirchgänger benachteiligen würde..."
Dann dürfte nie Unterricht stattfinden, wenn ein Teil der Schüler z.B. bei Chorproben, Exkursionen etc. ist oder viele bei einer Grippewelle erkrankt sind. Es wird natürlich an diesem Termin (übrigens nur 1 Schulstunde) nicht im Lehrplan fortgeschritten, aber es finden mit den Nichtkirchgängern Übungsstunden statt oder es werden Themen eingeschoben, die nicht zum engen Pflichtplan gehören.
Mir ist auch egal, ob der Herr zuhause betet oder singt, aber ich finde es etwas scheinheilig, sich als Atheist zu echauffieren, aber dann urchristliche Feste zu feiern.
1) sorry aber mein Lehrplan ist schon voll genug, soviele 'reine Übungsstunden' zusätzlich kann ich mir zum Teil nicht leisten.
2) mit Gang zur Kirche und zurück sind beim letzten Gottesdienst 80 Minuten entfallen. Das ist bei mir eine Doppelstunde, denn die ersten 10 Minuten habe ich nur die Anwesenheit geprüft und Aufgaben verteilt.Ich bin keine Atheistin. Zumindest glaube ich das nicht. Aber für fundamendalistische, verbohrte Christen (sorry ich werde unsachlich), liest sich Kritik an Religion in der Schule immer als Religionskritik.
Ich bin Laizistin.
Dass wir in einem zwar historisch und kulturell christlich geprägten Land leben, aber in einem laizistischen (husthust) Staat leben, scheint die Mehrheit der Beamten immer wieder zu vergessen. Schade. -
Aber es gibt doch einen (wesentlichen!!!) Unterschied, was ich zuhause mache und was ich als staatlich bezahlte Beamtin mache.
Ich kriege A13 von Steuerzahlern, um einem Gottesdienst beizuwohnen oder Aufsicht zu machen. Unterricht darf ich in der Zeit nicht machen, weil ich sonst die Kirchgänger benachteiligen würde...
Also fällt Unterrichtszeit aus. Bei uns 4 Gottesdienste im Jahr während der Unterrichtszeit, es ist nicht so, dass es genug Projekttage, mehrstündige Klausuren, Ausflüge und so weiter gäbe, die mit meinem Unterrichten regelmässig kollidieren...Und ob der Herr zuhause betet und / oder welche Lieder er singt, geht uns gar nichts an. WIR aber repräsentieren den Staat. Den angeblich säkulären Staat.
Chili
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Ach ist das praktisch, dass man querulante Eltern einfach so in ihre Schranken zurückweisen kann, wenn sie es wagen, laut zu erwähnen, dass wir nicht in einem christlichen Staat leben.
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Welcher?
der vom Schulgesetz

ich zeige mich bei jedem Schulgottesdienst sehr ehrfürchtig, lebe aber sonst die "laizistische, französische Art" gerne vor, ich unterrichte schließlich nicht nur die Sprache, sondern auch die Kultur
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aber wenn du unbedingt sowas brauchst:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…Schulgesetz.pdf
§2 (2)
Ehrfurcht vor Gott.
und nein, es ist kein "Satz nebenbei, der nicht mehr gestrichen wurde". Es gab genug Novellen und es gab Anträge der Opposition, diesen Satz aus dem Schulgesetz zu streichen, aber die "Mehrheit" stimmten dagegen.
Also lieber Gott, bring gut bitte noch genug Gottesdienste in unsere "staatliche" Schulen...
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