Beiträge von chilipaprika

    Djino: heißt das, dass es bei euch (fast) nur über das Springen funktioniert?
    Ich hab mein Ref in NDS gemacht und kenne die Möglichkeit zu springen, wenn das Zeugnis über 2,0 ist. Alleine während meines Refs haben 2 Mädels die 9. Klasseübersprungen (zumindest habe ich diese 2 mitbekommen). Das ist schon eine gute Möglichkeit, ist aber nur für diejenigen hilfreich, die tatsächlich "überall" gut sind.

    Inspiriert durch einige Beiträge im Inklusion-Thread:

    Wie sieht es bei euch an der Schule konkret aus?
    Mir sind einzelne, zum Teil theoretische, zum Teil "musterbeispielhafte" Förderkonzepte bekannt, aber wie sieht es denn konkret an den meisten "normalen" Schulen aus?
    Ich selbst bin am Gymnasium, die Schulform ist mir jetzt aber nicht so wichtig.
    Theoretisch haben wir an meiner Schule ein paar Angebote wie das Drehtürmodell (Unterricht der nächsten Stufe besuchen, oder 2 Fremdsprachen abwechselnd), das hat aber in den letzten (mindestens) 8 Jahren niemand in Anspruch genommen. Weiß auch vermutlich kaum ein Kollege. Ein paar Forderangebote im Nachmittagsbereich sind meiner Meinung nach im Bereich vom "lieb gemeint" verkommen, da die SchülerInnen im G8-Ganztag eh so wenig Zeit haben und solche Angebote auch attraktiv sein wollen und also verhältnismäßig niedrigschwellig sind. Ich vermag nicht zu urteilen, ob die Angebote eine reale Begabung fordern, da in meinen Fächern die Angebote total eingeschlafen sind.
    Wie sieht es bei euch aus?
    chili

    Danke für eure Rückmeldungen.
    Das ist halt die Frage, ob das was mit Schulsport zu tun hat. Es gibt ja z.B. auch im Rahmen der GTAs Eltern, und Externe, die irgendwas anbieten...

    Aber AGs sind eben doch kein Schulsport, oder?
    und ob sie mittlerweile im Rahmen des Ganztags oder weiterhin wie jahrzehntelang vorher im Rahmen des außerunterrichtlichen Angebots nach Schulschluss stattfinden, macht wohl keinen Unterschied. (außer, die zwei einzigen Wahl-AGs, aus denen die Schüler wählen MÜSSEN, sind kostenpflichtig und Extremsport... aber ist ja klar, dass es immer ein Wahlangebot ist)

    PS: ich bin KEINE Sportlehrerin (und wenn ich mich richtig erinnere, Platttypus auch nicht?).

    ach so, jetzt sehe ich die andere Antwort...

    Ich erfülle natürliche alle Sicherheitsregeln, um einen solchen Kurs zu leiten (von Erste Hilfe über Rettungsschwimmer..). Das muss eben jeder im Verein, der ab und zu alleine mit einer Gruppe im Schwimmbad ist

    Zumindest Reiten, Kanu als auch Schwimmen sind mir von einzelnen Schulen bekannt. Die meisten solcher Angebote dürften über einen Verein laufen.
    So war ich dieses Jahr in einer Schwimm-AG involviert, nicht als Lehrkraft, sondern als Vereinsmitglied. Der Verein hat eine Kooperation mit mehreren Schulen geschlossen, so dass Kids aus 3 verschiedenen Schulen teilgenommen haben. In der Kooperation werden das Finanzielle und das Versicherungstechnische geregelt.
    Für die Schule habe ich zwar die Verbindung hergestellt, es wurde aber erst danach klar, dass ich auch an einzelnen Terminen dabei war. Und dort explizit nicht als Lehrkraft (aus Prinzip, weil es für solche AGs kein Deputat gibt, und ich es eh für den Verein gemacht habe)

    Hallo!

    Die Nachprüfung muss selbstverständlich auf dem Niveau der Schulform und Stufe, wo der Schüler sich jetzt befindet.
    Es entspricht einer normalen Klassenarbeit / Klausur. und dann auch eine mündliche Überprüfung. 50%-50%

    Was mich allerdings wundert, ist dass der Schüler eine Nachprüfung machen darf. Einen ähnlichen Fall (nicht gewarnte 5, die nicht zählt, also Versetzung in die Qualifikationsphase ohne Mittleren Schulabschluss) hatten wir auch nämlich, von einer Nachprüfung wurde in der Konferenz gar nicht erzählt (es ist allerdings nicht mein Schüler, ich weiß also nicht, was im Hintergrund lief). Der Stufenleiter hat sogar in der Konferenz vor einem solchen Fall in folgenden Jahren gewarnt, weil der Schüler bei (nicht unrealistischem) Nicht-Bestehen der Qualifikationsphase tatsächlich komplett ohne nichts steht. Also nur einen Hauptschulabschluss.

    chili

    Die 'besondere Leistung' (fürs Gutachten innerhalb der Probezeit?) hat leider nicht mit Quantität /Qualität zu tun, sondern ist ganz klar geregelt. Bestimmte Punkte berechtigen dazu, Klassenleitung, Fortbildungen, FaKo-Vorsitz sind normale Dienstgeschäfte zb.
    Austausch ist widerum ein explizit genannter Grund.
    Eine Schulleitung kann aber auch trotzdem die 'besondere Leistung' aufgrund der Vielfalt vorschlagen, es hängt von ihrer Überzeugungskraft und von der Bezirksregierung ab.

    Bei (beiden) befristeten Verträgen: Von Teilzeit auf Vollzeit soll es gerüchteweise funktionieren. Bei (oftmals nur subjektiven) 'besseren Bedingungen/Aussichten' wäre ich widerum sehr unsicher.
    Feste Stelle (wozu ein Seiteneinsteigervertrag auch gehört) schlägt auf jeden Fall einen befristeten Vertrag. Innerhalb von ganz NRW.

    Wenn du mit Überhang in das Schuljahr kommst, ist es tatsächlich rechtens (ich habe ein paar Stellen beim Personalrat auch bemüht), weil es ja kein Unterhang in dem Sinne ist. Ich hatte dieses Jahr fast 3 Stunden Unterhang, es wurde aber noch rechtzeitig auf 2 geändert, damit ich nicht klagen kann.
    Ich habe nächstens Jahr auch wieder Unterhang. Nachdem ich mit einem Antrag auf Reduzierung bei der Schulleitung vorstellig war, wurde mir ein neuer Kurs in Aussicht gestellt.
    und auch die Tatsache, dass ich ein Fach gar nicht unterrichte, sei absolut unproblematisch (ich hab allerdings mehr als zwei).

    Eine Versetzung gegen den Willen der Schulleitung geht erst nach 5 Jahren. Insbesondere, wenn du unabkömmlich bist. (und glaub mir, auch hier leide ich mit. Ich will zwar aus verschiedenen Gründen gar nicht weg, ich könnte aber nicht, eins meiner Fächer ist absolutes Mangelfach an der Schule).

    chili

    Aus eigener, diesjährlicher leidvoller Erfahrung: bei über 2 stunden Unterhang (die Grenze muss erreicht werden) darfst du den Personalrat einschalten. Der Lehrerrat ist oft keine große Hilfe, geh dann schnell zum Bezirkspersonalrat.
    Die Nicht-Einteilung ist einem Fach ist leider auch kein Beschwerdegrund.
    Allerdings würde ich darauf hinweisen, dass du ja in der Probezeit bist und natürlich auch für die Revision und die Gewöhnung dein zweites Fach auch unterrichten möchtest. Eine Lerngruppe sollte es wohl geben.

    Ich wünsche dir viel Erfolg.

    wenn der Bewerber eben problematisch / nicht passend / nicht geeignet erscheint, macht sich jede Schulleitung (die nicht nächstes Jahr pensioniert wird) selbstverständlich die Mühe. Sonst hat man die nächsten 30 Jahre eine Vollpfeife im Kollegium, die gar nicht passt.

    chili

Werbung