Hallo,
ich habe diesmal eine Frage bzgl. der Zurruhesetzung aufgrund eines Amtsarztgutachtens, das so gar nicht das widerspiegelt, was dem Gesundheitszustand entspricht. Hier wird weder eine Wiedereingliederung noch eine anderweitige Verwendung erwähnt, obwohl das von der Psychotherapeutin so vorgeschlagen wird in ihrem Gutachten. Letzteres lag dem Amtsarzt vor, dennoch hat er sich dazu entschieden die Lehrkraft für ein Jahr aus dem Dienst zu nehmen mit erneuter Prüfung in einem Jahr. Hier war auch Mobbing und Diskriminierung im Spiel, was der Amtsarzt ebenso außer Acht ließ. Nun droht der Lehrkraft die Zwangszurruhesetzung, die sich zwar den Schuldienst gerade an der aktuellen Schule nicht mehr vorstellen kann, mit einer anderweitigen Verwendung aber zeitnah einverstanden wäre. Sie hätte das der Sachbearbeiterin im KM wohl schon gemeldet, die sich wiederum über die Außerachtlassung der Wiedereingliederung bzw. Möglichkeit der anderweitigen Verwendung im Gutachten gewundert hatte. Kurzum: Lehrkraft ist seit Frühjahr erkrankt, Untersuchung war im Juli. BL Bayern. Verbeamtung auf Lebenszeit. Die Lehrkraft ist noch Anfang 40 und möchte schon gerne wieder tätig werden, aber weniger im Schuldienst. Widerspruch (via Anwalt) wurde fristgerecht eingelegt, Einwendungen müssen noch vorgetragen werden.
Wer hat hier Erfahrungen/Tipps? Wie gut stehen die Chancen, dass das amtsärztliche Gutachten angefochten werden kann? Droht ihr bereits in den nächsten Monaten der Erhalt des Ruhegehalts? Das würde sie noch zusätzlich in Stress versetzen, da das ja mit finanziellen Einbußen einhergeht.
Vielen Dank vorab!
Wird die Wiedereingliederung bei Beendigung der Krankschreibung nicht automatisch angeboten? Oder kommt es gar nicht in Frage? (Ich kann aus dem Beitrag nicht sehen, ob die Situation an der Schule der Ursprung der Krankheit ist oder "nur" verstärkend). In dem Fall wäre es vielleicht, die WE anzufangen und um eine parallele, möglichst schnelle Versetzung zu bitten.
Gibt es in den Arztberichten ganz konkrete, medizinisch begründete Verwendungsmöglichkeiten? (also für den Amtsarzt komplett ersichtlich)