Alles anzeigenHallo,
"Angaben zu Erkrankungen dürfen im Rahmen des BEM nur auf freiwilliger Basis erfolgen und unterliegen der Schweigepflicht.
Sie sollten wissen, dass eventuell freiwillige Angaben über die persönliche und gesundheitliche Situation nicht dokumentiert werden. Alle am Gespräch Beteiligten sind zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Daten verpflichtet und müssen diese nach Abschluss des Verfahrens an Sie zurückgeben oder nach spätestens drei Jahren löschen bzw. vernichten.
Die im Gespräch getroffenen Maßnahmen werden im Maßnahmenplan dokumentiert und es wird ein Termin zur Überprüfung des Erfolges vereinbart.
Es bedarf dabei immer einer einzelfallbezogenen ergänzenden Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung. Über die schulinternen Maßnahmen ist der Lehrerrat zu informieren (§ 69 Abs. 2 SchulG).
Einige Unterlagen werden in die Personalakte aufgenommen.
Dazu gehören aber nur
- das Anschreiben an die Lehrkraft,
- das Antwortformular der Lehrerin bzw. des Lehrers und
- der Maßnahmenplan mit den vereinbarten Maßnahmen zur Überwindung bzw. Vorbeugung von Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit." (Quelle VBE NRW)
Danke!
Aber es ist genau meine naive Verständnisfrage: Ist es die selbe Personalakte, die eben sonst angefragt werden kann?
Sieht der Schulleiter einer Schule, an die ich mich in 5 Jahre um eine Beförderungsstelle bewerbe, dass ich dieses Schuljahr langzeiterkrankt war und ich mir zur Wiedereingliederung (jetzt aus der Hüfte fabuliert) gewünscht habe, (erstmal) keine Klassenleitung zu haben oder nicht mehr im 2. Stock zu unterrichten?
Bei der Schul-Personalakte wäre es etwas anderes als 20 Jahre bei der BR.