Beiträge von chilipaprika

    Sorge dafür, dass du schriftlich remonstrierst /schriftlich darauf hinweist, dass du in diesem Fach keine Kompetenz hast und du Befürchtungen hast, Schaden einzurichten.

    Der Stundenplan ist die schriftliche Dienstanweisung dagegen, aber du hast alles getan, was du konntest.

    Ausnahmen: Reli und Experimentalfächer bzw. Sport wegen Versicherungsschutz (Gott übernimmt keine Haftung, wenn du nicht geschickt/berufen wurdest)

    Es ist eine Vollzeitstelle, wenn du darauf hinwillst. Bis zu einem gewissen Grad ist Teilzeit möglich.

    Die Arbeitszeit von Lehrkräften ist in den Schulzeiten verdichtet und höher, weil die Schulferienzeiten nicht so viele Stunden ausmachen (Jahresarbeitszeit von 41 Stunden wöchentlich)

    Auch ist es so, dass man zum Einstieg durchaus mehr Zeit investieren muss, um sich in die Unterrichtsvorbdreitung reinzufuchsen, der Aufwand der ersten vollen Stelleist bei Allen (ob OBAS, PE oder Lehramt-Absolvent*in) anfänglich höher als später.

    chilipaprika: In der SI ist es verboten, das stimmt, aber dDas gilt nicht für die Oberstufe, in den VV zu §14 APO-GOSt steht, dass der Schulleiter Nachschreibtermine als Ausnahme und unter Berücksichtigung der individuellen Belastung auch am Nachmittag zulassen kann.

    Das sieht die BR bei uns anders.

    Keine Klausur endet nach 14uhr.

    Mir fehlt da gerade etwas die Fantasie, wie man Nachschreibtermine außerhalb der Unterrichtszeit unterbringen soll, die nicht nachmittags und nicht samstags liegen dürfen.

    Während des Unterrichts?

    Jaja. Herzlich willkommen in NRW.

    wow...
    Also dürfen diejenigen, die nicht mit 25 eingestiegen sind, keine Kinder bekommen? Diejenigen mit Risikozuschlag?
    Ich bezahlte bis vor kurzem, durchaus noch im grenzwertigen gebährfähigen Alter 400 Euro. Mit einem Kind wäre es entsprechend mehr geworden.

    Stichwort ADO oder BASS (meine Schule war auch auf die Idee gekommen, aber es geht nicht. Wer das macht, wurde einfach noch nicht "erwischt" (Nachfrage bei der BR, Beschwerde von Eltern, usw.. - so wie bei der Attestpflicht ohne Anlass)

    Sowohl die Lehrkräfte als auch die Schüler*innen - auch die blau machenden - haben Anspruch auf Zuverlässigkeit, einen Rahmen und Erholung.

    Naja . Er erzählte dass er vieles im Büro in der Schule geschrieben hat … da fällt die Trennung schon schwer ….

    Ja, und nachmittags war er im Freibad.
    Mensch, wenn ich ein Büro in der Schule hätte, würde ich an einzelnen Tagen weit mehr als 8 Stunden im Schulgebäude verbringen.
    Und ob ich in meinen Freistunden ein Buch schreibe, ein Skript lese oder Netflix gucke: Solange ich meinen Dienst gewissenhaft ausfülle, ist es meine Sache.
    Und auch wenn (mein Lieblings-Kontra-Beispiel) der NRW Sport/Erdkunde-Lehrer höchstwahrscheinlich selten auf seine wöchentlichen 41 / 46 Stunden kommt: Tja, das ist die Ungerechtigkeit des Lebens, er hat Glück, schön für ihn.
    In dem Jahr, wo ich auf Arbeitsmaterialien des Vorjahres zurückgreifen kann und "nur" 40 Stunden arbeiten würde, tja. Dann war ich besonders effizient und leistungsstark und kann mich also für eine Beförderung bewerben :D

    Naja manche promovieren ja noch oder schreiben mal einen Beitrag für eine Zeitschrift oder einen Sammelband. Aber das kommt schon sehr selten vor; vor 100 Jahren aber war es keine Seltenheit dass Schulleiter zb auch noch nebenbei Bücher schrieben, aber auch noch vor 20 Jahren. Aber da hat sich unser Beruf schon stark gewandelt. Rainer Nickel zb , 1985 - 2005 Schulleiter des MPG Göttingen hat während seiner Dienstjahre etliche Bücher geschrieben, zb die Lateinische Fachdidaktik, „Die alten Sprachen in der Schule“, Übersetzungen und Kommentare zu etlichen antiken Schriften, zb Marc Aurels Selbstbetrachtungen, um nur wenige zu nennen.

    Ich verbiete es mir, dass mir irgendjemand unterstellen könnte, ich hätte in meiner Dienstzeit studiert. (Für die Promotion hat es noch nicht gereicht, ich sammle lieber Fächer oder Abschlüsse :( )
    "Immer im Dienst" hat Grenzen und das, was ich nach meinen täglichen 8 Stunden und 12 Minuten mache, ist meine Sache (und ja, ich annualisiere das und es sind mehr, aber es ist DEFINITIV NICHT in meiner Dienstzeit)

    naja vom arbeitsaufwand her gibts es doch schon unterschiede zwischen Germanistik und Jura z.B.

    nein.
    wenn du auf das viele Lernen abzielst: In Jura lernst du Gesetzestexte bzw. das juristische Argumentieren und dir müssen viele Rechtsnormen bekannt sein.
    Wenn du natürlich glaubst, in Germanistik reicht es aus, ein bisschen blabla zu einem literarischen Text zu machen, dann ist der Aufwand geringer (und leider bist du mit dieser Meinung nicht in der Minderheit, leider leider auch nicht unter Germanist*innen).
    Aber auch in einem Germanistik-Studium muss man viel lernen, Alt- und Mittelhochdeutsch waren nicht blabla, die verschiedenen linguistischen Bereiche gehen auch einzeln sehr weit in die Tiefe, die verschiedenen Epochen, Gattungen, Autoren, usw.. sind ein bisschen mehr als die LK-Abitur-Mindmap..

    Eine Krankschreibung ist doch in der Regel maximal 2 Wochen (im Voraus/ab dem Zeitpunkt), bei besonderen Krankheiten maximal vier Wochen.
    Für fünf Wochen liegt definitiv mehr im Argen (vielleicht aus Unaufmerksamkeit nach dem Gespräch einen Autounfall gebaut oder ein nicht offen getragener Burnout, der nach dem emotionalen Gespräch (für den Mitarbeiter) "explodiert" ist.

    Auch in BW bestimmt man nicht selbst den Tag, sondern es gibt einen Prüfungszeitraum, innerhalb dessen man eine Woche vor dem Prüfungstag die Ankündigung erhält (liegt ein Feiertag dazwischen, einen Tag früher

    (Hervorhebund durch mich)

    Vom Lesen im Forum: dieses Vorgehen ist nur in BaWü. In den anderen BL kennt man Wochen im Voraus den Prüfungstag (ohne Spekulation) und weiß also garantiert, was das Thema der Stunde sein wird. (Und kann dann sogar vorher wissen, was man für ein Examenstgema gerne hätte und dann DIESE Stjnde der Reihe auf den 17. Februar legen und davor/danach hin- & herschieben, damit es passt.

    Bestimmt man in der Grundschule das Thema eigentlich wirklich selbst? In BW am Gymnasium muss man eine Reihenplanung mit Stuindenthemen über drei Wochen angeben und erfährt erst einige Tage vorher, in welcher Stunde der Besuch stattfindet. Nur für diese Stunde muss dann der Stundenentwurf erstellen.

    So vom Lesen im Forum: BaWü ist das einzige BL, wo es so ist.
    Definitiv NICHT in NDS und NRW.

    In NRW bzw. am Seminar meiner Schule bestimmen sie die Reffis, WANN sie Examen machen (gut, 2 Vorschläge), wissen, worüber (also auch eigene Entscheidung) und legen die Reihe entsprechend.
    In NDS (vor über 10 Jahren) wurde mir mein Termin mitgeteilt (kein Einfluss, aber ich durfte darum bitten, so früh wie möglich, dran zu sein, weil ich meine Abschlussnote für ein Verfahren in NRW brauchte). Dann habe ich auch meine Reihe so gelegt, dass das von mir gewünschte Thema so liegt.

Werbung