Beiträge von floridapanthers

    @Lion: Bilder wird das Programm wohl nicht suchen, da die Schulbücher ja sehr oft selbst die Bilder aus anderen Quellen haben und selbst lizensieren mussten. Zudem mutmaße ich jetzt mal, dass es recht schwierig sein dürfte, einen beliebigen Bildausschnitt seinem Original zweifelsfrei zuzuordnen.

    Die FAQ ist ja niedlich ... alles Unangenehme wird auf die bösen Schulträger abgewälzt. Wie wäre es mit der Wahrheit:

    Zitat

    Wie und durch wen wird auf Plagiatsverstöße reagiert?
    Wir haben die Schulträger vertraglich dazu verpflichtet, alle Verstöße mit disziplinarischen Maßnahmen zu bestrafen. Unsere Zivil- und strafrechtlichen Ansprüche bleiben unberührt.

    Ich glaube das große Problem wird da das Nachweisen werden. Zumindest unsere Schule hat auf den Schulrechnern nur einen Lehrer-Account. Da kann jeder Lehrer ran. Wenn Lehrer eigene PCs haben, dann sind die privat finanziert und fallen nicht in den Suchbereich des "Trojaners".


    Dennoch finde ich das Vorgehen insgesamt mehr als fragwürdig. Da könnten das Land ja auch gleich Hausdurchsuchungen in Schule und Kinderhaus anordnen um zu prüfen, ob man auch wirklich nicht mehr als die 12% eines Werkes kopiert hat. Doch dafür fehlt vermutlich Personal. Im Grunde sagen die Verlage doch damit, dass sie davon ausgehen, dass Lehrer kriminell sind und sich nicht an Gesetze halten. Ich möchte nicht wissen, wie viele 1000de Euro dieses Programm und die Durchführung verschlingen. Aber das ist vermutlich in die jährlichen Millionen schon mit eingerechnet.

    Das ist ja mal echt ne kranke Nummer. Das heißt im Klartext, dass ich demnächst eine Software bekomme, die ich auf allen Schulrechnern installieren muss (sind an der GS ja zum Glück nicht so viele). Dann findet der Trojaner auf dem PC im Sekretariat ein JPG mit einem Ausschnitt aus einem Schulbuch, welches sich Kollegin Schulze auf Folie ziehen wollte und dafür vergrößern wollte. Und dafür bekommt dann die SL und Frau Schulze dienst- und zivilrechtlich einen drüber?


    Wobei: Am Ende haftet vermutlich nur die SL, denn wer weiß denn bei einem Lehrer-PC ohne persönliche Nutzerkonten schon, WER bestimmte Dateien aufgespielt hat.

    Danke für deine Anregung. Es geht mir ja nicht darum, dass die Kinder 1:1 kopieren was Texte angeht. Aber zum Beispiel ein Lernplakat zum Thema "Meerschweinchen". Die Kinder haben viele Infos aus Büchern und Eigenwissen zusammengetragen und selbst aufgeschrieben. Nun solle das Ganze noch bebildert werden. An einem Foto sollen die Körperteile benannt werden. Selbermalen ist ja meist noch nicht so ausgeprägt, also läge es ja nahe, die Teile an einem vorhandenen Bild zu erklären. An eine solche Nutzung dachte ich. Weniger an das wort-wörtliche Kopieren.

    Ich arbeite derzeit an einer kleinen Selbstlernkartei für den Umgang mit Office-Programmen. Gedacht ist die Kartei für Schüler des dritten und vierten Schuljahres. Grundsätzlich sollen dort nur die rein technischen Aspekte erklärt und geübt werden. Dabei geht es auch um den Bereich "Informationen aus dem Netz beschaffen".


    Dazu gibt es natürlich auch den kognitiven Aspekt (wie erkenne ich gute und schlechte Informationen) und den rechtlichen Aspekt (darf ich überhaupt Bilder aus dem Internet kopieren). Auch der muss ja den Schülern klar gemacht werden.


    Nun stellt sich mir die Frage, was man den Kindern überhaupt vermittelt, ohne ihnen rechtlichen Dummfug einzutrichtern. Grundsätzlich gilt sicherlich erstmal, dass man NICHTS verwenden darf, weil der Urheber alle Rechte besitzt. Verschiedene Bild-Lizenztypen in der GS zu erläutern halte ich für unmachbar. CC-Lizenzen, Public Domain und was es nicht alles so gibt ... dafür ist es in der vierten Klassen definitiv zu früh. Sich jeweils die Erlaubnis vom Urheber zu holen halte ich auch für undenkbar. Erstens bräuchte da der Schüler eine eigene Mailadresse, über die er das abwickelt, zweitens muss er dann erstmal vom Gegenüber ernst genommen werden und drittens weiß ich nicht, ob eine 9-jährige Person dies rechtlich überhaupt darf oder ob die Erziehungsberechtigten das tun müssten?? Für den Schulbereich also nicht denkbar.


    Nun gibt es aber im Urheberrecht auch das Zitat und hier auch das Bildzitat. Bei wissenschaftlichen Werken ist ja so ein Bildzitat erlaubt. Ist das Lernplakat eines Drittklässlers ein wissenschaftliches Werk? Oder das gestalten einer Weihnachtskarte für Mutti, für die der Sohn einen Weihnachtsbaum aus dem Netz zieht?


    Gibt es überhaupt schon Unterrichtsmaterial, dass sich mit dieser Frage auseinandersetzt? Ich kenne es von vielen Schulen so, dass für Lernplakate der Kinder munter kopiert, ausgedruckt und aufgeklebt wird. Rein rechtlich erscheint mir das zumindest fragwürdig ...

    Früher wurde man mal streng nach OG eingeladen. Inzwischen sind aber so viele Bewerber am Markt, dass die Schulen es sich rausnehmen können nach den wildesten Kriterien einzuladen. Da werden dann allerlei Zusatzqualis gewünscht: Schwimmschein, Eislaufschein, natürlich Lehrerlaubnis Englisch und am besten noch Erfahrungen im Umgang mit armenischen Kindern von alleinerziehenden Müttern. Wenn du alle diese Kriterien erfüllst, dann kannst du eingeladen werden, auch wenn deine OG "schlecht" bzw. "schlechter" ist. Streng nach Liste wird als nicht eingeladen, es kommt auch auf die Qualis an.


    Wenn du dann eingeladen bist, ist deine Note erstmal egal. Dann zählt erstmal, wie du dich verkaufst. Und welche Qualis du eben hast. Es gibt schon ein paar Hupen, die durch Schleimen, gute Mentoren und glückliche Prüferwahl ein astreines Examen hingelegt haben, die aber im Schuldienst doch so ihre Problemchen haben. Genauso gibt es eben die Leute, die entsprechendes Pech hatten und auch mit 2er und 3er-Examine ganz tolle Lehrer sind ...

    Ich greife das Thema jetzt auch noch einmal auf: Was wird denn alles auf die 5 Jahre DIenstzeit angerechnet? Referendariat wohl auf jeden Fall. Was ist mit Zivildienst, Studium oder Zeiten als Angestellter?
    Ich habe diesen Link gefunden: http://www.versicherung-portal…staatliche_versorgung.php
    Demnach würde ich es so verstehen, dass man 3 Jahre Studium anrechnen kann, die Zeit als Angestellter Lehrer auch, weil sie ja für die Beamtenlaufbahn förderlich ist?


    Es geht hier konkret um die Voraussetzungen für den Abschluss einer DUV. Meine Freundin ist ab Februar (sehr wahrscheinlich) auf Lebenszeit verbeamtet. Dienstzeit als Beamtin hat sie dann aber erst 3 Jahre (inkl. Ref), hat aber 2 volle Jahre als Angestellte gearbeitet.

    Und da AK ja die CD eines Übungsheftes hat, die CD als speziell für schulische Zwecke produziert wurde, dürfte auch die "Vorführung" in der Klasse nicht in den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen sein.


    Danke übrigens für die zahlreichen Links. Jetzt weiß ich, dass ich Schulfunksendungen nur für schulische Zwecke aufzeichnen darf. Dann fällt der nächste Videoabend mit Freunden wohl flach, an dem wir uns eine Schulfunksendung nach der nächsten reinziehen wollten ...

    Das darfst Du dann in Deiner Erwiderung auf die Regressforderung Deines Dienstherren anführen, wenn der Verlag erfolgreich die Bezirksregierung auf Schadenersatz verklagt hat und man dann auf Dich zukommt.


    Gruß
    Bolzbold

    Jetzt mal meine ernst gemeinte Frage: Was muss passieren, damit es dazu kommt? Reicht ein Schüler, der dem Lehrer wegen schlechter Zensuren einen reinwürgen will, den Unterricht mit seinem Handy mitfilmt und das Material dann dem Verlag zuspielt?

    Ne, wenn Itunes das kann ist auch kein Kopierschutz drauf. Normalerweise ist bei Audio-CDs auch ein entsprechender Vermerk drauf.


    Streng genommen wirst du dann auch das zusammengeschnippelte nicht scannen dürfen, weil du damit ja auch wieder "einen Teil des Werks" digitalisierst. Aber ich frage mich ernstlich, wer das kontrollieren bzw. nachhalten will? ;)

    Zu 1) Ja, auch das verstößt gegen das Copyright. Du darfst aber das AB ausdrucken, einen Teil davon ausschneiden und auf ein neues AB kleben (mit Quellenangabe)


    Zu 2) Solange auf der CD kein Kopierschutz ist, darfst du das.

    Da du aber vermutlich vorher Angestellte warst und dadurch weniger verdient hast, wird die KDP bei dir in diesem Jahr geringer sein. War bei mir im Jahr meiner Anstellung auch so. Da lag sie bei 280€ oder so ... weil ich im ersten halben Jahr als Angestellter ein niedrigeres Einkommen hatte.

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