Beiträge von Flipper79

    Ich halte es schlichtweg für Unsinn Klassenarbeiten / Klausuren fremdkorrigieren zu lassen (bis auf die Abiklausuren, soweit vorgegeben).
    Auch in Mathe obliegt es päd. Entscheidungen wie man z.B. eine Textaufgabe oder teilweise richtige Lösungen bewertet.
    Es ist gehört zu den Dienstpflichten der Lehrer Arbeiten zu korrigieren.

    Super hier im Forum ist doch, dass du auf Fragen antworten kannst, aber nicht musst ... wenn dir was nicht gefällt, kannst du ein Liedchen pfeifen und so tun, als hättest du nichts gesehen.

    Eben! Und gerade als Anfänger, der noch nie mit der PKV / Beihilfe zu tun hatte, ist es doch legitim zu fragen. Nur weil etwas für mich klar ist, heißt es ja noch lange nicht, dass es für andere ebenfalls klar ist. Dafür sind mir vll. Dinge nicht klar, über die andere Bescheid wissen. So what?

    Ja! Bei dir! Ist aber nicht überall so! Gerade in den letzten Tagen wurde in den Medien darüber berichtet, dass die U3-Betreuung noch schelcht ist (trotz Rechtsanspruch!) Du kannst nicht von deinem Ort auf ganz Deutschland schließen. Wir haben hier keine DDR-Verhältnisse (ich spreche bewusst von der DDR, da es mir um die damaligen Zeiten geht), wo die Kinder schon früh in die Kinderbetreuung war, da es zum Leitbild gehörte, dass die Frau arbeitete.
    Hast du vll. davon gehört, dass in Leipzig die Eltern Schlange standen, um einen Platz in einer neu eröffnente Kita zu bekommen?
    Wenn die Kinderbetreuung so toll wäre, hätte es wohl kaum solche Schlangen gegeben. Und es würden auch nicht so viele Kita-Plätze fehlen.

    Für Schulkinder:
    OGS bestenfalls einigermaßen gut ausgebaut. Freitags aber auch oft nicht (selbst dort, wo die OGS ausgebaut ist).
    Und wenn man sich in BY die GS nicht aussuchen kann (wie in NRW) dann hat man ein Problem, wenn die GS keine OGS Schule ist (bzw. Freitags Nachmittags keine Betreuung anbietet). Da hilft es auch nix, wenn irgendwo anders eine Freitagssnachmittagsbetreuung eingerichtet ist.

    Aber vll. sollte die TE einfach umziehen, ebefalls wie alle, die Probs mit der Kinderbetreuung haben - in Städte, in denen die Betreuung toll ist!

    Klassenfahrten sind in NRW übrigens Dienstpflicht, zu der man sehr wohl "gezwungen" werden kann. Wohin mit den Kindern? Privatsache. Da muss ich nicht auch noch Freitagsnachmittags eine Nany bezahlen.

    Bei der Diskussion ging es nicht darum, ob Fahrten generell Dienstpflicht sind, sondern darum, dass man gezwungen werden kann eine solche Fahrt zu unternehmen, wenn man für diese noch privat zahlen muss. In diesem Fall (Fahrt selbst zahlen) darf man nämlich nicht gezwungen werden, in NRW dürfen diese noch nicht mal stattfinden (streng genommen in keinem anderen BL aufgrund des Urteils). Wenn man (in einem anderen BL) dann aber dennoch dazu bereit ist (aus welchen Gründen auch immer), darf man sich auch nicht beschweren, dass man ausgenutzt wird. Man bekäme wohl vor jedem Gericht der Welt Recht ...

    Bei uns finden auch nur 3 - 4 Fahrten statt:
    - Klasse 6 und 8
    - Oberstufe
    - Austausch F

    Dann die "normalen" Wandertage. An denen versuchen die Kollegen aber auch - auch im Hinblick auf den Geldbeutel der Eltern - keine zu teuren Fahrten zu machen. In den Jahrgängen, in denen eine Fahrt angeboten wird, entscheiden sich viele Kollegen sogar dafür, dass der Wandertag kostenlos ist. Da macht man dann halt eine Radtour, geht in den Stadtpark und macht irgendwelche Spielchen oder oder oder. Die Eltern sind dankbar!
    In Klasse 6 & 8 finden die Fahrten innerhalb von D statt, nur in der Oberstufe fahren die SuS ggf. ins Ausland (nein! Keine Großstadt und ggf. auch in Selbstversorgerhäuser), aber auch da gibt es eine Deckelung (auch irgendwas um die 250 - 300 €). Da fährt man halt mal mit dem Bus ... und bucht es nicht im Reisebüro. Hat den angenehmen Nebeneffekt, dass die Fahrt dadurch preiswerter wird und die Schüler auch mal ihre hausfraulichen und hausmännlichen Qualitäten erlernen und nicht abends groß auf die "Piste" gehen können.

    All diese Fahrten / Wandertage sind zwar nicht unbedingt cool im Vorfeld, aber die meisten SuS finden es dann doch toll am Ende.

    Dann treten die Fahrt nicht an oder verklagt euren Dienstherren, das ganze ist seit 2012 höchstrichterlich durch (BAG: Az.: 9 AZR 183/11). In welchem Betrieb fährt ein Arbeitnehmer auf Montage oder Dienstreise und bezahlt das selbst? 8|


    Für leuchtende Kinderaugen kann man das doch wohl mal machen. Der dumme Lehrer bezahlt es ja doch.

    Ich würde auch nicht fahren, wenn ich für die Fahrt auch noch bezahlen müsste (um die Verpflegung (wenn man außerhalb des Hostels / der Jugendherberge isst) geht es primär nicht. Immerhin muss ich bei Klassenfahrten / Kursfahrten so schon 24/7 zur Verfügung stehen, außerhalb der regulären Arbeitszeit.
    Zum Glück hält sich das Land NRW an die höchstrichterliche Entscheidung. Selbst wenn wir wollten, dürften wir gar nicht verzichten. Und das ist gut so!

    Und unser Mathe LK Lehrer hat damals gesagt: Wir fahren nicht da und dahin (zu teuer), sondern fahren innerhalb von Deutschland weg. Mit so einem Argument kann man auch mal sagen: Wir fahren nicht an das trendigste Ziel, sondern an ein Ziel, was nicht so viel kostet (für die Schüler).
    Ein pädagogisch wertvolles Ziel, was nicht so teuer ist, findet man immer.

    Bei uns dürfen TZ Kollegen mit kleinen Kindern Wünsche bzgl. ihrer Stundenplangestaltung angeben:
    z.B.
    - Bitte nur einmal in der Woche Nachmittagsunterricht (ggf. Tag angeben, an dem es gar nicht geht) / bitte kein Nachmittagsunterricht
    - Bitte erst zur 2. Stunde Unterricht (ggf. mit Einschränkung der Tage)

    I.d.R. klappt das auch.

    Insbesondere sollte die SL bei ihrer Konferenzplanung auf die Belange der Kollegen / auf die regionalen Probleme mit der Kinderbetreuung Rücksicht nehme.

    Und ja: Es hat etwas mit Familienfreundlichkeit zu tun.

    Dann muss man eben einen Hort finden, der auch freitags bis 17 Uhr auf hat...

    Der ist ja auch so leicht zu finden. Nur da es in einer Großstadt klappt, heißt es noch lange nicht, dass es in einer anderne Großstadt oder auf dem Land klappt. Manchmal hat man es schon schwer genug einen Betreuungsplatz in der Nähe zu finden.
    Und es macht bestimmt Spaß das Kind über zig km zu einem Hort zu fahren. Und wenn das Kind morgens in die Kita XY geht und Nachmittags dann in einen Hort, der zig km weg ist, kann man kaum von Familienfreundlich sprechen (wie kommt das Kind dahin?)

    Zum Problem Kita-Platz zig km weg (der bessere Betreuungszeiten hat, soweit man denn einen Platz da findet):
    Da haste dann wieder das Problem morgens rechtzeitig da zu sein. Von den Nachteilen, die dem Kind daraus entstehen, mal ganz abgesehen (Spielkameraden nicht in der Nähe, lange Fahrzeiten, frühes Aufstehen, ...)

    Wie andere User bereits geschrieben haben: In anderen Berufen hat man - wenn man TZ arbeitet - oft feste Arbeitszeiten (z.B. von 8 Uhr bis 13 Uhr). Auch hat nicht jeder eine Oma,Schwester oder jm. anders vor Ort, der das Kind bei Schließung des Kindergartens abholen kann. Auch der Partner hat nicht immer Zeit.

    Unsere TZ-Kollegen versuchen schon alles um ihr Kind während der Unterrichtszeit / den Extra-Terminen unterzubrinngen und für Betreuung zu sorgen. Geht das mal nicht, ist unser SL zum Glück kooperativ genug, sodass eine Lösung gefunden wird.
    Wenn es dem AG darum geht Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, dann sollte er auf die Belange der Kollegen Rücksicht nehmen.

    Wozu brauchen die SuS in Prüfungssituationen Internetzugang? Handys / Smartphones müssen vorne am Pult abgegeben werden. Selbst IF-Klausuren werden nicht am PC geschrieben. Ansonsten kann man - zumindest bei unseren PC's - den Internetzugang unterbinden.

    Warum darf man für die Befragung keine Flüchtlingskinder unterrichten? Ich denke, dass der Großteil der hier anwesenden Lehrer in mind. einer Lerngruppe mind. 1 Flüchtlingskind betreut. Führt ein solcher Ausschluss nicht zu einer Verzerrung der Ergebnisse? Auch das Unterrichten von Flüchtlingskindern kann Freude bereiten ...Hängt aber - wie bei jedem Schüler - von der Lerngruppe, von dem jeweiligen Schüler etc. ab.

    Das BL wäre fein zu wissen.

    Fall 1: Du hast 3 Fächer, eines davon wird an der Schule nicht angeboten: Ist in NRW kein Problem.
    Fall 2: Du hast 2 Fächer, eines davon wird an der Schule nicht angeboten: In NRW wird oft in den Stellenausschreibungen geschrieben, dass das Zweitfach an der Schule vertreten sein muss.
    Selbst wenn es geht: Es ist für Schulen immer ungünstig, wenn ein Bewerber nur mit einem Fach eingesetzt werden kann. Wenn es um eine Entscheidung geht, wird sich die Schule lieber für einen Bewerber mit 2 Fächern, die beide an der Schule vertreten sind, entscheiden.
    Und für einen selbst ist es auch unbefriedigend: Ich möchte schon gerne mind. 2 verschiedene Fächer unterrichten und nicht nur eines.

    Ja, in der S I ist es genauso. Da schaut sich das Ganze der Klassenlehrer ein. Wenn ein Schüler z.B. in Latein eine 5 hat und sonst überall eine 2, besteht keine Versetzungsgefährdung. Anders sieht es aus, wenn er in Latein eine 5 hat und in den Hauptfächern eine 4 (Achtung! Gilt nur für L als 1. Fremdsprache. Bei Latein als 2. Fremdsprache, zählt L zur Fächergruppe 2 ("Nebenfächer") und der Klassenlehrer muss gucken, inwiefern eine Versetzungsgefährdung besteht.

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