Du kündigst nicht, du bittest um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Du bekommst von der BezReg dann einen Bescheid, wo alles z.B. zur Nachversicherung drin steht.
Dann hat man theoretisch 2 Wochen (?) Zeit, um seinen Antrag zurück zu ziehen.
Danach wird man aus dem Beamtenverhältnis enlassen und wird nachversichert und hat somit Anspruch auf Rente.
Geh mal zum Arbeitsamt, die können dir ggf. helfen um nach alternativen Jobs zu suchen.
Beiträge von Flipper79
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Wenn unsere IKL-SuS z.B. in Mathe, Englisch, ... nicht auf dem Stand der anderen Klassenkameraden sind (z.B. nicht auf dem Niveau eines Neuntklässlers, sondern auf dem Niveau eines Sechstklässlers) versuchen die Fachlehrer ihm das entsprechende Material zu geben. Wenn die anderen SuS Stillarbeit machen, erklärt er dem IKL-Schüler seine Aufgaben (oder ein leistungsstarker Schüler, der bereits mit seinen Aufgaben fertig ist).
Könntest du deinem Kollegen nicht diesen Vorschlag machen? Wir schaffen z.B. für die Schüler dann Workbooks an. Die SuS dürfen die Lösung nur nicht ins Workbook schreiben, sondern sollen die Lösung (ggf. den ganzen Satz) in ihr Heft schreiben. So ist es doch auch nicht so viel Aufwand für deinen Kollegen. -
Genau. Ich habe "leider" nur eine Sek II Qualifikation. Aber das haben hier in NRW viele.
Klar das wäre natürlich ein Vorteil. Es scheint aber nicht so zu sein wenn ich die Sek I Quali habe. Wenn es so wäre dass ich dann beide hätte müsste ich ja keinen Laufbahnwechsel beantragen?! Es scheint dann als wenn ich eine oder die andere habe?! Völlig verwirrend....So viele Leute haben eine reine S II Lehrbefähigung nicht, es sei denn sie arbeiten an Berufs- / Weiterbildungskollegs, die (nur) die gymnasiale Oberstufe anbieten. Für ein Gym / Gesamtschule ist man ohne S I Lehrbefähigung so gut wie gar nicht in der SI einsetzbar (zumindest rein rechtlich).
Man muss auch keinen Laufbahnwechsel anstreben. Ich habe ein paar S I Veranstaltungen belegt, eine kleine Prüfung gemacht (in einem Fach eine Klausur geschrieben, im anderen Fach eine 1/2 Stündige mdl. Prüfung) und hatte dann die Lehrbefähigung für die S I und S II. Mittlerweile heißt der Studiengang Gym / Gesamtschule.
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Eine Kollegin hat zu Beginn des SJ ihre Bewertugnskriterien (von einer 1 bis 6) den SuS ausgedruckt, kopiert und ebenfalls die Anforderungen, die im Abi gestellt werden mit ausgeteilt (es handelt sich um einen aktuellen Q1 Kurs, mit dem sie in der EF Probleme hatte).
Ich dokumentiere genau wer wann gestört hat / nicht mitgeschrieben hat / nix gemacht hat etc. Dann kann ich sagen: Du hast dann und dann nix gemacht / gestört whatever. Tests dürfen zwar nicht so viel zählen, aber man hat dann zumindest bei einigen Hansels etwas handfestes in der Hand.
Klausur / Arbeit:
Ich mache einen Bewertungsbogen (WAS wird gefordert? WELCHE Punktzahl max., welche erreicht). Zwar gibt es immer noch Hansels, die feilschen, aber ich sage dann: Du hast das und das geschrieben. Es ist zu oberflächlich .... -
Wie handhabt ihr das mit Freiplätzen? Meiner Meinung nach wäre die Annahme von Freiplätzen Vorteilsnahme, sondern man müsste die eigentlich auf die Schüler verteilen und dafür die finanzielle Belastung für die einzelnen Schüler senken.
Oder wie ist das bei euch?
Interessieren würde mich NRW.
/Edit: Nach Genehmigung der Schulleitung ok. Selbst recherchieren hilft teilweise.
Jup. Wichtig: Es dürfen keine Klassenfahrten genehmigt werden, bei denen nicht gewährleistet ist, dass die mitfahrenden Kollegen die Kosten erstattet bekommen.
Und wenn der SL den mitfahrenden Kollegen einen Vordruck unter die Nase hält, dass sie - wenn das Budget nicht ausreicht - die Kosten (teilweise) selbst tragen müssen, dann ist dieser Wisch nicht rechtmäßig. -
Da fehlen mir die Worte!
Mir fehlen da auch die Worte. Mal ganz abgesehen davon, dass dieses Prozdere sehr unsensibel der Kollegin gegenüber ist, würde ich mich als Elternteil von Max Mustermann, der davon betroffen ist und bis 17 Uhr in der Schule sitzen muss, doch sehr bedanken. Bei uns haben Schüler
- anderen Nachmittagsunterricht. Zweiteilen können sie sich ja nicht
- nachmittags Vereinstraining / eine Stunde in der Musikschule / Fahrschule / Arzttermine (wenn sie diese denn in die unterrichtsfreie Zeit legen. Denn auch das ist nich Gang und Gäbe)Außerdem gibt es zumindest in der SI genaue Vorgaben wie oft in der Woche Nachmittagsunterricht haben darf. Außerdem dürfen unsere Schüler dann keine Hausaufgaben für den Folgetag auf bekommen. Als Kollegin würde ich mich bedanken, wenn ich der Klasse von Max keine Hausaufgaben geben darf, da er am Nachmittag außerplanmäßig Nachmittagsunterricht hat.
Was macht Max überhaupt in der für ihn ausgefallenen Stunde? In der Oberstufe hätte er eine Freistunde, aber in der Sekundarstufe I kann man dem Schüler ja schlecht sagen: Geh mal nach Hause oder in die Stadt, da deine Fachlehrerin auf der Beerdigung ist. Also wird so die Pflichtstundenzahl von Max erhöht ...
Als Elternteil würde ich auf die Barrikaden gehen. Ich möchte auch nicht wissen, wie viele SuS bei dem Extratermin fehlen ...
Wir sind zwar dazu angeleitet Arzttermine außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu legen. Wenn wir aber erst zur 4. Stunde haben, dürfen wir um 8 Uhr zum Arzt. Und wenn wir um 13 Uhr Schluss haben, dürfen wir um 15 Uhr zum Arzt (es sei denn es ist vorher klar, dass an dem Nachmittag eine Konferenz angesetzt ist). Wenn man dann an Tag X wegen Vertretung um 8.30 Uhr zu Schule muss (man dieses aber nicht wegen des Arzttermins schafft) spricht man nett mit dem Stundenplanmacher und er findet dann schnell eine Lösung.
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Genau. Lassen wir das doch die kinderlose Frau Pace machen, die mit genau diesem Argument auf Hüttenaufenthalte und Studienfahrten geschickt und für andere außerunterrichtliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Wandertag, Projekttage, etc.) eingeteilt wird. Weil sie hat ja keine Kinder.
Zum Glück haben wir ein Kollegium, das in so einem Falle solidarisch wäre. Irgendein Freiwilliger (der sich vll. sogar auf eine solche Fortbildung freut) findet sich bei uns immer (wenn "Ersatz" gesucht werden sollte).
Bei uns nehmen auch junge Eltern am TOT, Wandertag etc. teil und fahren auch auf Klassenfahrten mit. -
Wird sicher auch besser, wenn man das Kind laufend darin bestätigt, wie "schlimm" der Geburtstag doch ist...
Darum geht es in diesem Fall auch gar nicht.
Es geht einfach um eine gewisse Sensibiltät, dass das Kind nicht erneut denkt "Mama hat mich nicht lieb", "Ich bin alleine" (oder ähnliches).
Es geht darum, dem Kind an seinem Geburstag (der ja ohnehin gewisse Erinnerungen hervorruft) ein stabiles Umfeld zu bieten, wo die Adoptivmama beim Geburstag mit dabei ist. -
Zur Mehrarbeit (NRW)
Überstunden müssen pro Monat vergütet werden. Wer mehr als 4 Mehrarbeitsstunden gemacht hat, hat generell ein Anrecht auf diese Überstunden.
Fällt nun Unterricht aus (Hitzefrei, Klassenfahrt, Schüler aus anderen Gründen nicht da) und liegen keine dienstlichen Gründe vor (z.B. Lehrerkonferenz), erhält man diese als Minusstunden. Plus- und Minusstunden dieser Art dürfen aber nur pro Monat verrechnet werden.
Wenn ich also im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 2 im September entfallen, müssen mir 4 vergütet werden.
Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. im Oktober 2 entfallen, im September hingegen nicht, müssen mir diese 6 Überstunden vergütet werden.
Zumindest ist es bei uns so:
Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 4 entfallen, bekomme ich dennoch 2 Überstunden bezahlt (da ich einmal über der magischen Grenze von 4 Überstunden war).Wenn bei uns die Abiturienten nach den Osterferien weg sind, werden die Minusstunden, die dann entstehen pro Monat verrechnet.
Wir müssen aber nicht das ganze Jahr mehr Stunden arbeiten, damit wir diese dann "abfeiern" können. Lies mal bei Tresselt den Mehrarbeitsthread.
http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm (gilt für NRW)Da steht relativ gut drin, was erlaubt ist und was nicht!
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Kannst du - wenn deinem Wechselwunsch - nicht entsprochen wird, nicht einfach den stellvertetenden Fachschaftsvorsitzenden fragen? Bei uns wäre so etwas ohne weiteres möglich (sowohl von der SL-Ebene als auch von Seiten des Kollegiums aus).
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Früher hat man sich als Ref das Schulbuch geschnappt, ggf. noch weitere Schulbücher und hat das Internet befragt (Tante Google soll helfen).
Ich bin auch in manchen Themen nicht drin, arbeite mich dann aber selbstständig ein ... -
Klasse! Ich liebe User, die sich null Gedanken zu einem UB machen und die nur geliefert bekommen wollen, ohne auch nur ansatzweise zu notieren:
- Was sie sich schon überlegt haben
- Was das Ziel der Stunde sein soll.
- Was die SuS zu diesem Thema bereits wissen! -
Wie man sich für das Listenverfahren anmeldet, steht hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hi…zanleitung.htmlAchtung! Man muss diese Bereitschaft am Listenverfahren teilnehmen zu wollen jährlich aktualisieren.
Du kannst eingrenzen, in welchen Städten / Regionen du übers Listenverfahren eine Stelle finden möchtest.
Es wird dabei nach ORdnungsgruppe (Durchschnitt 1. und 2. Staatsexamen) "gezogen".
Der beste Bewerber erhält ein Angebot, das er annehmen oder ablehen kann. (ggf. der Zweit- / Dritt- / ... -Beste)An unserer Schule sind 2 oder 3 jüngere Kollegen, die über das Listenverfahren zu uns gefunden haben.
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Ich kann nur für NRW sprechen:
Physik ist ein Mangelfach (M auch), aber
- Großstädte können eher die Stellen besetzen als Schulen auf dem Land.
- Schulen (kann ich jedoch nur für das Gym beurteilen) haben zwar im Endeffekt einen lehrermangel (verbunden mit Unterrichtskürzungen), auf dem Papier hingegen sind sie zu 100% (oder über 100% ausgelastet). Das hängt mit einer etwas seltsamen Rechnung unserer alten Landesregierung zusammen, die sich alles schön gerechnet hat. Wir durften keine Stellen ausschreiben, obwohl eigentlich Bedarf besteht ... -
Was zur Hölle ist denn ein Bogen? Ein Blatt ausm Block?! Müssen sie doch ohnehin dabei haben.
Der TE meint sog. Klausurbögen. 4 Seiten zusammen (Doppelseite, wenn man es aufklappt). Im Endeffekt aus einem normalen Heft aus der Mitte jeweils rausgerissen. Wenn man 2 oder mehr Bögen braucht, legt man sie ineinander. WErden bei uns im Abi genutzt.
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Schüler, meine (Plural). Hier: die Mitschüler.
Schüler, mein (Singular): der (potentiell) abzuschiebende Schüler.
Man muss dann den SuS (Mitschülern) aber auch vermitteln: Leider muss xy abgeschoben werden (und es erklären). Man kann ja sein Bedauern ausdrücken, muss den Schülern dann aber auch sagen, dass die rechtlichen Möglichkeiten derzeit ausgeschöpft sind. Dass die Schüler - wie im Fall Bivisi - versuchen können ihren Protest (sei es über Bettlaken mit einer Botschaft, sei es ein Leserbrief etc) auszudrücken, aber man als Lehrkraft nicht aktiv versuchen darf die Abschiebung zu verhindern (Polizei keine Auskunft geben, Schüler vorwarnen). Je nach Alter der Schüler kann man ihnen auch die rechtliche Lage bzw. die rechtlichen Konsequenzen, wenn man dieses tun würde, erläutern. Natürlich geht es mir nicht am Arsch vorbei, wenn ein gut integrierter Schüler abgeschoben wird, aber wenn scheinbar keine Asylgründe vorliegen, liegen halt keine vor. Das wurde im Vorfeld geklärt. Und ja ... man kann an der Abschiebepraxis als Schüler Kritik üben. -
Äh, wie arrogant ist das denn bitte? Und das von Lehrern, die sich immer wieder ,zu recht, beschweren, dass jeder meint, er könne bei unserer Arbeit mitreden.
Wenn eine Abschiebung erfolgen soll, ist ein Verfahren durchlaufen und es wurde geprüft. Sind wir ein Rechtsstaat oder eine Bananenrepublik? Mit welchem Recht verlangen wir eine Überprüfung.Das sehe ich auch so! Wenn eine Abschiebung erfolgt, sind die rechtlichen Möglichkeiten (Klage, ...) ausgeschöpft. Ob es doch noch Möglichkeiten wie im FAll Bivsi gibt, steht nicht in meiner Macht und nicht in meiner Entscheidungsbefugnis.
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Finde ich gar nicht eindeutig, geht nämlich an allen Stellen davon aus, dass alle Mitarbeiter im Schulhaus Beamte sind. Fängt ja schon beim ersten Satz an und geht so weiter.
Und das das sehr heikel ist und unterschiedliche Interpretationen (so wie bei Gesetzestexten ja öfter der Fall) möglich sind, zeigte ja schon der Artikel!Der ganze 2. Absatz von plattyplus scheint eher allgemein für Lehrer zu gelten. Ich gehe - auch da ich Beamtin bin, würde es aber auch als Angestellte machen - lieber auf Nummer sicher und warne weder Schüler vor noch behindere ich irgendwelche polizeilichen Maßnahmen. Auf den damit verbundenen Stress (selbst wenn es auf einen Freispruch rauslaufen sollte und es keine dienstrechtliche Konsequenzen geben sollte), kann ich gut und gerne verzichten. Man muss ja nur den einen Richter finden, der die Linie von dem hier zitierten Verwaltungsrichter folgt. Danke! Brauch ich nicht! Wenn jm. abgeschoben werden soll, gehe ich davon aus, dass alles Rechtliche geklärt ist. Ich muss mich dann nicht mehr darüber stellen und gebe die Auskünfte, die von mir gefordert werden.
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Danke für deine Mühen. Ich weiß jetzt wie ich im Falle eines Falles zu handeln habe (ich hatte eh schon diese Tendenz, die aber nun auch rechtlich bestärkt wird).
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Eine Initiativ-Bewerbung ist immer gut. Manche Schulleiter (zumindest am Gym) schreiben manche Stellen (fest & Vertretung) gar nicht erst aus, da sie Angst haben, dass die Stelle eh nicht besetzt wird. Da schreiben sie lieber eine Stelle aus, die eine vielversprechendere Fächerkombi besitzt.
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