Beiträge von Flipper79

    Wenn ein Schüler in einer Arbeit 18,5 Punkte hat, gebe ich ihm eigentlich immer die bessere Note. Offiziell gebe ich dann an, dass bei 19 Punkten der Schnit für die bessere Note ist. Bisher hat sich noch keiner beschwert (auch keiner, der 18 Punkte hatte).

    @ callum: Ein Fachleiter, den ich kenne, hat mir diese Auskunft gegeben. Ich denke, dass dahinter auch das Argument "Der Staat kann Geld sparen" steckt. Abgesehen davon wird ohnehin von einigen gefordert, dass alle Lehrer, egal an welcher Schulform sie unterrichten, das gleiche Grundgehalt / die gleiche Besoldungsstufe bekommen sollen. Da wohl (leider) eher nicht damit zu rechnen ist, dass z.B. Primarstufenlehrer nach A13 besoldet werden, müssen wohl (angehende) Gymnasiallehrer in den sauren Apfel beißen.
    Zudem gilt die Regelung mit dem verkürzten Ref bereits zum kommenden Sommer und da sind wohl auch noch Refs dabei, die ein 1. Staatsexamen haben und kein BA/MA.
    Von offizieller Seite hört man wohl nichts.


    Lg


    Ich sehe noch ein weiteres Problem: Wenn z.B. Klasse 9 c am Nachmittag keinen Unterricht hat, Klasse 10 a auch nicht (Lehrer krank), die anderen 10ten Klassen jedoch schon. Ich sehe einen Schüler im Supermarkt, den ich nicht im Unterricht habe. Wie soll ich entscheiden, ob er in der 10 a, 9c oder 10b ist? ?(

    @ Vader: Jup, du hast Recht. Die Refs, die im Sommer anfangen und keine 2. Staatsarbeit mehr schreiben müssen, werden zwar ein halbes Jahr früher fertig, aber sie werden nach Beendigung des Refs und Einstellung an einer Schule (wegen dem Wegfall der 2. Staatsarbeit) nicht mehr nach A13, sondern nur noch nach A12 besoldet.
    @ Sonnenkönigin: Wie es bei OBAs ist, weiß ich nicht. Wenn diese Regelung aber gelten sollte, dann könnte ich mir vorstellen, dass man auch danach nur mit A12 (als Angestellter dementsprechend mit TVL12) eingestellt wird.
    Ich meine aber, dass die Verbeamtungsgrenze in NRW bei 40 Jahren liegt (bis vor kurzem 35). Dabei ist es egal, ob man ein Mangelfach hat oder nicht. Ich weiß von ein paar Quereinsteigern, die nicht mehr nach dem 40. Lebensjahr verbeamtet werden konnten (obwohl es ihnen vorher versprochen wurd bzw. sie damit gelockt wurden)


    lg

    Zitat

    Der Lehrerrat hat eine wichtige Funktion als Vermittler in persönlichen und dienstlichen Angelegenheiten zwischen Schulleitung und Kollegium. Die Schulleitungen haben oft andere Ansichten und verstehen die Probleme der Kollegien, können aber nicht anders reagieren, weil sie die Anweisungen der obersten oder oberen Dienstaufsichtsbehörde zu befolgen haben. So wird der Druck von oben nach unten weitergegeben. Hier würde eine grundlegende Beratung der Lehrerräte oder der Kollegien gut tun.
    Ein Ausgleich der Interessen ist unbedingt notwendig und sehr wichtig. Deswegen lege ich großen Wert auf diese Webseite. Ich selbst war 9 Jahre lang Vorsitzender eines Lehrerrats und meine Frau noch viel länger.


    Quelle: http://www.tresselt.de/lehrerrat.htm



    Quelle: http://www.lehrernrw.de/personalraete


    lg

    Hallo KApri84,


    keine Angst: Um nicht Beamter auf Lebenszeit zu werden, muss schon etwas gravierendes passieren: Wie du schon sagtest Tafelsilber klauen, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, handgreiflich gegenüber Schülern werden, whatever.
    Du hast ja (zumindest in NRW) 4 Unterrichtsbesuche i.g. (2 im ersten Jahr, die anderen beiden bis zum Ende der Probezeit). Selbst wenn ein Besuch daneben gehen sollte, ist es sicherlich nicht ideal, aber kein Beinbruch.
    In die Beurteilung fließen aber nicht nur die Beobachtungen der Unterrichtsbesuche ein, sondern auch dein sonstiges Engagement in der Schule: Begleitet Du Klassenfahrten, hast Du Sonderaufgaben in der Schule (z.B. Fachvorsitz, Beratungslehrer, ...), bietest Du eine AG an? Weitere Gesichtspunkte: Bist Du zuverlässig? "Schwänzt" du regelmäßig Konferenzen? Wie verhälst Du dich gegenüber den Kollegen, Eltern, Schülern?


    Wenn der Schulleiter nach 3 Jahren meint, dass Du dich nicht bewährt hast, dann kann deine Probezeit verlängert werden (NRW: max. 5 Jahre). Wenn der Schulleiter nach dieser Zeit (ggf. schon nach 3 Jahren) meint, dass Du nicht fähig bist, bist Du für alle Zeiten draußen. Klingt hart, ist aber leider so. Allerdings musst Du schon wer weiß was anstellen, dass Du die Probezeit nicht schaffst.


    Lg

    Sehe auch nicht den Sinn eines extra geschützten Forums, da ich brisante Fälle / spezifische Probleme ohnehin nicht im Internet thematisieren würde. Wie Hamilkar bereits sagte, würde ich diese Fälle mit Kollegen besprechen, da die Lösung mancher Fälle ohnehin speziell auf den betreffenden Schüler abgestimmt werden muss.


    Eine detaillierte Beschreibung wäre hier ohnehin nicht möglich, da jeder Kollege eine Schweigepflicht über schulinterne Dinge hat ...



    Lg Flipper

    @ abaece: Ich habe zwar kein solches Formblatt erhalten, aber in der Schule kann ich meinen Unterricht nicht so intensiv vorbereiten, wie zu Hause. Zum einen ist es im Lehrerzimmer oft zu laut und zum anderen hat man zu Hause sämtliche Unterlagen, Bücher etc. Ich schleppe nicht jeden Tag alle Bücher mit, die für meine vorbereitung notwendig wären. Hinzu kommt, dass man in der Schule oft abgelenkt wird (z.B. Gespräche mit schülern, Kollegen, ...)


    Ich würde an Deiner Stelle etwa abschätzen wie lange man zu Hause seinen Unterricht vorbereitet (ist es der Samstagnachmittag, der Sonntagvormittag, 2 Stunden am Mittwoch nach der Schule etc)?


    lg

    @ Brigitte: Ich kenne es auch so, dass Kollegen häufig störenden Schülern ohne Rücksprache mit dem SL einen ORdnungsdienst beim Hausmeister aufdrücken. Dann wird der KL und die Eltern informiert und fertig. Und wie der kleine grüne Frosch beschrieb, muss der SL bei solchen "Ordnungsmaßmanhemn" nicht involviert werden.


    lg

    Können nicht alle Kollegen, die in der Klasse unterrichten, einen gemeinsamen Plan aufstellen, welche Konsequenzen für ein bestimmtes Fehlverhalten drohen?
    Ansonsten könntet ihr gemeinsam für deinen Unterricht Konsequenzen vereinbaren.


    Lg

    Zitat

    Original von Angestellte
    Also nochmal nicht weniger für die einen, sondern gleich viel (netto) für alle ist mein Ziel. Ist denn das wirklich zu viel verlangt?


    .. verständlich. Immerhin leisten angestellte und verbeamtete Lehrer die gleiche Arbeit und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es netto einen (großen) Unterschied macht, ob man verbeamtet oder angestellt ist.


    lg

    Hallo dumbledore,


    ich weiß nur wie es bei uns in NRW ist: Wenn wir das Ref aus triftigem Grund abbrechen (z.B. KRankheit, Pflege eines Familienangehörigen, Familienzusammenführung, berufliche Weiterbildung, ...) dann haben wir die Chance das Ref zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehem. Es würde dann an der gleichen STelle fortgesetzt, an der es unterbrochen wurde. Sprich: wenn man nach 1 JAhr abbricht, muss man bei Wiedereintritt noch 1 jahr absolvieren (demnächst wohl nur noch ein halbes Jahr).


    Lg

    Hi Micky,


    hier steht was:


    Zitat

    - die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz für die Verteilung von Anrechnungsstunden zum Ausgleich besonderer schulischer Belastung - die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz über Fortbildung zu beschließen - der Mitbestimmung bei der Abordnung von Lehrkräften wenn sie nicht länger als ein Schuljahr andauert. - die Mitbestimmung bei befristeten Einstellungen wenn die Beschäftigungsdauer ein Jahr nicht übersteigt. - der Wegfall der Mitbestimmung bei der Ernennung zur Schulleiterin oder zum Schulleiter. - die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung bei Neueinstellungen.


    http://www.vbe-nrw.de/content_…f2e71b57dea43a84275c8767b


    Ich würde dir raten, dich an eine Gewerkschaft zu wenden (wenn du Mitglied in einer bist) und / oder den Lehrerrat bei Bedarf um Hilfe bittest.


    lg

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