Ich frage mich nur, ob dieses "wunderschöne Ritual" rechtlich zulässig ist.
"In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I werden grundsätzlich nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben. Dies beinhaltet auch mündliche Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen anstelle einer Klassenarbeit. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Schulleitung.
Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An diesen Tagen dürfen keine anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden, zum Beispiel keine Tests.
Nach Möglichkeit sollen in Wochen mit zwei Klassenarbeiten keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden."
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/wie-kommt-eine…isnote-zustande
Wir haben schon Probleme in den Hauptfächern 2 Klassenarbeiten pro Woche unterzubringen (und nicht mehr) und dafür zu sorgen, dass die Arbeiten gut verteilt sind. Man denke v.a. an die kurzen Wochen im 2. Halbjahr.
Außerdem:
"Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich "Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen"
Quelle: wie oben.
Sonstige Mitarbeit kann ja wohl nicht heißen: Jede (zweite) Woche ein Test.