Beiträge von Flipper79

    Ich möchte mich bei euch ganz herzlich bedanken,

    meiner Freundin geht es leider immer noch nicht besser.
    Der behandelnde Arzt sagte ganz deutlich, dass ihre Arbeit aus dem Krankenstand sie sehr geschwächt hat, ja sogar den Zustand verschlimmert.
    Ich mache mir ziemliche Sorgen um sie.

    Unser Lehrerrat ist absolut keine Hilfe, sondern der verlängerte Arm der Schulleitung.
    Wir werden, sobald es meiner Freundin besser geht, den Personalrat darum bitten, in so einem Härtefall eine Versetzung (die seit Jahren nicht klappt) voranzutreiben...

    Ich drücke euch die Daumen. Ich schreibe dir gleich noch eine PN!

    Der Personalrat soll ggf. auch mal mit der SL reden, wenn die SL deine Freundin weiter belästigt.

    Dazu müsste eine Chefin da sein, die ist aber aktuell im Homeoffice ;)

    Es bleibt also aktuell nur bei uns die Sekretärin, denn die Konrektorin ist ja selber im Unterricht.

    Dann die Konrektorin aus dem Unterricht holen. Das Mitteilen, dass der Vater das Kind bitte sofort mitnehmen soll und nicht eher wieder zur Schule bringen darf, bevor ein neg. PCR Test vorgezeigt werden kann, sollte nicht zu lange dauern.

    Wenn er nicht geht --> ggf. Polizei holen. Die kann dann auch andere Maßnahmen auffahren, die nicht wirklich schön fürs Kind sind

    Wir hatten heute ein Kind, was gestern positiv getestet wurde und heute einfach wieder da war (angeblich ein negativer PCR-Test, den uns aber keiner belegen konnte) vier Tests dann in der Schule wieder positiv und der Vater wollte es einfach nicht glauben und ist in der Schule aufgeschlagen und hat den Aufstand geprobt :autsch:

    Unsere arme Sekretärin

    :autsch:

    Kann da nicht das Ordnungsamt tätig werden?

    Der neg. PCR Test musst ja belegbar sein ... oder machen die einen auf Djocoviv im Umgehrt?

    Ein anderes Beispiel: Nehmen wir einen Beamten, der beim Finanzamt z.B. arbeitet. Er ist seit November krank. Würde der AG dann auch verlangen, dass "Fristsachen" vom erkrankten Kollegen von zu Hause aus bearbeitet werden?

    Nö! Da gibt es eine Vertetung.

    Apropos Vertretung. Irgendwer muss doch auch die Klassen der Kollegin vertreten. Kann den Kram nicht diejenige oder derjenige korrigieren, der die Klasse(n) jetzt hat?

    Na, dann hoffe ich mal, dass wir demnächst dein Bild mit einer passenden Schlagzeile in der Zeitung sehen!

    Wenn es nur mal ein Bild in der Zeitung ist.

    Wenn man nackt in der Schule erscheint, dürften wohl dienst- und strafrechtliche Konsequenzen folgen.

    Aber hey! Mach nur! Die SuS dürften sich freuen und dich dann fotografieren und dann steht das garantiert nicht nur in der Zeitung, sondern auch irgendwi bei WhatsApp, Insta & Co (wenn es da bleibt)

    Laut WDR APP

    • Mehr als 28.000 SuS in NRW in Quarantäne
    • In den ersten Tagen nach Schulbeginn: 20.200 SuS pos. getestet
    • Diese Zahl (20.200) umfasst schul. und außerschul. Tests
    • 0,99% aller Tests Pos. (vor Ferien: 0,28%)
    • an weiterführenden Schulen: mehr als 3 Mio Tests, darunter 7.583 pos = 0,25%; vor Ferien: 0,12%

    Wie kann das? Ich dachte, Schulen sind Hygienefilter und sichere Orte

    Ich kann aus NRW sagen:

    Die SL sind angehalten die Bestnote nicht zu oft zu verteilen (Bestenauslese). Vergibt ein SL zu oft zu gute Noten, kann es sein, dass der die Beurteilungen zurück bekommt mit der Bitte der Überprüfung.

    Standardnote soll in NRW (bei A14 Beförderungen) 3 Punkte sein (5 Punkte wären die Bestnote, 1 Punkt die schlechteste Note)

    Außerdem bedarf es in NRW einer besonderen Begrüdung, wenn ein Notensprung (von 3 auf 4 P, von 4 auf 5 P) im Vergleich zur letzten Beurteilung stattgefunden hat.

    Ich habe auch einen Herzfehler und meine Hausärztin hat kein Problem darin gesehen, dass ich mich impfen lasse.

    Ich habe mir sogar meine 3 Impfungen nicht bei meiner Hausärztin abgeholt.

    Komplikationen hatte ich so gut wie keine (nur Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen).

    Dass Ungeimpfte sich täglich testen müssen unter Aufsicht, finde ich legitim.

    Immerhin geht es gerade in der Schule auch um den Schutz von allen Beteiligten. Die Stiko hat eine Impfempfehlung für 5 bis 11 Jährige nur für die Kinder herausgegeben, die vorerkrankt sind oder vorerkrankte Angehörige haben. Dementsprechend gibt es gerade bei den "Kleinen" noch viele Ungeimpfte.

    Die Verpflichtung zu Notenbesprechungen am Ende eines Quartals kann ich aus der APO-GOSt nicht entnehmen - ggf. noch über die Beratungspflicht nach § 5 insbesondere bei drohenden Defiziten ableiten.

    Man möge mich aber auf der Basis der APO-GOSt eines Besseren belehren.

    § 13

    "3) Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben."


    Quelle:

    https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p13

    Quartalsnoten am Ende des 1. Quartals eines jeden Schulhalbjahres: Ja, am Ende des HJ muss man diese den SuS nicht mehr mitteilen,


    Das klingt aber alles sehr nach privaten Absprachen mit einer konkreten SL. Oder ist das in Hessen offiziell so geregelt mit dem Homeoffice für Schwangere? Die TE schrieb ja, dass alle schwangeren Lehrerinnen in ihrem Umfeld krankgeschrieben werden.

    Über die Umstände der Krankschreibung weiß man nichts.

    Eine Krankschreibung kann jedoch nur erfolgen, wenn eine Krankheit vorliegt.

    Eine Schwangerschaft an sich stellt keine Krankheit dar.

    Dass man als Schwangere derzeit nicht in der Schule arbeiten sollte, ist etwas Anderes.

    Wenn ein Arzt eine Schwangere ohne Vorliegen einer Krankheit krank schreibt, können für den Arzt Konsequenzen folgen.

    Der Dienstherr ist dazu berechtigt der Schwangeren andere Aufgaben zuzuteilen. Ob er es macht oder nicht (warum auch immer), ist seine Entscheidung.

    .

    Soweit ich weiß, muss, zumindest am BK, nur etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes eine Notenbesprechung stattfinden. Bei Klassen, die keine Halb-, sondern nur Ganzjahreszeugnisse erhalten, würde somit eine Notenbesprechung zum Halbjahr ausreichen.

    Gym auch.

    1 Notenbesprechung 1. HJ Quartal 1

    1 Notenbesprechung 2. HJ Quartal 2

    Dann auf Nachfrage zwischendurch

    Insbesondere wird sogar geraten, kurz vor den Zeugnissen (mit Ausnahme der Leistungsübersicht der Q2 am Ende des 2. HJ, vor Ostern) KEINE Zeugnisnoten, maximal Quartalsnoten (2. Quartal) zu nennen.

    Es kann ja rein theoretisch sein, dass (SI und EF) ein Schüler fast überall eine 4- bekommt und in der Konferenz dann angesprochen wird, dass zumindest einige KuK doch eine 5 geben sollten, um ein "Zeichen" zu setzen. Wenn man die Endnoten sagt und man die Note auf der Konferenz runter setzt, ist es ein 1a Widerspruchsgrund und die 5 wird kassiert. Das ist zwar theoretisch zum HJ (in der Regel) egal, aber zum Endzeugnis fatal. (Mal ganz davon abgesehen, dass der Schüler dann triumphiert). Nö! Ich sage keine Noten vor der Konferenz.

    Wer die Note begründet haben möchte, kann nach den Zeugnissen zu mir kommen.

    Wenn ich besonderen Gesprächsbedarf sehe, spreche ich die SuS nach der Konferenz an (oder nach den Zeugnissen)

    Auch das Flehen: "Kann nicht nicht vielleicht doch noch ne 2 und keine 3 bekommen" entfällt dann. Nach den Zeugnissen kommt dann von denen kaum einer mehr.

    Leider wird man nur böse von den SuS angeschaut, wenn man vor den Zeugnissen keine Noten verteilt (bestenfalls Quartalsnoten). "Das machen die anderen Kuk aber auch" "Von mir aus, ich mache es nicht"

    Nicht in Präsenz arbeiten zu dürfen heißt nicht, dass man ein BV benötigt oder sich krank schreiben lässt.

    Je nach technischen Möglichkeiten der Schule bzw. je nachdem was der SL mitmacht, gibt es folgende Möglichkeiten

    1) Du behältst deine Klassen & Kurse, wirst digital dazu geschaltet. D.h. du machst Unterricht, nur von zu Hause aus. Das setzt gewisse technische Grundlagen (funktionieredes WLAN, Apple-TV-Gerät oder ähnliches voraus).

    2) Du bietest Nachmittags digitale Förderkurse an, stellst den SuS, die gefördert werden sollen, Aufgaben, korrigierst sie usw.

    3) Du wirst für andere dienstlichen Tätigkeiten eingesetzt:

    > Du korrigierst ggf. Zeugs für KuK (wenn diese es wollen)

    > Du erstellst Material für KuK (Fördermaterial, ...), wenn diese es wollen

    > Du arbeitest nach Rücksprache mit den KuK am schulinternen Lehrplan

    > ...

    Wenn du 12 Wochenstunden unterrichtest, bekommst du "Arbeit" für etwa 12 Wochenstunden.

    Vieles lässt sich mit der SL klären, sodass du nichts machen musst, was dich anödet (etwas überspitzt gesagt: Wir schicken Ihnen mal eben alte Facharbeiten zu, digitalisieren Sie das bitte und schmeißen Sie schlechte Facharbeiten in den Müll). Vielleicht fällt dir ja auch etwas ein, was dir Spaß machen würde und wovon letztlich alle profitieren.

    Als jemand der die GKV komplett selbst bezahlt und dazu auch dort noch Selbstbehalt hat, kann ich wenig nachvollziehen warum die KDP so unverschämt sein soll... Aber das ist wohl nochmal einen andere Baustelle...

    Da der Staat auch eine Fürsorgepflicht (hinsichtlich der Gesundheit) für uns hat.

    Letztlich spart der Staat durch die KDP sehr viel Geld (hinzu kommt, dass die Beihilfe ohnehin gerne spart und bei den eingereichten Rechnungen gerne kürzt.

Werbung