Beiträge von Flipper79

    https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/sc…formationen-zum

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    in der SchulMail vom 8. Oktober 2020 habe ich Ihnen bereits umfassende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien 2020 gegeben. Allerdings hatte ich schon damals angekündigt, dass noch vor dem Ende der Herbstferien weitere Informationen zum Schulbetrieb folgen, falls die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erforderlich macht. Die Anpassungen und Ergänzungen betreffen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) sowie Hinweise und Empfehlungen zum Lüften in Unterrichtsräumen und Sporthallen. Diese werden weiter unten ausführlich dargestellt und durch ergänzende Expertenpapiere erläutert.

    In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.

    Bislang ist es insgesamt sehr gut gelungen, im Rahmen des angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten den Unterricht fast vollständig im Präsenzbetrieb durchzuführen. Vor den Herbstferien nahmen insgesamt 98,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht der Schulen teil. Auch der Anteil der aufgrund der Pandemie nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte war mit 4,3 Prozent weiterhin gering. Das waren und sind erfreuliche Zeichen einer Normalität im Rahmen dessen, was in der Pandemie im Schulbetrieb von allen beteiligten Akteuren geleistet werden kann und selbst in dieser schwierigen Situation möglich ist. Auch nach den Herbstferien möchten wir für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht sichern.

    Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.

    Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten.

    Mit dieser SchulMail werden folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:

    Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:

    https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsy…b-corona-zeiten

    Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

    Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

    https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressem…0-minuten-fuenf

    Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

    • Stoßlüften alle 20 Minuten,
    • Querlüften wo immer es möglich ist,
    • Lüften während der gesamten Pausendauer.

    Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

    https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

    Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

    • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
    • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
    • Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
    • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
    • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
    • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

    Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden. Im Falle eines Infektionsgeschehens an Ihrer Schule wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die örtlichen Gesundheitsbehörden auf der Grundlage Ihrer Dokumentationen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten weiterhin bestmöglich unterstützen.

    Schließlich möchte ich auch an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die Landesregierung allen Beschäftigten an Schulen in Nordrhein-Westfalen zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit bietet, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt der Testung in diesem Zeitraum ist frei wählbar.


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich hoffe, dass die mit dieser SchulMail übermittelten und ergänzenden Informationen sowie die im Text eingepflegten und verlinkten Fachpapiere und Empfehlungen für Ihre Planungen und Entscheidungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien von weiterem Nutzen sind.

    Ihnen und uns allen wünsche ich einen erfolgreichen und möglichst normalen Schulbetrieb nach den Herbstferien. Mir ist bewusst, mit welchen Anstrengungen und Herausforderungen ein solcher Schulbetrieb in Zeiten von Corona verbunden ist. Gerade deshalb danke ich Ihnen auch heute und erneut für Ihr besonderes Engagement in dieser besonderen Zeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mathias Richter


    <<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

    Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

    Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Schuljahr2020@msb.nrw.de , 0211 5867-3581

    HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.


    Rot durch mich

    Kein Splitting der Lerngruppen sagt Fr. Gebauer gerade


    Im Überblick Inhalt

    Mit der Maskenpflicht rechne ich ganz fest. Unsere Inzidenz hat heute die 100er Marke geknackt, worauf will man da bitte noch warten...

    Mit weiteren Maßnahmen rechne ich allerdings nicht, denn das wäre ja ein Ansatz von ernsthaften Schutzbemühungen und an denen hat bisher konsequent niemand Interesse gezeigt.

    Ich hoffe auch auf die Maskenpflicht, auch wenn die Inszidenz noch unter 35 liegt wie bei uns. Nur bin ich mir bei Fr. Gebauer nicht sicher, dass sie die wieder einführt. Worauf sie noch warten möchte? Darauf, dass auch in Schulen die Infektionszahlen durch die Decke schießen und reihenweise Schulen dicht machen ... Hoffe ich nicht ... aber zuzutrauen wäre es ihr.

    Die weiteren Maßnahmen wären dann das Lüften und die Bitte an SuS/ KuK einen Zwiebelook zu tragen. Ich hoffe ja noch drauf, dass irgendwas bzgl. sonstiger Veranstaltungen, die in der Schule stattfinden, gesagt wird. Nur dran glauben tue ich nicht. Das wird dann im Zweifel wieder in die Verantwortung der Schulen gelegt.

    https://www.land.nrw/de/termin/pres…en-herbstferien

    Um 15 Uhr soll heute ein "Pressbriefing" über den "angepassten Schulbetrieb" nach den Herbsferien geben.

    Ok heute 15 Uhr PK

    Heute 22 Uhr / 21 Uhr noch was: Schulmail.

    Ernsthaft schon am Mittwoch? Hey! Dann hätten die Schulleitungen ja den ganzen Donnerstag und den ganzen Freitag Zeit zu tagen.

    Oder kommt da sowas á la: Joah! Wir schauen weiter! Am Samstag / Sonntag gibt's noch mal ein Pressbriefing mit revidierten Infos?

    Oder wird der Druck doch zu stark?

    Bitte Maskenpflicht! Bitte nicht schon wieder Teile im Homeoffice!

    Übrigens: es gilt wohl explizit auch für Horte.

    Mein Sohn (3. Klasse) hat dann von 6:30 (Abfahrt Schulbus) bis 17:00 durchgehend Maske auf. Das kann doch auch nicht gesund sein.

    Naja ... ungesund ist es auch nicht. Es gab noch Niemanden, der wegen des Tragens einer Maske gestorben ist, aber wegen Corona sehr wohl.

    Man sollte den Eltern & SuS dann nur sagen, dass effektiver Weise die Maske regelmäßig gewechselt werden sollte. Eine durchgesabberte Maske hilft dann auch nix mehr.

    Wie ist das eigentlich so, bei euch, mit der Querlüftung, die wir als Lehrer sicherstellen sollen?

    Querlüften geht bei uns z. B. nicht wirklich. Ich kann in den miefigen Gang hinein lüften, das ist ja wohl nicht Sinn der Sache.

    Wir haben z.T. gegenüberliegende Räme, was aber nicht gerade immer sinnvoll ist diese Art des Durchlüftens

    Dass nicht alles dafür getan wurde, die Schulen flächendeckend mit Luftreinigungsgeräten für den Winter auszustatten, und stattdessen Geld an die Familien ausgeschüttet wurde, das man dafür hätte einsetzen können, zeigt die ganze Planlosigkeit und Inkompetenz der Verantwortlichen.

    Frau Gebauer empfiehlt stattdessen in einem der reichsten Länder der Welt dicke Jacken und Schals für den Unterricht :autsch:

    "Das Internet ist Neuland für uns" äh "Luftreinigungsfilter und der Umgang mit dem Corona-Virus" sind Neuland. Im Endeffekt ist auch das Internet wieder Neuland für uns, da ja über das Internet andere Maßnahmen recherchiert werden könnten. Masken würden auch helfen ...

    Was alle dir hier sagen möchten: Such dir Hilfe, die du scheinbar dringend benötigst. Lieber psychisch gestärkt in den Lehrerberuf gehen und das ggf. als Angestellte als psychisch angekackst zu sein (Ja, ich vergaß: Dir geht es ja wieder besser. Wirklich?)

    Wenn du jedoch zu große Angst hast, dass die Therapie einer Verbeamtung im Wege steht, dann lasse es.

    Dann beschwere dich aber bitte nicht in x Jahren, dass du psychisch komplett kaputt bist und du aus diesem Grund aus dem Dienst ausscheiden musst. Bedenke dann aber bitte, dass du dann bestenfalls eine Mindestpension bekommst (wenn du max. 5 Jahre im Beamtenverhältnis bist) und das reichlich wenig ist (ok ... es sei denn du erbst reich oder gewinnst im Lotto oder überfällst ne Bank ... wobei Letzteres jetzt auch nicht empfehlenswert ist, Zweiteres recht unwahrscheinlich ist (zumindest in dem entsprechenden Summenbereich).

    Und was CDL dir sagen möchte: Das Internet ist nicht so anonym, wie es zu sein scheint. Das Internet vergisst nichts. Das gilt auch, wenn man nicht auf Facebook, Instagram & Co unterwegs ist, sondern auc in Foren.

    Ich habe auch einen Schrieb meiner KK bekommen (und nein, auch ich schreibe nicht, bei welcher ... ist aber eine bei KuK sehr Beliebte): Auch ich muss aus den o.g. Gründen etwa 40 € mehr zahlen.

    Bolzbold : Hat deine KK dir auch zwei Gründe genannt und die beiden mit Blabla, einer Grafik und beiligendem Infomaterial versucht zu erklären?

    Mich wundert das gerade mit den Brandschutz-Türen. Sind das nicht in der Regel Türen, die offen stehen und im Brandfall zuschlagen?

    Kl.gr.Frosch

    Ne. Brandschutztüren sollten immer geschlossen sein.

    Wir haben zwar keine Brandschutztüren, sondern Zwischentüren aus Glas die aus den Brandschutztüren auch immer geschlossen bleiben solle (wobei das Glas im Zweifel schneller birst als einem lieb ist und dann doch der ganze Flur brennt).

    Wir sind in einem gerade sanierten Gebäude. Türen offen lassen ist nicht erlaubt: Es sind Brandschutz-Türen! Irgendeinen Tod müssen wir sterben :mad: Corona, Erfrieren oder Verbrennen. :hammer:

    Welcher Tod wäre dir am Liebsten?

    Nutzt doch ne Art Käseglocke oder Vakkum-Glocke (damit könnte ich als Physikerin dienen. In den Ferien baue ich ne Große).

    1 Glocke pro Schüler/ Lehrkraft, Luft absaugen, Lehrkraft mit Atemmaske und Sauerstoffgerät auf dem Rücken.

    Hat Vorteile

    1) Viren werden dann wohl auch abgesaugt

    2) Keine Ansteckung, da jeder seine eigene Glocke hat

    3) Kein Lüften nötig und damit kein Erfrieren.

    4) Verbrennen auch nicht unbedingt möglich. Man müsste nur ein hitzebständiges Material nutzen bis die Feuerwehr kommt und einen retten kann.

    Aber innerhalb von max. 8 Min sollten die eh da sein ...

    5) Ersticken aufgrund einer Rauchgasvergiftung auch nicht möglich, da man ja ein Sauerstoffgerät und so nutzt.

    Hey! Ich baue echt ne Vakkumkglocke und mache das Teil serienreif.

    Vermutlich muss ich dann auch nicht mehr arbeiten gehen, da ich durch den Erlös genug Kohle verdiene ... hoffe ich ...

    Und der nächste Nobelpreis ist mir Sicher!

    Nu kommen schon die erste Ideen auf, die Weihachtsferien doch um 2, 3 oder gar 4 Wochen zu verlängern und dafür die Oster- und Sommerferien zu verküzren. Schreiben meine Q2-SuS dafür auch später ihre Abiklausuren oder erlässt das Ministerium noch Themen, da wir dann erst Recht nicht mehr mit den Themen durchkommen?

    Schade, ich hatte hier darauf gehofft, dass der Besuch des Amtsarztes Pflicht wird oder zumindest des BAD.

    Warum das?

    Ich gehe davon aus, dass HausärztInnen verantwortungsbewusst mit solchen Attesten umgehen und die nicht einfach so ausstellen.

    Durch solche Aussagen schürt man nur das Misstrauen im Kollegium und dem Hausarzt/ der Hausärztin/ dem Facharzt/ der Fachärztin.

    Wenn man erst mal so anfängt, dann misstraue ich demnächst auch Attesten, die SuS mir bei Versäumen einer Klausur vorlegen. Nene!

    Wenn jemand ein Attest vorweisen kann, hat das Gründe- Punkt.

    Ich habe eine Frage zum Beförderungsverfahren (A14): Angenommen ein Kandidat (m/w/d) bewirbt sich auf mehrere Beförderungsstellen und bekommt für mehrere Stellen eine Zusage. Kann man sich dann eine Stelle aussuchen? Innerhalb welcher Frist muss man sich dann entscheiden?

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